Hallo Allerseits,
ich stecke in Moment in einer schwierigen Situation.
Mein alter Bewilligungsbescheid lief vom 31.11.2022 - 31.11.2023. Ich habe sechs Wochen vor Ablauf des alten Bewilligungbescheid einen sog. Folgeantrag / Weiterbewilligungsantrag vollständig ausgefüllt, mit allen benötigten Dokumenten per Einschreiben zu meinem zuständigen Jobcenter geschickt.
In der Vergangenheit wurde mein WBA Antr. öfters sehr lange bearbeitet, aber direkt am selben Tag wo der alte WBA abgelaufen war bekam ich den Neuen Bescheid zugeschickt und auch das Geld war pünktlich auf meinem Konto vorhanden.
Bei meiner Region wird das BG immer am Ende des Monats ausgezahlt.
Als ich vor vier Tagen bei meiner Bank gewesen war, war ich sehr überrascht, dass mein Konto leer war. Daraufhin habe ich sofort zu dem Service meines JC angerufen, leider sind bei meinem JC die Kontaktdaten von den Sb der Leistungsabteilung den Kunden vorenthalten. Auch persönlich kommt man ohne vorherige Terminvereinbarung nicht mehr ins Haus rein, da ist alles abgeriegelt wie im Hochsicherheitstrakt.
Als ich den Sachverhalt der netten Dame des JC Service geschildert habe, meinte die Frau am Telefon, dass der Antrag vor sechs Wochen bei denen eingegangen ist. Dieser Frau von dem Service war auch ein Rätsel, warum der WBA Antrag nicht bearbeitet wurde. Die Dame von dem Service meinte zu mir ich solle in den nächsten Tagen im online Portal Ausschau nach einem neuen Bescheid halten. Bis heute habe ich im Portal des Arbeitsagentures keinen aktuellen Bescheid vorliegen. Vor ein paar Stunden habe ich dort eine Nachricht geschrieben warum mein WBA Antrag noch nicht bearbeitet wurde.
Wie soll ich da am besten vorgehen?, wenn die weiterhin auf Stur stellen. Ich habe des öfters schon mal Horrorgeschichten gehört, wo Menschen die nix zu Schulden kommen liesen, wegen solcher Schlampereien im JC auf der Straße gelandet sind, weil Diese Monate lang keine Leistungen mehr bekommen haben.
MFG
enterhacken2315
Da würde ich nicht mehr lange hinterher springen.
Am Schluß geht das noch ewig, daher:
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)
Da dürfte dann vom SG erst ein Anruf beim JC erfolgen und damit dürfte alles seinen Weg gehen
oder das SG schreibt das JC an und auch dann sollte alles klappen und beides innerhalb kurzer Zeit.
MfG FN
Ok, Danke, wenn in den nächsten 48h keine Antwort mehr kommt, dann werde ich diesen Schritt gehen.
LG
enterhacken2315
Es hat sich schon erledigt, die haben sich heute bei mir gemeldet.
MFG
enterhacken2315
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2023, 16:48:34enterhacken2315
Da würde ich nicht mehr lange hinterher springen.
Am Schluß geht das noch ewig, daher:
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)
Da dürfte dann vom SG erst ein Anruf beim JC erfolgen und damit dürfte alles seinen Weg gehen
oder das SG schreibt das JC an und auch dann sollte alles klappen und beides innerhalb kurzer Zeit.
MfG FN
Was ich mal fragen wollte, weil mit dieser Situation bin ich zum erstan mal im Leben konfrontiert.
Wie genau läuft so ein Eilantrag beim SG ab? Dh muss ich auch beim Gericht erscheinen und gegen das JC bei Anwesenheiten der Richter und Änwälte aussagen, oder läuft so ein Verfahren ohne meine Anwesenheit dort ab?
Einen Anwalt für diesen Bereich zu finden ist wie einer 6er im Lotto in meiner Gegend.
enterhacken2315
Zitat von: enterhacken2315 am 07. Dezember 2023, 18:02:07Dh muss ich auch beim Gericht erscheinen und gegen das JC bei Anwesenheiten der Richter und Änwälte aussagen, oder läuft so ein Verfahren ohne meine Anwesenheit dort ab?
Du musst da nicht anwesend sein und Anwaltspflicht gibt es da auch noch nicht.
unter Umständen dürfte es so laufen dass das JC vom Gericht angerufen wird und das auf dem kurzen Dienstweg geklärt wird.
Das geht ganz schnell und wenn das JC angeschrieben wird dauert es etwas länger.
Zitat von: enterhacken2315 am 07. Dezember 2023, 18:02:07Einen Anwalt für diesen Bereich zu finden ist wie einer 6er im Lotto in meiner Gegend.
Das ist ein Länder übergreifendes Problem. Ich hatte mal eine die hat am Schluss nicht mal ihr Honorar bekommen weil sie 0 Plan hatte. Obwohl ich extra nachgefragt habe ob sie sich mit dem SGB 2 auskennt. Beim ersten Termin musste ich sie sogar darauf hinweisen das sie auch eine aufschiebende Wirkung mit beantragen muss. :wand:
MfG FN