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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PaulHilft am 18. Dezember 2023, 21:44:36

Titel: Auszug in Wohnung aus eigenem Haus (noch Kredit)
Beitrag von: PaulHilft am 18. Dezember 2023, 21:44:36
(geschrieben von einer anderen Person, die ich begliet)


Hallo Leute,
ich brauche mal euren Rat zu einer Situation, die gerade bei uns ansteht. Mein Partner ist selbstständiger Künstler und verdient wenig, während ich aufgrund längerer Krankheit jetzt im Bürgergeld bin, nachdem Krankengeld und ALG1 ausgelaufen sind. Wir sind beide Eigentümer eines Hauses, für das wir ein Darlehen haben.

Leider geht es mir gesundheitlich so schlecht, dass ich überlege, eine eigene Wohnung in der Nähe zu suchen. Aber wie finanziell klarkommen? Kann man für die Kaution ein Darlehen aufnehmen, und würde die Miete übernommen?

Die große Frage ist: Was passiert mit dem Kredit für unser Haus, wenn ich ausziehe? Wie beeinflusst das unsere finanzielle Situation?

Bin für jede Hilfe und Ratschläge dankbar!
Liebe Grüße
Titel: Aw: Auszug in Wohnung aus eigenem Haus (noch Kredit)
Beitrag von: september23 am 18. Dezember 2023, 21:56:23
Zitat von: PaulHilft am 18. Dezember 2023, 21:44:36Leider geht es mir gesundheitlich so schlecht, dass ich überlege, eine eigene Wohnung in der Nähe zu suchen. Aber wie finanziell klarkommen? Kann man für die Kaution ein Darlehen aufnehmen, und würde die Miete übernommen?

Die große Frage ist: Was passiert mit dem Kredit für unser Haus, wenn ich ausziehe? Wie beeinflusst das unsere finanzielle Situation?

Der Kredit läuft auf beide? Im Grundbuch stehen beide? Und jetzt will sie ausziehen?

Was mit einem Kredit passiert, wenn man anderswo hinzieht: Was soll passieren, die Verpflichtungen laufen natürlich weiter. Und die übernimmt im Normalfall natürlich kein JC.

Kann man den Kredit nicht mehr bedienen und auch nicht umschulden, muss man das Haus verkaufen, ist im besten Fall dann alle Schulden los.
Titel: Aw: Auszug in Wohnung aus eigenem Haus (noch Kredit)
Beitrag von: Ottokar am 19. Dezember 2023, 18:21:09
Die Mietkaution wird als Darlehen übernommen, die Miete wird anerkannt, wenn sie angemessen ist.
Was das Haus betrifft, so ist der 50% Anteil nicht mehr als Vermögen geschützt, da nicht mehr selbst bewohnt, und müsste vermutlich verkauft werden.