Jobcenter dürfen eine Mitwirkung nur dann verlangen, wenn Bürgergeld-Bezieher auch tatsächlich die Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Liefert ein Hartz IV-Leistungsbeziehender der Behörde nicht die angeforderten Belege, kann der getrennt lebenden Ehefrau und dem zweijährigen Sohn daher nicht ebenfalls eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vorgeworfen werden, urteilte am Mittwoch, 13. Dezember 2023 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 24/22 R).
Von der Begründung her dürfte das Urteil auf das Bürgergeld übertragbar sein.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-duerfen-nicht-unmoegliche-mitwirkungspflichten-verlangen
Dürfen nicht, aber machen tun sie es trotzdem Haufenweise, nicht nur in diesem Beispiel.