Hallo !
Ein Bekannter bekommt als sachkundigen Bürger einer Partei eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen gezahlt.
Diese beträgt ca. 200 - 300 € im Monat.
Auf dem Bescheid der auszahlenden Stadt steht, dass 3000 € im Jahr steuerfrei sind.
So weit, so gut .
Nun aber die Frage wird diese Aufwandsendschädigung voll , gar nicht oder wie ein Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?
Viele Grüße aus NRW
Handelt es sich bei der Tätigkeit die er dort ausführt um ein Ehrenamt?
Schau auch als erste Orientierung einmal hier: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-und-ehrenamt-mehr-geld-durch-aufwandsentschaedigung-statt-erwerbseinkommen#:~:text=Letztlich%20k%C3%B6nnen%20B%C3%BCrgergeld%2DBezieher%20in,Gesamtsumme%203000%20Euro%20nicht%20%C3%BCbersteigt.