Hallo zusammen :smile:
Ich bin jetzt seit 5 Monaten im Bürgergeldbezug,demnächst werden ich und mein Bruder ein Haus geschenkt bekommen, je zur Hälfte,kann mir irgendjemand eine Info geben wie sich das auf mein Bürgergeldbezug auswirkt?
Lg
Erbe in der Überschrift, Schenkung im Text - was ist es denn jetzt?
Sorry,mein Fehler
Es ist eine Schenkung
Wirst du denn darin wohnen?
Nein,wir werden es verkaufen,das kann momentan 1 Jahr dauern.
Dann ist die Schenkung in Form des nicht selbstgenutzten Wohneigentums Einkommen.
Das heißt?
Wir es bereits angerechnet wenn ich es überschrieben bekomme oder erst wenn ich es verkauft habe?
Eine Anrechnung kann erst nach dem Verkauf der Immobilie erfolgen, bis dahin wird dir/euch das Bürgergeld darlehensweise gezahlt.
Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2023, 10:17:24Dann ist die Schenkung in Form des nicht selbstgenutzten Wohneigentums Einkommen.
Nein. Einkommen im SGB II ist nur Geld. Sachleistungen sind nur dann Einkommen, wenn es aus Erwerbstätigkeit erzielt wird.
Das Haus ist Vermögen. Und zwar nicht geschütztes Vermögen.
Zitat von: Räm am 09. Dezember 2023, 10:48:57Das heißt?
Was ist denn dein Anteil wert? Und hast du ansonsten noch Vermögen?
Ich komme auf jedenfall über die 40000€ Freibetrag im ersten Jahr.
Bin wegen Krankheit im Bürgergeldbezug gelandet,möchte aber bis Mitte nächsten Jahres wieder arbeiten.
Ich denke sie können mich ja nicht zwingen in das Haus einzuziehen oder es zu verkaufen, bei allem muss ja mein Bruder zustimmen,es gehört ja nicht mir alleine.
Möchte da irgendwie eine Lösung finden,ohne das ich irgendwas zurückzahle.
Räm
Zitat von: Räm am 09. Dezember 2023, 14:58:32Möchte da irgendwie eine Lösung finden,ohne das ich irgendwas zurückzahle.
Verzicht auf die Schenkung,
oder Verzicht auf Bürgergeld würden in Frage kommen.
Bei letzterem muss es aber deutlich vor der Schenkung sein, besser wäre es wenn du die Zeit so erwischt das du keinen http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html wegen Punkt 2 machen musst und du einfach kein ALG2 als WBA beantragst.
MfG FN
Edit
Zitat von: Räm am 09. Dezember 2023, 14:58:32Ich komme auf jedenfall über die 40000€ Freibetrag im ersten Jahr.
zum Zeitpunkt des Verkaufes beträgt dein Schonvermögen nur noch 15 000.- Euro.
ZitatRatgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
ZitatVerwertung
Eine Verwertung von Vermögen kann gefordert werden, wenn dieses nicht privilegiert oder durch Freibeträge geschützt ist. Die Verwertung darf zudem nicht unwirtschaftlich sein, oder eine besondere Härte bedeuten.
Eine Verwertung ist generell nicht unwirtschaftlich, wenn der Verkehrswert bis zu 10% unter dem Substanzwert liegt.
Eine besondere Härte liegt z.B. vor, wenn eine spezielle schutzwürdige Zweckbindung (z.B. Bestattungssparbuch) besteht, oder es sich um besondere Familien- und Erbstücke von nur geringem Wert handelt.
Im Gegensatz zu der weit verbreiteten Annahme, das Hausgrundstücke von Eigentümergemeinschaften nicht verwertbar sind, bietet die sog. Auseinandersetzungsversteigerung des "Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung" (ZVG) sehr wohl diese Möglichkeit, d.h. ein Miteigentümer hat das Recht, jederzeit eine solche Zwangsversteigerung zu beantragen, womit dieses Vermögen i.S.d. § 12 Abs. 1 SGB II verwertbar ist.
MfG FN
Danke für die Informationen.
Wann ist dieser Zeitpunkt :grins: ?
Wie lange müsste ich warten,zwischen Bürgergeld und Schenkung ?
Ich habe eine vorläufige Bewilligung bis zum 31.01
Die Schenkung wird im Januar/Februar stattfinden.
Die Diskussion ist sinnlos.
Ob als Haus, oder nach dem Verkauf als Geld, alles was über dem Vermögensfreibetrag von 15.000€ liegt, muss zur Lebenshaltung verbraucht werden. Zeit spielt dabei keine Rolle.
Wenn der o.g. Verkaufserlös von mind. 40.000€ zutrifft, wird das JC, wenn nur noch 15.000€ vorhanden sind, auch ein Jahr nach dem Verkauf noch prüfen, ob hier nicht 25.000€ verschleudert wurden.
Ich habe doch einen vorläufigen bescheid der bis zum 31.01 gilt.
Wenn ich dem Jobcenter mitteile das ich mich zb. ab Februar selbstständig mache,wird es doch nicht verlängert?
Dann könnte die Schenkung doch im Februar stattfinden?
Kompliziert :wand:
Das Bürgergeld wird ohne Weiterbewilligungsantrag sowieso nicht verlängert. Es dürfte also reichen, den WBA nicht zu stellen.
Wieso hast du einen vorläufigen Bescheid?
Ich habe den Antrag im August gestellt und im Oktober genehmigt bekommen.
Im Bescheid stand nur drin "Vorläufig genehmigt bis zum 31.01"
Ich kenne mich leider mit Bürgergeld nicht aus deshalb bin ich im Forum :smile:
Es ist mein erstes mal im Bürgergeldbezug.
Zitat von: Räm am 10. Dezember 2023, 10:46:14Ich habe den Antrag im August gestellt und im Oktober genehmigt bekommen.
Im Bescheid stand nur drin "Vorläufig genehmigt bis zum 31.01"
Also ein vorläufiger Bescheid für 6 Monate. Im Bescheid sollte drin stehen, warum nur vorläufig bewilligt wurde.
Entscheidung beruht auf Paragraph 41a Absatz 2 zweites Gesetzbuch.
Es geht anscheinend um meine BU Rente,obwohl sie genau wissen was ich bekomme und es wurde auch vom Bürgergeld abgezogen.
Verstehe nicht warum vorläufig,wenn sie doch genau wissen was ich monatlich bekomme?
Wie gesagt, wenn deine BU-Rente zum Leben reicht, brauchst du ganz einfach keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dein Bürgergeld-Leistungsbezug sollte nur vor der Schenkung beendet sein.
Zitat von: Räm am 10. Dezember 2023, 09:24:07Ich habe doch einen vorläufigen bescheid der bis zum 31.01 gilt.
Wenn ich dem Jobcenter mitteile das ich mich zb. ab Februar selbstständig mache,wird es doch nicht verlängert?
Dann könnte die Schenkung doch im Februar stattfinden?
Kompliziert :wand:
Du kannst auf Leistungen in der Zukunft verzichten. Du musst nicht begründen wieso. Oder Du stellst keinen neuen Antrag.
Klar kann dann die Schenkung im Februar sein. Du solltest dann aber mit anderem Einkommen, Rente oder was auch immer klar kommen und nicht zeitnah einen neuen Antrag stellen müssen.
Zitat von: september23 am 11. Dezember 2023, 22:26:46Du kannst auf Leistungen in der Zukunft verzichten. Du musst nicht begründen wieso.
Lt. § 46 Abs. 2 SGB I ist ein Verzicht unwirksam, wenn damit gesetzliche Bestimmungen wie die Berücksichtigung von Einkommen oder ungeschützten Vermögens umgangen werden sollen.
Eine Schenkung kann man zeitlich steuern. Einfach abwarten bis der aktuelle Bewilligungszeitraum ausläuft.
Im darauffolgenden Monat die Schenkung annehmen.
Und Anfang des darauffolgenden Monats den WBA einreichen.
Schon wärst du für 1 Monat aus dem Bezug und es gibt keinen Verzicht.
So lange die Schenkung nicht zu hoch ausfällt ist dann alles Schonvermögen.
Zitat von: lappa am 12. Dezember 2023, 11:22:53Eine Schenkung kann man zeitlich steuern. Einfach abwarten bis der aktuelle Bewilligungszeitraum ausläuft.
Im darauffolgenden Monat die Schenkung annehmen.
Und Anfang des darauffolgenden Monats den WBA einreichen.
Schon wärst du für 1 Monat aus dem Bezug und es gibt keinen Verzicht.
Ganz schlechter Rat, der Schuß geht nach hinten los, erst recht, da der TE nur einen vorläufigen Bescheid hat. Bei Antragstellung innerhalb von 6 Monaten wird der Antrag nämlich als WBA gewertet, zumal irgendwo im SGB2 was zu dem Vorhaben, sich für kurze Zeit abzumelden um Vermögen oder Einkommen zu sichern, steht.
Zitat von: lappa am 12. Dezember 2023, 11:22:53Schon wärst du für 1 Monat aus dem Bezug und es gibt keinen Verzicht.
aber eine Umgehung. Lass doch solche Tipps wenn in der Antwort davor steht das es eben nicht geht!
Zitat von: Sheherazade am 12. Dezember 2023, 12:23:55Ganz schlechter Rat, der Schuß geht nach hinten los, erst recht, da der TE nur einen vorläufigen Bescheid hat. Bei Antragstellung innerhalb von 6 Monaten wird der Antrag nämlich als WBA gewertet, zumal irgendwo im SGB2 was zu dem Vorhaben, sich für kurze Zeit abzumelden um Vermögen oder Einkommen zu sichern, steht.
:ok:
oder hier in den Antworten eine Antwort weiter oben:
Zitat von: Ottokar am 12. Dezember 2023, 10:39:35Lt. § 46 Abs. 2 SGB I ist ein Verzicht unwirksam, wenn damit gesetzliche Bestimmungen wie die Berücksichtigung von Einkommen oder ungeschützten Vermögens umgangen werden sollen.
MfG FN
Es ist keine Umgehung, wenn man verpennt rechtzeitig einen WBA zu stellen.
Das Gesetz enthält ganz klar die Formulierung, dass ein aktiver Verzicht/Abmeldung unzulässig sind.
Ein passives Vergessen des WBAs erfüllt den Tatbestand nicht.
Was bringt in der Konstellation dem TE eine Abmeldung/Verzicht oder eine spätere Antragstellung? Kann er seinen Immobilienanteil essen oder davon Miete zahlen? Abgesehen davon, dass es eh kein Einkommen, sondern Vermögen ist. Ob nun in einem Monat ohne Antragstellung oder dann bei Antragstellung. Da ist es dann immer noch über x-tausend Euro wert und trotzdem zu verwerten, so dass es das Bürgergeld nur als Darlehen gibt.
Zitat von: lappa am 12. Dezember 2023, 11:22:53Und Anfang des darauffolgenden Monats den WBA einreichen.
Die Schenkung wäre dann auch beim Neuantrag als verwertbares Vermögen zu berücksichtigen, was angesichts des Wertes eine Antragsablehnung oder lediglich Leistungsgewährung als Darlehen zur Folge hätte. Es ändert sich also gar nichts.
Die Schenkung ist so oder so verwertbares Vermögen und führt dazu, dass der Bürgergeldanspruch ab dann de facto entfällt und zwar solange, bis das Vermögen zur Lebensführung soweit aufgebraucht wurde, dass der Rest geschützt ist. Da gibt es auch keine Höchstfrist und von 25.000€ kann ein Single locker ein Jahr leben.
Zitat von: Ottokar am 12. Dezember 2023, 10:39:35Zitat von: september23 am 11. Dezember 2023, 22:26:46Du kannst auf Leistungen in der Zukunft verzichten. Du musst nicht begründen wieso.
Lt. § 46 Abs. 2 SGB I ist ein Verzicht unwirksam, wenn damit gesetzliche Bestimmungen wie die Berücksichtigung von Einkommen oder ungeschützten Vermögens umgangen werden sollen.
wenn er sich abmeldet oder nicht den WBA macht und danach keine Leistung benötigt, trifft das doch nicht zu oder übersehe ich was?
25 000€ können ganz schnell weg sein, wenn man nötige Anschaffungen macht wie zB. neues Auto, Küche, Kühlschrank, Waschmaschine, diverse andere Elektroartikel wie Fernseher usw. Und am Ende kann man sich noch einen schönen Urlaub gönnen, um sich von dem Stress der Neuanschaffungen zu erholen. So ist es quasi ausgeschossen von 25 000€ ein Jahr lang zu leben und kann entspannt und erholt nach 2-3 Monaten weiter BG beziehen.
@september23
Mit Verzicht nach § 46 SGB I ist "sich abmelden" gemeint.
@Milla
Klar kann man Vermögen umverteilen.
Ein (anderes) Auto und die gesamte Wohnungsausstattung neu zu kaufen, nur um das Vermögen "auf den Kopf zu hauen", erfüllt genau den Tatbestand des Verschleuderns.
So kann man dann zwar nach 2-3 Monaten wieder Bürgergeld beziehen, wird sich dann aber bis an das Lebensende einem nicht unerheblichen Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten ausgesetzt sehen, der für die ersten 3 Jahre jeden Monat mit 30% der Regelleistung aufgerechnet wird.
Ok lassen wir mal das Auto außen vor. Aber für den Rest weiß ich nicht wann du das letzte mal einkaufen warst. Und bei den Geräten rede ich nicht von Premiummarken wie Gaggenau oder Bora.
Eine normale Küche kostet zurzeit um die 5000€. Wenn du eine Kochinsel willst, lege nochmal 4000€ drauf. Ein Waschtrockner kostet um die 1000€, Kühlschrank 900-1400€, Herd und Backofen 1200€. Da kommen in der Summe schonmal 10 000€ nur für die Küche zusammen.
Da kann von auf den Kopf hauen keine Rede sein. Oder haust du in einer Bude wo die Möbel vom Sperrmüll sind und die Geräte vom An und Verkauf? Ich finde jeder hat ein Menschenwürdiges zu Hause verdient.
Woher du auch immer diese Mondpreise hast, genau das versteht man unter Verschleudern.
Übrigends: wer sich einen Waschtrockner kauft, hat keine Ahnung von dieser Technik, die Teile sind bauartbedingt so anfällig, dass sie weniger als die halbe Nutzungsdauer eines WVA oder Wäschetrockners haben.
Ich habe in der Familie vor kurzem eine Küche neu eingerichtet, die Möbel (Spülenschrank, 2x Beistellschrank, 2x Geschirrschrank, MDF modern) haben im Möbelfachhandel 1.200€ gekostet, dazu 125€ für eine Kaindl Arbeitsplatte bei Obi und 250€ für eine Marken-Granitspüle und -armatur.
Der neue 7kg Siemens WVA hat 440€ gekostet, der Siemens E-Herd 670€, die 230 Liter KGK 390€. Alles neue originalverpackte top Geräte der neuesten Generation vom Fachhändler, zuverlässig und energiesparend, aber keine spinnert maßlos überteuerten Superspargeräte, die selbst bei einer Verdoppelung der aktuellen Strompreise 25 Jahre halten müssten, damit sich die Mehrkosten der Anschaffung amortisieren, aber nach spätestens 10 Jahren irreparabel defekt sind.
1x Küche komplett für 3.075€, das was Du da aufführst ist maßlos übertrieben.
Also hör auf, hier solche Märchen zu erzählen und derartigen Schmarrn verbreiten.
Zitat von: Milla am 13. Dezember 2023, 09:40:06Eine normale Küche kostet zurzeit um die 5000€. Wenn du eine Kochinsel willst, lege nochmal 4000€ drauf.
logisch, weil man als Durchschnittsmieter und noch frisch aus dem Bezug kommend ja auch in der Regel Wohnungen hat, in der man Kochinsel und große Kühlschränke aufbauen kann :lol:
Zitat von: Milla am 13. Dezember 2023, 09:40:06Ein Waschtrockner kostet um die 1000€, Kühlschrank 900-1400€, Herd und Backofen 1200€. Da kommen in der Summe schonmal 10 000€ nur für die Küche zusammen.
es gibt sicher auch Berechnungen, in denen man auf 20 000 Euro kommt. Warum Dein Herd und Backofen sowie eine Kühlschrank/Gefrierkombi das doppelte eines Markensgeräts (bekannte deutsche Marke) kosten muss, wirst Du uns sicher noch mitteilen.
Zitat von: Milla am 13. Dezember 2023, 09:40:06Da kann von auf den Kopf hauen keine Rede sein.
nein, von völlig an den Haaren herbeigezogenen Berechnungen
Zitat von: Milla am 13. Dezember 2023, 09:40:06Oder haust du in einer Bude wo die Möbel vom Sperrmüll sind und die Geräte vom An und Verkauf? Ich finde jeder hat ein Menschenwürdiges zu Hause verdient.
Und zwischen einer Küche vom Sperrmüll und einer mit Kochinsel und Luxuskühlschrank gibt es bekanntlich nichts Menschenwürdiges :lol:
Eine ganz normale Küche von der Größe normaler Durchschnitt ohne Geräte. 3300€ und das ist noch nicht mal was besonderes
https://www.otto.de/p/nobilia-elements-kuechenzeile-elements-premium-vormontiert-ausrichtung-waehlbar-breite-330-cm-ohne-e-geraete-1720200558/#variationId=1720211117
Waschmaschine ohne Trockner, Siemens über 900€
https://geizhals.de/siemens-iq700-wg56b2a40-frontlader-a2904320.html?hloc=de
von Bosch über 800€
https://geizhals.de/bosch-serie-8-wgb256a40-frontlader-a2969471.html?hloc=de
Gefrierkombi Bosch 1100€
https://geizhals.de/bosch-serie-6-kgn39aiat-a2807704.html?hloc=de
von Siemens auch über 1100€
https://geizhals.de/siemens-iq500-kg39naiat-a2808917.html?hloc=de
Einbauherd-Set Siemens 1200€
https://geizhals.de/siemens-pq521db0zm-einbauherd-set-a2446659.html?hloc=de
von Bosch auch über 1100€
https://geizhals.de/bosch-hnd675ls66-einbauherd-set-a2802688.html?hloc=de
Klar man kann sich auch billige Türkenware in die Küche stellen wie Beko für 730€.
https://geizhals.de/beko-buim-22348-xp-einbauherd-set-a2424510.html?hloc=de
Problem ist nur das man dafür keine Ersatzteile bekommt wenn was defekt ist.
Was soll eigentlich die müßige Diskussion? Weiß von euch jemand, wie der TE lebt, ob er überhaupt eine eigene Küche hat oder nicht möbliert wohnt etc?
Es ging schon los mit dem unlogischen "abmelden". Das macht das JC schon von sich aus, wenn er das Vermögen meldet, da braucht niemand Angst haben. Dazu muss man keine 20 Verrenkungen machen. Solche veralteten Tipp, die noch aus der Zeit stammen, als Erbe Einkommen und kein Vermögen war, sind unnötig. Noch dazu, wenn sie dann in die Länge gezogen werden wie ein altes Kaugummi. Sinn- und nutzlos.
Zitat von: TripleH am 13. Dezember 2023, 14:51:47Solche veralteten Tipp, die noch aus der Zeit stammen, als Erbe Einkommen und kein Vermögen war, sind unnötig.
Wenn es denn ein Erbe wäre ............. es handelt sich hier um eine Schenkung.
Wenn ihr die Immobilie in eine Familien Stiftung / Behindertentestament einbindet, so kannst du darauf alles finanziert bekommen, was das Amt nicht zahlen muss. Urlaube, Hobbys, etc ...
Zitat von: Milla am 13. Dezember 2023, 14:42:09Eine ganz normale Küche von der Größe normaler Durchschnitt ohne Geräte. 3300€ und das ist noch nicht mal was besonderes
....
Man kann Dir nur empfehlen, Dir Deine eigenen Beiträge durchzulesen, etwa
Zitat von: Milla am 13. Dezember 2023, 14:42:09Eine normale Küche kostet zurzeit um die 5000€. Wenn du eine Kochinsel willst, lege nochmal 4000€ drauf.
Ein Waschtrockner kostet um die 1000€, Kühlschrank 900-1400€, Herd und Backofen 1200€. Da kommen in der Summe schonmal 10 000€ nur für die Küche zusammen.
Erst kommt Deine Ansage, dass eine Küche mit Kochinsel Normalität sei und 10 000 keine Verschleuderung von Vermögen ist, darauf hingewiesen, wie unrealistisch und übertrieben Deine Berechnung ist, dass man schon für 3300 eine Küche bekommt. :lol:
Das Ganze hat aber eh keinen Sinn hat in der Tat mit der Frage des TE nichts zu tun.
Wenn man zu Geld kommt, muss man nicht als erstes überlegen, wie man Ausgaben tätigt, die man gar nicht vor hatte zu tätigen, nur um schnell wieder bei Null zu sein
:bye:
Zitat von: Milla am 13. Dezember 2023, 14:42:09Eine ganz normale Küche von der Größe normaler Durchschnitt ohne Geräte. 3300€ und das ist noch nicht mal was besonderes
https://www.otto.de/p/nobilia-elements-kuechenzeile-elements-premium-vormontiert-ausrichtung-waehlbar-breite-330-cm-ohne-e-geraete-1720200558/#variationId=1720211117
Waschmaschine ohne Trockner, Siemens über 900€
https://geizhals.de/siemens-iq700-wg56b2a40-frontlader-a2904320.html?hloc=de
von Bosch über 800€
https://geizhals.de/bosch-serie-8-wgb256a40-frontlader-a2969471.html?hloc=de
Gefrierkombi Bosch 1100€
https://geizhals.de/bosch-serie-6-kgn39aiat-a2807704.html?hloc=de
von Siemens auch über 1100€
https://geizhals.de/siemens-iq500-kg39naiat-a2808917.html?hloc=de
Einbauherd-Set Siemens 1200€
https://geizhals.de/siemens-pq521db0zm-einbauherd-set-a2446659.html?hloc=de
von Bosch auch über 1100€
https://geizhals.de/bosch-hnd675ls66-einbauherd-set-a2802688.html?hloc=de
Klar man kann sich auch billige Türkenware in die Küche stellen wie Beko für 730€.
https://geizhals.de/beko-buim-22348-xp-einbauherd-set-a2424510.html?hloc=de
Problem ist nur das man dafür keine Ersatzteile bekommt wenn was defekt ist.
Luxus, sag ich doch. Das ist genau das Anspruchsdenken, was von der Bild als Sozialschmarotzer bezeichnete Leistungsbezieher in Verruf bringt.
Was spricht eigentlich gegen die:
Waschmaschine ohne Trockner, Siemens 480€
https://geizhals.de/siemens-iq300-wm14n2g3-frontlader-a3047981.html
Bosch Serie 6 KGK, 649€
https://geizhals.de/bosch-serie-6-kge39alca-a2274543.html?hloc=de
Siemens iQ500 Elektroherd, 649€
https://geizhals.de/siemens-iq500-hk9s5a240-elektroherd-mit-glaskeramik-kochfeld-a1935069.html?hloc=de
???
Gleiche Funktion, genau so gut, aber deutlich günstiger.
Und wenn man sich die Küchenmöbel modular selbst zusammenstellt, statt eine Fertigküche zu kaufen, die ohnehin meistens nicht passt, kosten die Möbel nur die Hälfte. Auch bei Otto.
Das ist der Unterschied zwischen Geld verschleudern (deine Geräteauswahl) und sinnvoll investieren (meine Geräteauswahl).
BTW
Die Käufe müssen sich nach der Rechtsprechung des BSG daran messen lassen, ob ein Bürger mit geringem Einkommen vernünftigerweise die gleiche Entscheidung getroffen hätte.
Ob ein Bürger mit geringem Einkommen vernünftigerweise 3.000€ ausgibt, statt 1.500€ für gleichwertige Markengeräte, dürfte da wohl keine Frage sein.
Zitat von: Sheherazade am 13. Dezember 2023, 15:02:53Wenn es denn ein Erbe wäre ............. es handelt sich hier um eine Schenkung.
Gut, ich habe nicht zurück geblättert. Macht trotzdem keinen Unterschied, denn Sachleistungen sind genauso schon seit langem kein Einkommen, sondern Vermögen.
Zitat von: PaulHilft am 13. Dezember 2023, 16:17:04Wenn ihr die Immobilie in eine Familien Stiftung / Behindertentestament einbindet, so kannst du darauf alles finanziert bekommen, was das Amt nicht zahlen muss. Urlaube, Hobbys, etc ...
Hallo Paul,
kannst du dazu bitte mehr sagen. Das interessiert mich sehr.
Viele Grüsse