Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Joseline am 22. Dezember 2023, 12:50:55

Titel: Darlehen Rechtsgrundlage
Beitrag von: Joseline am 22. Dezember 2023, 12:50:55
Ich habe folgende fiktive Frage:
Wenn ich eine Arbeit anfange, die mich aus dem Hilfebezug heraus bringt, aber das Problem habe, das der Lohn erst am 15. des Nachfolgemonates dem Konto gutgeschrieben wird. Um Zahlungsfähig zu bleiben, müsste ein Darlehen beantragt werden.
Welche Rechtsgrundlage §§ sind dafür im SGB II zutreffend.
Titel: Aw: Darlehen Rechtsgrundlage
Beitrag von: Ottokar am 22. Dezember 2023, 13:42:11
§ 24 Abs. 4 SGB II
Titel: Aw: Darlehen Rechtsgrundlage
Beitrag von: Rotti am 22. Dezember 2023, 15:57:48

Zitat1) Darlehen nach § 24 Absatz 1 werden nur auf - auch formlosen gesonderten Antrag (§ 37 Absatz 1 Satz 2) erbracht und zinslos gewährt. Die Entscheidung über die Darlehensgewährung stellt einen Verwaltungsakt nach § 31 SGB X dar.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014179.pdf
Zitat von: Joseline am 22. Dezember 2023, 12:50:55Wenn ich eine Arbeit anfange, die mich aus dem Hilfebezug heraus bringt, aber das Problem habe, das der Lohn erst am 15. des Nachfolgemonates dem Konto gutgeschrieben wird. Um Zahlungsfähig zu bleiben, müsste ein Darlehen beantragt werden.

normalerweise wird das verrechnet wenn der Job erst kurz vor antritt gemeldet wird dann braucht es kein Darlehen.
Titel: Aw: Darlehen Rechtsgrundlage
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Dezember 2023, 16:11:29
Joseline

Zitat von: Joseline am 22. Dezember 2023, 12:50:55Ich habe folgende fiktive Frage:
Nicht fiktiv
ist das JC verpflichtet am Ende des Monats x noch für den Monat y zu leisten und kann dann im Monat z die Überzahlung zurückverlangen.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)

MfG FN