Während die Kosten der Unterkunft einschließlich der Heizkosten für Bürgergeldempfänger vom Jobcenter in angemessener, aber voller Höhe übernommen werden, müssen die Stromkosten aus dem Regelsatz bezahlt werden. Ab 2024 wird mit einem weiteren Anstieg der Stromkosten gerechnet.
https://www.gegen-hartz.de/news/stromkosten-sollen-aus-den-buergergeld-regelsaetzen-raus