Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil (AZ: 6 AZR 31/22) eine Entscheidung hinsichtlich der betriebsbedingten Kündigung älterer Arbeitnehmer. Ältere Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, sind bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses weniger geschützt, als jüngere Arbeitnehmer.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/weniger-kuendigungsschutz-wenn-die-rente-bevorsteht