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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: herbpower am 27. Dezember 2023, 20:32:58

Titel: Aufstockung und Bezug von Krankengeld
Beitrag von: herbpower am 27. Dezember 2023, 20:32:58
Hallo Leute,
Ich bin seit 9.11.23 aufgrund einen Arbeitsunfalls bei meinem AG krankgemelde. Na 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung seitens AG und ich würde von der BG Bau Krankengeld beziehen.
Mein Bweilligungszeitraum läuft Ende Januar 24 aus einen WB- Antrag hab ich schon gestellt und die nötigen Unterlagen( Ich hab da immer Schwierigkeiten im Portal da meine Dokumente schon als PDF vorliegen) ein bzw nachgereicht. Meine Frage bezieht sich jetzt auf eines: sollte ich eine VÄM nachreichen mit vorläufigen( geschätztem) Beginn des Bezuges von Krankengeld oder sollte ich noch warten und die fehlenden Unterlagen dem Antrag hinzufügen?
Bis jetzt habe ich keine Unterlagen von der BG fur den Bezug von Krankengeld bekommen.
Zudem zahle ich meine Miete vom Lohn selbst und  hab aufgrund meiner unterschiedlichen Verdiensteaus meinem Job immer mal Änderungen im Bezug des Bürgergelds drin.
Ich weiß nicht was ich hier machen soll

 :help:

Gruß aus der Bauhausstadt Dessau
Titel: Aw: Aufstockung und Bezug von Krankengeld
Beitrag von: Sheherazade am 28. Dezember 2023, 09:22:20
Zitat von: herbpower am 27. Dezember 2023, 20:32:58Ich bin seit 9.11.23 aufgrund einen Arbeitsunfalls bei meinem AG krankgemelde. Na 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung seitens AG und ich würde von der BG Bau Krankengeld beziehen.

Hm, da hätte der Bezug von Verletztengeld am 21.12. begonnen, die BG Bau ist da normalerweise recht schnell. Liegt vieleicht an der Weihnachtszeit, kommt bestimmt noch. Erst dann kannst du eine VÄM senden. Also abwarten.
Titel: Aw: Aufstockung und Bezug von Krankengeld
Beitrag von: herbpower am 03. Januar 2024, 10:31:37
Hallo und Guten Morgen und ein gesundes neues Jahr.
Die VÄM habe ich vorsorglich noch 12.23 versendet. Rückmeldung zum Bezug von Verletzengeld über meine Krankenkasse habe ich noch nicht erhalten, den Antrag aber schon elektronisch und per Post zurück gesendet.