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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: robertP am 01. Dezember 2023, 09:54:03

Titel: Mietschulden aus eigenem Schonvermögen begleichen
Beitrag von: robertP am 01. Dezember 2023, 09:54:03
Meine Schwester hat Antrag auf Bürgergeld gestellt, ist schwanger und Ihr befristeter Arbeitsvertrag wurde deswegen nicht verlängert. Offensichtlich wurden ihre Unterlagen nicht zugestellt, komisch, weil ich persönlich dabei war als sie alle Unterlagen und Anträge per Post geschickt hat, zwei getrennte Postsendungen und angeblich keine davon wurde zugestellt, leider nicht als Einschreiben weggeschickt.

Sie ist gezwungen, bis sie alles vom Jobcenter bearbeitet wird und sie den Bescheid bekommt, ihre monatlichen Mieten aus eigenem Schonvermögen zu bezahlen, sie hat ca. 3000 EUR als Bargeld.

Wenn Mietschulden aus eigenem Schonvermögen von einem Hartz IV-Empfänger bezahlt werden, um eine Kündigung der Wohnung zu verhindern, hat dies eine Auswirkungen auf die Höhe der Hartz IV-Leistungen? Wenn also ein Hartz IV-Empfänger seine Mietschulden aus diesem Schonvermögen begleicht, wird dies nicht als Einkommen betrachtet und führt somit nicht zu einer Kürzung der Hartz IV-Leistungen, oder?
Titel: Aw: Mietschulden aus eigenem Schonvermögen begleichen
Beitrag von: Sheherazade am 01. Dezember 2023, 11:04:33
Zitat von: robertP am 01. Dezember 2023, 09:54:03Wenn Mietschulden aus eigenem Schonvermögen von einem Hartz IV-Empfänger bezahlt werden, um eine Kündigung der Wohnung zu verhindern, hat dies eine Auswirkungen auf die Höhe der Hartz IV-Leistungen?

Nein.
Titel: Aw: Mietschulden aus eigenem Schonvermögen begleichen
Beitrag von: DerGreif am 01. Dezember 2023, 12:51:02
Wenn eine Bewilligung erfolgt, wird ihr die KDU ausgezahlt. Hat sie diese schon "vorgestreckt" kann sie ihr Vermögen wieder auffüllen.
Titel: Aw: Mietschulden aus eigenem Schonvermögen begleichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Dezember 2023, 19:02:59
robertP

Zitat von: robertP am 01. Dezember 2023, 09:54:03Offensichtlich wurden ihre Unterlagen nicht zugestellt, komisch, weil ich persönlich dabei war als sie alle Unterlagen und Anträge per Post geschickt hat, zwei getrennte Postsendungen und angeblich keine davon wurde zugestellt, leider nicht als Einschreiben weggeschickt.
Hoffentlich hat sie noch vor Dezember einen neuen Antrag gestellt.
oder war sie zu Beginn persönlich beim JC um sich zu melden oder Anträge abzuholen oder wurde irgendwie anderweitig vom JC festgehalten das Sie Antragstellerin ist.

und nebenbei > Schwanger und Hartz IV, Eltern von Kindern unter 3 Jahren - und danach (http://hartz.info/index.php?topic=4908.msg43263#msg43263)

MfG FN