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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: moreno1980 am 22. Dezember 2023, 15:53:08

Titel: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: moreno1980 am 22. Dezember 2023, 15:53:08
Moin!

Hab ein Schreiben vom Amt über meine Nebenkostenabrechnung bekommen, und wollte mich hier
erkundigen was dieses Schreiben denn jetzt genau bedeutet. Muss ich was nachzahlen, blicke da leider nicht ganz durch.

Wäre nett wenn sich jemand das mal kurz anschauen könnte, ich erreiche nämlich niemanden beim Sozialamt der
mir da Klarheit schaffen kann.

(https://i.postimg.cc/6TVMnL8s/Whats-App-Bild-2023-12-21-um-16-20-07-484788e3.jpg) (https://postimg.cc/6TVMnL8s)

(https://i.postimg.cc/ThjR7jBC/Whats-App-Bild-2023-12-21-um-16-20-08-09f9dcbd.jpg) (https://postimg.cc/ThjR7jBC)

(https://i.postimg.cc/WhXsjNNZ/Whats-App-Bild-2023-12-21-um-16-20-08-342c943d.jpg) (https://postimg.cc/WhXsjNNZ)



Mit freundlichem Gruß
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: szaros 25 am 22. Dezember 2023, 16:54:16
wenn ich es richtig verstanden habe kannst du eine Nachzahlung in Höhe von 60,-€ beantragen.
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Rotti am 22. Dezember 2023, 17:21:13
(https://i.postimg.cc/Z5hn8nXw/Whats-App-Bild-2023-12-21-um-16-20-08-342c943d.jpg)

Rechnen ist nicht mein Ding aber 60€ ?
9600 kWh verbrauch =864€ gilt als angemessen
6,63€ zuviel Heizkosten gebraucht und die anderen Betriebskosten eine Gutschrift über 41,15€
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 17:39:13
Zitat von: moreno1980 am 22. Dezember 2023, 15:53:08Hab ein Schreiben vom Amt über meine Nebenkostenabrechnung bekommen
Auf jeden Fall in Widerspruch gehen!

Was Angemessen ist oder nicht liegt nicht im Ermessen eines SB.
Schon gar nicht bei so einer lächerlichen Differenz von 6,63€.

Die Ämter scheinen jetzt öfter mal auf Dummenfang zu gehen, vor allem bei den HK.
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Rotti am 22. Dezember 2023, 17:54:08
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 17:39:13Die Ämter scheinen jetzt öfter mal auf Dummenfang zu gehen, vor allem bei den HK.

was ist das eine Auszahlung-  :grins:

(https://i.postimg.cc/jqmBVMKj/Whats-App-Bild-2023-12-21-um-16-20-07-484788e3.jpg)
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: september23 am 22. Dezember 2023, 18:05:24
Du musst Deinem Vermieter eine Nachzahlung der Nebenkosten zahlen und das Amt hat Dir eine Obergrenze mitgeteilt. Übernimmt also 60 Euro und nicht die 6,63 Euro.

Falls das rechtmäßig ist, lohnt es nicht, sich über die Summe 6,63 aufzuregen. Denn eine Deckelung ist eine Deckelung. Die kann man nicht mehr "es ist nur..:" aufweichen.
Wie gesagt, falls.
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 18:16:04
Zitat von: september23 am 22. Dezember 2023, 18:05:24Falls das rechtmäßig ist, lohnt es nicht, sich über die Summe 6,63 aufzuregen. Denn eine Deckelung ist eine Deckelung.
Was für ein Blödsinn, warum sollte man deswegen selbst drauf legen?

Gerade bei den HK ist diese sogenannte Deckelung oft völlig überholt.

Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 17:54:08was ist das eine Auszahlung-
Hat aber nichts mit der Nachzahlung zu tun, welche das JC nicht komplett Übernehmen will.
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Rotti am 22. Dezember 2023, 18:46:23
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 18:16:04Hat aber nichts mit der Nachzahlung zu tun, welche das JC nicht komplett Übernehmen will.
hab geraten ja es ist die Gutschrift vom Vermieter was jetzt aber die Bruttokaltmiete gezahlt wurde geht beim TE nicht hervor. Angemessen sind für Bremen Bei einer Person beträgt der Richtwert 537 Euro.Ohne Heizkosten
Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 560 Euro.+ 12%
in den Bremer Stadtteilen Blockland, Borgfeld, Findorff, Horn-Lehe, Mitte, Neustadt, Oberneuland, Obervieland, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Seehausen und Strom.
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 18:55:08
Es gibt ja insgesamt sogar ein Guthaben.
Nur diese 41,15€ stehen dem JC auch zu.

Warum sollte man dann hier, überhaupt einen Teil der HK selber tragen?

Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Ottokar am 22. Dezember 2023, 21:47:45
Auch im SGB XII ist die Angemessenheit der Heizkosten nach der Höher der Kosten zu beurteilen und nicht nach dem Verbrauch. Der Bescheid ist deshalb rechtswidrig.
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: september23 am 23. Dezember 2023, 01:13:05
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 18:16:04
Zitat von: september23 am 22. Dezember 2023, 18:05:24FALLS das rechtmäßig ist, lohnt es nicht, sich über die Summe 6,63 aufzuregen. Denn eine Deckelung ist eine Deckelung.
Was für ein Blödsinn, warum sollte man deswegen selbst drauf legen?
Gerade bei den HK ist diese sogenannte Deckelung oft völlig überholt.
Ich hab das entscheidende Wort für Dich hervorgehoben. Ich habe nirgends gesagt, dass man drauflegen soll. Am Ende betone ich nochmals das WENN.

Lese bitte das nächste Mal, statt irreführend zu zitieren und was von Blödsinn zu labern. Danke.

Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Rotti am 23. Dezember 2023, 15:30:15
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 18:55:08Warum sollte man dann hier, überhaupt einen Teil der HK selber tragen?
genau wie schaut es eigentlich mit der Gesamtangemessenheit der Miete aus, das Wissen wir leider nicht und ob noch eine Karenzzeit besteht.
Gutschrift 41,15€ steht nur Nebenkostenkostenabrechnung.
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Dezember 2023, 16:47:03
Zitat von: september23 am 23. Dezember 2023, 01:13:05Lese bitte das nächste Mal, statt irreführend zu zitieren
Habe ich, es ist schlicht NICHT rechtsmäßig!

Zitat von: september23 am 23. Dezember 2023, 01:13:05lohnt es nicht, sich über die Summe 6,63 aufzuregen
Zitat von: september23 am 23. Dezember 2023, 01:13:05habe nirgends gesagt, dass man drauflegen soll
Klar doch :scratch:
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 23. Dezember 2023, 17:27:33
Hat irgendjemand mal das 2. Dokument vom Eingangsbeitrag richtig gelesen? Es geht einzig und alleine darum, dass 41,15€ Erstattung aus Heiz- und Betriebskostenabrechnung (die der Vermieter in Dokument 1 auch nennt) als Einkommen angerechnet werden.

Der Vermieter hat die Nachzahlung des einen mit dem Guthaben des anderen verrechnet, übrig bleiben 41,15€ Guthaben für den Mieter bzw. das Jobcenter.
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: september23 am 23. Dezember 2023, 20:41:05
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Dezember 2023, 16:47:03
Zitat von: september23 am 23. Dezember 2023, 01:13:05Lese bitte das nächste Mal, statt irreführend zu zitieren
Habe ich, es ist schlicht NICHT rechtsmäßig!
Das habe ich auch nirgends behauptet. Hast Du halt missverstanden und mir was unterstellt, was ich nirgends geschrieben habe.  :bye:
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2023, 17:17:22
Zitat von: Sheherazade am 23. Dezember 2023, 17:27:33Hat irgendjemand mal das 2. Dokument vom Eingangsbeitrag richtig gelesen?
Geht leider nicht mehr.

Wenn ich es richtig in Erinnerung hatte, waren das nur die kalten BK.
Heizung lief Extra
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 28. Dezember 2023, 18:13:49
Was geht nicht mehr? Die 2. von 3 Seiten im Eingangsbeitrag anklicken - funktioniert noch tadellos.
Titel: Aw: Frage zur Nachzahlung / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2023, 18:44:50
Vorhin ging es bei mir nicht.

Evtl. meldet sich @TE ja noch mal hier.

Für mich ist der Bescheid falsch, vor allem was die HK angeht.

Womöglich laufen die extra zu den NK.
Warum schreiben die dann was von, kann nicht in voller Höhe übernommen werden?

Das JC kann nicht einfach den Verbrauch, fest legen.