Hallo,
ich möchte den Hintergrund (https://hartz.info/index.php/topic,132884.0.html) verstehen. Wenn das Sozialamt die Eltern anschreibt, warum prüft es ob der jenige Behindert ist. Vor allem mit dem Begriff Eingliederungshilfe? Was ist der Unterschied, beim Unterhalt, mit oder ohne Eingliederungshilfe?
Kann mir da jemand was zu sagen. Auch wenn sich die Regelung danach etwas ändert haben.
Grobe Antwort von ChatGPT (https://chat.openai.com/share/1ca58920-cea9-4b6e-a38d-6e1c07bd93df).
Außerdem habe ich erfahren, dass es eventuell sein kann, dass es mit früherern Fassungen des Gesetzes zutun hat.
Merkwürdige Frage - Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII gibt es danach seit 2020 nicht mehr, Eingliederungshilfe ist seitdem im SGB IX geregelt.
Welche Leistungen werden denn zurzeit tatsächlich nach dem SGB IX gewährt?
Die Prüfung hat auch im Jahr 2017 stattgefunden.
Es wurden keine Leistungen bewilligt. Es wurde nach Aktenlage geprüft. Die Kundin des Sozialamts hat nicht einmal von dem Ergebnis erfahren.
Wir haben die Vermutung, dass es mit dem Unterhalt zusammenhängt.
Sorry, das verstehe ich immer noch nicht. Wenn keine EGH-Leistungen gewährt werden wird doch auch nichts wegen Unterhalt geprüft.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 17:13:05Wenn das Sozialamt die Eltern anschreibt, warum prüft es ob der jenige Behindert ist.
Liegt denn tatsächlich so ein Anschreiben vor?
Zitat von: begees am 27. November 2023, 21:24:29Sorry, das verstehe ich immer noch nicht. Wenn keine EGH-Leistungen gewährt werden wird doch auch nichts wegen Unterhalt geprüft.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 17:13:05Wenn das Sozialamt die Eltern anschreibt, warum prüft es ob der jenige Behindert ist.
Liegt denn tatsächlich so ein Anschreiben vor?
Hier mit Foto. (https://hartz.info/index.php/topic,132884.msg1592515.html#msg1592515)
Antwort zu #4 im verlinkten Thread