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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 12:57:01

Titel: Berechnung Freibetrag bei Elterngeld (Versicherung)
Beitrag von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 12:57:01
Hallo,

folgende Situation.

Mutter, alleinerziehend, Einkommen aus Gewerbe
Vor der Geburt bezog die Mutter aufstockende Leistungen nach dem SGB II.
Einkommen aus dem Gewerbe lag bei über 300,00 EUR.

Basis-Eltergeld wird für 14 Monaten in Höhe von 300,00 € vorläufig bewilligt.
Einkommensprognose wurde etwas höher angegeben als erwartet angesetzt.

Jobcenter hat die 300,00 € nicht angerechnet und auch keinen Anspruch beim Versorgungsamt geltend gemacht.

Nach dem Bewilligungszeitraum kommt es nun zu eine abschließenden Festsetzung. Die Neuberechnung wird zwangsläufig eine Nachzahlung durch die Elterngeldstelle erfolgen.

Dieser Beitrag auf gegen-hartz.de verwirrt mich jetzt etwas.
Elterngeld – richtige Antragstellung für mehr Freibeträge trotz Hartz IV (https://www.gegen-hartz.de/news/elterngeld-richtige-antragstellung-fuer-mehr-freibetraege-trotz-hartz-iv#:~:text=Bei%20Elterngeld%20handelt%20es%20sich,Pflichtversicherung%20und%20Riester%2DBeitr%C3%A4ge%20absetzbar.)

Wenn ich den Beitrag richtig verstehe, dann kann man als Freibetrag neben der Versicherungspauschale auch mit der Autoversicherung und Riester-Beitrag der Freibetrag erhöht wird. Ich kenne es nur mit der Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 EUR

Kennt sich da jemand mit aus?
Titel: Aw: Berechnung Freibetrag bei Elterngeld (Versicherung)
Beitrag von: Jimmy Neutron am 18. Dezember 2023, 16:31:16
Das JC hat in der Sache einen Erstattungsanspruch in voller Höhe der Nachzahlung geltend gemacht und keine weiteren Freibeträge gewährt.
Titel: Aw: Berechnung Freibetrag bei Elterngeld (Versicherung)
Beitrag von: Sheherazade am 18. Dezember 2023, 16:40:12
War doch klar, die Frau hat ja noch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, auf das die Freibeträge gewährt werden. Doppelt gibt es da nichts.
Titel: Aw: Berechnung Freibetrag bei Elterngeld (Versicherung)
Beitrag von: Jimmy Neutron am 18. Dezember 2023, 18:00:41
Was war denn da klar?

Da gibt es doch ganz andere Freibeträge. Die Versicherungspauschale z.B. gibt es da nicht.

Beim Einkommen wurden die 100 + 20% an Freibetrag gewährt.
Titel: Aw: Berechnung Freibetrag bei Elterngeld (Versicherung)
Beitrag von: Rotti am 18. Dezember 2023, 18:09:35
Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 12:57:01Ich kenne es nur mit der Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 EUR
ist weggefallen weil jetzt das gibt Haftpflicht Autoversicherung und Privathaftplicht Freibetrag jedenfalls ist es bei mir so.