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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: PaulHilft am 21. November 2023, 01:51:05

Titel: Wer muss den Beratungsschein und PKH Antrag beantragen?
Beitrag von: PaulHilft am 21. November 2023, 01:51:05
Hallo liebe Community.

Folgendes Rätsel.

- Die Anwälte sagen, dass der Mandat den Beratungsschein und den PKH Antrag bei Gericht ausfüllen muss. Das Gericht würde helfen. Wenn das der Anwalt noch zusätzlich macht, würde ihm das keine bezahlen.

- Der gesetzliche Betreuer der vom Betreuungsgericht für die Bürokratie eingesetzt wurde, sagt, dass diese Aufgabe beim Anwalt liegt. Schließlich verdienen diese so ihr Gehalt. Der Betreuer will das nicht machen und sieht sich nicht dazu verpflichtet.

Was wisst ihr?
Titel: Aw: Wer muss den Beratungsschein und PKH Antrag beantragen?
Beitrag von: september23 am 21. November 2023, 08:09:41
Zitat von: PaulHilft am 21. November 2023, 01:51:05Was wisst ihr?
Dass ein Anwalt ein Honorar, kein Gehalt hat. Und das verdient er nicht mit dem Ausfüllen von PKH-Anträgen.
Wobei nach dem Aufsuchen mit Beratungsschein, diese das durchaus tun.

P.S. Weil die Frage den Beratungsschein umfasst: Den benötigt man natürlich vorher. Sonst kann man den Anwalt nur aufsuchen, wenn er bereit ist, notfalls umsonst zu arbeiten.

Ansonsten: Was hat das hierzu aufgesuchte Gericht dazu gesagt?
Titel: Aw: Wer muss den Beratungsschein und PKH Antrag beantragen?
Beitrag von: Ottokar am 21. November 2023, 13:01:33
Der Betreuer irrt.
Die Pflicht zum Ausfüllen des Antragsformulares trifft immer den Antragsteller.
Ist der Antragsteller dazu nicht in der Lage, trifft diese Pflicht den Betreuer.
Wenn der Betreuer sich weigert, teile das dem Betreuungsgericht mit und wende dich bezüglich Hilfe an die örtliche Betreuungsbehörde.