Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: anon am 06. Dezember 2023, 00:00:54

Titel: Frage bezüglich Meldepflicht von Ersparnissen
Beitrag von: anon am 06. Dezember 2023, 00:00:54
Guten Tag,

mir ist bekannt, dass ich Änderungen meiner Vermögensverhältnisse mitteilen muss. Jetzt wurde mir seitens meiner Sachbearbeiterin erklärt ich müsse dem jedesmal auch bei den kleinsten Beträgen sofort nachkommen. Sprich, sollte ich am Ende des Monats 20€ übrig haben (Bsp. der Sachbearbeiterin) müsste ich ihr dies, da es sich hierbei um Ersparnisse handle, umgehend schriftlich mitteilen, bzw. ihr meinen Sparbuchauszug zusenden. Das kommt mir dann doch etwas exzessiv vor.

Frage, ist das so korrekt, oder reicht es nicht aus bei einem eventuell nötigen Weiterbewilligungsantrag den aktuellen Stand, bzw. Kontoauszug vorzuzeigen?

Wie oft, oder ab welchen Beträgen muss ich sie informieren?


Wie gesagt, ihr bei jedem einzelnen Euro der dazukommt einen Auszug zu schicken kommt mir doch etwas exzessiv vor.

Ich hoffe mir kann hier einer helfen.
Titel: Aw: Frage bezüglich Meldepflicht von Ersparnissen
Beitrag von: Hary am 06. Dezember 2023, 01:44:40
Jede leistungsrelevante Veränderung musst du sofort mitteilen. Aber nicht jeder vermögenswirksame Vorteil ist auch leistungsrelevante. Wenn du am Ende des Monats Geld übrig hast aus deiner Leistung, dann musst du dies nicht melden. Wenn du zum Beispiel eine Einkommen aus Arbeit erzielts, dann solltest du dies zeitnahe melden.

Leistungsrelevante ist im Gesetz näher definiert.
Titel: Aw: Frage bezüglich Meldepflicht von Ersparnissen
Beitrag von: september23 am 06. Dezember 2023, 07:46:06
Zitat von: anon am 06. Dezember 2023, 00:00:54Guten Tag,

mir ist bekannt, dass ich Änderungen meiner Vermögensverhältnisse mitteilen muss. Jetzt wurde mir seitens meiner Sachbearbeiterin erklärt ich müsse dem jedesmal auch bei den kleinsten Beträgen sofort nachkommen. Sprich, sollte ich am Ende des Monats 20€ übrig haben (Bsp. der Sachbearbeiterin) müsste ich ihr dies, da es sich hierbei um Ersparnisse handle, umgehend schriftlich mitteilen, bzw. ihr meinen Sparbuchauszug zusenden. Das kommt mir dann doch etwas exzessiv vor.
das ist schlicht grober Unfug

Zitat von: anon am 06. Dezember 2023, 00:00:54Frage, ist das so korrekt, oder reicht es nicht aus bei einem eventuell nötigen Weiterbewilligungsantrag den aktuellen Stand, bzw. Kontoauszug vorzuzeigen?
nein, so wenn sie das so gesagt hat, ist das Blödsinn.

Zitat von: anon am 06. Dezember 2023, 00:00:54Wie oft, oder ab welchen Beträgen muss ich sie informieren?
wenn es um Ersparnisse geht, gar nicht. Wenn Du 10 Euro auf der Straße findest, auch nicht.
Nur wenn Du Geld erwirbst, einen Job machst, dann ja. Aber dann geht es ja meist um etwas mehr als ein paar Euro.

Zitat von: anon am 06. Dezember 2023, 00:00:54Wie gesagt, ihr bei jedem einzelnen Euro der dazukommt einen Auszug zu schicken kommt mir doch etwas exzessiv vor.

Ich hoffe mir kann hier einer helfen.
na, wenn man vom Regelsatz spart, kommt ja nichts "dazu". Und mit dem kannst Du machen, was Du willst. Wenn Du eine Fastenkur machst und am Ende des Monats daher das ganze Geld fürs Essen übrig hast, geht das niemand was an. Rechtlich eindeutig.
Nur wenn wirklich was dazu kommt, also Einkommen oder Erbe oder die Rückzahlung einer Vorauszahlung, die das JC für Dich tätigt, wie Nebenkosten.
Titel: Aw: Frage bezüglich Meldepflicht von Ersparnissen
Beitrag von: Rotti am 06. Dezember 2023, 14:00:47
Zitat von: anon am 06. Dezember 2023, 00:00:54mir ist bekannt, dass ich Änderungen meiner Vermögensverhältnisse mitteilen muss. Jetzt wurde mir seitens meiner Sachbearbeiterin erklärt ich müsse dem jedesmal auch bei den kleinsten Beträgen sofort nachkommen.
ja mach ich wenn ich vom Bürgergeld anspare melde ich sofort, aber nur wenn ich das Schonvermögen überschreite die 40.000€  :mocking: