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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: UW am 11. Dezember 2023, 18:29:37

Titel: Das Jobcenter Märkischer Kreis veröffentlicht wieder falsche Mietobergrenzen
Beitrag von: UW am 11. Dezember 2023, 18:29:37
Erst vor wenigen Tagen erhielt ich den Anruf eines Mannes, der sich bedankte, weil er vor Jahren ermutigt worden war, Rechtsmittel einzulegen gegen Bescheide des Jobcenters.
Er hatte daraufhin der Mietkürzung wiidersprochen und inzwischen eine Nachzahlung erhalten über 660,00 €.
Die Zinsen nach § 44 SGB I wurden auch diesmal wieder unterschlagen. - Bis jetzt.

Kürzlich wurden die "neuen Mietobergrenzen" des Märkischen Kreises bekannt. Ein überprüfbares Konzept ist bisher nicht veröffentlicht. Da die "Schlüssigkeit des Konzepts" nicht bestätigt ist, gilt für den Märkischen Kreis "in Ermangelung eines qualifizierten Mietspiegels die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft begrenzt durch die Werte nach der Tabelle gemäß § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) in der geltenden Fassung plus Sicherheitszuschlag i.H.v. 10 %zugrunde (vgl. zu diesem Vorgehen BSG, Urteil vom 30.01.2019, B 14 AS 24/18"
Umgang mit Desinformation (https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/umgang-mit-desinformation_a1914917)

(https://www.beispielklagen.de/bilder2/2023_12_04_Kosten_der_Unterkunft_2024.jpg)

"Geschäftsführung, Sachgebietsleiter, Widerspruchstelle und die meisten Jobcentermitarbeiter wissen, dass die vom Jobcenter noch immer veröffentlichten Mietobergrenzen nicht rechtsverbindlich sind.
Die erhobenen Vorwürfe sind schwerwiegend, aber wie ich finde alle beweisbar:
So funktioniert Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer (https://www.beispielklagen.de/Pool/So_funktioniert_Falschberatung_bei_Wohnkosten_im_Jobcenter_Maerkischer_Kreis_mit_Anlage.pdf)