Hallo, ich bin seit 5 Jahren Erwerbsminderungsrentner 560€ seit zwei Jahren unbefristet und habe September erstmalig Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ((SGB XII) Mietübernahme beantragt. Nach den üblichen Abschmetterungsversuchen und Mürbemachen, will das Amt nun die (ärztliche) Begründung für meine Frühverrentnung sehen. Mal davon abgesehen, dass ich selbst die nie zu sehen bekam, dürfen die das?
Zitat von: ChristianWisser am 23. November 2023, 19:08:26will das Amt nun die (ärztliche) Begründung für meine Frühverrentnung sehen.
Hast du das schriftlich? Was steht da, warum die das haben wollen? Der Rentenbescheid ist vollkommen ausreichend.
Zitat von: ChristianWisser am 23. November 2023, 19:08:26will das Amt nun die (ärztliche) Begründung für meine Frühverrentnung sehen.
Das Gutachten der DRV geht das Sozialamt absolut nichts an.
Das Sozialamt ist an die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durch die DRV gesetzlich gebunden.
Mehr als den aktuellen Rentenbescheid dürfen die dazu von dir nicht fordern.