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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TG am 14. Dezember 2023, 06:51:20

Titel: Fragen zum Überprüfungsantrag
Beitrag von: TG am 14. Dezember 2023, 06:51:20
Wird der Überprüfungsantrag von der SB oder einer anderen Abteilung bearbeitet? Gibt es für die Überprüfung einen Überprüfungsbescheid? Gibt es eine Bearbeitungsfrist?
Titel: Aw: Fragen zum Überprüfungsantrag
Beitrag von: begees am 14. Dezember 2023, 08:58:56
In der Regel macht das die Sachbearbeitung. Intern kann das aber organisatorisch auch anders geregelt sein.

Ja, es gibt eine Antwort in Form eines Bescheides. Das kann eine nachträgliche Bewilligung sein oder eine Ablehnung.

Eine gesonderte Bearbeitungsfrist gibt es nicht. nach Ablauf der Wartefrist von sechs Monaten könnte eine Untätigkeitsklage erwogen werden.

Titel: Aw: Fragen zum Überprüfungsantrag
Beitrag von: TG am 14. Dezember 2023, 09:32:51
Zitat von: begees am 14. Dezember 2023, 08:58:56Das kann eine nachträgliche Bewilligung sein oder eine Ablehnung

Wird in der nachträglichen Bewilligung oder Ablehnung bezug auf den Antrag genommen?
Titel: Aw: Fragen zum Überprüfungsantrag
Beitrag von: Sheherazade am 14. Dezember 2023, 09:43:23
Zitat von: TG am 14. Dezember 2023, 09:32:51Wird in der nachträglichen Bewilligung oder Ablehnung bezug auf den Antrag genommen?


Ja.
Titel: Aw: Fragen zum Überprüfungsantrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2023, 14:47:16
Zitat von: TG am 14. Dezember 2023, 06:51:20Gibt es eine Bearbeitungsfrist?
Kommt auf die Art an was überprüft werden soll. Bei KdUH Angelegenheiten würde ich aufgrund § 17 schon eine Frist dazu stellen.

Genauer beschrieben im letzten Blocksatz von Ottokar seinem Ratgeber:
 Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0)

MfG FN