Hallo Leute,
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, ich habe da ein großes Problem. Ich hatte heute eine Weiterbewilligung in der Post zum 31.12.23 obwohl Sie eigentlich noch bis 31.04.24 geht. Nachdem ich bei der Agentur für Arbeit angerufen habe, erfuhr ich das ich ab 01.01.24 kein Geld mehr bekommen soll. Ich habe keinen Brief dafür bekommen das ich zu 100% gesperrt wurde. In dem einen Schreiben das ich angehängt habe steht nur das ich reduziert wurde. Die Mitarbeiterin am Telefon sagte nur das die Termine die da bei dem einen Brief stehen am Ende wären wo ich nicht zu Terminen gekommen bin. Ich war ein paar mal nicht bei Terminen Krankheitsbedingt wo ich aber mitgeteilt hatte, habe jetzt gesehen das einige Termine davon sind wo ich z.b. die Nebenkostenabrechnung schicken sollte wo ich auch gemacht habe. Ich möchte morgen früh nochmal dort anrufen und mich mit dem Mitarbeiter verbinden lassen um nachzufragen warum ich gesperrt wurde. Könnt Ihr aus den schreiben herraus lesen warum ich gesperrt wurde?
GLG
Cary
Hallo Cary,
bitte krame Deinen letzten Bewilligungsbescheid mal raus. Du schreibst es sei bis Ende April bewilligt, das JC schreibt, bis Ende Januar. Was ist richtig?
Steht in beiden Briefen die Du hochgeladen hast, dieselbe BG-Nummer? Von wann sind sie jeweils datiert?
So oder so solltest Du ziemlich sofort einen Weiterbewilligungsantrag stellen (wenn Du das denn möchtest), auch zum 01.02. ist nicht mehr viel Zeit.
Der Sanktionsbescheid schreibt nur von einem einzigen Termin. Warst Du an dem auch AU? Dann reich die AU nach - die Sache sollte dann erledigt sein.
Du hast allerdings wohl dazu schon Stellung genommen: Du hättest keine Einladung erhalten, keine AU erwähnt. Ein Zusteller behauptet, dass er Dir diese Einladung zugestellt hätte. Diesen Beweis hat das JC.
Du musst Dir klar darüber sein, dass das JC nur auf das reagieren kann was Du lieferst. Und allein hier in diesem Post sind einige Sachen vermischt/scheinen Dir nicht ganz klar zu sein. Um hier nichts durcheinander zu bringen solltest Du sicherheitshalber alles überprüfen bzw. raussuchen: Hast Du wirklich geantwortet, Du hättest keine Einladung bekommen? Wie lange geht der aktuelle Bewilligungszeitraum?
Zitat von: CaryVittl am 21. Dezember 2023, 19:37:45In dem einen Schreiben das ich angehängt habe steht nur das ich reduziert wurde. ....Ich war ein paar mal nicht bei Terminen Krankheitsbedingt wo ich aber mitgeteilt hatte,
in dem Brief geht es, wie bereits gesagt, um
einen Termin. Den habest Du nicht wahrgenommen ohne AU oder Dich zu melden und bei der Anhörung gesagt, Du hättest keine Einladung erhalten.
Der Brief war aber als PZU eingeworfen worden. Um andere Termine geht es nicht.
Zitat von: CaryVittl am 21. Dezember 2023, 19:37:45Könnt Ihr aus den schreiben herraus lesen warum ich gesperrt wurde?
ich lese nirgends, dass Du gesperrt wurdest
@turbulent
also die BG Nummer ist die selbe da ich alleine Wohne. Beide schreiben waren heute im Briefkasten. Habe nochmal nachgeschaut die Weiterbewilligung geht bis 31.04.24 in der Reduktion heißt es ja ab 01.01.24 bis 31.01.24 was da nicht stehen würde wenn es nicht so lange ginge. Ich habe denen mitgeteilt das ich einen Brief nicht bekommen habe. Einmal hatte ich auch Magen Darm das ich Nachts vor dem Termin Bekommen hatte und habe da dann Angerufen und bescheid gegeben.
@september23 das wurde mir am Telefon von der Mitarbeiterin gesagt. Es steht in der Weiterbewilligung die ich heute hatte steht ja bis 31.12.23 nicht bis ende Januar.
Zitat von: CaryVittl am 21. Dezember 2023, 21:02:56@september23 das wurde mir am Telefon von der Mitarbeiterin gesagt. Es steht in der Weiterbewilligung die ich heute hatte steht ja bis 31.12.23 nicht bis ende Januar.
Deine Frage bezog sich auf die eingestellten Schreiben und ob wir aus den Schreiben herauslesen können, warum Du gesperrt wurdest. Und in den Schreiben geht es um einen verpassten Termin, per PZU zugestellt und um 10% Sanktion/Kürzung :weisnich:
Zitat von: CaryVittl am 21. Dezember 2023, 19:37:45Ich hatte heute eine Weiterbewilligung in der Post zum 31.12.23 obwohl Sie eigentlich noch bis 31.04.24 geht.
Auf Seite 1 wirst du aufgefordert, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, weil dein Bewilligungszeitraum am 31.12.2023 endet.
Auf Seite 2 schreibt man dir, dass deine Leistung ab 01.01.2024 um 10% gemindert wird, weil du einen Termin ohne trifftigen Grund nicht wahrgenommen hast.
Wo liest du da jetzt eine Sperre heraus?
@Sheherazade Der Weiterbewilligungsantrag läuft eigentlich bis 30.04.24 da ich gestern einen Weiterbewilligungsantrag drinnen hatte wo steht das er bis 31.12.23 geht habe ich dort angerufen und die Mitarbeiterin am Telefon sagte das ich Aufgrund des Schreibens wo die mehrere Termine steht komplett gesperrt bin. Sie sagte es wäre noch ein schreiben zu dem Thema unterwegs aber Sie schickt es nochmal raus. Ich weiß nicht ob das Heute noch ankommt. Das mit den Sanktionen hab ich so verstanden.
Zitat von: CaryVittl am 21. Dezember 2023, 19:37:45Ich hatte heute eine Weiterbewilligung in der Post zum 31.12.23 obwohl Sie eigentlich noch bis 31.04.24 geht. Nachdem ich bei der Agentur für Arbeit angerufen habe, erfuhr ich das ich ab 01.01.24 kein Geld mehr bekommen soll.
Schon eigenartig was du schreibst und das JC die schreiben da dein Bescheid läuft bis 31.12.23 aus und du solltst einen WBA neu beantragen und im Januar 24 würde das Bürgergeld wegen einer Sanktion um 10% gekürzt
wenn du wegen der Vorladung zum JC kein Schreiben erhalten hast, musst du natürlich gleich Widerspruch einreichen und wegen des Wegfalls des Bürgergeldes auf deinen Bescheid der bis April 24 noch gültig ist, Eilklage am Gericht, falls die für Januar kein Bürgergeld mehr zahlen sollten.
Dann warte ab, was kommt. Zu einem Schreiben, dass man noch nicht hat, kann man weder was sagen, noch gegen tun. Nicht selten erzählen die am Telefon auch Blödsinn.
Im Schreiben hier ist nun mal keine Sperre :weisnich: also abwarten
Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 11:37:38wenn du wegen der Vorladung kein Schreiben erhalten hast, musst du natürlich gleich Widerspruch einreichen
Die Einladung kam als PZU. Das sollte bei einem Widerspruch bedacht werden.
Zitat von: september23 am 22. Dezember 2023, 11:38:46Die Einladung kam als PZU. Das sollte bei einem Widerspruch bedacht werden.
ja ich weiß aber ob das stimmt wenn dann aber der Bescheid auch noch am 31.12.23 auslaufen soll, kann auch eine Verwechselung vorliegen.
Zitatich muss ja auf jeden Fall meinen Namen dort ändern.
https://hartz.info/index.php/topic,126884.msg1505532.html#msg1505532
Zitat von: CaryVittl am 21. Dezember 2023, 19:37:45ich war ein paar mal nicht bei Terminen Krankheitsbedingt wo ich aber mitgeteilt hatte, habe jetzt gesehen das einige Termine davon sind wo ich z.b. die Nebenkostenabrechnung schicken sollte wo ich auch gemacht habe.
hoffentlich alles schriftlich und abkopiert in deinen Unterlagen.
Wobei mich ja wirklich interessieren würde, warum der TE alle 3-12 Wochen neue Leistungsbescheide bekommen hat.
@Roti der Antrag geht bis zum 30.04.24 und da ich eine Neue Weitebewilligung bekommen hatte hab ich eben angerufen und nachgefragt gehabt und da wurde mir gesagt das ich gesperrt bin.
@Sherezade da ich am 01.08.23 umgezogen da ich dort auch Gas habe gab es eine neue Aufrechnung wegen dem neuen Warmwasser. Dann hatte ich ein Schreiben wegen der Rückzahlung von der Kaution und noch andere Schreiben wegen dem Umzug.
Es werden aber explizit 6 (!) Leistungsbescheide im Zeitraum 04-12.2023 genannt, die aufgehoben werden, nicht nur irgendwelche Schreiben.
Wegen dieser ominösen Sperre wirst du das entsprechende Schreiben des Jobcenters abwarten müssen. Nach Erhalt stellst du es hier anonymisiert ein, dann kann man weitersehen.
@Sherezade das ist das schreiben was Heute angekommen ist. Ich hatte zu diesem Termin keine Anhörung zugeschickt bekommen dürfen die dann einen Sperren??? Bei diesem Termin war ich nicht weil ich nachts Magen Darm Probleme hatte. Ich hatte aber bei der Info angerufen und Bescheid zu geben was anscheinend nicht Passiert ist. Leider konnte ich erst am nächsten Tag zum Arzt aber der wollte mich nicht Rückwirkend Krank schreiben.
Zitat von: CaryVittl am 22. Dezember 2023, 12:59:49@Roti der Antrag geht bis zum 30.04.24 und da ich eine Neue Weitebewilligung bekommen hatte hab ich eben angerufen und nachgefragt gehabt und da wurde mir gesagt das ich gesperrt bin.
was da bei denen im JC abgeht sollte besser ein Anwalt klären da ist echt was oberfaul wie schon auch
@Sheherazade schrieb mit den explizit 6 (!) Leistungsbescheide im Zeitraum 04-12.2023
Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 16:49:27da ist echt was oberfaul
Daran habe ich Zweifel.
@TE scheint mehrere Termine ignoriert zu haben, ganz schlecht die Aussage keine Post bekommen zu haben bei der PZU.
Was aber auch nicht Unmöglich ist.
Das JC hat hier wohl die Reisleine gezogen und die Leistungen, wegen Nichtmitwirkung eingestellt.
Hier sehe ich nur eine Möglichkeit, sofort ins JC um das gerade zu rücken.
Dann dürfte die 100% Kürzung auch nicht mehr möglich sein und im Januar weiter Anspruch auf Leistungen bestehen.
Keine Ahnung ob die nach Weihnachten offen haben, aber zumindest am 02.01.2024.
Dann kann man auch das gleich mit klären...
Zitat von: CaryVittl am 21. Dezember 2023, 19:37:45obwohl Sie eigentlich noch bis 31.04.24 geht
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 18:08:01Hier sehe ich nur eine Möglichkeit, sofort ins JC um das gerade zu rücken.
Sehe ich auch so. :ok:
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 18:08:01Daran habe ich Zweifel. @TE scheint mehrere Termine ignoriert zu haben, ganz schlecht die Aussage keine Post bekommen zu haben bei der PZU. Was aber auch nicht Unmöglich ist.
ich meinte eigentlich mit oberfaul die vielen Bescheide beim TE.
Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 19:04:03meinte eigentlich mit oberfaul die vielen Bescheide
Das kann verschiedene Ursachen haben, möglich ist das schon.
Jede Änderung versursacht ja einen neuen Bescheid.
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 19:10:00Jede Änderung versursacht ja einen neuen Bescheid.
ja und jetzt wieder der letzte Bescheid läuft vorzeitig aus zum 31.12.2023
@Rotti
04.04.23 Eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen wegen der Nebenkosten Abrechnung von 2022 die habe ich aber erst im September bekommen habe das habe ich telefonisch geklärt.
03.08.23 Aufforderung zur Mitwirkung für den Abschlag für Strom und Gas für die neue Wohnung was diese habe ich auch Online eingereicht habe als Kopie das ist erledigt.
12.09.23 Aufforderung zur Mitwirkung wegen Mehrbedarf Warmwasser in der neuen Wohnung da hab ich ein Schreiben von denen ausgefüllt und zurückgeschickt.
05.10.23 Änderungsbescheid bekommen wegen der Rückzahlung der Kaution für die neue Wohnung welche ich von der Stadt bekommen habe.
17.10.23 Einladung zum Termin bekommen aber den Termin verschwitzt und vergessen die Anhörung für eine Sanktion abzuschicken.
Begründung für den Termin am 07.11.23 wo abgelehnt wurde ist der wo ich die Einladung per PVZ nicht bekommen habe und das habe ich auch denen so geschrieben bei Sanktionsandrohung aber das zählt ja nicht deswegen wurde ich gekürzt.
Den Termin am 14.12.23 hab ich den Termin nicht wahrgenommen wegen Magen Darm Problemen und da hab ich keine Anhörung bis jetzt bekommen und ich war am nächsten Tag beim Arzt aber der schreibt nicht rückwirkend Krank weil Er das nicht darf sagte er mir.
Und Ohne Termin kommt man zur Zeit bei uns leider nicht aufs Jobcenter wie Ihr dem Foto der Internetseite entnehmen könnt
Zitat von: CaryVittl am 22. Dezember 2023, 20:51:2805.10.23 Änderungsbescheid bekommen wegen der Rückzahlung der Kaution für die neue Wohnung welche ich von der Stadt bekommen habe.
der sollte doch bis April 24 noch laufen oder ?
@roti ja bis 30.04.24
Zitat von: CaryVittl am 22. Dezember 2023, 21:21:00@roti ja bis 30.04.24
du weißt ja was du machen musst sofort bei denen nach den Feiertag aufschlagen eine 100 % Sanktion ist rechtswidrig.
Zitat von: CaryVittl am 22. Dezember 2023, 20:51:28Und Ohne Termin kommt man zur Zeit bei uns leider nicht aufs Jobcenter wie Ihr dem Foto der Internetseite entnehmen könn
ich schrieb ja schon oberfaul alles klar
Das Jobcenter als gemeinsame
Einrichtung von Bund und Kommune
Das Jobcenter Worms ist eine sogenannte ,,gemeinsame Einrichtung" von Bund und Kommune. Gemäß § 44c Sozialgesetzbuch II sind die beiden Träger die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Worms. Die Arbeit des Jobcenters Worms und seine Einbindung in die lokalen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der Stadt wird über drei
Entscheidungsträger/-gremien gesteuert:
@rotti wo kann ich das nachlesen das eine 100% Sanktion verboten ist??
Zitat von: CaryVittl am 22. Dezember 2023, 22:32:07@rotti wo kann ich das nachlesen das eine 100% Sanktion verboten ist??
https://www.gegen-hartz.de/sanktionen-und-strafen-im-buergergeld
@rotti Danke schön. Ich habe auch noch keinen Coop Plan unterschrieben nur letztes Jahr Irgendwann eine Eingliederungsvereinbahrung.
Zitat von: CaryVittl am 22. Dezember 2023, 23:44:28@rotti Danke schön. Ich habe auch noch keinen Coop Plan unterschrieben nur letztes Jahr Irgendwann eine Eingliederungsvereinbahrung.
nun erst mal abschalten und die Feiertage so gut es geht genießen, ich hoffe, du hast noch Reserven, sonst muss eben dein Mann dich unterstützen bis alles geklärt wurde.
Zitat von: CaryVittl am 22. Dezember 2023, 16:04:49Leider konnte ich erst am nächsten Tag zum Arzt aber der wollte mich nicht Rückwirkend Krank schreiben.
Macht auch kein Arzt, wenn du am Tag vorher (als du nicht konntest) nicht wenigstens angerufen hast.
@rotti
Ich bin nicht verheiratet. Ich schreib über den Account meiner Schwester die hier angemeldet ist und die ist Verheiratet. Sie hat mir die Login Daten gegeben weil ich hier nicht registriert bin. Ich habe nicht viel gespartes, nur ein paar Euro. Geld für die Miete, Gas und Strom muss ich mir als Kredit bei meiner Schwester Leihen.
Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 22:09:27du weißt ja was du machen musst sofort bei denen nach den Feiertag aufschlagen eine 100 % Sanktion ist rechtswidrig.
Es ist keine Sanktion, sondern ein Entzug der Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung. Im Schreiben steht, dass das nachgeholt werden kann und dann teilweise oder ganz nachgezahlt wird
Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 22:09:27ich schrieb ja schon oberfaul alles klar
Einmal Termin verschwitzt und Anhörung dazu vergessen, einmal ist die PZU nicht angekommen, das andere Mal krank, aber ohne Attest.
Nun muss aufgeklärt werden, dann sollte das mit dem Nachzahlen kein Thema sein. @CarryVittl
Kannst Du nicht wenigstens einen Termin mit Deiner Sachbearbeiterin ausmachen, ok, nun ab Mittwoch dort anrufen?
hierzu noch
ZitatEinladung per PVZ nicht bekommen habe und das habe ich auch denen so geschrieben bei Sanktionsandrohung aber das zählt ja nicht
Das kann nicht zählen, weil es schwer ist, eine PZU zu widerlegen.
Das trifft besonders dann zu, wenn man vorher eine Einladung verschwitzt, dann die Anhörung vergißt. Das Ermessen dessen, der das beurteilen muss, ist hier einfach gering bis nicht mehr vorhanden.
Hier (https://hartz.info/index.php?msg=1594422) bezieht sich das JC ausdrücklich auf einen Termin am 14.12.2023 zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen.
Die Frage ist, ob es sich hierbei um eine einfache Meldeaufforderung handelte, oder eine Aufforderung zur Mitwirkung nach § 60 SGB I unter Frstsetzung und Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 66 SGB I.
Außerdem wäre relevant, ob es tatsächlich um die Klärung leistungsrelevanter Fragen handelt und ob diese nicht auch anderweitig geklärt werden können.
Dazu muss man unbedingt den Inhalt des Schreibens kennen, welches den Termin am 14.12.2023 festsetzt.
Kannst du dies anonymisiert hier einstellen?
@september
Normalerweise wird man doch erstmal Reduziert oder nicht? Ich hab 1 mal 10% bekommen und jetzt die Androhung für Januar mit 10% und die Kompletsperre.
Ich mache Natürlich am Mittwoch einen Termin aus da man leider nicht einfach hingehen kann da seit Corona alles Abgeriegelt ist, während im Rest Deutschland wieder alles normal läuft ist es bei diesem Amt nicht so.
Das ich beim letzten Termin nachts Magen Darm hatte und der Arzt einen Tag später keine Krankmeldung rückwirkend schreiben konnte kann ich leider nicht ändern. Wie gesagt ich hatte aber beim Amt angerufen gehabt. Dazu hab ich auch keine Anhörung bekommen.
Zitat von: CaryVittl am 23. Dezember 2023, 12:48:15Normalerweise wird man doch erstmal Reduziert oder nicht?
Das ist keine Sanktion nach § 31 SGB II, sondern ein Leistungsentzug nach § 66 SGB I. Das sind vollkommen unterschiedliche Rechtsmittel mit vollkommen unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielsetzungen.
@ottokar Das ist die Einladung vom 14.12.23
Ich habe Ende d
letzten Jahres eine Eingliedervereinbahrung unterschrieben gehabt. Einen Coop Plan habe ich bisher noch nicht unterschrieben. Ich habe den Verdacht das die jetzt mit dieser Sperrung mich aufs Amt zwingen wollen damit ich so einen Unterschreibe. Obwohl bisher nichts in den Einladungen von diesem Coop Plan stand
Zitat von: september23 am 23. Dezember 2023, 12:03:47Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 22:09:27du weißt ja was du machen musst sofort bei denen nach den Feiertag aufschlagen eine 100 % Sanktion ist rechtswidrig.
Es ist keine Sanktion, sondern ein Entzug der Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung. Im Schreiben steht, dass das nachgeholt werden kann und dann teilweise oder ganz nachgezahlt wird
Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 22:09:27ich schrieb ja schon oberfaul alles klar
Einmal Termin verschwitzt und Anhörung dazu vergessen, einmal ist die PZU nicht angekommen, das andere Mal krank, aber ohne Attest.
Nun muss aufgeklärt werden, dann sollte das mit dem Nachzahlen kein Thema sein. @CarryVittl
Kannst Du nicht wenigstens einen Termin mit Deiner Sachbearbeiterin ausmachen, ok, nun ab Mittwoch dort anrufen?
hierzu noch
ZitatEinladung per PVZ nicht bekommen habe und das habe ich auch denen so geschrieben bei Sanktionsandrohung aber das zählt ja nicht
Das kann nicht zählen, weil es schwer ist, eine PZU zu widerlegen.
Das trifft besonders dann zu, wenn man vorher eine Einladung verschwitzt, dann die Anhörung vergißt. Das Ermessen dessen, der das beurteilen muss, ist hier einfach gering bis nicht mehr vorhanden.
Auf jeden Fall ist das Bürgergeld zum 31.12.2023 eingestellt ab wann das Schreiben vom JC verfasst wurde steht da nicht TE soll einen neuen WBA stellen das ist rechtswidrig die Bearbeitung würde mind.3-4 Wochen brauchen.
(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=82400;image)
(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=82402;image)
Die Sanktion ist ja schon beschlossen nichts mit einstellung der leistungen. Ob noch ein schreiben vom JC kommt ?
Zitat von: CaryVittl am 22. Dezember 2023, 20:51:28Ohne Termin kommt man zur Zeit bei uns leider nicht aufs Jobcenter
Ich kenne kein JC wo das noch so ist.
Zumal es ja offenbar einige Termine gegeben hat.
Zitat von: CaryVittl am 22. Dezember 2023, 22:32:07das eine 100% Sanktion verboten ist??
Ist sie nicht, jedenfalls dann, wenn man für das JC lange nicht greifbar ist und alle Kontaktversuche ignoriert.
Das scheint hier der Fall zu sein, weil du ein persönliches Erscheinen bisher verhindert hast.
Dann kommt es zwar zu keiner Sanktion, aber zur Einstellung ALLER Leistungen.
Zitat von: CaryVittl am 23. Dezember 2023, 14:16:40Ich habe den Verdacht das die jetzt mit dieser Sperrung mich aufs Amt zwingen wollen damit ich so einen Unterschreibe.
Aus irgendeinem Grund wollen sie dich nun mal persönlich sprechen.
Es geht eher nicht um den Koop Plan, den man eh nicht Unterscheiben muss.
Fakt ist nun, so lange du nicht persönlich beim JC auftauchst, bekommst du so lange wohl auch keine Leistungen mehr.
Zitat von: Rotti am 23. Dezember 2023, 16:03:35Die Sanktion ist ja schon beschlossen nichts mit einstellung der leistungen. Ob noch ein schreiben vom JC kommt ?
Guck mal in Beitrag #13 nach. Und es ist immer noch keine Sanktion.
Zitat von: Sheherazade am 23. Dezember 2023, 17:14:12Guck mal in Beitrag #13 nach. Und es ist immer noch keine Sanktion.
nein was ist da los, warum geht TE da nicht hin mir kommt schon der verdacht sie wohnt bei der Schwester.
Zitat von: september23 am 23. Dezember 2023, 12:03:47Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 22:09:27 ich schrieb ja schon oberfaul alles klar
ok ich nehme oberfaul zurück trifft dann wohl auf jemanden anderen zu.
Ich halte die Mitwirkungsaufforderung in welcher zur Vorsprache am 14.12.23 aufgefordert wird, für rechtlich fragwürdig. Diese würde zwar den Anforderungen des § 59 SGB II genügen, aber sie genügt definitiv nicht den des § 60 SGB I. Dazu müsste zusätzlich drin stehen, welche konkrete Leistungsvoraussetzung zu prüfen ist.
Genau so halte ich den Einstellungsbescheid für rechtlich fragwürdig, denn dort fehlt die erforderliche Begründung, welche konkrete Leistungsvoraussetzung zu prüfen ist und warum diese nicht anderweitig festgestellt werden kann.
Ich würde hier zweigleisig vorgehen:
1.
ZitatAbsender
Empfänger JC
Nachholung der erforderlichen Mitwirkungshandlung
Ihre Einstellungsbescheid vom ...
Anrede,
hiermit erkläre ich mich bereit, die erforderliche Mitwirkungshandlung "persönliche Vorsprache" gemäß § 67 SGB X unverzüglich nachzuholen.
Bitte nennen Sie mir hierfür einen Termin, welcher die Wiederaufnahme der Leistung zum 01.01.2024 sicherstellt.
MfG
2.
ZitatAbsender
Empfänger JC
Widerspruch zu Ihrem Einstellungsbescheid vom ...
Anrede,
hiermit widerspreche ich Ihrem Einstellungsbescheid vom ...
Gründe
Bereits die Mitwirkungsaufforderung vom ..., in welcher zur Vorsprache am 14.12.23 aufgefordert wird, dürfte rechtswidrig sein, denn diese genügt den Voraussetzungen der §§ 60 und 66 SGB X nicht, da sie keine Angaben dazu enthält, welche konkrete Leistungsvoraussetzung zu prüfen ist.
Auch den Einstellungsbescheid halte ich für rechtswidrig, denn auch dort fehlt die erforderliche Begründung, welche konkrete Leistungsvoraussetzung aufgrund meines Fernbleibens nicht geprüft bzw. festgestellt werden konnte und warum diese nicht anderweitig festgestellt werden kann.
MfG
Beides per Einschreiben oder persönlicher Abgabe beim JC.
Zitat von: Rotti am 23. Dezember 2023, 16:03:35Auf jeden Fall ist das Bürgergeld zum 31.12.2023 eingestellt ab wann das Schreiben vom JC verfasst wurde steht da nicht TE soll einen neuen WBA stellen das ist rechtswidrig die Bearbeitung würde mind.3-4 Wochen brauchen.
sorry hatte ich überlesen mit Bescheid Leistungsanspruch v. 16.12.23 von 01.01.24-31.01.24 :scratch:
@kopfbanhof ich habe doch geschrieben das es NUR MIT Termin geht. Ohne kommst du da nicht rein. Warum Keine Ahnung. Ich hatte da nachgefragt als ich anrief und fragte warum ich eine neue Weitebewilligung bekommen habe. Da hieß es das es immer noch so ist.
das waren gerade mal 3 Einladungen und nicht mehr. Wie gesagt die eine davon hab ich nicht bekommen, die eine Vergessen und die 3. hatte ich Magen Darm Probleme wo ich auch anrief und Telefonisch bescheid gab. Für die 3. Hab ich nicht mal eine Anhörung bekommen.
Danke Ottokar für Schreiben. Wegen Termin rufe ich aber lieber an. Persönlich abgeben geht leider nicht da ich wie gesagt ohne Termin nicht reinkomme
Nein ich wohne nicht bei meiner Schwester die Wohnt nämlich 300km von mir entfernt.
@ottokar
Ich hatte meinen Letzten Termin im November letzten Jahres wo ich da war. Im Januar als ich einen Termin hatte war ich vier Wochen Krankgeschrieben da ich Arthrose u.a.in den Knien und der Hüfte habe und nicht immer laufen kann da ich trotz Bus auch laufen muss. Da der Aufzug zu 95% seit 2 jahren kaputt ist und das amt im 3. Stock ist, ist es nicht so einfach dahin zu kommen, es gibt noch einen Aufzug für Rollstuhl fahrer extra da bei dem anderen ein Paar Stufen davor sind, aber da muss dann der Sicherheits Mann mit der aufpasst das keiner ohne Termin rein geht.
Danach hatte ich bis jetzt keinen neuen Termin. Jetzt hatte ich die neuen Termine bei einer neuen SB.
Als ich am Mittwoch beim Amt angerufen habe sagte die vom Callcenter Sie versteht nicht warum mir die Leistungen komplett verweigert werden wenn mein Bescheid nicht bis Ende April geht. Und die hat auch gesagt hat das Sie den Grund nicht versteht das ich wegen dem letzten verpassten Termin kein Geld mehr bekomme und das der andere Brief mit den 1000 Daten eigentlich nichts damit zu tun hat weil die ja selbst im Computer gesehen hat das es bei 95% um was ganz anderes geht und nicht um Meldeversäumnisse. Sie hat mir gesagt das Sie es dringend macht mit dem Termin. Ich bin echt mal gespannt wann der Termin kommt und was die dann sagt.
Zitat von: CaryVittl am 29. Dezember 2023, 13:00:43die vom Callcenter Sie versteht nicht warum mir die Leistungen komplett verweigert werden
Das ist öfter mal so, die Verstehen nicht viel :sad:
Bei dir liegt es einfach daran, dass JC will dich jetzt persönlich sehen.
Immerhin hast du das ja seit einem Jahr, immer wieder Verhindert.
@kopfbanhof Sorry aber wie Ich geschrieben hatte, hab ich NICHTS verhindert ein Jahr lang sondern seit Januar wo ich 4 Wochen Krank geschrieben war hab ich danach Keine Termine mehr bekommen bis auf die letzten 3 Termine wo ich nicht hin bin.
Die von dem Callcenter hatte meiner Meinung nach mehr Ahnung als mancher Sachbearbeiter.
Zitat von: CaryVittl am 29. Dezember 2023, 19:21:55hab ich NICHTS verhindert ein Jahr lang sondern seit Januar wo ich 4 Wochen Krank geschrieben war hab ich danach Keine Termine mehr bekommen bis auf die letzten 3 Termine wo ich nicht hin bin.
Ist deine Sichtweise, die vom JC scheint eine andere zu sein.