Bürgergeld Beziehende haben einen Anspruch auf die Übernahme der Wohnkosten. Die Jobcenter zahlen zwar die tatsächlichen Wohnkosten, allerdings nur bis zur Angemessenheitsgrenze, die in jeder Region unterschiedlich sind. Wenn diese Grenze überschritten ist, müssen Betroffene die Differenz aus den Regelleistungen zahlen, untervermieten oder umziehen.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-diese-jobcenter-zahlen-deutlich-zu-wenig-wohnkosten
werden diese ämter nicht auf kokektnis geprüfft..??oder warum machen die was die wollen..??
			
			
			
				Unser Jobcenter hat ein gerichtlich bestätigtes schlüssiges Konzept, dass alle zwei Jahre die Werte anpasst. Also nicht alle über einen Kamm scheren. 
Es gibt Möglichkeiten sich zu wehren,  bzw Kommunen, die es richtig machen.