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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kikiina am 24. Dezember 2023, 14:12:56

Titel: Was mache ich mit der Schenkung von Oma?
Beitrag von: Kikiina am 24. Dezember 2023, 14:12:56
Hallo alle zusammen und frohe Weihnachten!

Meine Oma hat mir, trotz meiner Bitte dagegen, ca 500€ als Weihnachtsgeschenk überwiesen. Noch ist es nicht da, aber es sollte vermutlich bald ankommen.

Es gibt ne Menge Vorgeschichte zu dieser Frau, aber was hier relevant ist, Sie versucht mit Geld Liebe zu kaufen. Ich möchte möglichst wenig mit Ihr zutun haben, und somit auch dieses Geld nicht annehmen.

Auch da es mit dem Jobcenter nur unnötiger Stress ist.

Was ist hier meine beste Option? Geld einfach sofort wieder an Sie zurück schicken? Muss ich, in dem Fall, das dem Jobcenter mitteilen?

Vielen Dank für eure Hilfe an den Feiertagen
Ich wünsche euch ne schöne Festzeit!

Titel: Aw: Was mache ich mit der Schenkung von Oma?
Beitrag von: Sheherazade am 24. Dezember 2023, 14:26:20
Zitat von: Kikiina am 24. Dezember 2023, 14:12:56Geld einfach sofort wieder an Sie zurück schicken?

Das wird nichts nutzen, wahrscheinlich hat die liebende Oma auch noch einen passenden Verwendungszweck reingeschrieben. Letztendlich wird es dir als Einkommen angerechnet. Du kannst der Oma nach Weihnachten ja antworten, dass sich das Jobcenter sehr über das Geschenk gefreut hat.
Titel: Aw: Was mache ich mit der Schenkung von Oma?
Beitrag von: Ottokar am 24. Dezember 2023, 14:35:49
Wenn du das Geld noch im gleichen Monat zurückzahlst, in dem du es erhalten hast, kannst du gegenüber dem JC anführen, dass es sich um eine Falschüberweisung handelte, sollte es davon erfahren. Das Geld kann dann nicht als Einkommen angerechnet werden, da es bereits mit einem Erstattungsanspruch belastet war.
Wenn du es erst im Folgemonat zurückzahlst, ist das BSG der Meinung, dass dann der Erstattungsanspruch unrelevant ist.
Titel: Aw: Was mache ich mit der Schenkung von Oma?
Beitrag von: Sophiagirl am 24. Dezember 2023, 15:38:27
Zitat von: Ottokar am 24. Dezember 2023, 14:35:49Wenn du das Geld noch im gleichen Monat zurückzahlst, in dem du es erhalten hast, kannst du gegenüber dem JC anführen, dass es sich um eine Falschüberweisung handelte, sollte es davon erfahren. Das Geld kann dann nicht als Einkommen angerechnet werden, da es bereits mit einem Erstattungsanspruch belastet war.
Wenn du es erst im Folgemonat zurückzahlst, ist das BSG der Meinung, dass dann der Erstattungsanspruch unrelevant ist.

@ottokar ist jetzt von mir hierzu Interesse.

Angenommen es käme nun als Beispiel diesen Monat am 29.12. um 16 Uhr und man schaut nicht mehr aufs Konto in diesen Jahr wie ist es dann? Weil du sagst im selben Monat.  :zwinker:
Titel: Aw: Was mache ich mit der Schenkung von Oma?
Beitrag von: Ottokar am 24. Dezember 2023, 17:07:35
Entscheidend für die Privilegierung von bestimmten Zuflüssen ist nach der Rechtsprechung, dass in dem Zeitpunkt, in dem die Einnahme als Einkommen berücksichtigt werden soll, der Zufluss bereits mit einer (wirksamen) Rückzahlungsverpflichtung belastet ist.

Das Problem ist hier, dass die Oma wohl kaum die 500€ noch im Dezember schriftlich zurückfordern wird, sodass es egal ist, ob die Rückzahlung im Dezember oder Januar erfolgt.
Wird das Geld bereits im Zuflussmonat zurückgezahlt, reicht die Glaubhaftmachung.
Wenn die 500€ aber erst im Folgemonat zurückgezahlt werden, wird das JC den Nachweis fordern, dass die Zahlung bereits im Dezember mit einer (wirksamen) Rückzahlungsverpflichtung belastet war und der kann hier schwerlich erbracht werden.
Titel: Aw: Was mache ich mit der Schenkung von Oma?
Beitrag von: Kikiina am 24. Dezember 2023, 17:14:55
Zitat von: Ottokar am 24. Dezember 2023, 17:07:35Das Problem ist hier, dass die Oma wohl kaum die 500€ noch im Dezember schriftlich zurückfordern wird, sodass es egal ist, ob die Rückzahlung im Dezember oder Januar erfolgt.
Wird das Geld bereits im Zuflussmonat zurückgezahlt, reicht die Glaubhaftmachung.

Also verstehe ich das richtig, wenn ich das Geld im gleichen Monat, wo es angekommen ist, zurück schicke mit Betreff von wegen 'Falsche Überweisung' oder ähnlichem, sollte das alles kein Problem sein?

Muss ich das dann überhaupt jemandem mitteilen?
Titel: Aw: Was mache ich mit der Schenkung von Oma?
Beitrag von: Ottokar am 24. Dezember 2023, 17:23:56
Zitat von: Kikiina am 24. Dezember 2023, 17:14:55Also verstehe ich das richtig, wenn ich das Geld im gleichen Monat, wo es angekommen ist, zurück schicke mit Betreff von wegen 'Falsche Überweisung' oder ähnlichem, sollte das alles kein Problem sein?
ja, sollte kein Problem sein

Zitat von: Kikiina am 24. Dezember 2023, 17:14:55Muss ich das dann überhaupt jemandem mitteilen?
nein, musst du nicht