Hallo, ist es richtig das für die Mietkaution nur eine Bürgschaft vom Jobcenter übernommen wird?
Der Vermieter möchte dies nicht, was hieße die Wohnung würde ich nicht bekommen.
Ich kenne so was nur als Darlehen, vom JC.
Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden, § 22 Abs. 6 S. 3 SGB II.
Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d.h. das JC hat kein Ermessen, die Kaution anders als in Form eines Darlehens zu erbringen.