Hallo allerseits. Hat jemand mit folgendem Erfahrung: Ist es möglich, dass man den Bewilligungszeitraum fürs Bürgergeld einfach wortlos auslaufen läßt, also keinen erneuten Bewilligungsantrag stellt und dann somit einfach aus dem Bezugssystem raus ist? Oder kommt das Jobcenter dann auf einen zu und möchte eine Begründung hören oder sonstige Nachweise haben etc? Wäre man dann überhaupt verpflichtet diesen Wünschen des JC nachzukommen wenn man gar nicht mehr dort Leistungen bezieht? Lieben Dank für euere Erfahrungen und Antworten.
theo
Zitat von: theo am 16. Dezember 2023, 15:45:27Ist es möglich, dass man den Bewilligungszeitraum fürs Bürgergeld einfach wortlos auslaufen läßt, also keinen erneuten Bewilligungsantrag stellt und dann somit einfach aus dem Bezugssystem raus ist?
Natürlich ist das so möglich.
Zitat von: theo am 16. Dezember 2023, 15:45:27Oder kommt das Jobcenter dann auf einen zu und möchte eine Begründung hören oder sonstige Nachweise haben etc? Wäre man dann überhaupt verpflichtet diesen Wünschen des JC nachzukommen wenn man gar nicht mehr dort Leistungen bezieht?
Ja wenn der begründete Verdacht besteht das man auf unerlaubte Weise Sozialgelder bezogen hat.
Zum Beispiel bei vorläufigen Bescheiden in Verbindung mit Kapital Zufluß der normalerweise angerechnet worden wäre.
Das wäre ähnlich einem http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html und da greift der zweite Satz.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2023, 16:02:09Ja wenn der begründete Verdacht besteht das man auf unerlaubte Weise Sozialgelder bezogen hat.
Zum Beispiel bei vorläufigen Bescheiden in Verbindung mit Kapital Zufluß der normalerweise angerechnet worden wäre.
Das wäre ähnlich einem http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html und da greift der zweite Satz.
Wenn also der BG Bewilligungsbescheid nicht vorläufig war und es auch keinerlei Kapitalzuflüsse gibt über die das Jobcenter bereits im Vorfeld informiert wurde dann besteht damnach kein "begründeter Verdacht"?
Zitat von: theo am 16. Dezember 2023, 16:24:41Wenn also der BG Bewilligungsbescheid nicht vorläufig war und es auch keinerlei Kapitalzuflüsse gibt über die das Jobcenter bereits im Vorfeld informiert wurde dann besteht damnach kein "begründeter Verdacht"?
wer keinen weiteren Antrag stellt, ist raus.
Du stellst deine Frage sicherlich nicht ohne Hintergrund. Mir egal, denn ich bin von den Folgen nicht betroffen, aber ...
...das JC wird nachfragen, warum du quasi "von heute auf morgen" auf dein Bürgergeld verzichtes, bzw. freiwillig verzichten willst ...
und ob es der Grund nicht schon im Bezugszeitraum vorhanden war.
Zitat von: OLD-MAN am 16. Dezember 2023, 19:50:40...das JC wird nachfragen, warum du quasi "von heute auf morgen" auf dein Bürgergeld verzichtes, bzw. freiwillig verzichten willst ...
Kann ich mir nicht vorstellen.
Warum sollten Sie, sind doch froh über jeden Kunden weniger.
Bei den früheren Komplettsanktionen oder auch bei heutigen Komplettleistungseinstellungen fragt auch keiner nach wie man dann über die runden kommt ohne Geld. Das interessiert die 0.
Zitat von: OLD-MAN am 16. Dezember 2023, 19:50:40...das JC wird nachfragen, warum du quasi "von heute auf morgen" auf dein Bürgergeld verzichtes, bzw. freiwillig verzichten willst ...
und ob es der Grund nicht schon im Bezugszeitraum vorhanden war.
Wenn eds kein Verdacht auf Sozialleistungsbetrug gibt dann kann das JC nicht rechtskräftig begründen und daher wird es nicht nachfragen
oder einfach ins Leere laufen wenn darauf richtig reagiert wird.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2023, 14:06:00...oder einfach ins Leere laufen, wenn darauf richtig reagiert wird.
MfG FN
Was wäre denn hier unter einer "richtigen" Reaktion zu verstehen zB?
theo
Zitat von: theo am 19. Dezember 2023, 06:36:52Was wäre denn hier unter einer "richtigen" Reaktion zu verstehen zB?
Also es ist ja jetzt hypothetisch daher als wenn es so wäre:
Wenn du angeschrieben wirst weil das JC den beschriebenen Verdacht hat muss es die Datenabfrage begründen. Ist dies nicht der Fall dann antwortet man mit der Nachfrage das es nicht begründet ist und ohne Begründung keine Pflicht besteht darauf einzugehen.
Dann wartet man was noch kommt.
Entweder es wird tatsächlich erwähnter Sozialleistungsbetrug angeführt und damit sind Belege oder z.b. eine Anzeige/Meldung beim JC (o. vom Zoll/Polizei/Selbstanzeige eines Dritten in Verb. mit Dir/etc.) eines anderen Denunzianten gemeint und nicht die Meinung eines SB.
oder
Da es oberes nicht gibt kommt nicht mehr vom JC.
Sollte der SB Hybris haben und das selbe Anschreiben nochmal schicken reagiert man über die Chefetage mittels einer Beschwerde und wendet sich zusätzlich an das KRM
oder den Landrat oder noch weiter oben. Ganz oben wäre der Präsident des Landtages soweit ich es in Erinnerung habe.
(Je nach dem ob es eine gemeinsame Einrichtung o. eine O.-Kommune ist)
Im Anhang etwas zur Begründungspflicht des JC.
MfG FN
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!