Hallo liebe community,
Ich habe erstmals wohngeld beantragt, zuvor auch kinderzuschlag was bewilligt wurden ist. Wohngeld habe ich am 7. Juli beantragt online. Am 6.november wurde etwas nachgeforscht undzwar den aktuellen bürgergeldbescheid den habe ich auch am 8.11 nachgereicht online. Seither warte ich auf eine Antwort. Wir wohnen in Hamburg. Hat jemand die gleiche Erfahrung mit der bearbeitungszeit?
Ein paar eckdaten von mir.
Ich arbeite vollzeit 1800 netto. Meine Frau ist in elternzeit (wird für eine längere Zeit nicht mehr arbeiten) wir haben 4 Kinder. Zuvor haben wir bürgergeld zusätzlich bekommen in Höhe von 1134 Euro. Jetzt kriegen wir noch 134 euro burgergeld da uns 1000 kinderzuschlag bewilligt wurden ist.
Unsere miete beträgt 1170 Euro.
Keine weiteren Einnahmen.
Kann man vielleicht daraus schließen ob wohngeld bewilligt oder abgelehnt wird ?
Wir möchten unbedingt vom burgergeld raus und hoffen mit der Bewilligung vom wohngeld, das dies gelingt.
Vielen dank!
Die Bearbeitung von Wohngelderstanträgen dauert bundesweit derzeit extremst lange, hier bei uns sind wir auch schon bei einem 3/4 Jahr.
Denk dir nix! Wir warten schon seit Mai! Immer wieder werden neue Unterlagen gefordert (die längst vorliegen), das es sich um einen Weiterbewilligungsantrag handelt!
Ich habe langsam den Einduck, das es sich hierbei um eine Taktik handlet, so das die Antragsteller aufgeben und dadurch geld gespart wird!
Wow! Das ist ja wirklich extrem. Haben die Ämter so einen Andrang an Anträgen das sie wirklich so lange brauchen?
Und kann jemand noch was sagen, ob eventuell mir etwas zusteht, falls jemand etwas mit meinen Daten anfangen kann.
Zitat von: nabil am 09. Dezember 2023, 14:09:11Und kann jemand noch was sagen, ob eventuell mir etwas zusteht, falls jemand etwas mit meinen Daten anfangen kann.
Kann man so nicht verlässlich was zu sagen, aber du kannst dir einen Wohngeldrechner im Netz suchen und mal deine Daten eingeben.
Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2023, 14:17:22Zitat von: nabil am 09. Dezember 2023, 14:09:11Und kann jemand noch was sagen, ob eventuell mir etwas zusteht, falls jemand etwas mit meinen Daten anfangen kann.
Kann man so nicht verlässlich was zu sagen, aber du kannst dir einen Wohngeldrechner im Netz suchen und mal deine Daten eingeben.
Habe ich getan bereits es kommen monatliche Beiträge zwischen 650 und 900 Euro dabei raus. Laut Aussagen der wohngeldstelle am Telefon, können sie mir keine Auskunft darüber geben.
Hab alle Daten ganz genau so eingegeben, wie gesagt es kamen Beiträge zwischen 650 bis 900 Euro monatlich dabei raus. Was tatsächlich dabei rauskommt, werden wir sehen. Nur hoffe ich wirklich das es genug sein wird, um aus dem burgergeld rauszukommen.
Zitat von: nabil am 09. Dezember 2023, 15:26:01Hab alle Daten ganz genau so eingegeben
Wenn man alles richtig macht, kommen da ziemlich korrekte Zahlen dabei raus.
Zitat von: nabil am 09. Dezember 2023, 01:51:53Jetzt kriegen wir noch 134 euro burgergeld
Vermutlich seit ihr da mit Wohngeld besser dran.
Schon allein wegen der Schikanen, von manchem JC.
Zitat von: nabil am 09. Dezember 2023, 01:51:53den habe ich auch am 8.11 nachgereicht online
Immerhin hast du eine Bestätigung, Antrag angekommen und in Bearbeitung.
Das sich Wohngeld und Bürgergeld gegenseitig ausschließen, d.h. es gibt nur eines davon, ist bekannt?
Zitat von: nabil am 09. Dezember 2023, 01:51:53Wir möchten unbedingt vom burgergeld raus und hoffen mit der Bewilligung vom wohngeld, das dies gelingt.
Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 19:40:58Das sich Wohngeld und Bürgergeld gegenseitig ausschließen, d.h. es gibt nur eines davon, ist bekannt?
die Prüfen und entscheiden ob noch Bürgergeld bedarf besteht oder
Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 19:40:58d.h. es gibt nur eines davon, ist bekannt?
Ja, aber darum geht es hier doch gar nicht?
Gibt doch gerade mal 134 € vom JC, warum dann nicht der Versuch mit Wohngeld?
Zitat von: Unwissender am 09. Dezember 2023, 09:56:53Denk dir nix! Wir warten schon seit Mai! Immer wieder werden neue Unterlagen gefordert (die längst vorliegen), das es sich um einen Weiterbewilligungsantrag handelt!
Ich habe langsam den Einduck, das es sich hierbei um eine Taktik handlet, so das die Antragsteller aufgeben und dadurch geld gespart wird!
Ja ,es handelt sich um Taktik.
Ich würde beim Sozialgericht untätigkeitsklage auf Bescheiderstellung einreichen
Meine Ex Nachbarin hatte mir erzählt das Sie auf Bearbeitung des Wohngeldes 42 Wochen warten soll.
Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 19:40:58Das sich Wohngeld und Bürgergeld gegenseitig ausschließen, d.h. es gibt nur eines davon, ist bekannt?
Ja ist bekannt. Daher die Frage, ob anhand meiner Daten die ich hier geschrieben habe zu erkennen ist ob wohngeld uns zusteht. Ein User hat bereits geschrieben wenn man alles richtig eingetragen hat dann kommen dabei ziemlich genaue Werte bei raus. Bei mir kam ja Werte zwischen 650 und 900 euro wohngeld bei raus laut wohngeldrechner. Ich hoffe das bestätigt sich auch so, damit wie aus dem burgergeld raus sind.
Zitat von: nabil am 11. Dezember 2023, 16:08:23zu erkennen ist ob wohngeld uns zusteht
Wohngeld steht einem auch zu, wenn es weniger ist als mit Bürgergeld.
Aus dem Bürgergeld kann man sich jederzeit Abmelden.
So manch einer verzichtet lieber auf das JC und nimmt da ein Minus gern in Kauf.
Bei so manch Schikane JC auch kein Wunder.
Muss man selbst Entscheiden, vor allem was dann eine mögliche Nachzahlung bei der BK Abrechnung angeht.
Gibt es eine Moderate oder gar keine, sehe ich da kein Problem lieber WG zu nehmen.
Zitat von: nabil am 11. Dezember 2023, 16:08:23kam ja Werte zwischen 650 und 900 euro
So eine hohe Differenz hatte ich nicht, je nach Rechner um die 20€ was dann, auch mit dem Bescheid gut hinkam.
Wir hatten hier auch Glück, Erstantrag schon 12.2022 gestellt nach 5 Wochen war alles da.
WBA für 2024 ging auch, nach 4 Wochen kam der neue Bescheid.
Zitat von: Bimimaus5421 am 11. Dezember 2023, 13:54:21a ,es handelt sich um Taktik.
Denke ich nicht, eher völlige Überlastung in so mancher Kommune, besonders in einer Großstadt.
Also ich hab mal alle Daten in den wohngeld Rechner eingegeben und das kam dabei raus:
(https://i.postimg.cc/Jy9N7K8M/Screenshot-20231211-193317-Chrome.jpg) (https://postimg.cc/Jy9N7K8M)
https://postimg.cc/gwwyPQfg
Naja ich hoffe einfach mal das es schnell bearbeitet wird 5 Monate find ich schon extrem.
Sollte zumindest nahe dran sein am Ergebnis, solange du die richtige Mietstufe angeklickt hast.
Ich kann auch nur bestätigen das Wohngeldanträge, vor allem Erstanträge sehr lange dauern.
Hier im südlichen Teil des Landes waren es vom Antrag im Januar 23 bis zum ersten Bescheid Ende September ganze 9 Monate. Die Dauer ist daher nicht so überraschend.
Das ist es ja! Es ist kein Erstantrag und die meisten Unterlagen liegen ja schon vor, müssen aber erneut gebracht werden! Dazu wieder NK-Abrechnung, Miebescheinigung, Rentennachweis usw.
Immer wieder werden neue Unterlagen angefordert, die entweder gar nicht mehr nötig sind oder schon lange vorliegen! :wand:
Zitat von: nabil am 09. Dezember 2023, 01:51:53Kann man vielleicht daraus schließen ob wohngeld bewilligt oder abgelehnt wird ?
Aufgrund der Daten kann ich dir zumindest sagen das du nicht weniger Geld erhalten wirst. WG und KiZu zusammen muss mehr als der BG Zuschlag sein, dann seid ihr vom BG weg. Vor einigen Jahren ( vor der drastischen WG Erhöhung ) hatte ich bei einer Warmmiete von 1200€ und 2 Kindern über 300€ WG erhalten. Mein Einkommen lag damals schon über deinem Jetztigen. Wir hatten damals Mietstufe 5.
Da der KiZu hat auch eine Rolle spielt kann man davon ausgehen das ihr aus dem BG dann raus seid.
Anträge dauern aktuell aber sehr lang, wie hier schon bereits erwähnt wurde.
Zitat von: Unwissender am 13. Dezember 2023, 10:38:25Miebescheinigung, Rentennachweis
Was bei einem WBA auch reichen sollte + natürlich der Antrag selbst.
Mehr verlangen die hier nicht, MV war nur beim Erstantrag notwendig, BK Abrechnung gar nicht.
Wozu soll die gut sein?
Ich danke euch allen für die hilfreiche Information. Ich hab heute mal wieder angerufen, um zu fragen wie der Stand ist. Es kam nur als Antwort das der Fall noch offen ist und bearbeitet wird.
Also abwarten heisst es
Leider gibt es immer noch nichts neues und das wird auch mit sehr großer Sicherheit dieses Jahr nichts mehr...
Bei uns auch!
Zitat von: Unwissender am 13. Dezember 2023, 10:38:25Immer wieder werden neue Unterlagen angefordert, die entweder gar nicht mehr nötig sind oder schon lange vorliegen! :wand:
ist jetzt aber nur, weil so viele Zugewandert sind und viel beschissen wird bei manchen.
Endlich ist das Wohngeld bewilligt worden und das gleich bis zum Ende seiner Erwerbsminderungsrente in ca. 3 Jahren! (Es sind zwar nur 185 € aber immerhin mehr als zuvor als er mit (damals noch) ALGII aufstockte, aber weniger als Anfang des Jahres, als er 227,20 € bekommen hatte!
Nach Paragraph 25 Abs. 1 Wohngeldgesetz kann der Bewilligungszeitraum maximal 24 Monate betragen.
Ich kann auch nix dafür, wenn es bis 30.6.2026 bewilligt wurde! Ah zählt vielleich das Datum der Antragstellung! :weisnich:
Toll das es bei dir endlich geklappt hat Unwissender, wie lange hast du gewartet?
Bei mir leider nichts neues.
Bei uns hat es fast 6 Monate gedauert! (Beantragt: 23.5.2023 bewilligt 16.12.23)
Zitat von: Unwissender am 26. Dezember 2023, 09:45:12Bei uns hat es fast 6 Monate gedauert! (Beantragt: 23.5.2023 bewilligt 16.12.23)
Okey. Ha ist cool, wenn es bewilligt wurde nachdem er Zeit, dann kriegt man halt die Rückzahlung für die Monate was dann einiges sein kann.
Wir haben den Antrag am 8.7 gestellt.
In welchen Umkreis lebst du?
Der Wohgeldempfänger lebt im Kreis Eichstätt in Bayern! Und er hat natürlich eine Nachzahlung bekommen, die aber schon wieder weg ist, weil er das Geld dafür nutzen musste das geliehne Geld zurück zu zahlen!
Dazu hat er weniger bekommen als zuvor (obwohl es laut Regierung erhöht worden sein soll) und er eine Mieterhöhung bekommen hat
Zitat von: Unwissender am 31. Dezember 2023, 09:00:53Dazu hat er weniger bekommen als zuvor (obwohl es laut Regierung erhöht worden sein soll) und er eine Mieterhöhung bekommen hat
Das Wohngeld wurde zum 01.01.2023 erhöht. Zum 01.01.2024 gibt es keine Änderung im Wohngeldgesetz.
Schreib ich doch! Zuvor (von Jan bis Jul 23) hatte er mehr Wohgeld als er jetzt bekommt!
Ich kriege echt langsam ein dicken Hals es sind mittlerweile 7 Monate und 3 Tage....
Untätigkeitsklage?
Gibts da nicht auch einen § der besagt,(wie beim ALGII, Bürgergeld) dass vorläufig bezahlt werden muss, und das dann evtl. nach Fertigstellung des Bescheides verrechnet wird? :weisnich:
Zitat von: Unwissender am 12. Januar 2024, 09:23:38Gibts da nicht auch einen § der besagt,(wie beim ALGII, Bürgergeld) dass vorläufig bezahlt werden muss, und das dann evtl. nach Fertigstellung des Bescheides verrechnet wird? :weisnich:
Paragraph 26a Wohngeldgesetz regelt die vorläufige Zahlung des Wohngeldes.
Ja, auch wenn es diesen Paragraphen gibt, wird es nichts nützen. Bis dieses Anliegen bearbeitet wird vergeht ja die gleiche Zeit sprich 7 Monate. Hat also nicht wirklich ein Effekt in meiner Situation. Bleibt also nichts übrig als abzuwarten.
Es geht auch darum das die wohngeldstelle mit dem jobcenter sich austauschen muss welche Zahlung das wohngeldamt den jobcenter noch zu begleichen hat, um mir dann das bereinigte wohngeld auszuzahlen.
Ich hab jetzt mittlerweile das jobcenter angerufen und gefragt, ob sich das wohngeldamt bei den gemeldet hat. Die Dame wusste leider davon nichts also hatte keine Infos. Sie meinte wird das an die zuständige Sachbearbeiterin weitergeben das sie da mal sich mit den in Verbindung setzen soll.
Hoffen wir mal...
Zitat von: nabil am 14. Januar 2024, 23:08:09Es geht auch darum das die wohngeldstelle mit dem jobcenter sich austauschen muss welche Zahlung das wohngeldamt den jobcenter noch zu begleichen hat, um mir dann das bereinigte wohngeld auszuzahlen.
Das sollte automatisch passieren, wenn du im Wohngeldantrag angekreuzt hast, dass derzeit ALGII/Bürgergeld bezogen wird.
Zitat von: Sheherazade am 15. Januar 2024, 09:47:11Zitat von: nabil am 14. Januar 2024, 23:08:09Es geht auch darum das die wohngeldstelle mit dem jobcenter sich austauschen muss welche Zahlung das wohngeldamt den jobcenter noch zu begleichen hat, um mir dann das bereinigte wohngeld auszuzahlen.
Das sollte automatisch passieren, wenn du im Wohngeldantrag angekreuzt hast, dass derzeit ALGII/Bürgergeld bezogen wird.
Ja ich habe auch einen aktuellen bescheid bereits im November nachgereicht. Ich hatte schon im Juli einen Bescheid eingereicht irgendwie wollten sie nochmal ein neuen bescheid wahrscheinlich deswegen weil kinderzuschlag genehmigt wurde, dadurch sich das burgergeld reduziert hat und sie dann nochmal schauen möchten was ich an Rest burgergeld beziehe. 7 Monate und 8 Tage bereits vorbei mal schauen wie lange noch
Im Beitrag #33 hat dich @Ottokar auf eine Untätigkeitsklage angesprochen. Ist das keine Option für dich?
Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Januar 2024, 15:52:36Im Beitrag #33 hat dich @Ottokar auf eine Untätigkeitsklage angesprochen. Ist das keine Option für dich?
Es wäre eine Option. Ich denke mir dabei, wenn ich solche Schritte einleite fällt der Bescheid extra negativ aus. Das ist der Grund weswegen ich mich noch scheue solch ein Schritt einzuleiten. Wiederum bis das ganze in Gang kommt vergeht auch einige Zeit, ob sich das dann noch lohnt. Ich meine 7 Monate sind inzwischen vergangen irgendwann müssen die doch meinen Antrag in die Hand nehmen.
Zitat von: nabil am 16. Januar 2024, 07:50:35Es wäre eine Option. Ich denke mir dabei, wenn ich solche Schritte einleite fällt der Bescheid extra negativ aus.
Das sind schlichte Zahlen und eine Gesetzeslage. Die kann niemand ignorieren, weil er sich vielleicht ärgert.
Zitat von: nabil am 16. Januar 2024, 07:50:35Das ist der Grund weswegen ich mich noch scheue solch ein Schritt einzuleiten. Wiederum bis das ganze in Gang kommt vergeht auch einige Zeit, ob sich das dann noch lohnt. Ich meine 7 Monate sind inzwischen vergangen irgendwann müssen die doch meinen Antrag in die Hand nehmen.
du hattest dort direkt mal angefragt/anfragen können?
:offtopic: Mal angenommen man hätte so wenig Geld, das man nicht solange auf einen Bescheid warten kann! Was hat man dann für eine Möglichkeit, finanzielle Hilfe zu bekommen (wenn auch als Darlehen) und Verwandte/ Freunde nicht in Frage kommen? :weisnich:
Das steht hier bereits
Zitat von: Else Kling am 12. Januar 2024, 09:26:29Paragraph 26a Wohngeldgesetz regelt die vorläufige Zahlung des Wohngeldes.
Leider gibt es bis jetzt nichts neues 7.7.2023 Antrag gestellt. 6.11 Aufforderung aktuellen burgergeldbescheid einreichen am 8.11 online eingegangen. Seither warte ich.
Eigentlich müsste ich schon bald ein weiterbewillungsantrag einreichen aber der erstantrag ist nicht mal durch...
Schr. Mahnung mit 14 Tage Fristsetzung, konkretes Datum angeben, und Untätigkeitsklage nach Fristablauf androhen.
Es hat sich ENDLICH was getan.
Es wurde eine Probe Berechnung gemacht und es kam eine Summe in Höhe von 847 Euro raus was uns zusteht, dies wird jetzt dem jobcenter und mir postalisch zugesendet damit auch das jobcenter eine gegenrechnung machen kann, da wir vom jobcenter ca. 150 Euro noch monatlich erhalten haben bleibt also etwas übrig.
Jetzt noch abwarten bis das jobcenter der wohngeldstelle mitteilt was sie einbehalten dürfen und dann wird der Rest von der wohngeldstelle endlich überwiesen. Das wird bestimmt wieder nen Monat dauern.
:hae: Was hat Wohngeld mit Jobcenter zu tun? :weisnich:
Man muss kein Bürgergeld beziehen, man kann stattdessen auch Wohngeld beziehen. Aber nur, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
Da die Leistungen bislang aufeinander abgestimmt waren, war das i.d.R. nicht möglich.
Seit der Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2023 jedoch schon.
Zudem wurde hier bereits Kinderzuschlag bewilligt, was voraussetzt, dass mit Kinderzuschlag + Wohngeld Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
Die Bewilligung von Wohngeld ist hier also nur noch eine Formsache.
Wirklich, ich glaube ich spinne...
Ich hab von der wohngeldstelle eine probeberechnung bekommen. Es steht ausserdem drinne das ich keinen Antrag gestellt habe. Das jobcenter hat auch die wohngeldzentrale angefragt und die haben dem jobcenter mitgeteilt das ich keinen wohngeldantrag gestellt habe. Was schlicht falsch ist. Ich habe am 02.07.2023 den Antrag gestellt der ist bei den am 03.07.2023 eingegangen und am 06.11.2023 wollten sie noch den aktuellen burgergeldbescheid der ist bei den am 08.11.2023 eingegangen. Dies wurde sogar mir telefonisch von einem Mitarbeiter der wohngeldstelle bestätigt.
Jetzt kommt hinzu das das jobcenter für mich einfach ab dem 26.02.2024 einen wohngeldantrag gestellt hat. Ich hab der Beraterin der wohngeldstelle eine Email geschrieben das sie diesen Antrag nicht berücksichtigen soll sondern den vom 02.07.2023 da ich Anspruch ab diesem Zeitpunkt habe.
Dem jobcenter habe ich gleichzeitig online geschrieben das der Antrag gestellt wurde bereits. Ich habe dem jobcenter und der Beraterin einen Beweis gesendet das ich bereits am 2.07.23 online alles überwiesen habe
Edit: den wohngeldantrag habe ich auf www.gemeinsamonline.de gestellt. Ich habe auch eine Bestätigung von der Seite bekommen das es übermittelt wurde, wie gesagt selbst ein Mitarbeiter der wohngeldstelle hat mor sogar heute mitgeteilt das doch ein Antrag am 03.07.2023 eingegangen sei und was das jetzt soll.
Das Problem ist, dass du nachweisen musst, das du Antrag auf Wohngeld gestellt hast und nicht nur eine Probeberechnung haben willst.
Allerdings muss die Wohngeldstelle den Antrag auf Probeberechnung hier wegen dem bereits bewilligten Kinderzuschlag so auslegen, dass, wenn sich ein Wohngeldanspruch ergibt, dieser auch beansprucht wird. D.h. es muss hier aufgrund des gesamtgesetzlichen Zusammenhanges in § 6a BKGG nach dem Meistbegünstigungsprinzip den Antrag auf Probeberechnung als Antrag auf Wohngeld auslegen.
Damit ist die als Proberechnung ergangene Entscheidung rechtlich so zu bewerten, dass sie einem Ablehnungsbescheid gleichsteht.
D.h. hier sollte unter Bezug auf § 6a BKGG und das Meistbegünstigungsprinzip Widerspruch gegen die als Proberechnung ergangene Entscheidung eingelegt werden mit der Begründung, dass eine Wohngeldzahlung beantragt wurde.
Sollte der abgelehnt werden, muss man das eben vor Gericht einklagen.
Das habe ich den jobcenter online bewiesen das ich den erstantrag gestellt habe. Alle Berater der wohngeldzentrale sagen mir immer wieder das ich den Antrag am 02.07.2023 gestellt habe das der Antrag eingegangen ist und die weitere Forderung des burgergeld auch bereits eingegangen ist am 08.11.2023.
Ich habe der wohngeldzentrale und dem jobcenter nochmals Beweise als Foto gesendet.
Hier auch nochmal für euch