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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:04:15

Titel: Anrechnung von ausländischen Renten als Einkommen beim SGB II
Beitrag von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:04:15
Hallo liebe Forumsmitglieder,

bis 31.10.2023 war ich im Leistungsbezug des Jobcenters und erhielt Bürgergeld nach SGB II. Nach dieser Zeit wurde ich aus dem Leistungsbezug entlassen, da ich ab 01.11.2023 in Altersrente ging.

Soweit so gut würde jeder sagen. Mit meiner deutschen Rente, die ich ab Rentenbezugsdatum erhalte, ist auch alles ok. Da ich gebürtige Litauerin bin (ich lebe seit 15 Jahren jedoch in Deutschlend) hat sich auch die litauische Rentenversicherung gemeldet und mir ab 17.02.2023 rückwirkend eine monatliche Rente zugestanden.

Da rückwirkend ab Februar, betrifft dies natürlich auch die Zeiträume, in denen ich vom Jobcenter Bürgergeld bekommen habe. Dass ich hier natürlich etwas zurückzahlen muss, ist mir schon klar, aber wieviel?

Habe ich bspw. während meines SGB II-Bezugs zusätzlich etwas verdient (Einkommen!), so wurde vom Jobcenter nur ein prozentualer Teil als Einkommen gewertet, den Rest durfte ich behalten. Ist meine litauische Rente nicht aber auch so eine Art "Zusatzeinkommen"? Es ist ja schließlich keine deutsche Altersrente!? Oder wird die monatliche litauische Rente (ich bekomme nur 155,00 €) voll angerechnet und ich muss die Beträge, in den Monaten wo ich Bürgergeld vom Jobcenter erhalten habe, voll zurückzahlen?

Wenn sich hier jemand auskennen würde, wäre wirklich toll.
Weihnachtliche Grüße sendet Euch ...
Liuda P.

Titel: Aw: Anrechnung von ausländischen Renten als Einkommen beim SGB II
Beitrag von: september23 am 22. Dezember 2023, 18:11:00
Zitat von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:04:15Da rückwirkend ab Februar, betrifft dies natürlich auch die Zeiträume, in denen ich vom Jobcenter Bürgergeld bekommen habe. Dass ich hier natürlich etwas zurückzahlen muss, ist mir schon klar, aber wieviel?
wieso ist das natürlich? Der Zufluss zählt und ob der Bescheid abschließend und nicht vorläufig war.

Wichtig und ergänzt: Bekommst Du diese Rente jetzt erst ausgezahlt?

Zitat von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:04:15Habe ich bspw. während meines SGB II-Bezugs zusätzlich etwas verdient (Einkommen!), so wurde vom Jobcenter nur ein prozentualer Teil als Einkommen gewertet, den Rest durfte ich behalten.
Du durftest alles behalten, was Du verdient hast, Du hast nur entsprechend weniger Unterstützung erhalten

Zitat von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:04:15Ist meine litauische Rente nicht aber auch so eine Art "Zusatzeinkommen"?
klar, aber Du beziehst ja kein Bürgergeld mehr

Zitat von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:04:15Es ist ja schließlich keine deutsche Altersrente!? Oder wird die monatliche litauische Rente (ich bekomme nur 155,00 €) voll angerechnet und ich muss die Beträge, in den Monaten wo ich Bürgergeld vom Jobcenter erhalten habe, voll zurückzahlen?
wenn man Einnahmen hat, hat man Einnahmen, ob Rente, Gehalt und ob deutsch oder litauisch. Aber das zählt nur, so lange man vom Amt Geld bekommt. Wenn Dein Bescheid nicht vorläufig war, Du nun nur die Rente und keine Grundsicherung beziehst, gibt es keinen Grund irgendwem Deine verspäteten Renteneinnahmen zu melden.
Titel: Aw: Anrechnung von ausländischen Renten als Einkommen beim SGB II
Beitrag von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:35:51
Die Antwort "Du durftest alles behalten, was Du verdient hast, Du hast nur entsprechend weniger Unterstützung erhalten" verstehe ich aber nicht ganz. So habe ich in den Jahren 2012 und 2013 ein bisschen mit Übersetzungen verdient, 50-80 Euro monatlich. Das Jobcenter teilte mir damals mit, dass es unter der Freigrenze für Hinzuverdienste liegen würde und ich bekam keine Abzüge! Sobald aber - ich glaube es waren damals 100 Euro - mein Verdienste diese Grenze überschritten hätten, würden sie auf die SGB II Leistungen angerechnet.

Mit Antragstellung meiner deutschen Altersrente wandte sich die Deutsche Rentenversicherung aufgrund der Tatsache, dass ich in Litauen gearbeitet habe (musste ich ja angeben!) automatisch an die litauische Rentenversicherung. Diese gewährte mir ab 17.02.2023 (weiß der Geier woher das Datum, ich habe dort niemals einen Rentenantrag gestellt!) eine Rentenzahlung, die aber erst Mitte November 2023 für die Zeit ab 17.02.2023 zur Zahlung kam.

Der Gedanke an diese damalige Freigrenzen für Hinzuverdienste (sind ja auch Einkommen!) brachte mich auf die Idee, hier wegen dieser nachträglichen Rentenzahlung nachzufragen. Wenn es diese Freigrenzen nämlich noch immer gibt, sähe ich es nicht ein, anders behandelt zu werden, als jemand der 155 Euro dazu verdient und ihm das JC davon nur 55 Euro auf seine Leistungen anrechnet.
Titel: Aw: Anrechnung von ausländischen Renten als Einkommen beim SGB II
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2023, 19:00:20
Du bist jetzt nicht mehr beim JC oder?

Dann würde ich nichts Mitteilen, dazu gibt es keine Pflicht mehr gegenüber dem JC.
Deine Akte beim JC dürfte eh geschlossen sein.

Zitat von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:35:51weiß der Geier woher das Datum
Kann es sein in Litauen gibt es automatisch Rente, wenn man das Rentenalter erreicht hat?
Titel: Aw: Anrechnung von ausländischen Renten als Einkommen beim SGB II
Beitrag von: Rotti am 22. Dezember 2023, 19:16:15
Zitat von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:04:15Da rückwirkend ab Februar, betrifft dies natürlich auch die Zeiträume, in denen ich vom Jobcenter Bürgergeld bekommen habe. Dass ich hier natürlich etwas zurückzahlen muss, ist mir schon klar, aber wieviel?
es gilt der Zufluss des Geldes aufs Konto, wenn du beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe benötigst, musst du das natürlich angeben, wenn die Auslandsrente nicht im Rentenbescheid steht.
Titel: Aw: Anrechnung von ausländischen Renten als Einkommen beim SGB II
Beitrag von: Rotti am 22. Dezember 2023, 20:33:11
Zitat von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:04:15Da ich gebürtige Litauerin bin (ich lebe seit 15 Jahren jedoch in Deutschlend) hat sich auch die litauische Rentenversicherung gemeldet und mir ab 17.02.2023 rückwirkend eine monatliche Rente zugestanden.
sei froh das das JC keine Rückforderungen stellt ab Feb.2023

ZitatAuch der Bezug einer ausländischen Altersrente führt zum Ausschluss von Leistungen nach dem SGB 2, wenn die ausländische Leistung durch einen öffentlichen Träger gewährt wird, sie an das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze anknüpft und Lohnersatz nach einer im Allgemeinen den Lebensunterhalt sicherstellenden Gesamtkonzeption darstellt.
https://openjur.de/u/541676.html
Titel: Aw: Anrechnung von ausländischen Renten als Einkommen beim SGB II
Beitrag von: Ottokar am 22. Dezember 2023, 20:59:13
Zitat von: Lietuva am 22. Dezember 2023, 18:04:15Da rückwirkend ab Februar, betrifft dies natürlich auch die Zeiträume, in denen ich vom Jobcenter Bürgergeld bekommen habe. Dass ich hier natürlich etwas zurückzahlen muss, ist mir schon klar, aber wieviel?
Maßgeblich ist nicht, für welchen Zeitraum du rückwirkend Rente erhälst, sondern wann diese ausgezahlt wird.
Da sie erst nach dem Ende des Bürgergeldbezuges ausgezahlt wird, kann sie auch nicht beim Bürgergeld berücksichtigt werden.