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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Meteorman am 23. November 2023, 19:48:00

Titel: Kürzung Regelsatz von welchem Betrag
Beitrag von: Meteorman am 23. November 2023, 19:48:00
Hallo

Mein Regelsatz beträgt ja 502 Euro.
Da ich Wittwenrente beziehe wird er ja entschprechend gekürzt.

Von welchem Betrag werden die kürzungen berechnet, von den 502 Euro oder von dem Verminderten Betrag wegen Wittwenrente?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Aw: Kürzung Regelsatz von welchem Betrag
Beitrag von: begees am 23. November 2023, 23:07:24
Es erfolgt rechtlich keine Kürzung des Regelsatzes.
Der Regelsatz zusammen mit den Unterkunfts- und Heizkosten ergibt (vereinfacht) den Gesamtbedarf.
Davon wird (unter Berücksichtigung von Freilassungsbeträgen) dein Einkommen abgezogen, also die Witwenrente.
Steht so ja auch im Bescheid.

Titel: Aw: Kürzung Regelsatz von welchem Betrag
Beitrag von: Meteorman am 24. November 2023, 09:16:18
Hallo

Das ist bekannt, ich hab mich da ungenau ausgedrückt.

Ich wollte wissen von welchem Betrag bei Sanktionen z.b. 10% gekürtzt wird.
Also von dem vollen Regelsatz von 502 Euro oder dem was nach Abzug der Wittwenrente übrig bleibt.

Ich hoffe jetzt ist es berständlich, sorry.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Aw: Kürzung Regelsatz von welchem Betrag
Beitrag von: Sheherazade am 24. November 2023, 09:20:38
Zitat von: Meteorman am 24. November 2023, 09:16:18von dem vollen Regelsatz von 502 Euro

Ja, davon.
Titel: Aw: Kürzung Regelsatz von welchem Betrag
Beitrag von: 180 am 24. November 2023, 10:06:32
Es kann aber nur sanktioniert werden, wenn du vom JC mehr ausgezahlt bekommst als die KdU (Miete +Nebenkosten).

Bekommst du weniger vom JC, ist es unmöglich dich zu sanktionieren.

Und wenn du nur etwas mehr als die KdU bekommst, kann nur die Differenz zwischen Auszahlung und KdU sanktioniert werden
Titel: Aw: Kürzung Regelsatz von welchem Betrag
Beitrag von: Ottokar am 24. November 2023, 17:13:03
Nochmal zusammengefasst:
- der Sanktionsbetrag wird anhand des Regelsatzes berechnet, also z.B. 10% von 502€,
- die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie der Mehrbedarf für Warmwasser dürfen nicht gemindert werden.