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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ju am 15. Dezember 2023, 10:46:27

Titel: Aufwandsentschädigung Anrechnung wie Einkommen?
Beitrag von: Ju am 15. Dezember 2023, 10:46:27
Hallo !

Ein Bekannter bekommt als sachkundigen Bürger einer Partei eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen gezahlt.
Diese beträgt ca. 200 - 300 € im Monat.
Auf dem Bescheid der auszahlenden Stadt steht, dass 3000 € im Jahr steuerfrei sind.
So weit, so gut .
Nun aber die Frage wird diese Aufwandsendschädigung voll , gar nicht oder wie ein Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?

Viele Grüße aus NRW
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung Anrechnung wie Einkommen?
Beitrag von: Hary am 15. Dezember 2023, 12:53:30
Handelt es sich bei der Tätigkeit die er dort ausführt um ein Ehrenamt?

Schau auch als erste Orientierung einmal hier: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-und-ehrenamt-mehr-geld-durch-aufwandsentschaedigung-statt-erwerbseinkommen#:~:text=Letztlich%20k%C3%B6nnen%20B%C3%BCrgergeld%2DBezieher%20in,Gesamtsumme%203000%20Euro%20nicht%20%C3%BCbersteigt.