Hi,
in eurem "Ratgeber Vermögen" steht geschrieben
ZitatDas SGB II kennt verschiedene Vermögensfreibeträge und privilegierte Vermögen.
Grundsätzlich hat man auch das Recht, Vermögen vor Antragstellung so umzuverteilen, dass man diese maximal ausnutzen kann.
Doch wie sieht es aus wenn man das Vermögen während des Bezugs umverteilen möchte, um die verschiedenen Freibeträge zu nutzen?
Das geht natürlich.
Der Satz mit "vor Antragstellung" bezieht sich auf Leute, die ohne Umverteilung "zu viel" Vermögen hätten, um bürgergeldberechtigt (=bedürftig) zu sein.