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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Susanne vom See am 27. Dezember 2023, 11:33:40

Titel: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 27. Dezember 2023, 11:33:40
Hej ins Forum,

die letzten beiden Jahre wurden mir pauschal für die Monate Oktober - April die Heizkosten mit dem jeweils fälligen Bescheid gewährt. Ich heize mit Infrarotradiatoren und habe seit November 2022 einen eigenen Stromzähler, der den exakten Verbrauch misst.

Mit der neuen Wintersaison hatte ich die Heiz-/Stromkostenrechnungen der Vorsaison mitdem neuen Weiterbewilligungsbescheid eingereicht und damit gerechnet, dass wieder die Kosten vorab übernommen werden.

Der aktuelle Leistungsbescheid weist nur nur noch die reinen Mietkosten auf. Einen Widerpsruch hatte ich eingereicht, eben mit der Begründung, dass die Kosten immer im Voraus mit berücksichtigt worden waren. Die Stromkosten gehen direkt an den Vermieter, nicht an einen Versorger!

Nun bekam ich die Ablehnung des Widerspruchs mit der Begründung, ich würde die Heizkosten ja nicht im Voraus leisten, sondern nach direktem Verbrauch. Diese Nachweise könne ich ja dann einreichen und sie würden dann erstattet werden.

Das Problem: von dem Grundregelsatz gehen schon € 50,- mtl. ans Inkasso des Jobcenters und von den restlichen € 450,- kann ich keine knapp € 100,- an Stromrechnung zahlen. Es fallen ja noch andere Kosten an, als nur die Lebensmittel.

Ich habe aktuell ca. € 90,- Schulden für den Heizstrom bei meinem Vermieter für den November. Der Dezember steht in ein paar Tagen an, wird wohl in ähnlicher Höhe sein, da wir doch recht kalte Tage hatten.

Es steht mir zwar offen, einen neuen Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid einzureichen, würde mich aber über eine praktischere und schneller umsetzbare Lösung freuen.

Über eure Tipps und Tricks würde ich mich sehr freuen.

Danke Susanne
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Sheherazade am 27. Dezember 2023, 13:04:27
Zitat von: Susanne vom See am 27. Dezember 2023, 11:33:40Der aktuelle Leistungsbescheid weist nur nur noch die reinen Mietkosten auf. Einen Widerpsruch hatte ich eingereicht, eben mit der Begründung, dass die Kosten immer im Voraus mit berücksichtigt worden waren. Die Stromkosten gehen direkt an den Vermieter, nicht an einen Versorger!

Dann hast du doch bestimmt einen Abschlagsplan vom Vermieter bekommen. Vom Versorger bekommt man so etwas in der Regel, wenn Strom im Voraus zu zahlen ist.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 27. Dezember 2023, 14:09:56
Nee eben nicht.
Ich lebe auf einem Campinglpatz. Da kostet die KW € 0,60. Dann halt daraus der Verbrauch.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Dezember 2023, 14:40:44
Susanne vom See

Zitat von: Susanne vom See am 27. Dezember 2023, 11:33:40Es steht mir zwar offen, einen neuen Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid einzureichen, würde mich aber über eine praktischere und schneller umsetzbare Lösung freuen.
Das wird es nicht geben.
Höchstens wenn ein EA beim SG eingereicht wird und das kommt darauf an dass du belegen kannst das du mtl. Heizkosten bezahlst.

HK gehören zu den KdUH und müssen in voraus bezahlt werden.

Zitat von: Susanne vom See am 27. Dezember 2023, 11:33:40Nun bekam ich die Ablehnung des Widerspruchs mit der Begründung, ich würde die Heizkosten ja nicht im Voraus leisten, sondern nach direktem Verbrauch. Diese Nachweise könne ich ja dann einreichen und sie würden dann erstattet werden.
Daher das dein Antrag dergestalt beschieden wurde kannst du Klage beim SG einreichen wenn du mtl. Abschläge zahlst.

Wenn das Schreiben so formuliert ist dass du mtl. die Kosten nachweisen musst und dann zeitgleich das Geld im selben Monat bekommst wäre das zwar auch falsch
aber das kann ich mir eh nicht vorstellen.
Eher dürfte es so sein das es erst nachträglich für den Bewilligungszeitraum nachgezahlt wird und das geht mMn gar nicht da es eine extreme Bedarfsunterdeckung darstellt.

MfG FN
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Sheherazade am 27. Dezember 2023, 14:55:08
Zitat von: Susanne vom See am 27. Dezember 2023, 14:09:56Nee eben nicht.
Ich lebe auf einem Campinglpatz. Da kostet die KW € 0,60. Dann halt daraus der Verbrauch.

Und wie rechnet der Campingplatz im Voraus deinen Verbrauch aus? Wie kommen diese 90€ zustande, die du im voraus zahlst?
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 27. Dezember 2023, 20:19:38
Zitat von: Sheherazade am 27. Dezember 2023, 14:55:08
Zitat von: Susanne vom See am 27. Dezember 2023, 14:09:56Nee eben nicht.
Ich lebe auf einem Campinglpatz. Da kostet die KW € 0,60. Dann halt daraus der Verbrauch.

Und wie rechnet der Campingplatz im Voraus deinen Verbrauch aus? Wie kommen diese 90€ zustande, die du im voraus zahlst?

Ich zahle nicht im Voraus, sondern monatlich zum 01. oder 02. nach dem Verbrauch des Vormonats. Also den Novemberverbrauch zum Anfang Dezember, den Dezemberverbrauch zu Anfang Januar usw.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Jimmy Neutron am 27. Dezember 2023, 20:47:13
Die Vorgehensweise des JC dürfte rechtswidrig sein. Dennoch würde ich in diesem Fall zu einer evtl. einfachen Lösung raten.

Die Rechnungen für November und Dezember einreichen und die Übernahme der Kosten beantragen.
Den Vermieter/Campingplatzbetreiber über die Situation informieren. Für diese Heizperiode vielleicht noch das Angebot machen, dass die Rechnung direkt an den Vermieter/Campingplatzbetreiber überwiesen wird. Vielleicht lässt sich der VM ja darauf ein.

Wenn das JC die Rechnung nicht innerhalb kurzer Zeit bearbeitet wird, kann man immer noch das Eil- und Klageverfahren eröffnen.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 28. Dezember 2023, 20:01:25
Danke erstmal an alle, die hier geantwortet haben.
Ich schau mal, was ich machen kann.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 29. Dezember 2023, 10:27:49
Leider bleibt mir keine andere Wahl, als Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2023, 11:55:05
 :scratch:   :weisnich:  wegen dem JC?
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 31. Dezember 2023, 13:06:06
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2023, 11:55:05:scratch:   :weisnich:  wegen dem JC?
Ja. Da im Bescheid mir nur noch diese Möglichkeit der Klage beim SG bleibt.

Ich hab keine Ahnung, warum die jetzt auf einmal - nach zwei Jahren Bewilligung - mir dieses Jahr keine Heizkosten erstatten wollen. Im Herbst 2022 musste ich sogar Fotos meiner Infrarotheizungen einreichen, um hier eine Erstattung der Stromkosten zu bekommen. Es gab dann eine Pauschbetrag in Höhe von € 70,-/mtl., was nicht alle Heizkosten gedeckt hat, aber immerhin.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Jimmy Neutron am 31. Dezember 2023, 13:28:42
Gegen die Entscheidung bleibt nur der Klageweg.
Hat das JC schon mitgeteilt, die bisherigen Rechnungen nicht übernehmen zu wollen?
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Ottokar am 31. Dezember 2023, 18:52:59
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Leistungsempfänger erst Anspruch auf die Heizkosten erwirbt, wenn deren konkrete Höhe feststeht.
Es gibt auch keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Leistungsempfänger mit den Heizkosten in Vorleistung gehen muss.
Das JC hat die gesamte Leistung monatlich im Voraus zu erbringen (§ 42 Abs. 1 SGB II).
Wenn die genaue Höhe der zustehenden Leistung noch nicht bekannt ist, muss das JC die voraussichtlich zustehende Leistung vorläufig zu bewilligen (§ 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II).
D.h. hier konkret, dass das JC monatlich vorläufig 100€ Heizkosten zu bewilligen hat und im Anschluss an den Bewilligungszeitraum die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 01. Januar 2024, 13:28:44
Zitat von: Ottokar am 31. Dezember 2023, 18:52:59Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Leistungsempfänger erst Anspruch auf die Heizkosten erwirbt, wenn deren konkrete Höhe feststeht.
Es gibt auch keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Leistungsempfänger mit den Heizkosten in Vorleistung gehen muss.
Das JC hat die gesamte Leistung monatlich im Voraus zu erbringen (§ 42 Abs. 1 SGB II).
Wenn die genaue Höhe der zustehenden Leistung noch nicht bekannt ist, muss das JC die voraussichtlich zustehende Leistung vorläufig zu bewilligen (§ 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II).
D.h. hier konkret, dass das JC monatlich vorläufig 100€ Heizkosten zu bewilligen hat und im Anschluss an den Bewilligungszeitraum die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen.

Genau das ist der Grund, warum ich jetzt tatsächlich klagen muss.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Jimmy Neutron am 01. Januar 2024, 13:47:58
Ja, die vorläufige Bewilligung wäre der korrekte Weg gewesen. Um gegen den Bescheid vorzugehen, musst du den Klageweg beschreiten. Ein Klageverfahren dauert aber.

Du könntest jetzt das Eilverfahren vor dem Sozialgericht eröffnen. Dies betrifft dann aber nur die Kosten, die in der Zukunft anstehen und nicht die rückwirkenden bzw. nur in Ausnahmefällen auch die rückwirkenden Kosten.

Die Frage ist jetzt, was kann man tun, um das JC so schnell wie möglich zu bewegen die Heizkosten zu zahlen.

Wie sieht es denn mit dem Internetzugang bei dir aus? Hast du die Möglichkeit, Dokumente einzuscannen?
Macht der Vermieter/Campingplatzbetreiber schon Stress?
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 01. Januar 2024, 13:59:00
Zitat von: Jimmy Neutron am 01. Januar 2024, 13:47:58Ja, die vorläufige Bewilligung wäre der korrekte Weg gewesen. Um gegen den Bescheid vorzugehen, musst du den Klageweg beschreiten. Ein Klageverfahren dauert aber.

Du könntest jetzt das Eilverfahren vor dem Sozialgericht eröffnen. Dies betrifft dann aber nur die Kosten, die in der Zukunft anstehen und nicht die rückwirkenden bzw. nur in Ausnahmefällen auch die rückwirkenden Kosten.

Die Frage ist jetzt, was kann man tun, um das JC so schnell wie möglich zu bewegen die Heizkosten zu zahlen.

Wie sieht es denn mit dem Internetzugang bei dir aus? Hast du die Möglichkeit, Dokumente einzuscannen?
Macht der Vermieter/Campingplatzbetreiber schon Stress?

Ich bin bürotechnisch komplett ausgestattet. Und die hier am CP sind recht locker. Da hier viele Dauercamper sind, zahlen die z. B. nur einmal im Jahr ihren Strom nebst Pacht. Ich bin da eher die Ausnahme, die monatlich zahlt. Das auch wg. dem JC.

Das Problem ist, dass ich keine Rechnung/Beleg vorab über den Strom bekomme, sondern erst, wenn ich das Geld in der Hand habe und über den Tresen schiebe oder aufs Konto überweise. (Mhhh.... hier kommt mir die Idee, mir Rechnungen ausstellen zu lassen und dann die Beträge überweisen zu wollen.... Ich frag morgen gleich mal).
Ich hab aktuell nur die Zählerstände für die Monate Oktober (für den ich auch, weil bezahlt und mit Beleg, schon eine Erstattung beim JC erbeten hatte. Bis jetzt ist da aber noch nichts passiert), für November und seit heute Dezember.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2024, 11:20:34
Susanne vom See

Zitat von: Susanne vom See am 01. Januar 2024, 13:59:00Das Problem ist, dass ich keine Rechnung/Beleg vorab über den Strom bekomme, sondern erst, wenn ich das Geld in der Hand habe und über den Tresen schiebe oder aufs Konto überweise.
Das ist nicht das Problem.
Das Problem ist das JC  dir dein zustehendes Geld nicht überweist und deswegen schrieb ich ja
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Dezember 2023, 14:40:44Höchstens wenn ein EA beim SG eingereicht wird und das kommt darauf an dass du belegen kannst das du mtl. Heizkosten bezahlst. HK gehören zu den KdUH und müssen in voraus bezahlt werden.

Also mach es doch so wie von Ottokar schon beschrieben wurde und dann sollte das JC in die Schranken verwiesen werden.

MfG FN

Edit
Du hast ja schon Erstattungen bekommen also weiß das JC in etwa die Höhe dessen was deine HK betragen. Das muss (zwingend) in einem EA erwähnt werden (sowie belegt werden) obwohl das JC dies von alleine erkennen müsste weil es zu Ihrem gesetzl. Auftrag gehört.

und für den Fall dass du dass Urteil nicht kennst:
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 17.06.2010, Az. B 14 AS 79/09 R:
Lebt der Leistungsbezieher in einem Wohnmobil, sind die Unterhaltskosten für dieses in dem für Wohnzwecke notwendigen Umfang als Kosten der Unterkunft i.S.d. § 22 SGB II zu übernehmen, sofern sie i.S.d. § 22 Abs. 1 angemessen sind.
Dazu gehören u.a. die Kraftfahrzeugsteuern, die Beiträge für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, notwendige Reparaturkosten oder andere Kosten zur Erhaltung des Wohnmobils.
Nicht dazu gehören Pauschalen für Pflege und Wartung des Wohnmobils und die Kosten für Dieselkraftstoff.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 02. Januar 2024, 12:39:32
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2024, 11:20:34Susanne vom See

Zitat von: Susanne vom See am 01. Januar 2024, 13:59:00Das Problem ist, dass ich keine Rechnung/Beleg vorab über den Strom bekomme, sondern erst, wenn ich das Geld in der Hand habe und über den Tresen schiebe oder aufs Konto überweise.
Das ist nicht das Problem.
Das Problem ist das JC  dir dein zustehendes Geld nicht überweist und deswegen schrieb ich ja
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Dezember 2023, 14:40:44Höchstens wenn ein EA beim SG eingereicht wird und das kommt darauf an dass du belegen kannst das du mtl. Heizkosten bezahlst. HK gehören zu den KdUH und müssen in voraus bezahlt werden.

Also mach es doch so wie von Ottokar schon beschrieben wurde und dann sollte das JC in die Schranken verwiesen werden.

MfG FN

Edit
Du hast ja schon Erstattungen bekommen also weiß das JC in etwa die Höhe dessen was deine HK betragen. Das muss (zwingend) in einem EA erwähnt werden (sowie belegt werden) obwohl das JC dies von alleine erkennen müsste weil es zu Ihrem gesetzl. Auftrag gehört.

und für den Fall dass du dass Urteil nicht kennst:
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 17.06.2010, Az. B 14 AS 79/09 R:
Lebt der Leistungsbezieher in einem Wohnmobil, sind die Unterhaltskosten für dieses in dem für Wohnzwecke notwendigen Umfang als Kosten der Unterkunft i.S.d. § 22 SGB II zu übernehmen, sofern sie i.S.d. § 22 Abs. 1 angemessen sind.
Dazu gehören u.a. die Kraftfahrzeugsteuern, die Beiträge für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, notwendige Reparaturkosten oder andere Kosten zur Erhaltung des Wohnmobils.
Nicht dazu gehören Pauschalen für Pflege und Wartung des Wohnmobils und die Kosten für Dieselkraftstoff.

Danke für das AZ nebst Urteil. Das kannte ich tatsächlich nicht!

Ich hatte im Frühjahr massiv Probleme, meine Quittungen vom Baumarkt für die Reparaturen im "Bürobereich" zu erstattet zu bekommen. Auch da musste ich einen Widerspruch einreichen.

Dass sogar die KfZ-Steuer und -Versicherung übernommen wird, wusste ich nicht. Die Kosten habe ich mir mühselig vom Sommerjob abgespart. Beim TÜV war ich auch letztes Jahr nicht (muss jährlich, da über 3,5t), einfach weil ich das Geld nicht hatte. Bin aber das letzte Mal im Juni gefahren, ansonsten nur hier auf dem Privatgelände des CP.
Derzeit zahle ich € 100,- mtl. für den Stellplatz, Strom zum Heizen als Nebenkosten kommen noch dazu. Im Sommer ist das ein Betrag zwischen € 15,- und € 18,-. Diesen Betrag habe ich fürs JC auf € 20,- angehoben, sodass das JC nur noch den Restbetrag fürs Heizen übernehmen muss. Aber, ich denke, dass diese "Milchmädchenrechnung" fürs JC zu kompliziert ist, deshalb die Ablehnung.

Die Pacht wird zum 01.April auf € 1.200,- gesetzt, weil das die Jahrespacht ist. Ist halt dann ein Einmalbetrag statt monatlich. Aktuell warte ich darauf, dass hier ein richtiger Festplatz frei wird und ich in einen richtigen Wohnwagen umziehen kann. Das wird sich hoffentlich im Februar oder März ergeben.

Am Donnerstag bin ich beim SG, da reiche ich dann den EA ein.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 03. Januar 2024, 12:25:55
So, konnte vorhin die Rechnungen für die Stromkosten/Heizung für die Monate November und Dezember bekommen. Diese habe ich unverzüglich an das JC weiter geleitet.

Jetzt sitze ich an der Klageschrift, morgen geht's zum SG.
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2024, 13:36:21
Susanne vom See

Zitat von: Susanne vom See am 03. Januar 2024, 12:25:55Jetzt sitze ich an der Klageschrift, morgen geht's zum SG.
Wenn du dir unsicher bist kannst du das Schreiben ja mal zum querlesen einstellen. Anonymisiert ist eh klar.

MfG FN
Titel: Aw: Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab
Beitrag von: Susanne vom See am 03. Januar 2024, 13:44:31
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2024, 13:36:21Susanne vom See

Zitat von: Susanne vom See am 03. Januar 2024, 12:25:55Jetzt sitze ich an der Klageschrift, morgen geht's zum SG.
Wenn du dir unsicher bist kannst du das Schreiben ja mal zum querlesen einstellen. Anonymisiert ist eh klar.

MfG FN

Ist nicht meine erste Klage beim SG und ich hab ein bisschen bei den Vorlagen hier im Forum gespickt.  :cool:
Jetzt habe ich alles beisammen und freue mich schon auf morgen.

Mir ist übrigens aufgefallen, dass ich auch für die vergangenen Wintermonate bis 12/22 keine Heizkosten erstattet bekommen habe. Hab dazu einen extra Thread erstellt.