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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Red am 09. Dezember 2023, 20:59:17

Titel: Vermögen umverteilen
Beitrag von: Red am 09. Dezember 2023, 20:59:17
Hi,

in eurem "Ratgeber Vermögen" steht geschrieben
ZitatDas SGB II kennt verschiedene Vermögensfreibeträge und privilegierte Vermögen.
Grundsätzlich hat man auch das Recht, Vermögen vor Antragstellung so umzuverteilen, dass man diese maximal ausnutzen kann.

Doch wie sieht es aus wenn man das Vermögen während des Bezugs umverteilen möchte, um die verschiedenen Freibeträge zu nutzen?
Titel: Aw: Vermögen umverteilen
Beitrag von: turbulent am 10. Dezember 2023, 02:17:27
Das geht natürlich.
Der Satz mit "vor Antragstellung" bezieht sich auf Leute, die ohne Umverteilung "zu viel" Vermögen hätten, um bürgergeldberechtigt (=bedürftig) zu sein.