Hallo zusammen,
ich hatte gestern eine Einladung zu einem Gespräch für einen Kooperationsplan im Briefkasten.
Da ich mich aktuell in einer Maßnahme bzw. einem individuellen Coaching durch das JC befinde, habe ich damit nicht gerechnet. Da werden auch regelmäßige Updates ans JC weitergeleitet.
Jetzt steht im Brief, dass über meine aktuelle Lebenssituation gesprochen werden möchte und darauf der Kooperationsplan entwickelt werden soll.
So wie ich das gelesen habe bisher, ist dieser ja ziemlich einseitig und ich habe kaume Mitspracherecht.
Auf der Einladung steht auch, dass ich informieren soll, wenn ich aus einem wichtigen Grund den Termin nicht einhalten kann.
Da ist keine Rechtsfolgebelehrung.
Da der Termin zwischen den Jahren ist, habe ich vermutlich auch keinen Beistand. Gerade bei so etwas ist mir da nicht ganz wohl dabei...
Das Coaching läuft noch bis mitte Februar. Daher wundert mich der Termin jetzt. Ich war regelmäßig bei meinen Terminen zum Coaching.
MsXyz
Zitat von: MsXyz am 20. Dezember 2023, 12:53:26Jetzt steht im Brief, dass über meine aktuelle Lebenssituation gesprochen werden möchte und darauf der Kooperationsplan entwickelt werden soll.
mit den entsprechenden § 309 und 59 ?
Das ist sogar richtig wenn es mit dir zusammen besprochen wird. So ist der Grundgedanke am KOOP.
Zitat von: MsXyz am 20. Dezember 2023, 12:53:26Da der Termin zwischen den Jahren ist, habe ich vermutlich auch keinen Beistand. Gerade bei so etwas ist mir da nicht ganz wohl dabei...
Da eh nichts unterschrieben werden muss ist es nicht so schlimm, aber wenn möglich versuche trotzdem einen Beistand dabei zu haben.
Unten in der Lesefassung kannst du nachlesen um was es genau geht und was sein darf und was nicht.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 15:05:28MsXyz
Zitat von: MsXyz am 20. Dezember 2023, 12:53:26Jetzt steht im Brief, dass über meine aktuelle Lebenssituation gesprochen werden möchte und darauf der Kooperationsplan entwickelt werden soll.
mit den entsprechenden § 309 und 59 ?
Das ist sogar richtig wenn es mit dir zusammen besprochen wird. So ist der Grundgedanke am KOOP.
Nein, im Betreff steht §15 SGB II
Es steht auch nur was von Beratungsgespräch und das sie gerne einen neuen Termin machen, wenn ich aus einem wichtigen Grund diesen nicht einhalten kann.
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 15:05:28Zitat von: MsXyz am 20. Dezember 2023, 12:53:26Da der Termin zwischen den Jahren ist, habe ich vermutlich auch keinen Beistand. Gerade bei so etwas ist mir da nicht ganz wohl dabei...
Da eh nichts unterschrieben werden muss ist es nicht so schlimm, aber wenn möglich versuche trotzdem einen Beistand dabei zu haben.
Unten in der Lesefassung kannst du nachlesen um was es genau geht und was sein darf und was nicht.
MfG FN
Danke Dir. Aber so wie ich es verstanden habe, ist der dann auch gültig, wenn ich nicht unterschreibe?
Es steht auch nichts von einer Potentialsanalsyse drin. Bei den letzten Gesprächen mit dem Sachbearbeiter hatte ich das Gefühl, es interessiert ihn eh nicht richtig. Ich soll meine Unterlagen zwar wieder mitnehmen, aber die hatte er sich bis dahin nie angeguckt.
Müsste ich einen Grund angeben, wieso ich nicht kommen kann? Oder könnte ich auch sagen, ich bin verhindert?
Von der Potentialanalyse ist ja auch keine Rede.
MsXyz
Zitat von: MsXyz am 20. Dezember 2023, 16:41:50Nein, im Betreff steht §15 SGB II
Es steht auch nur was von Beratungsgespräch und das sie gerne einen neuen Termin machen, wenn ich aus einem wichtigen Grund diesen nicht einhalten kann.
Es gibt vier Gründe aus denen das JC dich verpflichtend einladen kann. Wenn keiner dabei ist dann ist es nicht verpflichtend und wenn einer dabei ist müssen diese § genannt sein denn nur dann hast du Anspruch auf Erstattung deiner Fahrtkosten.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html
Ich mach mal was älteres in den Anhang da kannst du nachlesen wie das von Ottokar beurteilt bzw zerpflückt wurde. Und du kannst es mit deinem Anschreiben vergleichen.
Ansonsten halt anonymisiert hier einstellen.
Zitat von: MsXyz am 20. Dezember 2023, 16:41:50Aber so wie ich es verstanden habe, ist der dann auch gültig, wenn ich nicht unterschreibe?
Der KOOP wird von NIEMANDEM unterschrieben das ist nicht vorgesehen. Deswegen habe ich es dir in den Anhang gesetzt damit du dich selber vergewissern kannst.
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 15:05:28Unten in der Lesefassung kannst du nachlesen um was es genau geht und was sein darf und was nicht.
Zitat von: MsXyz am 20. Dezember 2023, 20:46:11Von der Potentialanalyse ist ja auch keine Rede.
Das halte ich persönlich sowieso für verlogen denn mir ist nur selten untergekommen das man das gemacht hat.
Zumindest nicht so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
Ich hatte auch noch nie eine aber wenn selbst Richter davon keine Ahnung haben, also der eine der meinte das wäre eine Analyse gewesen, was will man dann glauben.
MfG FN
Also nach meiner Einschätzung ist die Einladung nicht verpflichtend. Ich stelle sie aber nochmal ein.
Einladung.jpg
Ich habe eine Mail geschrieben mit Bitte um Verlegung, da ich aktuell Angehörige pflege (das ist kein Dauerzustand und nur vorrübergehend, macht die Einhaltung des Termins aber nicht so einfach.)
Daraufhin möchte er die Bescheinigung der Krankenkasse (gibt es nicht, weil nur vorrübergehend nach einer OP). Dann möchte er mich vom Kooperationsplan befreien (das ist ja nicht mal unbedingt nötig) und einen neuen Termin vereinbaren.
Mir geht es einfach darum, den Termin erst ab ca. Mitte Januar zu haben, wenn das mit der Betreuung sich ein bisschen gelegt hat..
MsXyz
Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 12:35:45Also nach meiner Einschätzung ist die Einladung nicht verpflichtend. Ich stelle sie aber nochmal ein.
sehe ich genauso.
Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 12:35:45Daraufhin möchte er die Bescheinigung der Krankenkasse
Typisch o.-Kommune.
Keine Kostenerstattung aber einen Nachweis warum man zu einem unverbindl. Termin nicht kommt.
Die Auflistung wie bei mir damals nur hat das sehr wenig mit einem Profiling zu tun.
s. Anhang und das wird sicher nicht so gemacht!
Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 12:35:45Mir geht es einfach darum, den Termin erst ab ca. Mitte Januar zu haben, wenn das mit der Betreuung sich ein bisschen gelegt hat..
Dann schiebe das als Antwort nach und fordere sie gleichzeitig auf das Schreiben so zu gestalten dass du Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hast.
Also eine Einladung nach § 59 SGB 2 in Verb. mit §309 SGB 3
denn das gehört zu dieser Einladung dazu, ansonsten kannst du es dir nicht leisten da die Gelder des RL nicht dafür gedacht sind!
Nebenbei erwähnst du das du die Pflege aus oben genanntem Grund machst und es von Dir ausgeht.
Das ganze halt in deinen Worten formulieren.
MfG FN
Danke für Deine schnelle Rückmeldung!
Ich hatte halt schon genug Probleme mit ihnen und war froh, dass erstmal Ruhe ist und dann flattert wieder sowas ins Haus... Was nicht mal die Regelungen einhält. Wahrscheinlich fühlt er sich dann auch wieder auf den Schlips getreten..
Das Profiling wurde noch nie so ausführlich mit mir gemacht..
Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 13:13:40Was nicht mal die Regelungen einhält. Wahrscheinlich fühlt er sich dann auch wieder auf den Schlips getreten..
Klar die wenigsten vertragen es wenn man sie auf Ihre Fehler aufmerksam macht.
Aber kein Grund dass du auf eine korrekte Einladung und der damit verbundenen Kostenerstattung verzichten solltest.
Der/Die würde es sicher auch nicht machen. Ganz im Gegenteil eher ist mit sofortigen Problemen zu rechnen.
MfG FN
Edit
Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 13:13:40Das Profiling wurde noch nie so ausführlich mit mir gemacht..
Ja als ich dass das erste Mall gelesen habe dachte ich fall vom Glauben ab.
Mir ist niemand bekannt und auch im Forum ist das so nur in einem meiner Fragethreads nachzulesen gewesen. Selber habe ich es noch nicht so oft verlinkt.
Ich glaube das kam sogar von oldhoefi der gerade ein Thread gewidmet ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2023, 14:08:08Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 13:13:40Was nicht mal die Regelungen einhält. Wahrscheinlich fühlt er sich dann auch wieder auf den Schlips getreten..
Klar die wenigsten vertragen es wenn man sie auf Ihre Fehler aufmerksam macht.
Aber kein Grund dass du auf eine korrekte Einladung und der damit verbundenen Kostenerstattung verzichten solltest.
Der/Die würde es sicher auch nicht machen. Ganz im Gegenteil eher ist mit sofortigen Problemen zu rechnen.
MfG FN
Ja, da hast Du wohl Recht. Er wollte mir die beim ersten Termin auch nicht schriftlich ausfüllen. Ich sollte ihm die Kilometer per Mail schreiben, habe die Erstattung aber auch erhalten...
Ich habe die Mail jetzt so formuliert (Schicke sie dann noch zusätzlich wie letztes Mal auch per Fax)
Und hoffe einfach, dass der Termin verschoben wird.
Sehr geehrte XXXX
vielen Dank für Ihre zügige Rückmeldung.
Aufgrund der kurzzeitigen und kurzfristigen Pflege und Betreuung infolge der Operationen liegt mir keine Bescheinigung der Krankenkasse vor.
Ich bitte Sie lediglich darum, den unverbindlichen Termin zu verschieben, bis sich die Betreuungsintensität verringert hat. Das wird vorraussichtlich ab Mitte Januar der Fall sein, da nochmal eine OP ansteht.
Eine Befreiung des Kooperationsplans ist daher nicht erforderlich.
Ich bitte Sie außerdem, die nächste Einladung so zu formulieren, dass ich auch Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten habe. Herzlichen Dank.
MsXyz
Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 14:12:51Er wollte mir die beim ersten Termin auch nicht schriftlich ausfüllen.
Ein rechtswidrige Unverschämtheit!
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2023, 13:01:43Das ganze halt in deinen Worten formulieren.
Ja eindeutig nicht meine Wortwahl. :mocking:
Geht schon und hoffentlich reagiert er entsprechend darauf ansonsten würde ich empfehlen dass nächste mal eine andere
Wortwahl vorzuziehen.
Viel Erfolg!
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2023, 14:33:11MsXyz
Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 14:12:51Er wollte mir die beim ersten Termin auch nicht schriftlich ausfüllen.
Ein rechtswidrige Unverschämtheit!
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2023, 13:01:43Das ganze halt in deinen Worten formulieren.
Ja eindeutig nicht meine Wortwahl. :mocking:
Geht schon und hoffentlich reagiert er entsprechend darauf ansonsten würde ich empfehlen dass nächste mal eine andere
Wortwahl vorzuziehen.
Schön ist auch, dass die direkte Faxnummer sowieso nie funktioniert hat bei mir und das Fax fürs JC jetzt auch eine Fehlermeldung angezeigt hat, obwohl ich da vorhin noch etwas hingeschickt habe..
Viel Erfolg!
MfG FN
Ich hatte damals auch darauf bestehen wollen. Er fand es auch komisch, dass ich einen Beistand dabei hatte.
Du würdest es strenger formulieren? :D Ich versuche es mal so. Und hoffe einfach, dass weihnachtlich freundlich reagiert wird.
Schön ist auch, dass die direkte Faxnummer zum SB noch nie funktioniert hat und ich jetzt für die Nummer beim JC auch ne Fehlermeldung erhalten habe.... Obwohl das vorhin noch ging...
Er hat mir jetzt heute morgen geschrieben, er schickt mir eine neue Einladung. Keine Ahnung, ob er den Termin jetzt verschiebt oder für den Termin jetzt. Hätte er ja ruhig mal sagen können. Ich hoffe einfach mal auf ein bisschen Menschlichkeit.
Auch wenn es da schwierig zu sein scheint...
MsXyz
Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 14:36:32Du würdest es strenger formulieren?
Aber sicher denn von denen ist nicht mit
Zitat von: MsXyz am 22. Dezember 2023, 07:35:07Ich hoffe einfach mal auf ein bisschen Menschlichkeit.
zu rechnen, ganz im Gegenteil tun die meisten einem nur vorne rum schön und lügen einem ins Gesicht und (ob sie meinen im Recht zu sein, keine Ahnung haben, oder auf HEGA`S hin handeln) deswegen gibt es da keine Schonung.
Und wenn es z.B.: anstatt einer
Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2023, 14:12:51Ich bitte Sie außerdem, die nächste Einladung so zu formulieren, dass ich auch Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten habe. Herzlichen Dank.
ein ich fordere wird und in dem Fall mit den genannten §§
MfG FN
Ich hatte die Einladung zum neuen Termin tatsächlich am 23.12. im Briefkasten (wie das so schnell ging, keine Ahnung).
Eine Rechtsfolgebelehrung ist jetzt dabei, weil ich den anderen Termin ohne wichtigen Grund nicht eingehalten habe.
Die Paragraphen stimmen immer noch nicht.
Auf der Rückseite steht dann die Rechtsfolgebelehrung.
Von einer Potentialanalyse steht da auch nichts dabei.
Darauf kann ich aber bestehen?
Am Handy kann ich das Schreiben irgendwie nicht einfügen. Das versuche ich noch nachzuholen. Aber es steht im Prinzip genau das gleiche drin. Der Betreff ist gleich auch nur mit §15 SGB II. Es steht fett und unterstrichen erneut zum Beratungsgespräch drin.
Und drunter steht als Zusatz:
Sie sind der vorangegangen Einladung ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen. Deshalb müssen wir Sie mit dieser Einladung leider über mögliche Rechtsfolgen bei einem erneuten Terminversäumnis belehren.
MsXyz
Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52(wie das so schnell ging, keine Ahnung).
Sehr wahrscheinlich war das nach deinem, in dem Fall während deinem nicht wahrgenommenen, gleich auf den Weg gebracht worden.
Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52Von einer Potentialanalyse steht da auch nichts dabei. Darauf kann ich aber bestehen?
Du kannst es versuchen. Ehrlich gesagt glaube ich nicht das es den SB interessiert und wenn dann glaube ich nicht das es so wie vom Gesetzgeber gedacht war gemacht wird.
Wenn du dir dass im Anhang durchliest dann weißt du vllt. warum ich der Meinung bin.
Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52Der Betreff ist gleich auch nur mit §15 SGB II. Es steht fett und unterstrichen erneut zum Beratungsgespräch drin.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html der stimmt ja aber es muss noch der 59er und 309er § dabei stehen wegen der Kostenübernahme für Fahrtkosten.
Auf jeden Fall solltest du den Termin wahrnehmen denn der ist Sanktionsbewährt.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2024, 13:17:11MsXyz
Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52(wie das so schnell ging, keine Ahnung).
Sehr wahrscheinlich war das nach deinem, in dem Fall während deinem nicht wahrgenommenen, gleich auf den Weg gebracht worden.
Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52Von einer Potentialanalyse steht da auch nichts dabei. Darauf kann ich aber bestehen?
Du kannst es versuchen. Ehrlich gesagt glaube ich nicht das es den SB interessiert und wenn dann glaube ich nicht das es so wie vom Gesetzgeber gedacht war gemacht wird.
Wenn du dir dass im Anhang durchliest dann weißt du vllt. warum ich der Meinung bin.
Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52Der Betreff ist gleich auch nur mit §15 SGB II. Es steht fett und unterstrichen erneut zum Beratungsgespräch drin.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html der stimmt ja aber es muss noch der 59er und 309er § dabei stehen wegen der Kostenübernahme für Fahrtkosten.
Auf jeden Fall solltest du den Termin wahrnehmen denn der ist Sanktionsbewährt.
MfG FN
Danke für Deine Rückmeldung.
Normalerweise brauchen die Briefe hier fast ne Woche, bis sie hier ankommen. Daher war ich irritiert, aber war mir auch egal.
Ja ich fürchte auch, es interessiert ihn nicht. Den Anhang hattest Du am Anfang schon mal geteilt. Ich fürchte auch, dass es ihn überhaupt nicht interessieren wird...
Ja, hingehen werde ich. Hatte ja eigentlich um etwas gebeten für die Fahrtkostenübernahme. Aber da er das ja eh nur per Mail möchte und das andere nicht, wird ihn das auch nicht interessieren schätze ich... Also kann ich die Bitte darum das zu ändern vermutlich sein lassen...
MsXyz
Zitat von: MsXyz am 03. Januar 2024, 13:29:21Hatte ja eigentlich um etwas gebeten für die Fahrtkostenübernahme. Aber da er das ja eh nur per Mail möchte und das andere nicht, wird ihn das auch nicht interessieren schätze ich...
Dann nimm den aus dem Anhang mit. Gleich ausgefüllt und legst ihn gleich am Anfang hin und dann schaust du was er daraus macht.
Kann passieren das er ein anderes Formular will, gerne bei o.-Kommunen, dann mach das gleich mit ihm zusammen.
Verweigert er es dann verlange das er es macht denn das ist dein Recht. Und wenn immer noch nicht verlange den Chef von ihm dazu!
UND / ODER
Bei Verweigerung kannst du ja verlangen das er eine Niederschrift von dir aufnimmt. dazu ist er verpflichtet, und di Niederschrift fängst du an mit :
"Beschwerde gegen den SB weil er eine Antragsannahme verweigert"
Mal schauen was er dann macht.
Zitat von: MsXyz am 03. Januar 2024, 13:29:21Den Anhang hattest Du am Anfang schon mal geteilt.
:zwinker: Kommt öfters bei mir vor, geht schneller als nachschauen ob ich das schon gemacht habe und für dich schneller zu finden.
MfG FN
Ja genau das Formular hatte ich beim ersten Mal dabei. Da meinte er, was ein Schwachsinn, ich solle ihm eine Mail schreiben mit der km Zahl, er überweist es dann.
Das hat tatsächlich auch so geklappt.
Mit dem Formular wollte er nichts zu tun haben...
Ja alles gut. Lieber zweimal als keinmal. Mal schauen, wie ich mich auf das Gespräch vorbereite.
Danke vielmals schon mal.