Hallo ihr lieben.
Ich bekomme aufstockendes alg2.
Ich lebe mit meiner Tochter in dem Haus meiner Eltern. Das Haus verfügt über 2 Etagen. Wir leben oben unterm Dach und haben hier ein eigenes Bad und 2 Zimmer. Nun zieht meine Schwester eine Etage tiefer aus und ich würde ihr Zimmer gerne dazu anmieten damit meine Tochter (7Jahre alt) endlich ein eigenes Zimmer bekommen kann.
Die Küche wird mit allen im Hauslebenden geteilt.
Nun meine Frage, ist das soeinfach möglich? Wie erklärt man das dem JC?
Und was kann manfür das einzelnde Zimmer zusätzlich verlangen? (Meine Schwester hat 250€ gezahlt wäre das okay)
Wir zahlen aktuell 500€ warm (für Bonn eigentlich zu wenig- aber ist halt Familie)
Danke schonmal
Lg
wie viele qm wären das mehr und was würde die Miete gesamt kosten?
Mit 7 Jahren steht dem Kind ein eigenes Zimmer zu, dazu gibt es eine gefestigte und sogar höchstrichterliche Rechtsprechung.
Beantrage beim JC einfach die Zustimmung zum Umzug deiner Tochter in ein eigenes Zimmer.
Hallöchen.
Ich habe gestern Antwort vom JB bekommen nachdem spontan 2 Herrschaften des JB vor der Türe standen.
Das Zimmer habe ich ab dem 01.01 angemietet. Da ich aber das OK vom JB noch nicht hatte, habe ich bisher nur einpaar kleinikeiten aus dem gemeinsamen Schlaf bzw Wohnzimmer ausgelagert. Einpaar Spielsache und einen Schreibtisch. Das wurde mir jetzt anscheinend zum verhängniss. Denn im Brief vom JB steht nur drin, warum ich denn plötzlich für das Zimmer Miete zahlen soll, wo es doch bisher Kostenfrei genutzt wurde.
Wie kann ich das denn jetzt am besten Schriftlich erklären?
Ich musste das Zimmer fix anmieten weil es sonst an jemand anderes vermietet worden wäre.
Und da mein Kind mittlerweile sehr häufig den wunsch nach einem eigenen zimmer geäußert hat, bin ich dem natürlich so schnell wie möglich nach gekommen, da die kapazitäten dafür ja nun nach dem Auszug meiner Schwester gegeben war. Sollte das JC das Zimmer jetzt nicht übernehmen, müsste ich es frei geben, und mich dann gezwungenermaßen nach einer größeren anderen Wohnung umschauen was definitiv mehr kosten verursachen würde.
Da ich nicht so gut im Texten bin, hab ich die hoffnung das mir hier jemand mit kurzen knappen sätzen weiterhelfen kann.
lieben Dank
Deine Eltern hätten ein Zimmer an fremde Leute vermietet, anstatt es ihrer eigenen Enkeltochter zukommen zu lassen? Das kann ich nicht glauben. Ich hätte das Zimmer schon längst eingerichtet und als Mutter hätte ich mich gefreut, wenn meine Tochter dafür zusätzliches Geld vom Amt bekommen hätte. Wenn dem aber nicht so gewesen wäre, hätte ich das Zimmer trotzdem meiner Enkeltochter zur Verfügung gestellt. Und 250 Euro für ein Zimmer für die Enkeltochter finde ich auch unangemessen hoch.
Zitat von: SarahBonn am 21. Februar 2024, 09:41:42im Brief vom JB steht nur drin, warum ich denn plötzlich für das Zimmer Miete zahlen soll, wo es doch bisher Kostenfrei genutzt wurde.
Das Zimmer wurde von deiner Tochter bislang gar nicht genutzt, das JC geht hier von einer vollkommen falschen Annahme aus.
Abgesehen davon:
Aufgrund der massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten sind meine Eltern nicht bereit, das Zimmmer kostenlos nutzen zu lassen. Es gibt auch kein Anrecht auf kostenloses Wohnen bei den Eltern.
Entweder ich zahle hier Miete, oder ich muss ausziehen, dann zahle ich aber auch Miete.
Zitat von: Birgit63 am 21. Februar 2024, 12:49:05Deine Eltern hätten ein Zimmer an fremde Leute vermietet, anstatt es ihrer eigenen Enkeltochter zukommen zu lassen? Das kann ich nicht glauben. Ich hätte das Zimmer schon längst eingerichtet und als Mutter hätte ich mich gefreut, wenn meine Tochter dafür zusätzliches Geld vom Amt bekommen hätte. Wenn dem aber nicht so gewesen wäre, hätte ich das Zimmer trotzdem meiner Enkeltochter zur Verfügung gestellt. Und 250 Euro für ein Zimmer für die Enkeltochter finde ich auch unangemessen hoch.
wer sagt denn, das es an FREMDE vermietet worden wäre??
Wir leben hier in einer Wohngemeinschaft. Meine andere schwester hätte sich sonst gerne ein Büro dort eingerichtet, hat mir aber natürlich den vortritt gelassen.
Weil du geschrieben hast, dass das Zimmer sonst anderweitig vermietet worden wäre. Da bin ich davon ausgegangen, dass es deine Eltern vielleicht an Studenten etc. vermieten würden. Das sind dann halt fremde Personen.
Anmietung ohne vorherige Genehmigung ist halt immer blöd.
Ich finde halt 750,00 Euro im Haus der Eltern für 3 Zimmer ohne eigene Küche für 2 Personen ziemlich viel. Wenn sich die Miete für das 3. Zimmer um 100,00 Euro erhöht hätte. Aber gleich 250,00 Euro sind halt sehr viel.
Ob 500€ warm für 2 Zimmer, Bad und gemeinsam genutzte Küche wenig sind oder normal, hängt u.a. von der Größe ab.
Ob die 250€ für das 3. Zimmer angemessen sind, hängt von der Größe dieses 3. Zimmers sowie von der Größe der anderen schon angemieteten 2 Zimmer ab.
Aus "im Haus der Eltern" ergibt sich noch kein Anspruch auf geringere Miete, Vergeichsmaßstab wäre die ortsübliche Durchschnittsmiete und selbst die liegt immernoch oberhalb der angemessenen KdUH.
Die Frage ist letztlich, welche KdUH für 3 Personen angemessen sind.
Spekulieren ist hier schwierig.
Am Heizbedarf der 2 Zimmer im DG ändert sich durch den Auszug der 3. Person ja nichts, die 2 verbleibenden Personen müssen dort wie bisher weiter heizen. Das 3. Zimmer muss aber zusätzlich beheizt werden.
Nimmt man an, dass von den 500€ Warmmiete 50% Betriebskosten sind, von denen wiederum 50% HK sind, wären für die 2 Zimmer im DG 250€ KM zu entrichten.
Bei gleicher Zimmergröße wären für das 3. Zimmer dann 125€ KM zzgl. 60€ HK = 185€ plausibel.
Ist jedoch das 3. Zimmer 70% so groß wie die beiden im DG zusammen, wären 250€ warm durchaus plausibel.
Zitat von: Ottokar am 23. Februar 2024, 08:37:53Die Frage ist letztlich, welche KdUH für 3 Personen angemessen sind.
Für 2 Personen, wenn ich das richtig verstanden habe, die TE wohnt mit ihrer Tochter im Haus der Eltern. Für Bonn ist die Referenzmiete für 2 Personen Bruttokalt ab 01.03.2024 692€. Das Problem hier scheint vordergründig auch nicht die nicht bestehende Unangemessenheit zu sein, sondern dass der Raum vor einer Bewilligung angemietet und genutzt wurde.
Also wenn die TE nur mit ihrer Tochter im Haus der Eltern wohnt, und dort bislang 2 Zimmer bewohnte, dann verstehe ich die Aussage nicht, wonach die Tochter endlich ein eigenes Zimmer bekommen soll.
Bei 2 Zimmern hat doch jeder ein eigenes Zimmer. In dem Fall wäre die Anmietung eines dritten Zimmers unnötig, wenn nicht weitere dabei zu berücksichtigende besondere Umstände hinzukommen.
Zitat von: Ottokar am 23. Februar 2024, 14:03:51Also wenn die TE nur mit ihrer Tochter im Haus der Eltern wohnt, und dort bislang 2 Zimmer bewohnte, dann verstehe ich die Aussage nicht, wonach die Tochter endlich ein eigenes Zimmer bekommen soll.
Bei 2 Zimmern hat doch jeder ein eigenes Zimmer. In dem Fall wäre die Anmietung eines dritten Zimmers unnötig, wenn nicht weitere dabei zu berücksichtigende besondere Umstände hinzukommen.
Wir leben im DG. haben hier ein Bad, Wohnzimmer und Schlafzimmer.
Die Küche im EG wird geteilt, genauso wie die Waschküche und der Garten.
Meine Eltern wohnen garnicht mit im Haus, die sind mittlerweile ausgewandert. Ich lebe mit meinem Bruder und meiner Schwester hier quasi in einer WG, wobei ich halt wie gesagt ein eigenes Wohnzimmer habe. Was ich auch brauche sonst bekomm ich graue Haare. Meine Geschwister sind nämlich nicht die ordentlichsten
Denke, deine Schwester ist jetzt ausgezogen. Man kann auch im Wohnzimmer schlafen. Dann hat deine Tochter ihr eigenes Zimmer.
Es gibt keinen Anspruch auf mehr als ein Zimmer pro Person. D.h. du hast keinen Anspruch auf getrennte eigene Wohn- und Schlafräume für dich.
Selbst wenn es sich bei einem der Zimmer im DG um ein Durchgangszimmer handelt, sodass man nur in das 2. Zimmer gelangen kann, indem man durch das erste geht, gibt es bei den SGs unterschiedliche Auffassungen dazu, ob das Durchgangszimmer wegen mangelnder Privatsphäre nur als gemeinsames Zimmer nutzbar ist oder nicht, was auch von dessen Größe abhängt.
Hallo ihr Lieben, ich habe mal wieder eine Frage.
Vielleicht kennen einige meinen Post, wo ich frage ob es möglich ist, für meine Tochter ein Zimmer im Haus zu Mieten, da sie nun 7 ist und ein eigenes Zimmer haben wollte. Anrecht hätte sie ja.
Das Jobcenter hat das OK gegeben.
Nun wäre meine Frage, ist es möglich, für ihr Zimmer ein Erstausstattungsgeld zu beantragen?
Bisher steht in dem Zimmer nur ein Schreibtisch und ein Regal. Wir haben bisher gemeinsam in einem Bett geschlafen, und auch den Kleiderschrank haben wir uns geteilt.
Ich habe für Sie bisher keine Erstaustattung beantragt, bzg beantragt schon,damals wurde 100€ für eine ordentliche Matratze zugesprochen, diese wurden aber nie ausgezahlt, und ich habe mich auch nie darum gekümmert da ich damals andere sorgen hatte.
Eine andere Frage wäre,
meine Tochter hat jeweils 1 Loch auf jeder Seite ihres Trommelfells, eine Seite wird Ende April Operativ verschlossen. Nun hat sie seit 2 Wochen Schwimmen mit der Schule. Natürlich darf kein Wasser ins Ohr gelangen. Deshalb habe ich mir vom HNO ein Rezept über ein Schwimmschutz ausstellen lassen, und habe dann beim Hörakustiker Ohrstöpsel anfertigen lassen.
Bei der abholung dann der große Schock, die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür NICHT, der Hörakustiker war auch Erstaunt darüber, Anfang 2024 hat die AOK wohl einige sachen aus ihrem Katalog gestrichen, unteranderem auch Kosten der übernahme für diese Ohrstöpsel.
Normalerweise sollten sie 140€ kosten, aufgrund der tatsache das es für beide seiten eine Überraschung war, kam mir der Herr mit 40€ entgegen, sodass ich "nur" noch 100€ zahlen musste.
Gibt es hier evtl die Chance, das Geld, wenn auch nur Anteilig, vom Jobcenter zurück zu bekommen?
Danke schonmal für die Hilfe
Liebe Grüße
SarahBonn
Zitat von: SarahBonn am 29. Februar 2024, 10:03:51Das Jobcenter hat das OK gegeben.
:ok: Gratuliere!
Zitat von: SarahBonn am 29. Februar 2024, 10:03:51Ich habe für Sie bisher keine Erstaustattung beantragt, bzg beantragt schon,damals wurde 100€ für eine ordentliche Matratze zugesprochen, diese wurden aber nie ausgezahlt, und ich habe mich auch nie darum gekümmert da ich damals andere sorgen hatte.
Eine Erstausstattung kannst du beantragen die ist unabhängig von anderen JC Leistungen.
Mit sieben ein Bett mit Matratze ist sogar als BSG Urteil zu übernehmen und was man sonst so braucht und noch nicht hat fällt auch unter Erstausstattung.
Erstausstattung (http://hartz.info/index.php?topic=2362.msg18428#msg18428)
Zum anderen weiß ich nichts, kann mir aber vorstellen das das JC nicht leisten wird da es normalerweise eine Sache der KK ist.
MfG FN
Zitat von: SarahBonn am 29. Februar 2024, 10:03:51Deshalb habe ich mir vom HNO ein Rezept über ein Schwimmschutz ausstellen lassen, und habe dann beim Hörakustiker Ohrstöpsel anfertigen lassen.
Wieso ein Rezept? Normalerweise bekommt man eine Verordnung, die man sich vor der Anfertigung solcher Hilfsmittel von der Krankenkasse genehmigen lassen muss.
Zitat von: Sheherazade am 29. Februar 2024, 18:18:26Zitat von: SarahBonn am 29. Februar 2024, 10:03:51Deshalb habe ich mir vom HNO ein Rezept über ein Schwimmschutz ausstellen lassen, und habe dann beim Hörakustiker Ohrstöpsel anfertigen lassen.
Wieso ein Rezept? Normalerweise bekommt man eine Verordnung, die man sich vor der Anfertigung solcher Hilfsmittel von der Krankenkasse genehmigen lassen muss.
Ich habe ein Rezept bekommen, das wurde auch so vom Hörakustiker eingereicht. Von einer Verordnung hat er nicht gesprochen.
Leider haben einige Krankenkassen die Kataloge Anfang des Jahres überarbeitet.
Es wurde groß damit geworben das sie ihre Preise nicht erhöhen...aber dafür haben sie einiges gestrichen.
Bei der Krankenkasse würde ich darum bitten es als Härtefall zu übernehmen
und falls es abgelehnt wird nochmal Widerspruch einlegen.