Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: PaulHilft am 20. November 2023, 21:56:46

Titel: Mehrbedarf für Strom wegen Gas Heizung in der Wohnung (Mietbescheinigung)
Beitrag von: PaulHilft am 20. November 2023, 21:56:46
Hallo,

es gibt ja die Pauschale wenn man die Heizung in der Wohnung hat und diese Warmwasser erzeugt und für die Flamme Strom benötigt.

Wenn ich selber schriftlich bestätige, dass diese Heizung existiert. (Foto) und bereit bin, dass jemand sogar vorbeikommen darf. Reicht das nicht aus?

Muss man diese Bescheinigung ausstellen?

Bildschirmfoto 2023-11-20 um 21.55.59.png
Titel: Aw: Mehrbedarf für Strom wegen Gas Heizung in der Wohnung (Mietbescheinigung)
Beitrag von: amare am 20. November 2023, 22:17:22
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-und-der-stromverbrauch-der-gastherme

Ich habe das so gemacht wie in dem Artikel und meinem Antrag wurde auch stattgegeben.

Titel: Aw: Mehrbedarf für Strom wegen Gas Heizung in der Wohnung (Mietbescheinigung)
Beitrag von: Ottokar am 21. November 2023, 13:25:38
Zitat von: PaulHilft am 20. November 2023, 21:56:46Muss man diese Bescheinigung ausstellen?
Definitiv: nein.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach ein Vermieter verpflichtet wäre, so eine Bescheinigung ausstellen.
Sofern die für den Mehrbedarf bei dezentraler Wasserversorgung erforderlichen Angaben nicht aus dem Mietvertrag oder z.B. dem Vertrag mit dem Gasversorger hervorgehen, muss sich das JC dies vor Ort ansehen.