Neuerdings möchte das JC ja nun auch Kreditkartenkontoauszüge haben.
Man würde nun sagen, ist ja kein Problem, da es sich um Schulden und kein Guthaben handelt.
Nur habe ich nun beim genauen Hinsehen bemerkt, dass das JC die Kreditkartennummer nennt (wenn auch hinten mit zwei falschen Zahlen).
Jetzt frage ich mich, woher das JC diese Kreditkartennummer hat?!
Bei Abbuchungen vom Girokonto ist eine Kreditkartennummer jedenfalls nicht ersichtlich!
Da die werte SB nun zwei Fehler bei den letzten beiden Zahlen drin hat, wage ich zu bezweifeln, dass sie sich mit den Kontoauszügen zufrieden geben wird, denn diese weichen ja deswegen von ihrer Angabe ab!
Es gibt aber definitiv nur das eine Kreditkartenkonto!
Zitat von: Zara am 19. Dezember 2023, 14:29:16Nur habe ich nun beim genauen Hinsehen bemerkt, dass das JC die Kreditkartennummer nennt (wenn auch hinten mit zwei falschen Zahlen).
Da würde ich hin schreiben dass ich keine Kreditkarte mit dieser Nummer habe.
Würde die Forderung des JC aber eh nur hinauszögern.
Zitat von: Zara am 19. Dezember 2023, 14:29:16Jetzt frage ich mich, woher das JC diese Kreditkartennummer hat?!
Automatische Abfrage.
Bestimmt will das JC nur sehen ob da Vermögen drauf ist.
Geschwärzte Kontoauszüge hinschicken wenn sie nach der richtigen Kreditkarte fragen.
Zitat von: red1765 am 19. Dezember 2023, 15:47:43Geschwärzte Kontoauszüge hinschicken wenn sie nach der richtigen Kreditkarte fragen.
Wenn ich denen nun keine Auszüge schicke, stehen wir am 01. Januar ohne Geld da. Die Zeit ist äußerst knapp und besagte SB hat den Antrag mit Absicht schon liegen lassen. Bisher haben wir das Schreiben ja nichtmal erhalten. Ich weiß es von der Zentrale des JC, weil ich heute angerufen habe, warum unser Antrag nicht bearbeitet wird. Die Kreditkarte war ja schon in einer Widerspruchssache Thema (siehe anderer Thread) und nun möchte das JC die Auszüge auch für eine Weiterbewilligung haben.
Mein Sachstand ist, dass die Kreditkartenkontoauszüge im Rahmen des Einkommens der Selbstständigkeit gefordert wurden. Da die aber nicht in Verbindung der Selbständigkeit stehen, ist dies aber kein Teil der Mitwirkungspflicht.
Außerhalb der Selbständigkeit:
Bei den Kreditkartenkonten gibt es verschiedene Ansichten. Ein Teil vertritt die Auffassung, dass die Auszüge der Kreditkarten generell nicht eingefordert werden können. Dieser Auffassung bin ich aber nicht. Zur Kreditkarte gehört auch ein entsprechendes Konto. Das Kreditkartenkonto. Also gehören die Auszüge grundsätzlich auch zur Vorlagepflicht von Auszügen "aller Konten". Insbesondere, weil man auch Einzahlungen auf das Kreditkartenkonto tätigen kann.
Scan bitte das Schreiben und stell es anonymisiert mal ein, damit man da nichts übersieht.
Du darst aber auch auf diesen Kontoauszügen Schwärzungen vornehmen. Insbesondere auch die einzelnen Transaktionen, die mit der Karte getätigt wurden. Also z.B. Händler, Verwendungszweck etc.. Aber nicht den Betrag. Sollte es eine Rückbuchung auf der Kreditkarte gegeben haben, muss man etwas aufpassen, sofern die Buchung und Rückbuchung/Erstattung nicht im selben Abrechnungszeitraum war.
Verzögerung der Bearbeitung.. Dein subjektives Gefühl ist vollkommen nachvollziehbar, wenn zuvor der Antrag innerhalb weniger Tage bewilligt wurde. Rein rechtlich ist dies aber leider immer noch im Rahmen.
Was die Nummer angeht. Die Jobcenter können über den Kontenabruf auch Kenntnis über bestehende Kreditkartenkonten erfragen. Um da näheres zu erfahren, kann man aber das JC konkret zur Auskunft der Daten und der Herkunft erfragen.
Der Kontenabruf, kann ein Standardverfahren sein, es kann aber auch sein, dass ihr da gerade durchleuchtet werdet von der SB.
Aktuell würde ich sagen, mach die Auszüge fertig. Wie ist denn der Abrechnungszeitraum der Kreditkarte?
Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Dezember 2023, 16:32:46Mein Sachstand ist, dass die Kreditkartenkontoauszüge im Rahmen des Einkommens der Selbstständigkeit gefordert wurden. Da die aber nicht in Verbindung der Selbständigkeit stehen, ist dies aber kein Teil der Mitwirkungspflicht.
Aktuell geht es um den Weiterbewilligungsantrag, der deshalb nicht bearbeitet wird.
Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Dezember 2023, 16:32:46Scan bitte das Schreiben und stell es anonymisiert mal ein, damit man da nichts übersieht. Du darst aber auch auf diesen Kontoauszügen Schwärzungen vornehmen. Insbesondere auch die einzelnen Transaktionen, die mit der Karte getätigt wurden. Also z.B. Händler, Verwendungszweck etc.. Aber nicht den Betrag. Sollte es eine Rückbuchung auf der Kreditkarte gegeben haben, muss man etwas aufpassen, sofern die Buchung und Rückbuchung/Erstattung nicht im selben Abrechnungszeitraum war.
Ich habe ja noch kein Schreiben. Ich hatte gestern beim JC angerufen bzgl. des Weiterbewilligungsantrages. Die Dame in der Zentrale meinte, es sei noch im Rahmen, aber gestern seien die 14 Tage Frist vorbei und dann sollte der Antrag bearbeitet werden. Falls nicht solle ich heute, Dienstag nochmal anrufen. Auf meine Frage hin, ob denn irgendwas vermerkt wäre meinte sie, nein, es stünde keine Aufforderung zur Mitwirkung dabei. Also dass Unterlagen fehlen oder sowas.
Heute Früh um 8 Uhr habe ich dann nochmal die Zentrale angerufen und eine andere Dame sagte mir, gerade im Moment sei ein Schreiben in unserem Kundenkonto hinterlegt worden, aber wohl noch nicht in der Post. Darin sei die Aufforderung zur Einreichung von Kontoauszügen der Kreditkarte. Dies würde sie mir nun aus Kulanz mitteilen. Das Schreiben sei halt noch nicht "offiziell"! Nun gehe ich mal davon aus, dass es sich um das Kreditkarten-Konto handelt, was die SB der Leistungsabteilung ja nun seit längerem aus 2022 fordert.
Bei genauem Hinsehen bei der alten Aufforderung (mein Gewerbe betreffend) habe ich nun gesehen, dass die Kreditkartennummer an den letzten beiden Stellen überhaupt nicht mit der meines Partners übereinstimmt.
Nun ist meine Frage: Reiche ich die Auszüge nun ein oder nicht?! Ich habe nicht noch großartig Zeit bis zum Monatsende, auch wegen der Feiertage. Bin mir sicher, die SB lässt das Schreiben nun liegen bis kurz vor Heiligabend, um uns damit zu bescheren! Mit Leistung zum 01.01.2024 wird es nun definitiv nichts. Ich weiß ja noch nicht einmal, für welchen Zeitraum die Auszüge überhaupt gefordert werden. Normale Rückfragen sind bei dem Verein ja nicht möglich!
Zitat von: Zara am 19. Dezember 2023, 14:29:16Neuerdings möchte das JC ja nun auch Kreditkartenkontoauszüge haben.
ist ja auch richtig, um zu prüfen, aber die Kreditkartennummer gibt man niemals weiter.
Ich würde die Auszüge für September. Oktober und November einreichen und noch ein nettes Schreiben dabei setzen.
Ich setze dir da ein Entwurf-Beispiel rein.
So hier mein Entwurf:
ZitatBisher wurden die Leistungen innerhalb weniger Tage weiter bewilligt. Nachdem wir am 18.12.2023 telefonisch nachgefragt haben, wurde uns mitgeteilt, dass die übliche Bearbeitungszeit überschritten wurde. Heute am 19.12.2023 erhielten wir die Information über die Aufforderung, Kontoauszüge des Kreditkartenkontos vorzulegen, jedoch ohne genaue Angabe zum geforderten Zeitraum zu machen. Die späte Aufforderung zur Mitwirkung bereitet uns Sorge. Angesichts des bisherigen Verwaltungshandelns, insbesondere der unterlassenen Beratung, gehen wir von einer bewussten Verzögerung der Antragsbearbeitung aus.
Gemäß § 1 Absatz 3 Nummer 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II dazu verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. Nach § 17 SGB I hat der Leistungsträger sicherzustellen, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger dazu verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen. Sollte zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich sein, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Absatz 1 SGB II vorläufig über die Leistung entscheiden. Diese Regelung ist als "ist"-Vorschrift ausgestaltet.
Mit diesem Schreiben reichen wir kurzfristig die Kreditkartenabrechnungen für den Zeitraum von 09/2023 bis 11/2023 ein, also für die letzten drei Monate. Sollte die Bearbeitung weitere Zeit in Anspruch nehmen, erwarten wir eine vorläufige Entscheidung über die Leistungen. Als Frist hierfür setzen wir den Donnerstag, den 21.12.2023. Danach dürfen wir, aufgrund der Feiertage, wohl kaum von einer rechtzeitigen Bewilligung ausgehen. Sollte die vorläufige Bewilligung ausbleiben, sehen wir uns gezwungen, nicht nur das Eilverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht einzuleiten, sondern auch rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Dazu gehören die Prüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die Einreichung einer Strafanzeige sowie die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die zuständige Sachbearbeiterin aufgrund der unterlassenen Leistungsbewilligung.
Der 21. ist natürlich sportlich. Vielleicht hilft es und die SB denkt sich nur "Nö, die lasse ich bis Freitag schmoren."
Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Dezember 2023, 17:22:51Ich würde die Auszüge für September. Oktober und November einreichen und noch ein nettes Schreiben dabei setzen.
Ich setze dir da ein Entwurf-Beispiel rein.
So hier mein Entwurf:
ZitatBisher wurden die Leistungen innerhalb weniger Tage weiter bewilligt. Nachdem wir am 18.12.2023 telefonisch nachgefragt haben, wurde uns mitgeteilt, dass die übliche Bearbeitungszeit überschritten wurde. Heute am 19.12.2023 erhielten wir die Information über die Aufforderung, Kontoauszüge des Kreditkartenkontos vorzulegen, jedoch ohne genaue Angabe zum geforderten Zeitraum zu machen. Die späte Aufforderung zur Mitwirkung bereitet uns Sorge. Angesichts des bisherigen Verwaltungshandelns, insbesondere der unterlassenen Beratung, gehen wir von einer bewussten Verzögerung der Antragsbearbeitung aus.
Gemäß § 1 Absatz 3 Nummer 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II dazu verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. Nach § 17 SGB I hat der Leistungsträger sicherzustellen, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger dazu verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen. Sollte zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich sein, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Absatz 1 SGB II vorläufig über die Leistung entscheiden. Diese Regelung ist als "ist"-Vorschrift ausgestaltet.
Mit diesem Schreiben reichen wir kurzfristig die Kreditkartenabrechnungen für den Zeitraum von 09/2023 bis 11/2023 ein, also für die letzten drei Monate. Sollte die Bearbeitung weitere Zeit in Anspruch nehmen, erwarten wir eine vorläufige Entscheidung über die Leistungen. Als Frist hierfür setzen wir den Donnerstag, den 21.12.2023. Danach dürfen wir, aufgrund der Feiertage, wohl kaum von einer rechtzeitigen Bewilligung ausgehen. Sollte die vorläufige Bewilligung ausbleiben, sehen wir uns gezwungen, nicht nur das Eilverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht einzuleiten, sondern auch rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Dazu gehören die Prüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die Einreichung einer Strafanzeige sowie die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die zuständige Sachbearbeiterin aufgrund der unterlassenen Leistungsbewilligung.
Der 21. ist natürlich sportlich. Vielleicht hilft es und die SB denkt sich nur "Nö, die lasse ich bis Freitag schmoren."
Vielen Dank. Dann hoffe ich mal, dass es etwas bringt.
Und falls nicht, werden wir auch alles so durchziehen, wie erwähnt.
Strafanzeige wegen was genau würde die dann sein?
Ich denke, der Ratgeber beschreibt dies gut.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (https://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Ich ab den Part mal aus dem anderen Thread genommen, damit es gebündelt ist. :
Zitat von: Zara am 19. Dezember 2023, 08:28:53Übrigens: Wie sieht es mit diesem Formular zur Vermögensauskunft eigentlich aus? Das lag beim Weiterbewilligungsantrag dabei, ich wollte es online auch bei meinem Antrag ausfüllen, aber beim Aufruf kackte die Seite ab! Soll ich dieses Formular dann von Hand ausfüllen und auch noch mit einreichen? Nicht, dass ihr das am Ende auch wieder "fehlt".
Habt ihr denn Vermögen, welches man dort angeben müsste bzw. nicht bereits angegeben wurde?
Ich empfinde es als seltsam, dass die Anforderung der Kontoauszüge nicht über jobcenter.digital kam. Soweit ich mich erinnern kann, kamen doch die ganzen Aufforderungen von ihr per jobcenter.digital.
Ohne die Information von der Zentrale, dass 14 Tage die normale Bearbeitungszeit ist, hätte ich jetzt gesagt, dass noch alles im üblichen Rahmen ist. 2-3 Wochen ist eigentlich ganz normal. Wenn aber 14 Tage dort die Regel ist, dann scheint da was "schief" zu laufen.
Wie weit ist das zuständige Sozialgericht entfernt?
Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Dezember 2023, 00:56:30Habt ihr denn Vermögen, welches man dort angeben müsste bzw. nicht bereits angegeben wurde?
Nein, haben wir nicht.
Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Dezember 2023, 00:56:30Ich empfinde es als seltsam, dass die Anforderung der Kontoauszüge nicht über jobcenter.digital kam. Soweit ich mich erinnern kann, kamen doch die ganzen Aufforderungen von ihr per jobcenter.digital.
Ganz genau. Wahrscheinlich hält sie das Schreiben mit Absicht zurück, damit es uns ,,pünktlich" zu Heiligabend erreicht und sie dann erstmal bis ins neue Jahr in Urlaub ist. HEUTE ist übrigens nicht in der Briefankündigung der Deutschen Post!!! Die SB sucht mit Sicherheit noch nach weiteren ,,Gründen". Denn die Zentrale sagte, der Brief sei noch nicht ,,final bzw. offiziell"! Sie hätte mir das nun rein aus Kulanz gesagt.
Was für Spielchen spielen die also?!
Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Dezember 2023, 00:56:30Ohne die Information von der Zentrale, dass 14 Tage die normale Bearbeitungszeit ist, hätte ich jetzt gesagt, dass noch alles im üblichen Rahmen ist. 2-3 Wochen ist eigentlich ganz normal. Wenn aber 14 Tage dort die Regel ist, dann scheint da was "schief" zu laufen.
Wie weit ist das zuständige Sozialgericht entfernt?
Ja, die Dame an der Zentrale sagte, nach 14 Tagen könnte sie von ihrer Seite dann einen Vermerk setzen und ,,Druck" machen. Und wie gesagt, wir hatten den Bescheid bisher immer nach 4-7 Tagen im Briefkasten bzw. 3-4 Tage in jc.digital.
Das Sozialgericht ist 100 km entfernt!
Zu weit, um mal eben hin zu fahren.
Das Fax geht heute raus. Ich habe die ersten beiden Absätze noch wie folgt ergänzt:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
bisher wurden die Leistungen innerhalb weniger Tage weiter bewilligt. Nachdem wir am Montag, 18.12.2023 telefonisch nachgefragt haben, wurde uns mitgeteilt, dass die übliche Bearbeitungszeit überschritten wurde. Der/die zuständige Sachbearbeiter/in müsste den Antrag bis spätestens 18.12.2023 bearbeitet haben. Es sei auch kein Hinweis zur Mitwirkung (wie etwa fehlende Unterlagen) hinterlegt. Man riet uns, sollte eine Bearbeitung weiterhin nicht erfolgen, am Dienstag, 19.12.2023 nochmal anzurufen. Dann könne von der Zentrale aus ,,Druck" ausgeübt werden.
Wir folgten dem Rat und erhielten sodann am Dienstag, 19.12.2023 telefonisch die Information, dass ein Schreiben in Bearbeitung sei, wonach wir aufgefordert werden, Kontoauszüge des Kreditkartenkontos bei der xxx vorzulegen, jedoch ohne genaue Angabe zum geforderten Zeitraum. Die späte Aufforderung zur Mitwirkung bereitet uns Sorge. Angesichts des bisherigen Verwaltungshandelns, insbesondere der unterlassenen Beratung, gehen wir von einer bewussten Verzögerung der Antragsbearbeitung aus.
Eigentlich müsste man noch erwähnen, dass die Aufforderung bisher weder (wie gewohnt) in jc.digital hinterlegt ist, noch sich auf dem Postweg befindet (laut Briefankündigung der Deutschen Post).
Aha, HEUTE erscheint plötzlich besagte Aufforderung in jobcenter.digital!
Sie hat es also mit Absicht bis heute liegen lassen, denn es war ja gestern schon (kurz nach 8 Uhr) in ihrer Bearbeitung laut Zentrale.
Hier die Aufforderung:
ZitatSie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt.
Weiterbewilligungsantrag ab 01.01.2024
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
Kontoauszüge von Ihne für die letzten 3 Monate ür das Konto bei der XXXX mit der Kontonummer XXXX
Bitte reichen Sie diese bis 06.01.2024 ein.
(Und schon wieder Schreibfehler drin! "F" bei "für" vergessen!) :wand:
Das "Problem" ist jetzt weiterhin, dass die SB weiterhin eine falsche Kontonummer angibt. Laut ihrer Angabe sind am Ende "Drei Nullen", bei dem bestehenden Konto jedoch handelt es sich um andere Ziffern! Oder weiss sie die nicht?! :scratch:
Also, wie sollen wir nun damit umgehen? Es existiert nur das eine Kreditkartenkonto!
Kann ich das Fax jetzt so schreiben:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
bisher wurden die Leistungen innerhalb weniger Tage weiter bewilligt. Nachdem wir am Montag, 18.12.2023 telefonisch nachgefragt haben, wurde uns mitgeteilt, dass die übliche Bearbeitungszeit überschritten wurde. Der/die zuständige Sachbearbeiter/in müsste den Antrag bis spätestens 18.12.2023 bearbeitet haben. Es sei auch kein Hinweis zur Mitwirkung (wie etwa fehlende Unterlagen) hinterlegt. Man riet uns, sollte eine Bearbeitung weiterhin nicht erfolgen, am Dienstag, 19.12.2023 nochmal anzurufen. Dann könne von der Zentrale aus ,,Druck" ausgeübt werden.
Wir folgten dem Rat und erhielten sodann am Dienstag, 19.12.2023 telefonisch die Information, dass ein Schreiben in Bearbeitung sei, wonach wir aufgefordert werden, Kontoauszüge des Kreditkartenkontos bei der XXXX vorzulegen. Die Info würde man uns rein aus Kulanz geben. Es wäre allerdings noch möglich, dass die zuständige Sachbearbeiterin das Schreiben nochmal ändern würde. Die späte Aufforderung zur Mitwirkung bereitet uns Sorge. Angesichts des bisherigen Verwaltungshandelns, insbesondere der unterlassenen Beratung, gehen wir von einer bewussten Verzögerung der Antragsbearbeitung aus. Denn erst heute, 20.12.2023 ist besagtes Schreiben im jobcenter.digital-Kundenkonto ersichtlich.
Gemäß § 1 Absatz 3 Nummer 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II dazu verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. Nach § 17 SGB I hat der Leistungsträger sicherzustellen, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger dazu verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen. Sollte zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich sein, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Absatz 1 SGB II vorläufig über die Leistung entscheiden. Diese Regelung ist als "ist"-Vorschrift ausgestaltet.
Mit diesem Schreiben reichen wir kurzfristig die geforderten Kreditkartenabrechnungen der letzten 3 Monate ein. Sollte die Bearbeitung weitere Zeit in Anspruch nehmen, erwarten wir eine vorläufige Entscheidung über die Leistungen. Als Frist hierfür setzen wir den Donnerstag, den 21.12.2023. Danach dürfen wir, aufgrund der Feiertage, wohl kaum von einer rechtzeitigen Bewilligung ausgehen. Sollte die vorläufige Bewilligung ausbleiben, sehen wir uns gezwungen, nicht nur das Eilverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht einzuleiten, sondern auch rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Dazu gehören die Prüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die Einreichung einer Strafanzeige sowie die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die zuständige Sachbearbeiterin aufgrund der unterlassenen Leistungsbewilligung.
Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 09:16:29Das "Problem" ist jetzt weiterhin, dass die SB weiterhin eine falsche Kontonummer angibt. Laut ihrer Angabe sind am Ende "Drei Nullen", bei dem bestehenden Konto jedoch handelt es sich um andere Ziffern! Oder weiss sie die nicht?!
Ist das ein reines Kreditkartenkonto bei einer separaten Bank oder ein Unterkonto bei einer Bank, wo du ein Girokonto hast?
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2023, 09:21:59Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 09:16:29Das "Problem" ist jetzt weiterhin, dass die SB weiterhin eine falsche Kontonummer angibt. Laut ihrer Angabe sind am Ende "Drei Nullen", bei dem bestehenden Konto jedoch handelt es sich um andere Ziffern! Oder weiss sie die nicht?!
Ist das ein reines Kreditkartenkonto bei einer separaten Bank oder ein Unterkonto bei einer Bank, wo du ein Girokonto hast?
Das ist ein reines Kreditkartenkonto mit "Minus". Nein, bei dieser Bank haben wir kein Girokonto.
Warum wollen die Angaben zur Kreditkarte? Damit kann man nur zahlen und hat kein Guthaben drauf? Höchstens, wenn der Kreditkartenumsatz bezahlt wird, ist eine Gutschrift drauf, die anber auch nur darauf zielt, das Minus auszugleichen!
Mein kreditkartenkonto kann nur per App geführt werden (sicher, es gibt Kontoauszüge die man auch per PDF aufs Phone herunterladen kann), aber wie drucken? Man kann sie höchstens abfotografieren aber dann sind die Auszüge so klein, das man sie nicht mehr lesen kann!
Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 07:20:03Nein, haben wir nicht.
Dann hat sich der Vordruck erledigt.
Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 09:16:29Aha, HEUTE erscheint plötzlich besagte Aufforderung in jobcenter.digital! Sie hat es also mit Absicht bis heute liegen lassen, denn es war ja gestern schon (kurz nach 8 Uhr) in ihrer Bearbeitung laut Zentrale.
Keine Ahnung wie das System funktioniert, aber in der Gesamtschau suspekt. Auch wenn es schwerfällt, lass dich von solchen kleinen Dingen nicht triggern. Grundsätzlich könnte es auch Systembedingt sein. Gerade auch weil das Schreiben ja bislang nicht final war etc..
Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 09:16:29Kann ich das Fax jetzt so schreiben:
Japp!
Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 09:16:29Das "Problem" ist jetzt weiterhin, dass die SB weiterhin eine falsche Kontonummer angibt. Laut ihrer Angabe sind am Ende "Drei Nullen", bei dem bestehenden Konto jedoch handelt es sich um andere Ziffern! Oder weiss sie die nicht?! Also, wie sollen wir nun damit umgehen? Es existiert nur das eine Kreditkartenkonto!
Schau dir mal die Abrechnung an, ob du irgendwo die Nummer findest? Stimmt denn die Bank?
Wenn die Bank stimmt, dürfte dies keine Probleme bereiten.
Zitat von: Unwissender am 20. Dezember 2023, 09:59:58Warum wollen die Angaben zur Kreditkarte? Damit kann man nur zahlen und hat kein Guthaben drauf? Höchstens, wenn der Kreditkartenumsatz bezahlt wird, ist eine Gutschrift drauf, die anber auch nur darauf zielt, das Minus auszugleichen!
Ich weiß von zwei Jobcentern (eine Optionskommune) und zwei zuständigen Sozialgerichten, die die Vorlagepflicht bejahten. Kreditkarten (unabhängig von Prepaid- und Debitkarten) können auch mit Guthaben geführt werden. Es wäre faktisch möglich, dort Geld zu verstecken.
Um dies zu klären, wäre es einerseits möglich die Versagung der Leistungen zu riskieren (keine gute Idee) und dann das SG darüber entscheiden zu lassen oder man fragt den Bundesdatenschutzbeauftragten mal.
Zitat von: Unwissender am 20. Dezember 2023, 09:59:58Mein kreditkartenkonto kann nur per App geführt werden (sicher, es gibt Kontoauszüge die man auch per PDF aufs Phone herunterladen kann), aber wie drucken? Man kann sie höchstens abfotografieren aber dann sind die Auszüge so klein, das man sie nicht mehr lesen kann!
Das PDF kann man drucken.
Dann geht es am Freitag eben ans Sozialgericht. Das Setzen für Fristen in den neuen Bewilligungszeitraum, zeigt, dass man nicht vorhatte, vorläufig zu bewilligen. Es bleibt zu hoffen, dass die nette Dame ihre Meinung noch ändert.
Weiß euer Vermieter von dem Leistungsbezug? Im Zweifel sollte tatsächlich das Geld nicht rechtzeitig kommen, würde ich den VM kontaktieren, ihm die Situation um die offene Antragsbearbeitung kurz erklären.
Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Dezember 2023, 15:43:31Zitat von: Unwissender am Heute um 09:59:58 Mein kreditkartenkonto kann nur per App geführt werden (sicher, es gibt Kontoauszüge die man auch per PDF aufs Phone herunterladen kann), aber wie drucken? Man kann sie höchstens abfotografieren aber dann sind die Auszüge so klein, das man sie nicht mehr lesen kann! Das PDF kann man drucken. Dann geht es am Freitag eben ans Sozialgericht. Das Setzen für Fristen in den neuen Bewilligungszeitraum, zeigt, dass man nicht vorhatte, vorläufig zu bewilligen. Es bleibt zu hoffen, dass die nette Dame ihre Meinung noch ändert. Weiß euer Vermieter von dem Leistungsbezug? Im Zweifel sollte tatsächlich das Geld nicht rechtzeitig kommen, würde ich den VM kontaktieren, ihm die Situation um die offene Antragsbearbeitung kurz erklären.
Die Sache mit der Kreditkarten-App war nicht von mir, sondern von "Unwissender".
Ich habe vorhin alles notwendige gefaxt. Mal sehen, ob sich die SB nun zufrieden gibt. Wäre ja wie Weihnachten und Ostern an einem Tag!!!!
Unser VM ist 85 und liegt gerade im Krankenhaus. Wenn das Geld vom JC am 01.01. nicht da ist, muss ich an meine Geschäftseinnahmen, geht nicht anders.
Die Miete muss an VM erst am 04.01. überwiesen werden (nicht auf dem Konto sein). Also wäre da noch ein paar Tage mehr Zeit.
Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Dezember 2023, 15:43:31Zitat von: Unwissender am 20. Dezember 2023, 09:59:58Mein kreditkartenkonto kann nur per App geführt werden (sicher, es gibt Kontoauszüge die man auch per PDF aufs Phone herunterladen kann), aber wie drucken? Man kann sie höchstens abfotografieren aber dann sind die Auszüge so klein, das man sie nicht mehr lesen kann!
Das PDF kann man drucken.
Aber wie drucken vom Phone aus? Es gibt zwar eine Canon App dazu, baer mein Drucker funktionert nich damit!
Zitat von: Unwissender am 21. Dezember 2023, 10:06:10Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Dezember 2023, 15:43:31Zitat von: Unwissender am 20. Dezember 2023, 09:59:58Mein kreditkartenkonto kann nur per App geführt werden (sicher, es gibt Kontoauszüge die man auch per PDF aufs Phone herunterladen kann), aber wie drucken? Man kann sie höchstens abfotografieren aber dann sind die Auszüge so klein, das man sie nicht mehr lesen kann!
Das PDF kann man drucken.
Aber wie drucken vom Phone aus? Es gibt zwar eine Canon App dazu, baer mein Drucker funktionert nich damit!
Ich kann mit WLAN vom Handy aus drucken.
Update:
Bewilligungsbescheid sowie zwei neue Aufforderungen kamen gestern über jobcenter.digital.Zu den Aufforderungen zur Mitwirkung:Unterlagen zur Selbständigkeit bis FRIST 08.01.2024:ZitatUm über Ihren Leistungsanspruch endgültig entscheiden zu können, werden noch folgende Unterlagen von Ih- nen zur Selbständigkeit benötigt:
- Kontoauszüge vom 01.01.2023 - 30.06.2023 für das Konto XXXX bei der Landesbank Berlin mit der Kontonummer
- alle Einnahmen- und Ausgabenrechnungen, Quittungen, Belege für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis ein- schließlich 30.06.2023
Wir bitten Sie hierbei zu beachten, dass alle Ausgaben welche von Ihnen angegeben wurden und nicht durch Sie belegt werden, nicht berücksichtigt werden können.
Sie geben ebenfalls an Umsatzsteuer zu zahlen, bitte reichen Sie hierzu ebenfalls die entsprechenden Nachweise vom Finanzamt ein.
Dazu ist zu sagen, dass es sich schon wieder um das Kreditkartenkonto meines Partners handelt, welches ÜBERHAUPT NICHTS mit meiner Selbständigkeit zu tun hat! Und was die Umsatzsteuer angeht, so hatte ich der SB doch bereits in Sachen 2. Hj. 2022 ausführlich erklärt, dass es da keinen Nachweis gibt! Erst nach der Umsatzsteuererklärung 2023, die erst im September 2024 fällig ist, erhalte ich vom FA einen automatischen Wisch, in dem steht, sofern meine Überweisungen nicht von den fälligen Beträgen abweichen, wird keine gesonderte Erklärung erstellt!
Unterlagen zur Selbständigkeit bis FRIST 05.02.2024:Zitat- Kontoauszüge vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 für das Konto XXX bei der Landesbank Berlin mit der Kontonummer
- alle Einnahmen- und Ausgabenrechnungen, Quittungen, Belege für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis ein- schließlich 31.12.2023
- vollständige und sortierte Kontoauszüge von allen Konten für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.08.2023 und vom 01.12.2023 bis 31.12.2023
Wir bitten Sie hierbei zu beachten, dass alle Ausgaben welche von Ihnen angegeben wurden und nicht durch Sie belegt werden, nicht berücksichtigt werden können.
Sie geben ebenfalls an Umsatzsteuer zu zahlen, bitte reichen Sie hierzu ebenfalls die entsprechenden Nachwei- se vom Finanzamt ein.
Hier das gleiche Spiel! :wand: Und Kreditkartenauszüge für die letzten 3 Monate 2023 liegen ja bereits vor!
Egal was ich auch antworten werde, das JC wird auch dafür einen Bescheid erstellen, wonach ich alle Bezüge zurückzahlen darf. Sind wir also nun schon bei 1,5 Jahren! Denn ich weiß nach wie vor nicht, wie ich den ganzen Kram übermitteln soll.
Und Kreditkarte für komplette Zeiträume gibt es schon mal gar nicht!Werde um einen guten Rechtsanwalt nicht drumrum kommen, nur gibt es bei uns keinen, der sich Bürgergeldempfängern annimmt, bzw. sich dafür überhaupt bemüht.
Im Weiterbewilligungsbescheid wird plötzlich auch eine Summe angerechnet, die laut meiner vorläufigen EKS überhaupt nicht stimmt.
Erst einmal. Gut, dass die Bewilligung noch rechtzeitig erfolgte. Sehe ich als Teilerfolg.
Kannst du bitte die restlichen Infos in den anderen Thread stellen, dann sind die Infos mit den anderen zusammen.
Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Dezember 2023, 17:04:21Erst einmal. Gut, dass die Bewilligung noch rechtzeitig erfolgte. Sehe ich als Teilerfolg.
Kannst du bitte die restlichen Infos in den anderen Thread stellen, dann sind die Infos mit den anderen zusammen.
Ja, wenigstens das.
Okay. Mache ich. :sehrgut:
Zitat von: Zara am 23. Dezember 2023, 18:05:33Ja, wenigstens das.
Nicht nur wenigstens. Du hast es erreicht, dass innerhalb der 2-3 Tagen die Bewilligung erfolgte. Was echt selten passiert.
Zitat von: Zara am 23. Dezember 2023, 16:46:34Und was die Umsatzsteuer angeht, so hatte ich der SB doch bereits in Sachen 2. Hj. 2022 ausführlich erklärt, dass es da keinen Nachweis gibt!
Und ich habe dir schon mal geschrieben, dass der Überweisungsbeleg dann ausreichen muss und auch wird. Das Jobcenter kann die Umsatzsteuerzahlungen nur in dem Zeitraum als Ausgabe berücksichtigen, wenn die Zahlungen getätigt wurden. Deine Überweisungen an das Finanzamt werden ja wohl einen entsprechenden Verwendungszweck ausweisen.
Zitat von: Sheherazade am 25. Dezember 2023, 14:35:32Zitat von: Zara am 23. Dezember 2023, 16:46:34Und was die Umsatzsteuer angeht, so hatte ich der SB doch bereits in Sachen 2. Hj. 2022 ausführlich erklärt, dass es da keinen Nachweis gibt!
Und ich habe dir schon mal geschrieben, dass der Überweisungsbeleg dann ausreichen muss und auch wird. Das Jobcenter kann die Umsatzsteuerzahlungen nur in dem Zeitraum als Ausgabe berücksichtigen, wenn die Zahlungen getätigt wurden. Deine Überweisungen an das Finanzamt werden ja wohl einen entsprechenden Verwendungszweck ausweisen.
Natürlich tun sie das. Und zu dem Kontoauszug steht es in der Ausgabenaufstellung aus Lexoffice auch klar und deutlich. Trotzdem ist dies dem JC offensichtlich nicht genug.