Hey!
Mir wurde jetzt schriftl. geantwortet, ich könne nicht meinen Account auf Jobcenter.digital löschen lassen.
Grund: Bin finanziell abhängig vom Jobcenter und auch dort gemeldet.
Falls ich irgendwann nicht mehr beim Jobcenter gemeldet sein sollte, könnte ich meinen Account löschen, vorher nicht.
Meine Frage: Was ist jetzt, wenn ich mich gar nicht mehr einlogge auf jobcenter.digital?
Wird mir mit Sanktionen gedroht?
Aktuell ist es freiwillig und alles kommt auch noch per Brief, nur eben später.
Es kann natürlich sein, dass es irgendwann verpflichtend wird, aber Stand heute ist die Nutzung freiwillig. Es gibt durchaus gute Gründe es auch zu nutzen.
Und wenn ich irgendwann keinen PC oder Internet habe?
Bezahlen die mir dann Internet?
Warum möchtest du jetzt diese Diskussion führen? Stand heute ist es freiwillig und über irgendwas zu diskutieren was sich vielleicht einmal ändern könnte, ist einfach nur mühsam.
Aber um deine Frage zu beantworten: Der Regelsatz wäre entsprechend zu nutzen um den Zugang nutzen zu können. Telefon und Internet werden ja bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt und ein einfaches System mit einem Browser oder ein dunkles Tablet bekommt man beides bei Kleinanzeigen für unter 50 Euro. Du bekommst ja auch keine Extras um Kugelschreiber zum Ausfüllen der Anträge zu kaufen.
kopfhoch
Zitat von: kopfhoch am 04. Dezember 2023, 11:17:05Mir wurde jetzt schriftl. geantwortet, ich könne nicht meinen Account auf Jobcenter.digital (https://jobcenter.digital/) löschen lassen.
Grund: Bin finanziell abhängig vom Jobcenter und auch dort gemeldet.
Falls ich irgendwann nicht mehr beim Jobcenter gemeldet sein sollte, könnte ich meinen Account löschen, vorher nicht.
Du kannst weder jetzt noch wenn du nicht mehr im Bezug bist deinen Account löschen.
Das Kann nur jemand mit Zugriffsrechten vom JC.
Ergo im zweiten Satz bist du schon angelogen worden.
Zitat von: kopfhoch am 04. Dezember 2023, 11:17:05Was ist jetzt, wenn ich mich gar nicht mehr einlogge auf jobcenter.digital (https://jobcenter.digital/)?
Nichts ist dann, da freiwillig.
Was du machen kannst ist auf anonym und intern stellen lassen, aber selbst das ist ein Kampf.
MfG FN
Zitat von: Hary am 04. Dezember 2023, 11:21:37Aktuell ist es freiwillig
Das muss es zukünftig auch bleiben, allein schon wegen der Barrierefreiheit.
Da ist nichts mit Pflicht.
Zitat von: kopfhoch am 04. Dezember 2023, 11:17:05Wird mir mit Sanktionen gedroht?
Dafür kann es keine geben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2023, 15:58:02Was du machen kannst ist auf anonym und intern stellen lassen
GENAU so ist es.
Sowie Löschung Tel. und evtl. Mail, darauf gibt es einen Anspruch.
Die kann/darf das JC nicht Verweigern.
Aber auch so, bist du nicht dazu verpflichtet diese Plattform zu nutzen.
Dann steht dir eben nur sporadisch Internet zur Verfügung, bei Bekannten z.b. was die Nutzung von JC Digital fast unmöglich macht.
Zitat von: kopfhoch am 04. Dezember 2023, 11:33:40Und wenn ich irgendwann keinen PC oder Internet habe?
Bezahlen die mir dann Internet?
wenn in dem "irgendwann" keine Pflicht herrscht, den Zugang zu nutzen, wird es dafür keine Grundlage geben
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2023, 16:48:19Das muss es zukünftig auch bleiben, allein schon wegen der Barrierefreiheit.
Da ist nichts mit Pflicht.
Dem würde ich widersprechen. Eine standardisierte Webseite die auch noch optimiert wurde, ist bei weitem barrierefreier als ein Formular oder schreiben. Es gibt ja für z.B Blinde ausgezeichnete Screenreader.
Ob die Webseite nun tatsächlich optimiert ist, weiß ich aber nicht. Kann mir aber durchaus vorstellen, dass dies nicht der Fall ist.
Zitat von: Hary am 04. Dezember 2023, 17:56:59Dem würde ich widersprechen
Sehe ich anders, keine Behörde kann den Bürgern vorschreiben Internet zu haben.
Barrierefreiheit bedeutet nicht, nur einen Weg nutzen zu können.
Wenn die es auch noch so gern sehen würden.
Mich würde mal interessieren was das BVG meint wenn mich das Jobcenter zwingt einen Internetanschluß zu haben.
Wo anders meine Daten eingeben fällt wegen Datenschutz aus.
Nein die Nutzung des Onlineportals ist freiwillig und kann nicht sanktioniert werden.
Ich nutze das jetzt schon eine Weile nicht mehr weil ständig neue Nutzungsbedingungen kommen denen man zustimmen muss.
Aber mal eine Frage dazu:
Früher stand bei den Bescheiden und Schreiben die dort online eingestellt wurden immer folgender Passus (sinngemäß) dabei.
"Diese Dokumente entfalten keine Rechtswirkung, nur postalisch an sie versandte Dokumente sind rechtswirksam."
Steht das heute immer noch so da?
Zitat von: Harald53 am 04. Dezember 2023, 18:16:36Steht das heute immer noch so da?
Zumindest hier nicht. Davon abgesehen kann Rechtswirkung nur das Erreichen, was denn Empfänger nachweislich auch zugegangen ist. Das wäre eigentlich nur die Unterlagen, die beglaubigt zugestellt wurden.
Kann man den Zugang bei jobcenter.digital nicht selbst manuell löschen?
Dies habe ich dazu gefunden:
ZitatJa. Sie können Ihr Benutzerkonto im Profil unter "Daten und Einstellungen > Benutzerkonto löschen" endgültig löschen. Dafür müssen Sie Ihr aktuelles Passwort einmal eingeben.
Bitte beachten Sie, dass damit Ihr Account für jobcenter.digital und die Jobsuche der Arbeitsagentur gelöscht wird. Wenn Sie weiterhin Geld vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen, bleiben die hierfür benötigten Angaben und Daten in den entsprechenden Fachverfahren bestehen.
Mehr Infos zu persönlichen Daten und deren Aufbewahrung finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Informationen zum Datenschutz Ihrer Account-Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Bundesagentur für Arbeit für den angemeldeten/registrierten Bereich.
https://www.jobcenter-eu-aktiv.de/service/jobcenterdigital#:~:text=mein%20Benutzerkonto%20l%C3%B6schen%3F-,Ja.,Ihr%20aktuelles%20Passwort%20einmal%20eingeben. (https://www.jobcenter-eu-aktiv.de/service/jobcenterdigital#:~:text=mein%20Benutzerkonto%20l%C3%B6schen%3F-,Ja.,Ihr%20aktuelles%20Passwort%20einmal%20eingeben.)
Zitat von: red1765 am 04. Dezember 2023, 18:15:34Mich würde mal interessieren was das BVG meint wenn mich das Jobcenter zwingt einen Internetanschluß zu haben.
Für einen noch nicht erfolgten Vorgang kann das BVG keine Meinung haben
Zitat von: september23 am 04. Dezember 2023, 23:15:22Für einen noch nicht erfolgten Vorgang kann das BVG keine Meinung haben
Sollte es tatsächlich einmal relevant werden, dann würde der Fragesteller seine eigene Position aber bereits selbst manipuliert haben. Es ist vielleicht keine so gute Idee, wenn man zwar Zeit und Ressourcen im Internet einsetzt um über eine Internetpflicht zu diskutieren, aber keine dieser Ressourcen nutzt um einen Online Service zu nutzen, der die finanzielle Absicherung bringt.
Da kann sich die Fragestellung nämlich schnell ändern. Da es keine Pflicht gibt einen Telefon/Internet Zugang zu besitzen, könnte sich dann aber trotzdem die Frage ergeben, ob es zumutbar ist einen vorhandenen Zugang auch zu nutzen. Da wäre das Ergebnis wohl ja. Es ist ja auch durchaus zumutbar einen vorhandenen Briefkasten, Tisch und Kugelschreiber zu benutzen um Behördenpost zu bearbeiten :)
Da es freiwillig ist, kann dir dort nichts passieren. Wenn sie anderes behaupten, sollen sie dir das ganze doch mal schriftlich geben, mit Paragrafen.
Ich persönlich sehe keinerlei Vorteile mit diesem Digialangebot. Im Gegenteil, es kann sogar zu meinem Nachteil sein. Oder gibt es inzwischen einen Gerichtsfesten Nachweis wenn man Dokumente einstellt? Weil, eine Computerpanne kann im Jobcenter immer mal passieren und dann muss ich ja nachweisen das ich dieses oder jenes Schriftstück auch wirklich eingereicht hatte.
Zitat von: Clyde R Schrank am 05. Dezember 2023, 11:39:12Oder gibt es inzwischen einen Gerichtsfesten Nachweis wenn man Dokumente einstellt? Weil, eine Computerpanne kann im Jobcenter immer mal passieren und dann muss ich ja nachweisen das ich dieses oder jenes Schriftstück auch wirklich eingereicht hatte.
Im Grunde hast du einen Recht guten Beweis. Du kannst die die Kopie deiner Anfrage herunterladen. Das PDF Dokument ist digital signiert. Bedeutet, du hast einen Beweis, dass dieses Dokument vom Jobcenter angefertigt wurde und Signaturen lassen sich überprüfen.
Du kannst also plausibel einen Anscheinsbeweis liefern, dass die abgebildeten Dokumente auch in dieser Form beim Empfänger angekommen sind. Wären sie es nicht, dann hätte er diese Kopie ja nicht signieren können. Wenn nun Daten verloren gehen, dann wäre dies das Problem des Empfänger, da nur dieser für seine eigene EDV haften muss.
Zumindest ist es sicherer als ein Einschreiben, dort enthält die Bestätigung ja nur den Hinweis, dass ein Umschlag zugesendet wurde. Ob und was drinnen war, ist nun offen.
Durch jobcenter.digital ist nichts einfacher geworden und es dauerte bedeutend länger, egal was ich dort übermittelte. In wirklich jeder Angelegenheit!
Und dann die regelmäßigen techn. Fehler, wo man sich sehr unsicher fragt, ob auch wirklich Daten tatsächlich dort ankommen wo sie sollen!? :schock: :weisnich:
Ich habe jetzt selber mal nachgesehen. Das Benutzerkonto kannst du auch selbst löschen und brauchst dafür das Jobcenter nicht.
Mein Profil -> Daten und Einstellungen -> Benutzerkonto -> Benutzerkonto löschen -> Passwort eingeben und unwiderruflich löschen
Dann steht dort"Sie können das Benutzerkonto nicht selbst löschen..."
(Obwohl man erwachsen und volljährig ist!)
Zitat von: Clyde R Schrank am 05. Dezember 2023, 11:39:12sehe keinerlei Vorteile mit diesem Digialangebot. Im Gegenteil, es kann sogar zu meinem Nachteil sein
Sehe ich genauso, wo soll man da einen Vorteil haben??
Evtl. das der Vorteil ist, mögliche Nachteile zu haben?
Steht bei mir nicht. Kannst du die Onlinebekanntgabe auch nicht ändern?
Hast du versucht, dich direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden und dort die Löschung zu beauftragen? Kontakt im Impressum. Wenn nicht, dann würde ich diesen Schritt zusätzlich gehen, aber ohne zu erwähnen, dass du über das Jobcenter die Löschung begehrt hast. Hier bestenfalls mit Fax mit Account-Daten.
Für den Fall, dass dies wirklich nicht geht.
Du hast bereits dein Begehr geäußert, dein Benutzerkonto und damit auch alle Daten zu löschen.
Für mich stellt dies einen Antrag auf Löschung von Daten nach § 84 SGB X dar, damit wäre die Entscheidung des Jobcenters, dass sie das Konto nicht löschen wird, ein Verwaltungsakt, gegen dann natürlich auch der Widerspruch zulässig wäre.
Die Zentrale in Nürnberg schrieb mir, dass eine Löschung, solange ich Leistungen und Beratung vom Jobcenter erhalte, nicht möglich sei. Eine Löschung ist nur dann möglich, wenn kein "Kunde" mehr
Bevor ich jetzt einen neuen Thread starte, habe ich an euch eine Frage:
Ein Bewerberprofil hat das Jobcenter nicht für mich momentan eingerichtet, auch nicht anonym.
- Muss ich mich über die Jobbörse der Agentur bewerben? Und dafür eingeloggt sein?
Falls ich eine interessantes Stellenangebot sehe, muss ich nicht mal dafür eingeloggt sein.
Kontaktdaten stehen auch so im Angebot.
Vielleicht hat da Nürnberg was missverstanden und deinen Löschbegehren auf den kompletten digitalen "Kundenaccount" bezogen. Die Nutzung von jobcenter.digital ist freiwillig.
Kannst du die Antwort aus Nürnberg vielleicht hier einstellen?
Ja, mache ich gerne, brauch nur etwas Zeit mit schwärzen und Scanner einrichten. Melde mich bald wieder.
Zitat von: kopfhoch am 10. Dezember 2023, 11:56:27- Muss ich mich über die Jobbörse der Agentur bewerben? Und dafür eingeloggt sein?
Nein
Du kannst dich auch klassisch oder persönlich bewerben,
sogar telefonisch würde gehen aber da hast du keinen Nachweis.
MfG FN
Ich habe die Information vom Bundesdatenschutzbeauftragten, dass die Nutzung von jobcenter.digital freiwillig und nicht verpflichtend ist.
Ich habe vor Jahren irgendwelche Zugangsdaten per Post zugeschickt bekommen. Der Nutzung habe ich schriftlich widersprochen und die Zugangsdaten verbrannt. Ich habe mich bis heute nicht bei jobcenter.digital angemeldet, mir die Seite von außen noch nicht einmal angesehen.
Auch meine Telefonnummer und email-Adresse habe ich im Jobcenter löschen lassen.
Erreichbar bin ich ausschließlich postalisch.
Das Schreiben von kopfhoch würde ich mal an den Bundesbeauftragten für Datenschutz weiterleiten. Die Teilnahme an jobcenter.digital ist NICHT verpflichtend. Das ergibt sich alleine schon aus der Tatsache, dass nicht verlangt werden kann, dass Du auf Deine Kosten einen Internetzugang nebst PC vorrätig hältst.
Wenn Du also nicht in der Lage bist (oder nicht in der Lage sein willst), dann kann man Dich nicht verpflichten, werktäglich Dinge auf einem Portal zur Kenntnis zu nehmen, die Du ggf. technisch gar nicht zur Kenntnis nehmen kannst.
Wir sind hier nicht bei "Per Anhalter durch die Galaxis", wonach der Planet Erde gesprengt wird, weil die Erdbewohner sich nicht über das Planungsverhalten beschwert haben, das auf irgend einem anderen Planeten ausgehängt war :wand:
"Durch die Inanspruchnahme von Leistungen aber verpflichtend"
Was definitiv Falsch ist, oder hier liegt ein Irrtum vor.
Der Account wird tatsächlich erstellt und bleibt Aktiv, so lange man im Bezug ist.
Den kann man aber auf Anonym stellen lassen dazu noch, dem JC noch mal eine Info zukommen lassen, das man dieses Portal nicht nutzt.
Damit man genau deswegen, keine Probleme bekommt.
Warum ist egal (Begründung braucht es keine) z.B. nur sporadisch Internet zur Verfügung steht.
Sorry, wenn ich einfalle. Wie sieht das mit diesem Jobcenter digital eigentlich aus, wir machen das nun dort auch, und finden das ganz praktisch, nur wollen wir bei bestimmten Sachen gerne das man uns das per Post schickt, aber neuerdings nutzten die unsere privaten Email Adresse dort um zu antworten. Wir möchten das aber nicht, sondern postalisch. Kann man das wo abstellen?
Zitat von: Rick am 10. Dezember 2023, 17:58:37aber neuerdings nutzten die unsere privaten Email Adresse dort um zu antworten. Wir möchten das aber nicht, sondern postalisch. Kann man das wo abstellen?
Grundsätzlich ja, aber könntest du dafür bitte einen eigenen Thread eröffnen, sonst blickt man hier nicht mehr durch.
Dies habe ich bei jobcenter.digital gefunden:
ZitatEinwilligungserklärung
Ich bin damit einverstanden, dass meine im Portal der Bundesagentur für Arbeit angegebenen persönlichen Daten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit bzw. der Jobcenter einsehbar sind und zur weiteren Bearbeitung meiner Anliegen genutzt werden.
Mir ist bekannt, dass ohne Kenntnis der persönlichen Daten eine Bearbeitung meiner Anliegen nicht möglich ist. Mit der Zustimmung werden auch zukünftige Änderungen der persönlichen Daten im Portal an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter übermittelt. Mir ist ferner bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Dies hat zur Folge, dass mein unter www.arbeitsagentur.de angelegtes Benutzerkonto vollständig gelöscht wird.
Erfassung Ihrer Kundendaten
Zitat von: Rick am 10. Dezember 2023, 17:58:37und finden das ganz praktisch, nur wollen wir bei bestimmten Sachen gerne das man uns das per Post schickt
Das geht nicht, entweder man nutzt es oder nicht.
Nutzt man es nicht, kann man auch Tel. und Mail Löschen lassen.
Persönlich nutze ich nur Mail und Post, nicht JC Digital.
Was ich noch gern loswerden möchte, ich mache mir immer Sorgen, das Jobcenter oder mein Sachbearbeiter könnten meinen, ich möchte nicht arbeiten/mitwirken, nur weil ich von "jobcenter.digital" nichts wissen möchte. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, denn manchmal schaue ich tatsächlich auf die Jobbörse der BA, aber ich möchte mich nicht dort einloggen oder meine Daten jedem Kunz und Franz-Arbeitgeber Einsicht gewähren. Evtl. auch mal unseriöse Firmen dabei...sollte man nicht vergessen. Vielleicht prüft die BA auch nicht, ob sich nur tatsächlich Personaler umschauen...???
Vielleicht habe ich wieder meinen SB enttäuscht, aber ich halte einfach nichts aus eigener Erfahrung von jobcenter.digital. Falls irgendwann gesagt wird, es gäbe nur diese Alternative mit den Behörden sich in Verbindung zu setzen, bliebe mir nichts anderes übrig.
Zitat von: kopfhoch am 11. Dezember 2023, 12:40:30Jobcenter oder mein Sachbearbeiter könnten meinen
Mach dir darüber keine Gedanken, was ein JC so alles "meinen" könnte.
Zitat von: kopfhoch am 11. Dezember 2023, 12:40:30manchmal schaue ich tatsächlich auf die Jobbörse der BA
Wetten? Das machen ganz viele so.
Zitat von: kopfhoch am 11. Dezember 2023, 12:40:30Evtl. auch mal unseriöse Firmen dabei
Hat es zumindest mal gegeben ob jetzt auch noch, keine Ahnung.