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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37

Titel: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37

Hallo Zusammen,


ich wohne mit meinen 31 Jahren noch bei meinen Eltern zu Hause, das Haus von meinen Eltern ist ein Eigenheim, wo diese vor 30 Jahren gekauft haben, das Haus gehört nur meinen Eltern mir aber nicht.
Da ich mit meinen Eltern sehr gut zurechtkomme, haben meine Eltern mit mir so vereinbart, dass ich keine Miete zahlen muss, aber ich solle mich an den kalten Nebenkosten und Heizkosten beteiligen. Und auch keine Haushaltsgemeinschaft bilden ich und meine Eltern, dh. jeder muss von seinem eigenen Geld selber über die Runden kommen.

Wie ich vor ein paar Jahren aufgrund einer Erkrankung meine Arbeit verloren habe und ich nach einer Weile ins H4 System gerutscht bin, sah es so aus, ich bekam vom JC den vollen Regelsatz + die Heiz und Nebenkosten erstattet.

Folgende Unterlagen musste ich ausfüllen.

1. Den Hauptantrag

2. Den KDU Antrag

3. Den sog. Mietbescheinigung, dort haben meine Eltern mich als sonstigen Nutzungsberechtigten eingetragen, wo ich mich nur an den Heiz und Nebenkosten beteiligen muss, aber keine Miete zahlen muss.
Diese ganzen Jahresabrechnungen haben wir natürlich mit dem Antrag ebenfalls zu den JC geschickt.

Das Alles wurde von meiner Sachbearbeiterin auch so akzeptiert, von einem richtigen Mietvertrag war nicht mal die Rede.

Nach einiger Zeit beim nächsten Folgeantrag, bekam ich von meiner SD einen Mitwirkungsschreiben, wo dort stand, dass ich den schriftlichen Mietvertrag von meinen Eltern und noch ein paar Unterlagen dringend zu den JC zu schicken solle. Einen schriftlichen Mietvertrag haben ich und meine Eltern gar nicht gemacht, weil ich nicht zu Miete wohne und auch keine Miete zahle, nur an den Heiz und Nebenkosten mich beteiligen soll.


Wir haben dann ein Schreiben zu meiner SB geschickt und der klar gemacht, dass ich keine Miete an meinen Eltern zahlen muss, aber mich an den Heiz und Nebenk. beteiligen muss. Danach war Ruhe in der Bude,

Heute habe ich von dem Service einen Anruf bekommen, weil ich mich einen Tag davor über den nicht bearbeiteten WBA Antrag beschwert habe und diese Dame hat zu mir gesagt, dass mein Antrag deswegen nicht bearbeitet wurde, weil da einige Unterlagen fehlen und solle in den nächsten Tagen Post bekommen.
Diese Frau vom Service meinte zu mir, dass meine SB den Mietvertrag von meinen Eltern haben will..


Was ich und meine Eltern nicht verstehen, sollte der schriftliche Mietvertrag zur Übernahme der Neben und Heizkosten Pflicht sein,warum hat meine Sb in der Vergangenheit, dann diese Kosten bewilligt? Da hätte diese SB die Heiz und Nebenkosten ja ablehnen können.


Also wir werden von dieser Sache nicht schlau. Ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern tatsächlich verpflichtend für die Übernahme der Heiz und Nebenkosten?
Wenn Ja. Wie sollten wir dann weiter vorgehen?





MFG

enterhacken2315




Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Jimmy Neutron am 05. Dezember 2023, 12:11:04
Zunächst kann dein Antrag natürlich bearbeitet werden. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann das JC Unterlagen einfordern, um die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nachzuweisen, also in deinem Fall anteilige Kosten an den Neben- und Heizkosten. Sollte es Probleme in der Hinsicht geben, könnte das JC zwar die Übernahme der Kosten der Unterkunft versagen, zumindest so lange, bis du die entsprechenden Nachweise erbracht hast. Deinen Regelbedarf dürfte die Versagung nicht betreffen. Soweit das Grundsätzliche.
Außerdem gäbe es noch die Möglichkeit der vorläufigen Bewilligung.

Was wurde denn von dir genau eingereicht, um die Höhe der Neben- und Heizkosten nachzuweisen?
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Sheherazade am 05. Dezember 2023, 12:24:47
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37Ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern tatsächlich verpflichtend für die Übernahme der Heiz und Nebenkosten?

Eine einfache Kostenbeteiligungsvereinbarung dürfte ausreichen. Muster gibt es hier irgendwo im Forum.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 13:17:50
Zitat von: Jimmy Neutron am 05. Dezember 2023, 12:11:04Zunächst kann dein Antrag natürlich bearbeitet werden. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann das JC Unterlagen einfordern, um die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nachzuweisen, also in deinem Fall anteilige Kosten an den Neben- und Heizkosten. Sollte es Probleme in der Hinsicht geben, könnte das JC zwar die Übernahme der Kosten der Unterkunft versagen, zumindest so lange, bis du die entsprechenden Nachweise erbracht hast. Deinen Regelbedarf dürfte die Versagung nicht betreffen. Soweit das Grundsätzliche.
Außerdem gäbe es noch die Möglichkeit der vorläufigen Bewilligung.

Was wurde denn von dir genau eingereicht, um die Höhe der Neben- und Heizkosten nachzuweisen?

Von mir wurden folgende Unterlagen eingereicht.

Neben den Hauptantrag,

1. Der KDU Antrag
2. Die Mietbescheinigung vom JC, da muss man die ganzen Angaben zum Grunstück / Haus / Wohnung machen.
  Und dann muss man die monatlichen / jährlichen Abrechnungen reinschreiben, wie z.B die Grundsteuer vom Haus
  Abwassergebühren, Müllabfuhrgebühren, Hausratversicherung, Wasserechnung, Schornsteinfeger,    Heizölabrechnung usw. Und das noch mit beigelegten Kopien der Rechnungen.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Jimmy Neutron am 05. Dezember 2023, 13:40:28
M.E. liegen dem JC sämtliche relevanten Unterlagen vor. Sogar mehr.
Die Forderung nach einem ergänzendem Mietvertrag zur Mietbescheinigung ist unzulässig.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: september23 am 05. Dezember 2023, 13:43:45
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37Also wir werden von dieser Sache nicht schlau. Ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern tatsächlich verpflichtend für die Übernahme der Heiz und Nebenkosten?
Wenn Ja. Wie sollten wir dann weiter vorgehen?
es scheint nicht um einen Mietvertrag zu gehen, den Du mit Deinen Eltern abschließen musst, sondern die Frage, was Deine Eltern an Kosten haben und wieviel Du davon eingereicht hast.

Wenn das aus der Mietbescheinigung hervor geht, müsste das aber reichen.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Ottokar am 05. Dezember 2023, 14:53:49
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37Ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern tatsächlich verpflichtend für die Übernahme der Heiz und Nebenkosten?
Nein. Im Übrigen wäre auch ein mündlicher Mietvertrag rechtskräftig.
Abgesehen davon handelt es sich bei der mündlichen Vereinbarung zwischen dir und deinen Eltern um eine mietrechtliche Vereinbarung. Auch wenn diese keine Kaltmiete umfasst, so umfasst sie doch die Zahlung von Betriebskosten(vorauszahlungen?).
Lass dir einfach von deinen Eltern schriftlich für das JC bestätigen:

ZitatAm [Datum] haben wir mit unserem Sohn, Herrn xyz, mündlich vereinbart, dass er sich zu 1/3 an allen anfallenden Betriebskosten beteiligt. Seither zahlt er diese pünktlich. Einen schriftlichen Vertrag haben wir darüber nicht geschlossen, da der mündliche rechtswirksam ist.
[Ort, Datum, Unterschrift]

Das reichst du dem JC ein und damit sollte die Angelegenheit erledigt sein.
Dein Bewilligungszeitaum endet am 31.12.2023? Dann kannst du am 01.01.2024 beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung: Das JC besteht auf einem schriftlichen Mietvertrag, obwohl dieser rechtskräftig mündlich geschlossen und inhaltlich vom Vermieter bestätigt wurde.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2023, 14:54:40
enterhacken2315

Zitat von: september23 am 05. Dezember 2023, 13:43:45es scheint nicht um einen Mietvertrag zu gehen,
Natürlich geht es um den MV sonst würde der TE das ja nicht pausenlos wiederholen.
Lediglich die Forderung des JC ist rechtswidrig da alles relevante vorliegt.
Sogar eine Art der KBV wenn es auch keine ist aber von der SB Vorgängerin akzeptiert wurde was wiederum korrekt ist.
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:373. Den sog. Mietbescheinigung, dort haben meine Eltern mich als sonstigen Nutzungsberechtigten eingetragen, wo ich mich nur an den Heiz und Nebenkosten beteiligen muss, aber keine Miete zahlen muss.
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37Wir haben dann ein Schreiben zu meiner SB geschickt und der klar gemacht, dass ich keine Miete an meinen Eltern zahlen muss, aber mich an den Heiz und Nebenk. beteiligen muss. Danach war Ruhe in der Bude,
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 13:17:501. Der KDU Antrag
2. Die Mietbescheinigung vom JC, da muss man die ganzen Angaben zum Grunstück / Haus / Wohnung machen.
  Und dann muss man die monatlichen / jährlichen Abrechnungen reinschreiben, wie z.B die Grundsteuer vom Haus
  Abwassergebühren, Müllabfuhrgebühren, Hausratversicherung, Wasserechnung, Schornsteinfeger,    Heizölabrechnung usw. Und das noch mit beigelegten Kopien der Rechnungen.
usw..usfort...

Du kannst natürlich eine KBV auch noch hinterher schieben, ob es was bringt wenn ein SB keine Ahnung o. Anweisung o. keinen Bock o. unter Hybris leidet  :weisnich:  :scratch:
am besten eine Mischung von
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)
und der
Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten (http://hartz.info/index.php?topic=7349.msg67471#msg67471)
So kompliziert weil es um Eigentum der Eltern geht und du ja an sämtlichen NK beteiligt bist. Und da wird in den Mustern nicht darauf eingegangen, daher von beiden das raus suchen was dir passt und dann vllt. sogar zum querlesen hier einstellen nicht das etwas vom JC bemängelt wird.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Dezember 2023, 17:57:51
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 13:17:50Die Mietbescheinigung vom JC, da muss man die ganzen Angaben zum Grunstück / Haus / Wohnung machen.
  Und dann muss man die monatlichen / jährlichen Abrechnungen reinschreiben, wie z.B die Grundsteuer vom Haus
  Abwassergebühren, Müllabfuhrgebühren, Hausratversicherung, Wasserechnung, Schornsteinfeger,    Heizölabrechnung usw. Und das noch mit beigelegten Kopien der Rechnungen.
Das alles, geht ein JC absolut nichts an!

Dazu Antworten 2 und 7, sollte der einfachste Weg sein.
Dabei kann auch durchaus ein Teil Kaltmiete dabei sein, nicht nur Anteilig die NK.

Mehr braucht ein JC dazu nicht, schon gar nicht Daten der Eltern über deren Immobilie.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: september23 am 05. Dezember 2023, 18:41:03
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2023, 14:54:40
Zitat von: september23 am 05. Dezember 2023, 13:43:45es scheint nicht um einen Mietvertrag zu gehen, den Du mit Deinen Eltern abschließen musst,
Natürlich geht es um den MV sonst würde der TE das ja nicht pausenlos wiederholen.
Nein, das worauf sich meine Antwort bezieht ist nicht nur das Wort Mietvertrag.
Du hast nur den halben Satz gelesen/zitiert, ich habe das mal ergänzt.

Es war eine Antwort auf die Frage des TE, ob er einen MV mit den Eltern abschließen muss. Und die Antwort war, dass es um Angaben geht, die ja offenbar bereits aus anderen Unterlagen hervor geht.
:bye:
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2023, 10:59:12
september23

Zitat von: september23 am 05. Dezember 2023, 18:41:03Nein, das worauf sich meine Antwort bezieht ist nicht nur das Wort Mietvertrag.
Du hast nur den halben Satz gelesen/zitiert, ich habe das mal ergänzt.
:schaem: und duck und weg....  :ok:

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: MeisterPelz am 08. Dezember 2023, 00:08:36
Mach doch einfach einen richtigen Mietvertrag mit deinen Eltern, der vereinbart, dass du auch Miete zahlen musst. Informiere dich darüber, was dein Jobcenter an Maximum für die Miete in deiner Gegend zahlt. Das Jobcenter ist selbst schuld, wenn es sich so dumm anstellt. Sag dem Jobcenter einfach, deinen Eltern ist das zu viel Aufwand mit den ganzen Unterlagen und ihr versteht euch deswegen nicht mehr so richtig und sie wollen jetzt Miete von dir kassieren. Das Jobcenter muss dafür aufkommen.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: september23 am 08. Dezember 2023, 00:13:39
Zitat von: MeisterPelz am 08. Dezember 2023, 00:08:36Mach doch einfach einen richtigen Mietvertrag mit deinen Eltern, der vereinbart, dass du auch Miete zahlen musst. Informiere dich darüber, was dein Jobcenter an Maximum für die Miete in deiner Gegend zahlt.  ...Das Jobcenter muss dafür aufkommen.
...
...und die Eltern müssen die Einnahmen versteuern.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Ottokar am 08. Dezember 2023, 12:03:00
Zitat von: MeisterPelz am 08. Dezember 2023, 00:08:36Mach doch einfach einen richtigen Mietvertrag mit deinen Eltern
Es gibt bereits einen "richtigen" und rechtskräftigen mündlichen Mietvertrag, den das JC anerkennen muss. Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Forderung des JC, dass dieser schriftlich geschlossen werden muss, oder für den Anspruch auf KdUH eine Schriftform nachzuweisen ist. Das hat auch das BSG längst und immer wieder klargestellt, danach reicht für Anspruch auf KdUH sogar eine sittliche Pflicht aus, ohne dass ein Mietvertrag - mündlich oder schriftlich - geschlossen wurde.
Ich bin auch dafür, möglichst den einfachen Weg zu gehen, aber hier stellt sich das JC absichtlich bockig und Forderungen, die vollkommen absurd sind.

Zitat von: september23 am 08. Dezember 2023, 00:13:39...und die Eltern müssen die Einnahmen versteuern.
Nur die Kaltmiete und die wird ja  nicht verlangt.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: reigen am 08. Dezember 2023, 12:33:58
Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2023, 14:53:49Nein. Im Übrigen wäre auch ein mündlicher Mietvertrag rechtskräftig.
gibtes keine Regelung, das Verträge mit verwandte immer schriftlich sein müssen?
zumindest hat es das Jobcenter mal in ein Brief behauptet.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Ottokar am 08. Dezember 2023, 12:43:19
Zitat von: reigen am 08. Dezember 2023, 12:33:58gibtes keine Regelung, das Verträge mit verwandte immer schriftlich sein müssen?
nein
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 12:49:21

Ich habe denen vor drei Tagen die Kostenbeteiligungsvereinbarung mit den Eltern zu geschickt. Sollte innerhalb Mitte nächste Woche keine Antwort kommen, werde ich das Genze zum SG einreichen, weil seit 8 Tagen habe ich gar keine Leistungen erhalten.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Ottokar am 08. Dezember 2023, 13:07:25
Das JC hätte zumindest die Regelleistung zahlen müssen.
Wenn du für Dezember keine Leistung erhalten hast, würde ich sofort klagen.
Ist dein Bewilligungszeitraum zum 30.11.2023 abgelaufen und das JC verweigert die Bearbeitung des WBA, oder hat das JC die laufende Zahlung eingestellt?
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 13:52:45
Zitat von: Ottokar am 08. Dezember 2023, 13:07:25Das JC hätte zumindest die Regelleistung zahlen müssen.
Wenn du für Dezember keine Leistung erhalten hast, würde ich sofort klagen.
Ist dein Bewilligungszeitraum zum 30.11.2023 abgelaufen und das JC verweigert die Bearbeitung des WBA, oder hat das JC die laufende Zahlung eingestellt?

Das erste trifft zu.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Ottokar am 08. Dezember 2023, 14:17:21
Dann stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung:
Der Bewilligungszeitraum ist am 30.11.2023 abgelaufen und ich bin seitdem mittellos.
Das Jobcenter weigert sich, den am xxx nachweislich gestellten Weiterbewilligungsantrag zu bearbeiten, weil der mündliche Mietvertrag, den das Jobcenter bislang anerkannt hat, angeblich nicht mehr ausreicht und auf einem schriftlichen Mietvertrag besteht, den es aber nicht gibt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach ein Mietvertrag schriftlich geschlossen werden muss, auch nicht unter Verwandten. Der bestehende mündliche Mietvertrag ist rechtskräftig und das Jobcenter hat keine Gründe genannt, warum es diesen plötzlich nicht mehr anerkennen will.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, den bestehenden Mietvertrag in Schriftform zu fordern, oder davon meinen Anspruch auf Bürgergeld oder auf Kosten für Unterkunft und Heizung abhängig zu machen.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 14:47:27
So werde ich das machen, Danke
 :sehrgut:

LG
enterhacken2315 
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Dezember 2023, 17:34:22
Zitat von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 14:47:27So werde ich das machen, Danke

Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:00:16Es hat sich schon erledigt, die haben sich heute bei mir gemeldet.

Was haben sie denn dazu gesagt?
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 18:06:38
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Dezember 2023, 17:34:22
Zitat von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 14:47:27So werde ich das machen, Danke

Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:00:16Es hat sich schon erledigt, die haben sich heute bei mir gemeldet.

Was haben sie denn dazu gesagt?


Die haben den Mietvertrag zwischen mir und meiner Eltern verlangt, ich habe darauf hin den Kostenbeteiligungsvereinbarung denen rübergeschickt, weil den Mietvertrag habe ich nicht. Wenn in ein paar Tagen von denen nix kommt dann gehts ans SG.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Dezember 2023, 18:26:04
Dann ist es aber doch nicht Erledigt.

Aber die Tipps bisher, sollten ja auch erst mal reichen.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: september23 am 08. Dezember 2023, 19:29:33
Zitat von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 13:52:45Das erste trifft zu.
Heißt, die Regelleistung wurde gezahlt oder heißt, hätte eben zahlen müssen und hat nicht?

Denn das zweite, was da steht ist "Dezember keine Leistung" und wenn das erst zutrifft, wäre das ja, es wurde zumindest Regelleistung gezahlt, aber KDU fehlt?
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 19:41:42
Zitat von: september23 am 08. Dezember 2023, 19:29:33
Zitat von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 13:52:45Das erste trifft zu.
Heißt, die Regelleistung wurde gezahlt oder heißt, hätte eben zahlen müssen und hat nicht?

Denn das zweite, was da steht ist "Dezember keine Leistung" und wenn das erst zutrifft, wäre das ja, es wurde zumindest Regelleistung gezahlt, aber KDU fehlt?

Es wurde für Dez. nichts gezahlt, weder Regelsatz noch KDU.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 09. Dezember 2023, 16:41:46
Mein Ziel ist es das SG einzuschalten und dank dieses Forum habe ich einige Mustbeispiele bekommen.
Ich habe dieses Schreiben zum SG dann wie hier gefolgt zusammengeflickt, wenn hier welche Fehler sind, dann gibt mir bescheid.

Eilantrag
Hiermit erhebe ich
ICH
Xxxxxxxxx
Xxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxx


Klage gegen das
Jobcenter XXXXX
Xxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxx

und beantrage

1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines/unseres Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Am 30.11.2023 endete mein Bewilligungsbescheid vom Januar 2023.
Deshalb beantragte ich am 16.10.2023 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld SGB II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 30.11.2023 kein Bürgergeld SGB II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Essen noch trinken kaufen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich die Umstände zu vertreten habe, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen.





Mit freundlichen Grüßen



kann ich den bedenkenlos zum SG sbaschicken ?
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 17:40:14
Leistung erhälst du seit dem 01.12.2023 nicht mehr und was die Begründung betrifft, würde ich die um das was ich in Beitrag #19 geschrieben habe erweitern. Dann kann das SG sich gleich ein Bild machen, was los ist. Vielleicht reicht dann ja schon ein Anruf des Richter beim JC.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: begees am 09. Dezember 2023, 20:49:30
Zitat von: enterhacken2315 am 09. Dezember 2023, 16:41:461. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines/unseres Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

statt Arbeitslosengeld II: Bürgergeldes
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 14. Dezember 2023, 14:45:16

Ich habe vor drei Tagen die Klage zum zuständigen SG geschickt und direkt heute vormittags bekam ich per E-Mail von meinem JC den Weiterbewilligungsbescheid so wie es sich gehört zu geschickt und selbst die 14 Tage sollen nachgezahlt werden, für diesen Monat.
Da hat ja die Klage super geklappt.   :sehrgut:  :sehrgut:
Wird sich das SG bei mir noch melden, oder ist die Sache dann offiziell abgeschlossen?

Tausend Dank für eure hilfreiche Tipps.  :sehrgut:  :sehrgut:


MFG

enterhacken2315
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Ottokar am 14. Dezember 2023, 15:32:37
Per DE-Mail?
Andernfalls solltest du zwingend abwarten, bis du den Bewilligungsbescheid per Briefpost erhalten hast, da er erst dann wirksam bekanntgegeben wurde.
Da mit dem Bewilligungsbescheid der Klagegrund enfallen ist, musst du in jedem Fall das SG anschreiben, über den Erlass des Bescheides informieren und entweder
a) die Klage in der Hauptsache für erledigt erklären und eine Kostenfestsetzung beantragen, oder
b) die Klage vollständig für erledigt erklären, oder
c) die Klage zurücknehmen.
Bei a kannst du vom JC die Kostenerstattung der Klage (Porto, Kopierkosten etc.) beantragen, bei b und c nicht.
b und c sind beim SG austauschbar, da für dich im Sozialrecht keine Prozesskosten anfallen, der Unterschied ist nur, dass bei c die Klage nicht in die Statistik (vom JC und SG) einfließt.
Klagt man z.B. im ER vorm Finanzgericht (Bsp. Kindergeld), muss man zwingend nach a oder b verfahren, da bei c Prozesskosten fällig werden.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2023, 15:35:09
:ok:  Geht doch!

Zitat von: enterhacken2315 am 14. Dezember 2023, 14:45:16Wird sich das SG bei mir noch melden, oder ist die Sache dann offiziell abgeschlossen?
Hat Ottokar in der Zwischenzeit beantwortet und das wesentlich ausführlicher.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: enterhacken2315 am 19. Dezember 2023, 15:48:31


Gestern ist das Geld bei mir auf das Konto gekommen, somit habe ich heute das Schreiben samt der Kontoauszugs und Weiterbewilligungskopien an das SG geschickt, dass die Sache erledigt ist.
Und was ich mal fragen wollte, wie gibt man besten WBA Anträge ab so dass alle Unterlagen sicher beim SB angelangen?


MFG

enterhacken2315
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2023, 16:04:47
enterhacken2315

Zitat von: enterhacken2315 am 19. Dezember 2023, 15:48:31Und was ich mal fragen wollte, wie gibt man besten WBA Anträge ab so dass alle Unterlagen sicher beim SB angelangen?
Ich persönlich sehe es im Einwurf in den Hausbriefkasten oder am Empfang gegen einen Eingangsstempel an.

Bei letzterem entweder alles als Kopie dabei haben und alles extra abstempeln lassen oder auf einem DIN A 4 Blatt alles auflisten und nur dieses Blatt abstempeln lassen.

Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. Dezember 2023, 17:30:49
Zitat von: enterhacken2315 am 19. Dezember 2023, 15:48:31wie gibt man besten WBA Anträge ab
Mache es hier immer per Mail. (ca. 8 Wochen vor Ablauf)

Kommt aber nie eine Bestätigung, nur irgendwann der Bescheid.
Erst dann weiß ich, ist Angekommen.