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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: sfk74 am 13. Dezember 2023, 15:24:47

Titel: Zur Miete im Elternhaus
Beitrag von: sfk74 am 13. Dezember 2023, 15:24:47
Ich beziehe Bürgergeld und wohne bisher unentgeltlich im Haus meiner Eltern. Genauer gesagt hatte ich ein Zimmer in der Wohnung meiner Grosseltern, da ich als Rollstuhlfahrerin auf eine Barrierefreie Wohnung angewiesen bin und dies nur auf die Wohnung im Erdgeschoss zutrifft. Einzig zu den Heizkosten hatte ich einen Beitrag zu leisten, den ich regelmäßig dem Jobcenter gemeldet und von dort erstattet bekommen habe.

Nun sind dieses Jahr aber meine Grosseltern verstorben. Da meinen Eltern der Gedanke peinlich war "unnötig" Unterstützung vom Staat zu beantragen, haben wir an den Modalitäten für meine Unterbringung nichts geändert. Allerdings zeigt sich inzwischen das meine Eltern schlicht alleine (d.h. ohne den Beitrag den meine Grosseltern früher geleistet haben) nicht in der Lage sind alle anfallenden Kosten  zu tragen.

Ohne Mieteinnahmen für die Wohnung in der ich lebe wird es also mittelfristig nicht funktionieren. Nun möchte ich natürlich die Wohnung nicht verlassen (und meine Eltern wollen mich selbstverständlich auch nicht rauswerfen). Daher stellt sich die Frage ob ich einen Mietvertrag mit meinen Eltern schliessen kann, um dann die Wohnung meiner Grosseltern weiter zu bewohnen und wie ich das dem Jobcenter mitteilen kann/muss, damit diese in Zukunft diese Kosten übernehmen.

Über Ratschläge wie wir hier am Besten vorgehen wäre ich dankbar.
Titel: Aw: Zur Miete im Elternhaus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Dezember 2023, 16:15:21
sfk74

Zitat von: sfk74 am 13. Dezember 2023, 15:24:47Daher stellt sich die Frage ob ich einen Mietvertrag mit meinen Eltern schliessen kann, um dann die Wohnung meiner Grosseltern weiter zu bewohnen und wie ich das dem Jobcenter mitteilen kann/muss, damit diese in Zukunft diese Kosten übernehmen.
Die Konstellation hatten wir noch nicht.
Allerdings sollte es meiner Meinung nach machbar sein schließlich hat sich die Konstellation komplett geändert und niemand kann verlangen dass deine Eltern auf eine Mietzahlung verzichten müssen.
Mietvertrag wenn es Eigentum ist und ansonsten ein U.-Mietvertrag oder eine KbV >
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)

hierbei aber auf die Angemessenheit achten >
https://www.harald-thome.de/informationen.html

MfG FN
Titel: Aw: Zur Miete im Elternhaus
Beitrag von: Ottokar am 13. Dezember 2023, 18:27:24
Die Frage kann man so nicht beantworten.
Handelt es sich bei der Wohnung deiner Großeltern um eine Mietwohnung?
Wenn ja: sind deine Eltern in den Mietvertrag eingetreten (Erklärung gegenüber dem Vermieter)?
(Auch Du hättest nach § 563 BGB das Recht gehabt, in den Mietvertrag einzutreten, da du ja bereits dort gewohnt hast.)
Oder handelt es sich bei der Wohnung deiner Großeltern um eine Eigentumswohnung, die deine Eltern geerbt haben?
Titel: Aw: Zur Miete im Elternhaus
Beitrag von: sfk74 am 13. Dezember 2023, 19:30:16
Das Haus wurde ursprünglich von meinen Grosseltern gebaut. Vor zehn Jahren oder so haben sie es dann auf meine Eltern übertragen und sich in der Schenkung einen Lebenslangen Einsitz in der Erdgeschoss Wohnung vorbehalten. (Meine Eltern wohnen in der zweiten Wohnung im ersten Stock) Als ich dann vor 6 Jahren in den Rollstuhl gekommen bin und ein Leben in der eigenen Wohnung schwierig geworden wäre, bin ich dann dort in ein Zimmer eingezogen und habe mir den Platz mit meinen Grosseltern geteilt.

Im Lauf dieses Jahres sind diese dann verstorben und ich wohne nun allein in der Wohnung.

Eine Mietwohnung in dem Sinne gibt es da also noch gar nicht. Aber genau das werden meine Eltern zwangsläufig tun müssen, weil sie die Kosten für das Haus sonst allein nicht mehr stemmen können.

Die Frage ist also ob ich einen Mietvertrag mit meinen Eltern abschliessen und die Wohnung "übernehmen" könnte. Wäre für alle Beteiligten einfacher als wenn ich mir eine eigene Wohnung suche, damit meine Eltern die jetzige Wohnung an Fremde vermieten können.
Titel: Aw: Zur Miete im Elternhaus
Beitrag von: Sheherazade am 14. Dezember 2023, 09:39:18
Zitat von: sfk74 am 13. Dezember 2023, 19:30:16Die Frage ist also ob ich einen Mietvertrag mit meinen Eltern abschliessen und die Wohnung "übernehmen" könnte.

Ja, das Wohnrecht deiner Großeltern ist mit deren Tod erloschen und die Wohnung kann somit von deinen Eltern vermietet werden, auch an die eigenen Kinder.
Titel: Aw: Zur Miete im Elternhaus
Beitrag von: Ottokar am 14. Dezember 2023, 15:23:28
Zitat von: sfk74 am 13. Dezember 2023, 19:30:16Die Frage ist also ob ich einen Mietvertrag mit meinen Eltern abschliessen und die Wohnung "übernehmen" könnte.
Ja, das "könntest" du und dazu würde ich auch dringend raten.