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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Zazu72 am 23. Dezember 2023, 20:46:10

Titel: Wohngeldantrag
Beitrag von: Zazu72 am 23. Dezember 2023, 20:46:10
Habe Unterlagen fürs Wohngeld nachgereicht.Man wollte von mir einen Nachweis über Mieterhöhung.Aber ich hatte gar keine Mieterhöhung.Hab das der Wohngeldstelle schriftlich mitgeteilt.Jetzt verlangen sie wieder danach.Ich versteh das nicht.
Des weiteren wollen sie Arbeitsverträge von meinen  letzten beiden Arbeitgebern.Warum muss ich das vorlegen?Sie haben doch meine Verdienstbescheinigung und Lohnabrechnungen.Ich habe halt im laufenden Jahr den AG gewechselt.Aber das sieht man ja auf der Lohnabrechnung.
Muss ich wirklich den Arbeitsvertrag vorlegen?Soweit ich weiß fällt das unter Datenschutz.
Das ist ja fast schlimmer als wenn man Bürgergeld  beantragt.
Titel: Aw: Wohngeldantrag
Beitrag von: Sheherazade am 24. Dezember 2023, 09:33:30
Sind schon ungewöhnliche Forderungen für Wohngeld, erst recht ohne Begründung. Kannst du das entsprechende Schreiben hier mal anonymisiert einstellen?
Titel: Aw: Wohngeldantrag
Beitrag von: Ottokar am 24. Dezember 2023, 11:21:20
Wenn es keine Mieterhöhung gab, kann man auch keinen solchen Nachweis einreichen.
Der Arbeitsvertrag geht die Wohngeldbehörde absolut nichts an.
Titel: Aw: Wohngeldantrag
Beitrag von: september23 am 24. Dezember 2023, 12:01:21
Zitat von: Zazu72 am 23. Dezember 2023, 20:46:10Habe Unterlagen fürs Wohngeld nachgereicht.Man wollte von mir einen Nachweis über Mieterhöhung.Aber ich hatte gar keine Mieterhöhung.Hab das der Wohngeldstelle schriftlich mitgeteilt.Jetzt verlangen sie wieder danach.Ich versteh das nicht.
vielleicht bearbeitet ein neuer und unwissender Sachbearbeiter das Ganze oder ein Praktikant. Kein Scherz. Und dem fällt irgendein Blödsinn ein. Oder es gibt eine Verwechslung.

Zitat von: Zazu72 am 23. Dezember 2023, 20:46:10Des weiteren wollen sie Arbeitsverträge von meinen  letzten beiden Arbeitgebern.Warum muss ich das vorlegen?
musst Du nicht, das bearbeitet irgendjemand, der keine Ahnung hat. Die beiden letzten AG muss man nirgends angeben, nicht mal beim Bürgergeld.

Zitat von: Zazu72 am 23. Dezember 2023, 20:46:10Sie haben doch meine Verdienstbescheinigung und Lohnabrechnungen.Ich habe halt im laufenden Jahr den AG gewechselt.Aber das sieht man ja auf der Lohnabrechnung.
Muss ich wirklich den Arbeitsvertrag vorlegen?Soweit ich weiß fällt das unter Datenschutz.
Das ist ja fast schlimmer als wenn man Bürgergeld  beantragt.
alles, was das Amt wissen muss, ist dass Du nicht ausreichend Geld für die laufende Miete hast oder es sehr sehr eng wird. Und dann sowas wie Personen im Haushalt usw. Arbeitsvertrag ist Blödsinn, zumal da nichts steht, was für das WoGe von Bedeutung ist, was nicht die Verdienstbescheinigung schon aussagt.

Daher die Forderung mal anonymisiert einstellen, vielleicht hilft das bei der Aufklärung. Kannst Du den Bearbeiter nicht persönlich sprechen?