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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Jimmy Neutron am 22. November 2023, 22:58:17

Titel: Ortsabwesenheit (aufstockende Mutter)
Beitrag von: Jimmy Neutron am 22. November 2023, 22:58:17
Hallo,
mit der neuen Regelung zur Ortsabwesenheit musste ich mich bisher nicht auseinandersetzen. Vielleicht weiß aber hier jemand Näheres.

Situation:
Mutter (Kind 12 Monate)
Aufstockendes Bürgergeld aufgrund Selbstständigkeit.

Man lebt mitten in Deutschland und fährt mit dem Kind an die Nordsee zum Campen. Wie sieht es hier mit der Ortsabwesenheit aus, wenn die Tätigkeit selbst im Urlaub ausgeführt wird? Muss die Mutter dennoch erreichbar sein? Muss die Ortsabwesenheit dennoch beantragt werden? Was sind die Folgen, wenn dies nicht beantragt wird?
Titel: Aw: Ortsabwesenheit (aufstockende Mutter)
Beitrag von: september23 am 23. November 2023, 08:21:33
Zitat von: Jimmy Neutron am 22. November 2023, 22:58:17Hallo,
mit der neuen Regelung zur Ortsabwesenheit musste ich mich bisher nicht auseinandersetzen. Vielleicht weiß aber hier jemand Näheres.

Situation:
Mutter (Kind 12 Monate)
Aufstockendes Bürgergeld aufgrund Selbstständigkeit.

Man lebt mitten in Deutschland und fährt mit dem Kind an die Nordsee zum Campen. Wie sieht es hier mit der Ortsabwesenheit aus, wenn die Tätigkeit selbst im Urlaub ausgeführt wird? Muss die Mutter dennoch erreichbar sein? Muss die Ortsabwesenheit dennoch beantragt werden? Was sind die Folgen, wenn dies nicht beantragt wird?
Nach meinem Verständnis hat das nichts mit der Selbstständigkeit und ob sie im Urlaub weiter arbeitet zu tun, sondern mit dem Umstand, dass sie nicht komplett selbstständig ist, eben Bürgergeld bezieht.

Ist die Selbstständigkeit im Aufbau?
Titel: Aw: Ortsabwesenheit (aufstockende Mutter)
Beitrag von: Ottokar am 23. November 2023, 10:27:31
Zitat von: Jimmy Neutron am 22. November 2023, 22:58:17Wie sieht es hier mit der Ortsabwesenheit aus, wenn die Tätigkeit selbst im Urlaub ausgeführt wird?
Ist unrelevant, da der Grund für die Ortsabwesenheit nicht die Tätigkeit ist.

Zitat von: Jimmy Neutron am 22. November 2023, 22:58:17Muss die Mutter dennoch erreichbar sein?
Ja, z.B. telefonisch.

Zitat von: Jimmy Neutron am 22. November 2023, 22:58:17Was sind die Folgen, wenn dies nicht beantragt wird?
Kein Leistungsanspruch während der Ortsabwesenheit.
Titel: Aw: Ortsabwesenheit (aufstockende Mutter)
Beitrag von: Quinky am 23. November 2023, 12:03:42
Ottokar,
das Kind ist 12 Monate alt, daher besteht überhaupt keine Arbeitspflicht.
Meiner Meinung nach muss die Mutter lediglich das Jobcenter informieren, das sie ortsabwesend ist, benötigt aber keine Genehmigung. Daher muss sie auch nicht telefonisch erreichbar sein.
Ob sie eine Tätigkeit ausführt oder nicht spielt daher keine Rolle.

Ernie
Titel: Aw: Ortsabwesenheit (aufstockende Mutter)
Beitrag von: Ottokar am 24. November 2023, 16:52:29
Die Erreichbarkeit nach § 7b SGB II hat absolut nichts damit zu tun, das wegen Erziehung eines Kindes derzeit eine Tätigkeit gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nicht zumutbar ist.
Weder regelt § 7b SGB II Derartiges, noch das BMAS in seiner Verordnung (auch wenn es möglich gewesen wäre).