Okay, ich habe zwar in der Suche ein paar ähnliche Fälle gefunden, um aber ganz auf Nummer sicher zu gehen, frage ich lieber nochmal individuell nach:
Men letzter (also aktueller) Bewilligungsbescheid wurde wegen eines Disputs mit dem SB diesmal nur auf sechs Monate und nur vorläufig ausgestellt. Der Bewilligungszeitraum endet am 29.02.2024.
Zum 01.03. trete ich nun eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle an. Kann ich die Bewilligung somit einfach "wortlos" auslaufen lassen oder ist eine Begründung bzw. eine formlose Abmeldung vom Bezug notwendig?
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				Zitat von: Bettwanze am 24. Dezember 2023, 21:49:14Kann ich die Bewilligung somit einfach "wortlos" auslaufen lassen
klar doch
Zitat von: Bettwanze am 24. Dezember 2023, 21:49:14ist eine Begründung bzw. eine formlose Abmeldung vom Bezug notwendig? 
nein
			
 
			
			
				Besten Dank und schöne Feiertage weiterhin.
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				Das Jobcenter wird sich aber trotzdem bei dir melden. Soweit ich das verfolgt habe, hast du doch im November ein Kautionsdarlehen bewilligt bekommen. Das Geld möchten die natürlich zurück haben.
			
			
			
				Und abhängig von den Gründen für die aktuelle vorläufige Bewilligung wird das JC zur abschließenden Festsetzung noch Unterlagen fordern.
			
			
			
				Zitat von: Sheherazade am 25. Dezember 2023, 10:15:18Das Jobcenter wird sich aber trotzdem bei dir melden. Soweit ich das verfolgt habe, hast du doch im November ein Kautionsdarlehen bewilligt bekommen. Das Geld möchten die natürlich zurück haben.
Das versteht sich von selbst. Es war ein Darlehen, das sie direkt an den Vermieter überwiesen haben und entweder fordern sie es von denen zurück oder von mir. Mit beidem habe ich kein Problem.
Mir ging's nur darum, ob ich mich explizit abmelden muss.
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				Zitat von: Ottokar am 25. Dezember 2023, 11:01:58Und abhängig von den Gründen für die aktuelle vorläufige Bewilligung wird das JC zur abschließenden Festsetzung noch Unterlagen fordern.
Fordern können sie gerne, den Vorgang habe ich mittlerweile an einen Rechtsanwalt übergeben und nur der kommuniziert noch diesbezüglich mit dem JC.
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				Zitat von: Bettwanze am 24. Dezember 2023, 21:49:14Zum 01.03. trete ich nun eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle an. Kann ich die Bewilligung somit einfach "wortlos" auslaufen lassen
Die wohl wichtigste Frage ist, ob du diesen einen Monat bis zur Lohnzahlung überbrücken kannst. 
			
 
			
			
				Zitat von: Hary am 27. Dezember 2023, 14:20:19Zitat von: Bettwanze am 24. Dezember 2023, 21:49:14Zum 01.03. trete ich nun eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle an. Kann ich die Bewilligung somit einfach "wortlos" auslaufen lassen
Die wohl wichtigste Frage ist, ob du diesen einen Monat bis zur Lohnzahlung überbrücken kannst. 
Das kann ich, mithilfe eines privaten kleinen Darlehens von Freunden.
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