Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andree am 28. Dezember 2023, 18:18:34

Titel: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Andree am 28. Dezember 2023, 18:18:34
Guten Abend,

Habt ihr eine Meinung dazu?

Ich meine Sanktionen sind ja in gewisser Art klar, aber man kann doch nicht gleich alles Streichen.

Wie bezahlt man Strom und die Lebensmittel dann, und Tafel ist ja auch keine wirkliche Alternative mehr nur bedingt.

Wann steht das Urteil dazu?

Einen schönen Abend noch.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Sheherazade am 28. Dezember 2023, 18:38:51
Es gibt keine 100% Sanktionen mehr. Wenn du etwas präziser dein Problem schilderst, kann man dir vielleicht was raten.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2023, 18:48:08
Vermutlich geht es hier um den Bild Artikel, was der Heil dazu wohl plant.

Da soll es ja wieder möglich sein, zumindest den RS auf Null zu stellen.

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/heil-buergergeld-100.html

Vermutlich muss man da schon total Blöd sein, um die 100% zu fressen.
Schlecht ist dann eher, man muss wohl jeden Job Annehmen?
Ärger mit dem JC steht da wieder auf dem Programm.
Vor allem was die Zumutbarkeit angeht.

Wird eher so manch Migranten treffen, vor allem aus der UA die gern mal in die Heimat fahren.
Nachdem der Antrag durch ist.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Milla am 28. Dezember 2023, 18:48:59
Ohne jetzt nähere Umstände zu kennen, gibts da nur einen Rat: Sein Verhalten so anzupassen das es eben nicht zu Sanktionen oder gänzlichem Versagen der Leistungen kommen zu lassen.

Ich kann mich auch nicht besoffen hinters Steuer setzen und wenn ich erwischt werde und der Führerschein weg ist, dann fragen wie kann ich ohne Führerschein meine Wege erledigen.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Andree am 28. Dezember 2023, 19:10:08
Hallo,

Es ist schon mir bewusst dass es auch an einem selbst liegt, aber es ist doch verwunderlich wie schnell und so heftig auf einmal so kommen soll.

Und wir reden von 100% für 2 Monate.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2023, 19:12:02
Erst mal ist es ein Entwurf, mal sehen was dann wirklich kommt.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Marco1982 am 28. Dezember 2023, 19:52:49
Glaube auch nicht das da sofort jeder 100% jetzt bekommt, hört sich auch nicht so an wenn man jetzt nicht nur die Überschrift list.

Miete, Heizung sollen weiterbezahlt werden, denke mal Krankenversicherung auch, weil in DE muss ja jeder glaube ich eine haben vom Gesetzt her.

Wer aber nicht mitzieht und sich ALLEN ANGEBOTEN verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Die Sanktionsmöglichkeiten gegen Totalverweigerer werden wir daher verschärfen.

Die Bundesregierung will die Sanktionen für Empfänger von Bürgergeld im nächsten Jahr deutlich verschärfen. Wer sich IMMER WIEDER weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit keine Zahlungen mehr bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Ministerium von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der auch dem SPIEGEL vorliegt.


Der normale Büprgergeld Bezieher der mit seinem Jobcenter zusammenarbeitet und sich auf die Stellen bewirbt wo abgesprochen sind, bekommt jetzt nicht sofort 100% nur weil er mal nicht zum Termin kommt, oder die Maßnahme X nicht machen will.

Denke diese 10,20,30 bleiben, allerdings kommt jetzt noch was dazu für die wo gar nix wollen über Wochen, nicht mal zu ihrem Jobcenter gehen.

Hätte dieses Jahr eine Maßnahme machen sollen wo ich den ganzen Tag vor dem Rechner geparkt werden sollte, hab ich auch gesagt nein, hab aber auch gesagt gehe gerne 2 oder 3 mal die Woche für 60-90 Minuten hin, habe hier auch noch ein Vater mit Pflegestufe 3 der bekommt jetzt anfang 2024 sogar die Stuffe 4.

Am ende bin ich 2 mal die Woche hin für 90 Minuten, selbst 3 Zeitarbeitsfirmen wollten mich nicht in Teilzeit obwohl doch Millionen Arbeiter fehlen.




Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 29. Dezember 2023, 11:43:25
@Andree
Das ist jetzt erstmal ein "Entwurf" für den Haushaltsbeschluss, der nach meiner Information so gegen Ende Januar in Abstimmung beschossen werden soll.
Diese Vollsanktion betrifft zudem nur den sog. "Regelsatz". Wohnung, Heizung und Krankenversicherung wird dann wohl noch weitergezahlt.
Naja, sie wollen die Straßen und Brücken (noch ?) nicht ganz vermüllen lassen...
Sehen wir mal, ob die "Ampel" mit diesem Vorstoß von olle Heil, diese Neuwahlen-Debatte jetzt endlich mal vom Tisch bekommt !?
:wand:
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Miau am 29. Dezember 2023, 14:05:18
Au weia, Herr Heil, wie haste dir verdreht!...Der Sparzwang führt von der 2023 eingeschlagenen Richtung wieder zurück. Mit drastischen Einsparungen (rigide Sanktionen, Rückzahlungen der BA von bereits ausgegebenen Zuschüssen, Weiterbildungsmaßnahmen etc.).

Von wegen, es geht nur um einige "Totalverweigerer", die ohnehin das von der Politik/Demografie auch im Sozialsektor verursachte Finanzloch nicht stopfen könnten. Vermutlich wird jeder wieder willkührlich als Totalverweigerer definiert und finanziell drangsaliert, wenn er nicht so spurt, wie das es JC will, angeblich wegen fehlender Mitwirkung (Gummiparagraf §60). Nix mehr mit "auf Augenhöhe" usw.

Wie ist Heils Vorstoß eigentlich vereinbar mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Existenzminimum gesichert bleiben muss, wenn 2 Monate lang die Regelleistung max. um 100% gekürzt werden soll? Das auch noch bei gleichzeitig steigenden Strompreisen, die von der Regelleistung abgezwackt werden müssen.

Die Erhöhung um 12 % ist lediglich der gesetzlich vorgeschriebene Inflationsausgleich (gestiegenen Lebensmittelpreise) und kein Bonus. Wurde  dennoch als "erfolgreiche Sozialreform" von Heil abgefeiert.

Die CDU beklagt, das Bürgergeld sei zu hoch ("Arbeit muss sich wieder lohnen"). Natürlich werden dafür die Tariflöhne nicht angemessen erhöht, damit Arbeit sich wieder lohnt. Auch das Aufstocken wird nicht abgeschafft.

Lieber immer druff, auf diejenigen ohne Lobby und wenig  Geld.

Heil kommt damit den arbeitsmarktpolitischen Ansichten der CDU (Merz, Linnemann) leider auffällig entgegen. Die SPD treibt die CDU anscheinend diesbezüglich vor sich her (Wahlen, Neuwahlen). 5,5 Mio Arbeitslose als potentielle Wähler sind der SPD offensichtlich schnurz. Hat aber die schlechtesten Umfrageergebnisse....Wenn der Entwurf so bleiben sollte (Veto der Grünen?), ist zu befürchten, dass er im Bundestag (u. Bundesrat) durchkommt.

Wie hieß es doch noch kürzlich: "you never walk alone" Hahaha!
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Hary am 29. Dezember 2023, 17:20:19
Man muss bei dem Thema wohl zwei verschiedene Situationen unterscheiden. Wer Sozialleistungen bezieht, der hat ja im Grunde nicht nur einen Anspruch sondern auch Pflichten. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, der muss natürlich im Zweifel entsprechend Sanktioniert werden. Die andere Seite ist aber, dass die Jobcenter nicht den Einzelfall betrachten und abwägen, sondern stur Sanktionieren, obwohl es keinen Grund dazu gibt. Wenn jemand der gesundheitlich eine Tätigkeit nicht ausführen kann eine Sanktion bekommt dafür, dann ist es über das Ziel hinausgeschossen. Wenn ein Jugendlicher eine Ausbildung nicht annimmt, weil er dann früh aufstehen muss ist wieder ein anderer Fall.

Zitat von: Andree am 28. Dezember 2023, 18:18:34Wie bezahlt man Strom und die Lebensmittel dann, und Tafel ist ja auch keine wirkliche Alternative mehr nur bedingt.
Gemäß dem Fall, dass es jemanden trifft, der mutwillig die Sanktionen herbeigeführt hat aufgrund seiner bewussten Pflichtverletzungen muss man einfach sagen, dass er Pech gehabt hat. Ich kann ja auch nicht durch die Stadt gehen und Autospiegel abtreten und mich dann darüber beschweren, dass mich ein Besitzer vielleicht unsanft behandelt und ich juristisch bestraft werde. Ich würde sogar soweit gehen und sagen, dass jemand der wirklich eine komplette grundlose Verweigerungshaltung einnimmt überhaupt keinen Anspruch mehr hat, nicht einmal auf Unterkunft.

Aber wie gesagt, in der Praxis wird es primär die falschen treffen. Und Fehler passieren eben jeden einmal. Eine Sanktion darf nicht eintreten, wenn jemand aus Unwissenheit oder Versehen einmal einen Fehler begeht. Die Behörden selbst kennen nicht jedes Detail des SGB, fordern es aber von jedem Kunden. So was ist Realitätsfern.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Miau am 29. Dezember 2023, 18:30:52
Zu beanstanden ist, dass Heil Sanktionen plant, von denen er ganz genau weiß, dass diese in ihrer Höhe eindeutig rechtswidrig sind (s. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe von Sanktionen zur Sicherung des Existenzminimums).

Die seit 2023 umgesetzte Sanktionspraxis reicht für "Nichtsystemkonforme" völlig aus.

Auf Biegen und Brechen nun per Zwangsmaßnahmen und Abbau von Zuschüssen für die BA das fehlende Geld einzutreiben, ist reiner Populismus und angesichts des bestehenden Finanzlochs im Bundeshaushalt völlig unzureichend.

Sanktioniert wurden übrigens nicht jene, die die rechtswidrige "Umwidmung" von ungenutzen Staatsgeldern vornahmen....

Zudem leistet sich under Land seit etlichen Jahren innerhalb von Europa eine beispiellose "Willkommenskultur", ohne diese letzlich finanzieren zu können. Auch da hat man sich verkalkuliert, wenn man auf die Beschäftigungsstistiken von Migranten sieht. KI und deren Folgen hatte man dabei auch nicht auf dem Schirm...

Es ist eine Frechheit so mit den eigenen Bürgern umzugehen und eine derart verfehlte Arbeitsmarkt- und Finanzpolitik auch noch auf dem Rücken von Bürgergeldbeziehern auszutragen. Meine Meinung.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 29. Dezember 2023, 18:39:25
Das ist eine Heil Show zu Silvester.
Würde das so gemacht, wird das erste Sozialgericht es wieder ablehnen und Heil müsste zurücktreten.
Das Einzige was richtig ist, ist die Begründung von 100 Prozent Total.Sanktion
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 29. Dezember 2023, 19:47:30
,,Das ist keine Nebelkerze"
Ist der Umbau beim Bürgergeld vielleicht nur ein Manöver, um das Volk zu beruhigen, statt Faulenzer wirksam abzuschrecken?

Nein, sagt Arbeitsmarkt-Experte Prof. Friedrich Schneider (74, Uni Linz) zu BILD: ,,Das ist die richtige Maßnahme und keine Nebelkerze. Die Anreize, einen Job anzunehmen, werden dadurch stark erhöht. Jeder, der jetzt einen Job angeboten bekommt, wird sich genau überlegen, ob er ihn wirklich ablehnt."
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/kein-buergergeld-mehr-fuer-job-verweigerer-hats-die-spd-jetzt-verstanden-86571784.bild.html

Die Bild tritt nach.
Wie gesagt, wenn das erste Sozialgericht dagegen entscheidet, dann müsste Heil zurücktreten.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Andree am 29. Dezember 2023, 20:24:47
Ja stimmt schon am besten den Ärmsten noch einmal einen drüber hauen, am Ende entscheidet ja der Fallmanager oder der Berater über einen (Machtposition nutzen viele ja aus gerade aus Frust am Job).

Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 29. Dezember 2023, 20:38:13
Der Herr Heil fällt damit übrigens dem Bundeskanzler Scholz jetzt in den Rücken - bzw. widerspricht ihm mit dieser drastischen Sanktionsansage !!  :teuflisch:

Der Bundeskanzler Herr Scholz hat auf seinem letzten Parteitag am 9.12.2023 jesacht ,,für ihn ist ganz klar, es wird in einer solchen Situation keinen Abbau des Sozialstaats in Deutschland geben" !
Siehe hier (bei Minute 27:52 / und auch ab Minute 28:25 sehr hörenswert !):
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Milla am 29. Dezember 2023, 20:41:52
Daran kann er sich bestimmt nicht mehr erinnern. :grins:
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 29. Dezember 2023, 21:11:39
@Milla um 20:41:52
Naja aber der Herr Heil, der Herr Innenminister, sollte sich dann doch wenigstens daran erinnern (können) !?!
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: PaulHilft am 30. Dezember 2023, 00:40:58
Meine Meinung:
Das ist auch heute schon so.
nun hat es aber ein Linker Politiker deutlich ausgesprochen.
Damit hat er auch für 2024 viele Menschen noch mehr zum Abschuss freigegeben.
Denn, durch diese Aktion, werden 2024 viele Menschen etwas eher sanktioniert um dadurch auch etwas Geld zu sparen. (Gut ist, dass die Wohnung bleibt. / Schlecht ist, dass die Sachmitarbeiter noch mehr Opfer der Kunden werden.)
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Bimimaus5421 am 30. Dezember 2023, 01:41:34
Meine Meinung dazu, dann müssen und werden hoffentlich sich noch mehr wehren mit allen Mitteln  und die Sacharbeiter nicht mal Angst haben müssen eins auf die Nase zu bekommen besonders von unseren Südlandische Mitbürger.
Die Frage ist hier nur wenn 100 Prozent Sanktioniert wird ob es dann Lebensmittelgutscheine und für Hygiene gibt ? Denn was bringt es wenn der Bürgergeld Empfänger zwar seine Wohnung nicht verliert ,aber den Hungertod ausgeliefert ist ? Das wäre dann staatlicher Mord ..
Das Existenz minimum muss jederzeit gewährt sein 1 bvl /09 und danach die Asylbeweberentscheidung des Bverfg sowie 1 bvl 7/16 .
Die Regierung hat schon jahrelang bewiesen das Sie Verfassung feindlich sind , alleine schon das das Existenz minum Jahre unterdenkt ist ,auch mit der Erhöhung. Die Erhöhung von 61 euro ,nur weil das Bverfg der Regierung den Anweisung gegeben hat ...Bezahlbare Arbeit für alle gibt es sowieso nicht . Immer mehr Arbeitsplätze verschwinden jeden Tag  Hinweis Jobwunder Deutschland
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 30. Dezember 2023, 10:30:09
@Bimimaus5421
Ja, wenn es dann auch (nicht mal) diese Lebensmittelgutscheine geben sollte, sehe ich uns schon seeehr nahe an Offenbarung 13; 15 (Bibel):
Und es wurde ihm gegeben, dem Bild des Tieres Odem [o. Geist] zu geben, sodass das Bild des Tieres sogar redete und bewirkte, dass alle getötet wurden, die das Bild des Tieres nicht anbeteten.

@Paul Hilft
Stelle ich mir für so manche Jobcentermitarbeiter auch sehr schwierich vor. Sie müssen jetzt wieder mehr Badboy spielen. Das könnte bei dem einen oder anderen noch mal vielleicht wieder diese berühmte "Lebenssinnfrage" aufwerfen... !?
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 30. Dezember 2023, 13:59:02
An Ottokar:
Dieser Beitrag hier: https://hartz.info/index.php/topic,133144.0.html
Welche Rolle spielen die Sozialgerichte? Was würde eine Ablehnung bedeuten? würden die Sozialgerichte es ablehnen?
Wenn man davon ausgehen würde, dass diese Sanktionen auch ohne Änderungen der beiden Gesetze, GG und SGB, kommen würden und würde ein Sozialgericht es ablehnen, könnte das Urteil für das ganze  Land gelten?
Dann müsste die ganze Regierung zurücktreten, weil ein Sozialgericht ein solches Vorhaben kaputt machen würde. das wäre nicht die erste Niederlage der Regierung vor Gericht.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Milla am 30. Dezember 2023, 15:29:03
Es ist doch immer wieder köstlich zu lesen, wie manche Leute alles versuchen ihr Recht auf Vollversorgung irgendwie zu argumentieren und ohne Gegenleistung bekommen zu wollen. Man versucht krampfhaft nach Ausreden zu suchen statt nach Lösungen. :lol:
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 30. Dezember 2023, 16:15:54
@Milla
Aha. Du bist hier also der viel schreibende Antagonist auf dieser Web-Seite !?!

Vollversorgung - ohne Gegenleistung ??
Existenzminimum ist also schon Vollversorgung ???  :weisnich:

Ja WOLLEN wir denn nun einen Sozialstaat, oder nicht ?
Wie definieren wir Sozialstaat ?
Was ist sozial ?
Wollen wir überhaupt noch "sozial" ?

Und nach Lösungen suchen - für wen oder was !?
Für viele Bedürftige war dieses bisherige Hartz4-System mit seinen Sanktionen jedenfalls keine Lösung. Es sind sogar Menschen dabei in Folge von Sanktionierungen (oder sogar bloße Androhungen) gestorben (https://dieopferderagenda2010.wordpress.com/). Und das haben die in der Regierung ja nun vor ein paar Jahren auch erkannt und verstanden - dachte/n ich/wir) !
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Milla am 30. Dezember 2023, 16:57:12
Ja WOLLEN wir denn nun einen Sozialstaat, oder nicht ?
Die Frage ist nicht ob wir den wollen. Solange es in der Verfassung NICHT das Recht auf Arbeit gibt, brauchen wir einen Sozialstaat. Das heißt aber nicht, dass man mit allen Mitteln versucht sich vor den Pflichten zu drücken.

Vollversorgung - ohne Gegenleistung
Ja klar, wenn ich alle Vorzüge in Anspruch nehme die unser deutscher Sozialstaat so bietet, ohne irgendwas zurückzugeben ist das Vollversorgung.

Existenzminimum ist also schon Vollversorgung
Sei froh das du nicht in den USA oder wo anders lebst. Glaub mir du würdest nicht so dort leben wollen. Denn anderswo gibt es nichts Vergleichbares an sozialer Absicherung wie hier in Deutschland.

Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 30. Dezember 2023, 17:55:20
@Milla
,,...anderswo gibt es nichts Vergleichbares an sozialer Absicherung wie hier in Deutschland."

Naja jetzt bald ja dann vielleicht nicht mehr so richtich... !?

Und ,,was zurückgeben" ?

Also das heißt, "Sozialität" soll im Grunde ein Handel sein, eine Handels- eine Art Geschäftsbeziehung unter Menschen !?
Wurden also DESHALB in den 0er-Jahren in diesen "Jobcentern" (ich muss da immer an irgendwelche Studentenjobs, oder sowas, denken) auch bedürftige Menschen in "Kunden" umgetitelt !?!?
Es lebe der totale Handel ??
Haben wir also so etwas wie eine "Geschäftokratie" ?

Und überhaupt - "was zurückgeben" !?!?
Muss das immer unbedingt direkt gewerblich sein ??
Naja wenn wir wirklich eine Geschäftokratie haben, wohl ja !?
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Ottokar am 30. Dezember 2023, 18:00:11
Zitat von: Susssanne am 30. Dezember 2023, 13:59:02Wenn man davon ausgehen würde, dass diese Sanktionen auch ohne Änderungen der beiden Gesetze, GG und SGB, kommen würden
Ohne Änderung zumindest des SGB II kann es Sanktionen von mehr als 30% nicht geben.
Ob diese Änderung des SGB II dann verfassungswidrig ist oder nicht, muss das BVerfG entscheiden.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Xellos am 30. Dezember 2023, 18:21:29
Zitat von: Milla am 30. Dezember 2023, 15:29:03Es ist doch immer wieder köstlich zu lesen, wie manche Leute alles versuchen ihr Recht auf Vollversorgung irgendwie zu argumentieren und ohne Gegenleistung bekommen zu wollen. Man versucht krampfhaft nach Ausreden zu suchen statt nach Lösungen. :lol:

Nennt sich Demokratie das ganze. Wer nicht arbeiten will, kriegt genug zum Überleben und wohnen, wer mehr will muss arbeiten. Alles andere wäre eine Diktatur und NICHT demokratisch. Deutschland hat genug Kohle im Land für ein Grundeinkommen, für alle Deutschen. Man müsste es halt nur SINNVOLL machen.

Wie gesagt: 5+ Mio BGler. Jeder bekommt mindestens 3 Briefe im Jahr. Mindestens 1€ an Unkosten. Macht mindestens 15 MILLIONEN die im Klo versenkt werden. Nur für Briefe, die überflüssig sind. Bei einem GE von sagen wir 2500€ könnte man alleine davon 500 Leute ein Jahr lang monatlich mit 2500€ unterstützen!

Ziehen wir, was richtig wäre, das Kindergeld der Zuwanderer ab (die zu 99% eben nur dafür hierher kommen, was die ja sogar zugeben "Wenn Deutschland doch so blöde ist ...") kommen wir locker auf einige Millionen Bürger. Ziehen wir die Kosten für die sinnlosen Kurse ab, die Verwaltung, zack... kann jeder Deutsche die 2500€ bekommen.

Und wer arbeitet bekommt natürlich weniger, darf aber zB mindestens 500€ behalten, egal wie viel man verdient. Ergo: Anreiz für eine Arbeit ist mehr als Vorhanden.

Und: einfach mal die Rente ändern, sodass man jederzeit einzahlen kann, aber egal wie viel. So käme jährlich auch die ein oder andere Milliarde rum. Und vor allem: nicht um die 38000€ für einen popeligen Rentenpunkt, sondern ehr 1 RP pro 10000€. Derzeit. 38000€ ist einfach nur ein CDU Witz.

Und jo, alles perfekt von Matheprofis durchgerechnet.

Und 3: die Diäten halbieren, Ehrensold & Co ersatzlos abschaffen. Alle Vergünstigungen für Politiker auf 0 setzen und zack wären etliche Milliarden im Jahr noch über.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Milla am 30. Dezember 2023, 18:43:55
Also das heißt, "Sozialität" soll im Grunde ein Handel sein, eine Handels- eine Art Geschäftsbeziehung unter Menschen !?

Ich will es mal etwas überspitzt beschreiben. Im Grunde ist allein schon die Ehe eine Art Geschäftsbeziehung. Meist bringt der Mann das geld nach Hause. Im Gegenzug wird er von seiner Frau versorgt und bekommt dafür Sex. Meist wird dann noch ein Ehevertrag abgeschlossen, eine Art Versicherung, falls es nicht klappt und die Frau kann dann mit ihrem Köfferchen ohne einen Cent das Weite suchen. Quasi eine geld zurück Garantie.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Marco1982 am 30. Dezember 2023, 19:17:04
Naja vielleicht früher, aber heute ist die Frau auch nicht nur noch zu hause und Kocht, gibt aber leider immer noch Länder wo das wirklich noch so ist, wo die Frau auch gar nicht Arbeiten gehen darf und ein Mann wirklich braucht zum Überleben.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 30. Dezember 2023, 19:22:30
Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2023, 18:00:11
Zitat von: Susssanne am 30. Dezember 2023, 13:59:02Wenn man davon ausgehen würde, dass diese Sanktionen auch ohne Änderungen der beiden Gesetze, GG und SGB, kommen würden
Ohne Änderung zumindest des SGB II kann es Sanktionen von mehr als 30% nicht geben.
Ob diese Änderung des SGB II dann verfassungswidrig ist oder nicht, muss das BVerfG entscheiden.

... BVG wird mind. 10 Jahre brauchen.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 30. Dezember 2023, 19:28:49
@Milla heute um 18:43:55
Die Ehefrau ist also dann quasi sowas wie eine Exklusiv-Edelprostituierte u. Haushälterin !?!

Hamma !  :scratch:
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: september23 am 30. Dezember 2023, 19:33:34
Zitat von: Xellos am 30. Dezember 2023, 18:21:29Nennt sich Demokratie das ganze. Wer nicht arbeiten will, kriegt genug zum Überleben und wohnen, wer mehr will muss arbeiten. Alles andere wäre eine Diktatur und NICHT demokratisch.
:schock: äh nein, die Höhe von sozialen Leistungen oder ob es überhaupt welche gibt, haben nichts mit Demokratie vs. Diktatur zu tun.

Wenn Du in einem Staat leben würdest, der ein bedingungsloses Grundeinkommen garantiert, aber weder Parteienbildung, freie Wahlen oder einfach nur die freie Meinungsäußerung zulässt, Richter nicht unabhängig sind und Dein Anwalt dem Staatsanwalt nach dem Mund redet, so Du überhaupt ein Verfahren bekommst, dann lebst Du dennoch in einer Diktatur.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 30. Dezember 2023, 21:13:50
@september23
,,äh nein, die Höhe von sozialen Leistungen oder ob es überhaupt welche gibt, haben nichts mit Demokratie vs. Diktatur zu tun."

Doch - schon !
Da muss ich mich Xellos anschließen.

Tja "Demokratie" ist ja auch so ein Begriff, den man in unserem Land schon wie das Wellenrauschen vom Namen her kennt. Aber was das nun genau bedeutet... ?
Is tatsächlich ein bisschen eine intellektuelle Herausforderung. Ich hab mich da also gerade auch mal ins Wikipedia reingekniet...
Hier mal eine Begriffserklärung über einen Teilaspekt von dieser Demokratie herauskopiert:
 
Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale oder Tatsachen ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status (eben auch z. B. Sozialstatus) als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden. [den Schriftteil in Rot habe ich dazugeschrieben]

Ja und wenn wir jetzt auch noch auflisten wollen, was unsere Bundesregierung sich sonst noch so alles leisten will (und schon jüngst geleistet hat)...
Etliche Milliarden für:
-Coronahilfen
-Ukrainekrieg
-Genderpolitik
-Klimatransformationen
...
-und noch div. etliche Auslandunterstützungen...

Schon alleine DAMIT verglichen, sind so ein paar "Arno Dübel" (evtl. googeln) gar nicht wahrzunehmen !!
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 31. Dezember 2023, 11:49:29
Zitat von: Vollloser am 30. Dezember 2023, 21:13:50Ukrainekrieg
<<< diese Finanzierung hat Deutschland von USA übernommen .

Jetzt also doch!
Ampel streitet um Heils Bürgergeld-Hammer
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/jetzt-also-doch-ampel-streitet-um-heils-buergergeld-hammer-86582568.bild.html



Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 31. Dezember 2023, 13:15:58
Schweinerei
Ampel könnte Bürgergeld-Sanktionen im Eilverfahren bringen: Lindner lobt Heil – und fordert mehr
https://www.merkur.de/politik/buergergeld-sanktionen-ampel-heil-lindner-stopp-haushalt-2024-plaene-zr-92750587.html#google_vignette


Ottokar schreibt hier im Forum, dass das GG geändert werden muss. Ja, OK. Das dauert aber genauso lange wie ein neues Urteil vom BVG, nämlich Jahre viele Jahre. Vor allem ein neues Urteil vom BVG wird mind. 7 bis 10 Jahre brauchen.
Ob nun ein Ein - Urteil möglich ist und hat ein solches Urteil eine aufschiebende Wirkung, kann ich nicht sagen.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Bimimaus5421 am 31. Dezember 2023, 13:55:47
Hier der Entwurf der Bundesregierung zur VollsanktionBearbeitungsstand: 28.12.2023 09:44 Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (Beitrag BMAS Abteilung II "Arbeitsmarkt") A. Problem und Ziel BMF: Bitte die haushälterische Zielsetzung des Entwurfs insgesamt ergänzen. B. Lösung In der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die Regelungen bei nachhaltiger Arbeits�verweigerung verschärft. Der Bürgergeldbonus wird abgeschafft. Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den Jahren 2020 und 2021 leistet die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Ende der Jahre 2024 und 2025 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und zum Ende der Jahre 2026 und 2027 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro an den Bund. Die Aufteilung der Zah�lungsverpflichtungen auf vier Jahre ist erforderlich, um der BA in jedem dieser Jahre einen positiven Finanzierungssaldo zu ermöglichen. Zudem werden die Voraussetzungen ergänzt, unter denen die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen kann, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zeit�weise nach einem niedrigeren Beitragssatz erhoben werden. Eine Absenkung durch die Bundesregierung ist danach nur zulässig, wenn die BA eine Rücklage in Höhe von 0,8 Pro�zent des Bruttoinlandsproduktes gebildet hat. Dies erhöht die Rechtssicherheit für die BA und die Beitragszahlenden. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand In der Grundsicherung für Arbeitsuchende entstehen durch die Regelung des Leistungs�entzugs bei nachhaltiger Arbeitsverweigerung Minderausgaben beim Bürgergeld in Höhe von rund 170 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen rund 150 Millionen Euro auf den Bund und 20 Millionen Euro auf die Kommunen. Für den Bürgergeldbonus, der mit diesem Gesetz abgeschafft wird, wurde bei seiner gesetzlichen Einführung von schätzungsweisen Mehr�ausgaben in Höhe von rund 100 Millionen Euro ausgegangen, die innerhalb des budgetier�ten Eingliederungstitels SGB II erbracht wurden und die daher nicht haushaltswirksam zu�sätzlich zur Verfügung standen. Daher wird dieser Mittelansatz mit der Abschaffung des Bürgergeldbonus nicht reduziert. Die zu leistenden Zahlungen der BA führen beim Bund zu Mehreinnahmen in Höhe von jeweils 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2025 und in Höhe von jeweils 1,1 Milliar-den Euro in den Jahren 2026 und 2027. Im Haushalt der BA entstehen durch die zu leis�tenden Zahlungen Mehrausgaben in Höhe von jeweils 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2025 und in Höhe von jeweils 1,1 Milliarden Euro in den Jahren 2026 und 2027. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch das Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden keine zusätzlichen Informationspflichten eingeführt, geändert oder abgeschafft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung In der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergeben sich durch die Streichung des Bürger�geldbonus Einsparungen beim laufenden Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 2 Millionen Euro jährlich. Nach § 46 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) trägt der Bund 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter; 15,2 Prozent tragen die Kreise und kreisfreien Städte. Für den Bund und die BA entstehen für die Administration der Zahlungen (teilweise Erstat�tung der Finanzierungsbeteiligung durch die BA) einmaliger Erfüllungsaufwand in geringfü�giger Höhe. F. Weitere Kosten Durch die Gesetzesänderungen entstehen keine weiteren Kosten; Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sowie auf die sozialen Siche�rungssysteme sind nicht zu erwarten. Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (Beitrag BMAS Abteilung II "Arbeitsmarkt") Vom ... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch [...] geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16j wie folgt gefasst: ,,§ 16j (weggefallen)". 2. In § 5 Absatz 5 wird die Angabe ,,16f bis 16k" durch die Angabe ,,16f bis 16i und 16k" ersetzt. 3. § 16j wird aufgehoben. 4. § 31a wird folgender Absatz 7 angefügt: ,,(7) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 entfällt der Leistungsanspruch in Höhe des Re�gelbedarfes, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich willentlich weigern, eine zumut�bare Arbeit aufzunehmen. Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und un�mittelbar bestehen. Absatz 1 Satz 6, Absatz 2 und 3 sowie § 31 Absatz 1 Satz 2 finden Anwendung." 5. § 31b wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ,,(3) In den Fällen des § 31a Absatz 7 wird die Minderung aufgehoben, wenn die Mög�lichkeit der Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht, spätestens aber mit dem Ablauf eines Zeitraums von zwei Monaten. Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 sowie Absatz 2 Satz 2 sind ent�sprechend anzuwenden." b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 6. In § 32 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe ,,Absatz 1 und 3" durch die Angabe ,,Absatz 1 und 4" ersetzt. Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 352 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maß�gabe der Finanzlage der Bundesagentur sowie unter Berücksichtigung der Beschäfti�gungs- und Wirtschaftslage sowie deren voraussichtlicher Entwicklung zu bestimmen, dass die Beiträge zeitweise nach einem niedrigeren Beitragssatz erhoben werden, so�fern die Bundesagentur eine Rücklage nach § 366 Absatz 1 in Höhe von mindestens 0,8 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt gebildet hat." 2. § 363 wird folgender Absatz 3 angefügt: ,,(3) Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den Jahren 2020 und 2021 leistet die Bundesagentur zum Ende der Jahre 2024 und 2025 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und zum Ende der Jahre 2026 und 2027 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro an den Bund." Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Begründung A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen BMF: Bitte die haushälterische Zielsetzung des Entwurfs insgesamt ergänzen. II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs Leistungsentzug bei nachhaltiger Arbeitsverweigerung Aus den Jobcentern gibt es Praxisberichte, dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigern und somit bewusst ihre Hilfebedürftig�keit aufrechterhalten beziehungsweise nicht vermindern. Der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder be�stimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen wirkliche Bedürftigkeit vorliegt. Über die mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Neu�regelung hinaus, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 1 BvL 7/16, Randziffer 209) auch einen vollständigen Wegfall der Leistungen in bestimmten Fallkonstellation als mög�lich erachtet. Diese Möglichkeit wird mit dieser Regelung nunmehr gesetzlich ausgestaltet. Abschaffung des Bürgergeldbonus Der Bürgergeldbonus, der mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführt wurde, wird abgeschafft. Der Kerngedanke des Bürgergeld-Gesetzes, durch Weiterbildung mehr dauerhafte Arbeits�marktintegrationen zu erreichen, bleibt unverändert erhalten. Die finanziellen Anreize Wei�terbildungsgeld und Weiterbildungsprämie werden weiterhin an Teilnehmende berufsab�schlussbezogener Weiterbildungen gezahlt. Teilnehmende, die vor Inkrafttreten dieses Ge�setzes eine mit dem Bürgergeldbonus förderfähige Maßnahme angetreten haben, erhalten den Bonus bis zum Austritt aus oder dem Abschluss der Maßnahme (§ 66 Absatz 1 SGB II). Teilweise Erstattung der Finanzierungsbeteiligung durch die BA Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den Jahren 2020 und 2021 leistet die BA zum Ende der Jahre 2024 und 2025 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und zum Ende der Jahre 2026 und 2027 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro an den Bund. Die Aufteilung der Zahlungsverpflichtungen auf vier Jahre ist erforderlich, um der BA in jedem dieser Jahre einen positiven Finanzierungssaldo zu ermöglichen. Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung: Ergänzung der Verordnungsermächtigung Zudem werden die Voraussetzungen ergänzt, unter denen die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen kann, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zeit�weise nach einem niedrigeren Beitragssatz erhoben werden. Eine Absenkung durch die Bundesregierung ist danach nur zulässig, wenn die BA eine Rücklage in Höhe von 0,8 Pro�zent des Bruttoinlandsproduktes gebildet hat. Dies erhöht die Rechtssicherheit für die BA und die Beitragszahlenden. III. Alternativen Keine. IV. Gesetzgebungskompetenz Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folgt für die Änderungen im SGB II aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 des Grundgesetzes (GG) (Arbeitsvermittlung) und Artikel 74 Ab�satz 1 Nummer 7 GG (öffentliche Fürsorge) in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 GG. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsu�chende, da hier die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamt-staatlichen Interesse mit einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich ist (Artikel 72 Absatz 2 GG). Nur durch die Ge�setzgebung des Bundes lassen sich einheitliche Lebensverhältnisse gewährleisten. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen beim Beschäftigungsstand und Einkommensniveau erhebliche regionale Unterschiede. Durch eine einheitliche Bundesgesetzgebung im Be�reich der öffentlichen Fürsorge wird verhindert, dass sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Sozialgefüge auseinanderentwickelt. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Änderungen des Dritten Buches Sozial�gesetzbuch (SGB III) ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 des Grundgesetzes (Arbeitsvermittlung, Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung). V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Ver�trägen vereinbar. VI. Gesetzesfolgen 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Die Rechtsänderungen zum SGB III bewirken keine relevanten Rechts- und Verwaltungs�vereinfachungen für den Bund. Im SGB II bewirkt die Streichung des Bürgergeldbonus eine Entlastung von Aufgaben bei den Jobcentern, für die mit dem Bonus zusammenhängende Beratung und Zahlbarmachung. 2. Nachhaltigkeitsaspekte Das Gesetz steht im Einklang mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregie�rung. Die Regelungen zielen unter anderem darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu redu�zieren, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Schnittstellen zu reduzieren sowie steigende Ausgaben, etwa beim Bürgergeld, zu bremsen. Somit trägt das Gesetz zur Errei�chung der Ziele im Bereich Staatsverschuldung (Indikator 8.2) der Deutschen Nachhaltig�keitsstrategie bei. 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand In der Grundsicherung für Arbeitsuchende entstehen durch die Regelung des Leistungs�entzugs bei nachhaltiger Arbeitsverweigerung Minderausgaben beim Bürgergeld in Höhe von rund 170 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen rund 150 Millionen Euro auf den Bund und rund 20 Millionen Euro auf die Kommunen. Für den Bürgergeldbonus, der mit diesem Gesetz abgeschafft wird, wurde bei seiner gesetzlichen Einführung schätzungsweise von Mehrausgaben in Höhe von rund 100 Millionen Euro ausgegangen, die innerhalb des budgetierten Eingliederungstitels SGB II erbracht wurden und die daher nicht haushalts�wirksam zusätzlich zur Verfügung standen. Daher wird dieser Mittelansatz mit der Abschaf�fung des Bürgergeldbonus nicht reduziert. Die zu leistenden Zahlungen der BA führen beim Bund zu Mehreinnahmen in Höhe von jeweils 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2025 und in Höhe von jeweils 1,1 Milliar�den Euro in den Jahren 2026 und 2027. Im Haushalt der BA entstehen durch die zu leis�tenden Zahlungen Mehrausgaben in Höhe von jeweils 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2025 und in Höhe von jeweils 1,1 Milliarden Euro in den Jahren 2026 und 2027. 4. Erfüllungsaufwand In der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergeben sich durch die Streichung des Bürger�geldbonus Einsparungen beim laufenden Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 2 Millionen Euro jährlich. Nach § 46 Absatz 3 SGB II trägt der Bund 84,8 Prozent der Gesamtverwal�tungskosten der Jobcenter; 15,2 Prozent tragen die Kreise und kreisfreien Städte. Für den Bund und die BA entstehen für die Administration der Zahlungen einmaliger Erfül�lungsaufwand in geringfügiger Höhe. 5. Weitere Kosten Durch die Gesetzesänderungen entstehen keine weiteren Kosten; Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sowie auf die sozialen Siche�rungssysteme sind nicht zu erwarten. 6. Weitere Gesetzesfolgen Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituation von Frauen und Männern sind keine Auswirkungen erkennbar, die gleichstellungspolitischen Zielen gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zuwiderlaufen. VII. Befristung; Evaluierung Es ist keine Befristung vorgesehen. Die Regelungen sind auf Dauer angelegt. Die Zahlun�gen der BA an den Bund sind bis zum Ende des Jahre 2027 vorgesehen. Die zeitnahe Untersuchung der Wirkungen der Leistungen zur Eingliederung und der Leis�tungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Wirkungen der Arbeitsförderung ist nach § 55 Absatz 1 SGB II sowie nach § 280 in Verbindung mit § 282 SGB III gesetzlich normiert und ständige Aufgabe der BA. Eines ge�sonderten Evaluationsauftrages für die Regelungen des Artikels 1 und 2 bedarf es daher in diesem Gesetz nicht. B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung zu Nummer 3. Zu Nummer 2 (§ 5) Folgeänderung zu Nummer 3. Zu Nummer 3 (§ 16j) Der Bürgergeldbonus, der mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführt wurde, wird abgeschafft. Der Kerngedanke des Bürgergeld-Gesetzes, durch Weiterbildung mehr dauerhafte Arbeits�marktintegrationen zu erreichen, bleibt unverändert erhalten. Die finanziellen Anreize Wei�terbildungsgeld und Weiterbildungsprämie werden weiterhin an Teilnehmende berufsab�schlussbezogener Weiterbildungen gezahlt. Teilnehmende, die vor Inkrafttreten dieses Ge�setzes eine mit dem Bürgergeldbonus förderfähige Maßnahme angetreten haben, erhalten den Bonus bis zum Austritt aus oder dem Abschluss der Maßnahme (§ 66 Absatz 1 SGB II). Zu Nummer 4 (§ 31a) Das SGB II sieht bei wiederholten Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel der Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung zu verhindern, Leistungsminderungen von bis zu 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten vor. Aus den Jobcentern gibt es Praxisberichte, dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verwei�gern und somit bewusst ihre Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten beziehungsweise nicht ver�mindern. Hier bedarf es einer Regelung, die insbesondere auch präventiv wirkt, um die Sicherung der menschenwürdigen Existenz insbesondere durch Erzielung von Einkommen in der Verantwortung der Menschen zu belassen. Der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen wirkliche Bedürftigkeit vorliegt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in sei�nem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) entschieden, dass der Staat grundsätzlich Leistungsminderungen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten einsetzen darf. Über die mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Neuregelung hinaus, hat das Bundesverfassungsgericht auch einen vollständigen Wegfall der Leistungen in be�stimmten Fallkonstellation als möglich erachtet: ,,Wird eine solche tatsächlich existenzsi�chernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzu�bringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen." (BVerfG 1 BvL 7/16, Randziffer 209). Diese Möglichkeit wird mit dieser Regelung nunmehr wahrgenommen und gesetzlich umgesetzt. Abweichend von der in § 31a Absatz 4 Satz 1 geregelten Begrenzung der Minderungshöhe auf 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs entfällt nach Absatz 7 Satz 1 der Leis�tungsanspruch in Höhe des Regelbedarfes, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder aufzunehmen. Einer vorheri�gen Leistungsminderung bedarf es hierfür nicht. Der Wegfall der Leistungen ist auf den Regelbedarf begrenzt. Eine Kürzung der Kosten der Unterkunft und Heizung wäre mit dem im Urteil besonders hervorgehobenen Schutz vor einem Wohnungsverlust nicht zu verein�baren. Es widerspräche dem Zweck des SGB II, wenn die Betroffenen die Grundlagen dafür verlören, überhaupt wieder in Arbeit zu kommen (BVerfG 1 BvL 7/16, Randziffer 202, 203.). Ebenso ist eine Minderung der für bestimmte Zwecke vorgesehenen Mehrbedarfe nach § 21 ausgeschlossen. Nach § 31a Absatz 7 Satz 2 muss die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar bestehen. Das bedeutet, es muss sich um ein konkretes Arbeitsangebot han�deln, dass von der bürgergeldbeziehenden Person jederzeit angenommen werden kann. Keine Voraussetzung für den Wegfall des Regelbedarfes ist es, dass die angebotene Arbeit zu einer unmittelbaren Überwindung der Hilfebedürftigkeit führt. Andernfalls wäre der Leis�tungsentzug von der Größe der Bedarfsgemeinschaft und den dort zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einkommensverhältnissen abhängig. Dies erscheint im Hinblick auf Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich bedenklich. Nach § 31a Absatz 7 Satz 3 finden die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ele�mente der Verhältnismäßigkeit auch im Falle des vollständigen Wegfalls der Leistungen Anwendung. Dies beinhaltet die Möglichkeit der nachträglichen Mitwirkung (§ 31a Absatz 1 Satz 6), die in diesem Fall ausschließlich in der Annahme des konkret zur Disposition ste�henden Arbeitsangebotes bestehen kann, die Möglichkeit der persönlichen Anhörung (§ 31a Absatz 2) und die Härtefallprüfung (§ 31a Absatz 3). Ebenso ist zu prüfen, ob die Leistungsberechtigten einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen (§ 31 Absatz 1 Satz 2). Betroffene müssen die Möglichkeit haben, etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrach�tung entgegengestanden haben. Zu Nummer 5 (§ 31b) Buchstabe a (Absatz 3) Nach § 31b Absatz 3 Satz 1 wird die Minderung aufgehoben, wenn die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht, spätestens aber mit dem Ablauf eines Zeitraums von zwei Monaten. Die Aufhebung hat unmittelbar mit dem Wegfall der Möglichkeit der Arbeits�aufnahme zu erfolgen. Nach § 31b Absatz 3 Satz 2 sind § 31b Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 sowie Absatz 2 Satz 2 entsprechend anzuwenden. Buchstabe b (Absatz 4) Folgeänderung zu Buchstabe a. Zu Nummer 6 (§ 32) Folgeänderung zu Nummer 5. Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 352) Die Voraussetzungen, unter denen die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestim�men kann, dass die Beiträge zeitweise nach einem niedrigeren Beitragssatz erhoben wer�den, werden ergänzt. Eine Absenkung durch die Bundesregierung ist danach nur zulässig, wenn die BA eine Rücklage nach § 366 Absatz 1 in Höhe von 0,8 Prozent des Bruttoin�landsproduktes gebildet hat. Nach Ergebnissen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufs�forschung entspricht dieser Wert dem mittleren konjunkturbedingten Defizit des Haushalts der BA in den vier Rezessionen seit der Wiedervereinigung und der Covid-19-Pandemie (1993, 2002 bis 2004, 2008 bis 2009 sowie 2020 bis 2021). Ohne eine Rücklage in dieser Höhe wäre die BA zum Ausgleich ihres Haushalts in einer typischen Rezession ausschließ�lich auf Darlehen und/oder Zuschüsse des Bundes angewiesen. Insbesondere Rückzah�lungsansprüche des Bundes könnten die Handlungsfähigkeit der BA einschränken. Der Wert bezieht sich dabei auf deutliche Rezessionen mit stark erhöhten Ausgaben bezie�hungsweise verringerten Einnahmen der BA. Die Bundesregierung hat für eine zeitweise Absenkung weiterhin die Finanzlage der BA und deren voraussichtliche Entwicklung zu berücksichtigen. Durch die zusätzliche Voraus�setzung wird verhindert, dass eine positive Beurteilung und Prognose für eine zeitweise Beitragssatzsenkung ausreichend ist, wenn die BA nicht zuvor eine erhebliche Rücklage gebildet hat. Dies erhöht die Rechtssicherheit für die BA und die Beitragszahlenden. Zu Nummer 2 (§ 363) Zur Erhaltung der Liquidität der BA stellte der Bund dieser in den Jahren 2020 und 2021 unterjährig umfangreiche Liquiditätshilfen zur Verfügung, wovon ein Betrag von insgesamt rund 23,8 Milliarden Euro von der BA am Jahresende zum Haushaltsausgleich benötigt wurde und abweichend von § 365 SGB III nicht an den Bund zurückgeführt werden musste. Der Bund hat sich damit in dieser Höhe in den Jahren 2020 und 2021 direkt an der Finan�zierung des Haushalts der BA beteiligt. Dies war während der Covid-19-Pandemie von be�sonderer Bedeutung. Denn die BA hat insbesondere mit der Leistung des Kurzarbeitergel�des in erheblichem Maße dazu beigetragen, die Folgen der Covid-19-Pandemie auf dem Arbeitsmarkt und für die Wirtschaft abzumildern. Die Nutzung von Kurzarbeit erreichte in der Corona-Pandemie einen zuvor nie dagewesenen Umfang und hat sich erneut als zent�rale Maßnahme der Krisenbewältigung für den Arbeitsmarkt bewährt. Die Entstehung weit�reichender Arbeitslosigkeit mit deutlichen finanziellen Folgen auch für den Beitragshaushalt konnte so verhindert werden. Die Leistungen des Bundes kamen den Beitragszahlenden unmittelbar zugute. Durch die Finanzierungsbeteiligung des Bundes konnte sich der Haushalt der BA konsolidieren. Die BA wird im Jahr 2023 aus den Überschüssen der Einnahmen über die Ausgaben eine Rück�lage bilden können. Damit ist es der BA möglich, in den Jahren 2024 bis 2027 gegenüber dem Bund einen teilweisen Ausgleich für die erheblichen Zuschüsse der Jahre 2020 und 2021 zu leisten. Die Aufteilung des Finanzierungsbeitrags in vier Jahrestranchen ist so be�messen, dass sie die Beitragssatzstabilität nicht gefährdet und die BA nach den aktuellen Finanzschätzungen weiterhin Rücklagen aufbauen kann, wenn auch in geringerem Umfang als bisher geplant. In den Jahren 2020 bis 2022 hat die BA insgesamt rund 18,6 Milliarden Euro für die Erstat�tung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber während des Bezugs von Kurzar�beitergeld verausgabt. Diese Leistung gehört nicht zu den sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit ergibt sich eine Differenz von rund 5,2 Milliarden Euro zu den in den Jahren 2020 und 2021 geleisteten Zahlungen des Bundes in Höhe von insgesamt rund 23,8 Milliarden Euro. Diese Mittel wurden von der BA nicht für die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Arbeitgeber während des Bezugs von Kurzarbeitergeld benötigt. Es ist entsprechend sachgerecht, dass die BA diese über die Ausgaben für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge hinausgehenden Zahlungen dem Bund erstattet. Die Erstattung soll in den Jahren 2024 bis 2027 in vier Tranchen in Höhe von insgesamt 5,2 Milliarden an den Bund gezahlt werden. Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Zeitraums von 2020 bis 2027 besteht mithin weiterhin ein deutlich positiver Saldo zugunsten der BA und damit der Beitragszahlenden. Die Aufteilung der Zahlungsverpflichtungen auf vier Jahre ist erforderlich, um der BA in jedem dieser Jahre einen positiven Finanzierungssaldo zu ermöglichen. Zu Artikel 3 (Inkrafttreten) Es wird das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung geregelt.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: september23 am 31. Dezember 2023, 14:16:24
Zitat von: Vollloser am 30. Dezember 2023, 21:13:50@september23
,,äh nein, die Höhe von sozialen Leistungen oder ob es überhaupt welche gibt, haben nichts mit Demokratie vs. Diktatur zu tun."

Doch - schon !
Da muss ich mich Xellos anschließen.

Kannst Du machen. Es ist hierzulande nicht verbotenen sein eklatantes Unwissen unter Beweis zu stellen und Anhänger zu finden, die mitmachen.

Nur eins vielleicht: Nur weil mir was nicht zusagst, ob berechtigt oder nicht, eine neue Definition zu finden ist in der Demokratie zwar machbar, aber sinnfrei.

P.S.
Zitat von: Vollloser am 30. Dezember 2023, 21:13:50Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale oder Tatsachen ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status (eben auch z. B. Sozialstatus) als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden. [den Schriftteil in Rot habe ich dazugeschrieben]
Du kannst es auch mit Blümchen und Sternchen ausmalen, ändert nichts daran, dass Du nicht wegen Deines sozialen Status diskriminiert wirst.
Jetzt kannst Du natürlich irgendwas grätschen, dass es "Diskriminerung" bedeutet, ist es aber nicht.

Oder doch: Wenn Du im Schwimmbad, Museum und Co weniger Eintritt zahlst oder von der GEZ befreit wirst oder als Student in der Mensa 3 Euro fürs Essen zahlst, Dein Professor aber 6 Euro. Da wird "diskriminiert". Dürfte aber nicht unerwünscht sein.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 31. Dezember 2023, 14:27:47
Hallo liebe Susssane,
diese von Dir rausgefundene Merkurmeldung "buergergeld-sanktionen-ampel-heil-lindner-stopp-haushalt-2024-plaene" ist von vorgestern (29.12.), und die Bild-Meldung "Jetzt also doch! Ampel streitet um Heils Bürgergeld-Hammer." ist von heute !
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 31. Dezember 2023, 15:30:59
@september23
,,Oder doch: Wenn Du im Schwimmbad, Museum und Co weniger Eintritt zahlst oder von der GEZ befreit wirst oder als Student in der Mensa 3 Euro fürs Essen zahlst, Dein Professor aber 6 Euro. Da wird "diskriminiert". Dürfte aber nicht unerwünscht sein."

Och wenn ich z.B. Professor wäre, hätte ich nichts dagegen, wenn z. B. meine Studenten nur die Hälfte in der Mensa zahlen müssten - z. B. !
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Marco1982 am 31. Dezember 2023, 17:02:42
Also wenn ich das oben richtig verstehe, bekommt nur jemand eine 100% Sanktion wo einem Job verweigert, persönlich konnte ich mit meine Berater besprechen welche Jobs ich will und bekomme auch nur solche Jobs angeboten bis jetzt.

Klar gibts auch mal Jobs wo die Anfoderungen gar nicht passen weil man gar nicht die ganzen Abschlüsse hat, aber kann man sich doch denoch bewerben, auch wenn man weiß wird eh nix.

Meldefristen oder Fortbildungsangebote da bleibt es bei MAX 30%.

Kooperationsvereinbarung bleibt wohl auch. Persönlich finde ich es erstmal OK wenn ich es richtig verstanden habe.

Denoch bin ich auch der meinung das in Deutschland keiner 2 Monate ohne Essen Leben sollte egal wie es dazu gekommen ist.


Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: DerGreif am 31. Dezember 2023, 18:50:34
Zitat von: Susssanne am 31. Dezember 2023, 13:15:58Ottokar schreibt hier im Forum, dass das GG geändert werden muss. Ja, OK. Das dauert aber genauso lange wie ein neues Urteil vom BVG, nämlich Jahre viele Jahre.

Nein, wird es nicht. Es ist unmöglich.
Ottokar schreibt was von einer Änderung der Artikel 1 und 20, aber genau diese sind in der Ewigkeitsklausel Art. 79 Abs.3 GG von jeglicher Änderung ausgeschlossen.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 31. Dezember 2023, 20:10:28
Zitat von: DerGreif am 31. Dezember 2023, 18:50:34Ewigkeitsklausel
:lol:
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: DerGreif am 31. Dezember 2023, 21:28:10
Zitat von: Susssanne am 31. Dezember 2023, 20:10:28
Zitat von: DerGreif am 31. Dezember 2023, 18:50:34Ewigkeitsklausel
:lol:

Keine Ahnung, was daran so lustig sein soll...  :weisnich:
Zeigt aber, dass du von Staatsrecht keine Ahnung hast.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Camper1961 am 31. Dezember 2023, 22:56:23
Wie kann ich ein Stellenangebot ablehnen wenn ich "altersmäßig" keines mehr bekomme vom Jobcenter?
Wie geht das denn nun  :grins:
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: september23 am 01. Januar 2024, 02:46:34
Zitat von: Vollloser am 31. Dezember 2023, 15:30:59@september23
,,Oder doch: Wenn Du im Schwimmbad, Museum und Co weniger Eintritt zahlst oder von der GEZ befreit wirst oder als Student in der Mensa 3 Euro fürs Essen zahlst, Dein Professor aber 6 Euro. Da wird "diskriminiert". Dürfte aber nicht unerwünscht sein."

Och wenn ich z.B. Professor wäre, hätte ich nichts dagegen, wenn z. B. meine Studenten nur die Hälfte in der Mensa zahlen müssten - z. B. !

Aha, Deine Antwort ist aber am Thema vorbei.

Es ging darum, dass nicht in negativer Sicht nach sozialen Status diskriminiert wird und nicht, ob das ok ist, dass der Student weniger zahlt.

Und weiter bleibt, dass Unzufriedenheit mit der Höhe der sozialen Leistungen nichts an der Staatsform ändern.

Frohes Neues Jahr.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Ottokar am 01. Januar 2024, 11:18:38
Zitat von: DerGreif am 31. Dezember 2023, 18:50:34Nein, wird es nicht. Es ist unmöglich. Ottokar schreibt was von einer Änderung der Artikel 1 und 20, aber genau diese sind in der Ewigkeitsklausel Art. 79 Abs.3 GG von jeglicher Änderung ausgeschlossen.
Ganz einfach: um Art. 1 und 20 zu ändern, ändert man zuerst Art. 79 Abs. 3 GG, denn der darf geändert werden.
Aber Art. 1 und 20 müssen gar nicht direkt geändert werden.
Stattdessen könnte man einen neuen Artikel (z.B. 20b) ins GG einführen, welcher für das aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG resultierende sog. Sozialstaatsgebot Ausnahmen benennt. Die müssen nicht mit der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG vereinbar sein, stattdessen müsste das BVerfG seine Rechtsprechung dann nach der neuen Regelung richten.

Statt neue Gesetze so zu verfassen, dass sie mit dem höchsten deutschen Gesetz vereinbar sind, wird das höchste deutsche Gesetz so geändert, dass es mit den gelanten neuen Gesetzen vereinbar ist.
Unter dieser Regierung alles denkbar und machbar.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 01. Januar 2024, 19:28:00
@september23
Ja Dir auch ein frohes neues Jahr - hoffentlich !

In negativer Sicht nach sozialen Status diskriminieren ?
Kann man auch aus positiver Sicht diskriminiert werden ??
Ja, ich verstehe dann Dein letztes Statement vom 31.12.2023 / um 14:16:24 Uhr da dann wohl irgendwie nicht richtig !

Aber nichts des du Trotz.
Gehe doch mal in meinen auf Seite 1 dieses Artikels hier in den von mir reingesetzten YouTube-Film von den SPD-Parteitag am 9.12.2023, in Minute 29:05. Da zitiert Olaf Scholz Helmut Schmidt: ,,neben der Demokratie ist vielleicht eine der größten Errungenschaften, die Deutschland zustande gebracht hat, eben dieser Sozialstaat".
Also Demokratie und der Deutsche Sozialstaat (unter Willy Brand, Helmut Schmidt, und Kohl !!), sind hier also sehr enge "Geschwister" !
Weißt Du (noch ?), wie dieser Sozialstaat - speziell in dem Thema Arbeitsvermittlung u. Sozialversorgung Bedürftiger - damals aussah und gehandhabt wurde ??

Erkundige Dich mal. Dann wirst Du sehen, dass damals sog. Sozialhilfeempfänger tatsächlich sowas wie eine (Grund-) Vollversorgung hatten - ohne irgendwelche Androhungen von irgendwas. Und das lief 50 Jahre lang so (vor der Jahrtausendwende), ohne, dass unser Staat irgendwie bankrottging o. ä. ging - eher im Gegenteil !
Und dann, Anfang der 0er-Jahre gings auf einmal nich mehr. Da sollten dann irgendwelche Gürtel enger geschnallt werden...

So, und heute haben sich inzwischen schon etliche Gürtel im Kreis geschnallt. Und die Schnalle ist mittlerweile neidisch auf das letzte Loch, dass das da einfach so was reinkriegt... !?!?
 :scratch:

PS: Unsere Regierung aber ist bis jüngst immer noch kontinuierlich weitergewachsen - in jeder Hinsicht !
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: AlterGaul am 01. Januar 2024, 21:28:38
Zitat von: Ottokar am 01. Januar 2024, 11:18:38
Zitat von: DerGreif am 31. Dezember 2023, 18:50:34Nein, wird es nicht. Es ist unmöglich. Ottokar schreibt was von einer Änderung der Artikel 1 und 20, aber genau diese sind in der Ewigkeitsklausel Art. 79 Abs.3 GG von jeglicher Änderung ausgeschlossen.
Ganz einfach: um Art. 1 und 20 zu ändern, ändert man zuerst Art. 79 Abs. 3 GG, denn der darf geändert werden.
Magst du mal die juristische Quelle aufführen, die besagt das Art. 79 Abs. 3 GG geändert werden darf.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Yasha am 01. Januar 2024, 22:51:54

Zitat von: Camper1961 am 31. Dezember 2023, 22:56:23Wie kann ich ein Stellenangebot ablehnen wenn ich "altersmäßig" keines mehr bekomme vom Jobcenter? Wie geht das denn nun 

Ùber eine Fõrderung 16i inkl. Pflichtcoaching.

Es gibt einige JC, die damit den Kunden bis zum Rentenantritt aus der Statistik tilgen. Aber nicht ganz. Denn aus arbeitslos wird dann arbeitssuchend. Und das JC hâtte so eine positve Kennzahl erreicht.

Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Ottokar am 01. Januar 2024, 22:54:14
Zitat von: AlterGaul am 01. Januar 2024, 21:28:38Magst du mal die juristische Quelle aufführen, die besagt das Art. 79 Abs. 3 GG geändert werden darf.
Das GG, da steht nicht drin, das Art. 79 nicht geändert werden darf.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Milla am 01. Januar 2024, 23:06:14
Denn aus arbeitslos wird dann arbeitssuchend.
Dann erbitte ich mal mir zu erklären, worin in den 2 Begriffen der Unterschied besteht. Für eine Tatsache unterschiedliche Bezeichnungen zu verwenden, ändert nichts an seiner Bedeutung, außer vielleicht ein schönerer Klang.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: september23 am 01. Januar 2024, 23:14:41
Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:06:14Denn aus arbeitslos wird dann arbeitssuchend.
Dann erbitte ich mal mir zu erklären, worin in den 2 Begriffen der Unterschied besteht.
Arbeitslos= ohne entlohnte Beschäftigung
Arbeitssuchend= Hat (noch) eine entlohnte Beschäftigung, sucht aber eine neue/andere

Arbeitslos kann arbeitssuchend bedeuten, muss aber nicht.
Arbeitssuchend kann man auch, wenn man schon arbeitslos ist, muss aber nicht

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:06:14Für eine Tatsache unterschiedliche Bezeichnungen zu verwenden,
es ist nicht eine Tatsache mit zwei Bezeichnungen, sondern zwei Bezeichnungen für zwei unterschiedliche Sachverhalte

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:06:14ändert nichts an seiner Bedeutung, außer vielleicht ein schönerer Klang.
Der Irrtum, dass arbeitslos und arbeitssuchend die gleiche Bedeutung haben, wurde hoffentlich aufgeklärt
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Milla am 01. Januar 2024, 23:36:50
Arbeitslos= ohne entlohnte Beschäftigung
Arbeitssuchend= Hat (noch) eine entlohnte Beschäftigung, sucht aber eine neue/andere

Ok, will jetzt nicht darüber streiten, auch wenn es für mich wenig Sinn ergibt. Aber warum wird dann Arbeitslosen immer geraten in ihre Bewerbung arbeitssuchend statt arbeitslos zu schreiben? Das wäre dann nach deiner Definition gelogen.

Um das Übel arbeitslos zu sein etwas aufzuhübschen, sollte man dann nicht lieber ohne Beschäftigung schreiben? Das wäre dann gegenüber seinem potenziellen neuen Arbeitgeber auch nicht gelogen.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: börgie am 02. Januar 2024, 02:27:19
Für mich war immer arbeitssuchend, die Person sucht aktuell und aktiv nach Arbeit und arbeitslos, die Person kann aktuell nicht arbeiten und/oder ist durch Grund XYZ verhindert.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Yasha am 02. Januar 2024, 04:54:23
Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:36:50Ok, will jetzt nicht darüber streiten, auch wenn es für mich wenig Sinn ergibt.

Da ist nichts strittig oder gar gelogen. Es kommt auf den jeweiligen Kontext und die Verwendung an,wobei da auch ein Unterschied in der jeweiligen Wertung bzw. Zuordnung durch eine Behörde gegeben sein kann. Im Detail erklärt:

https://www.mystipendium.de/geld/arbeitssuchend

 
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 02. Januar 2024, 09:18:52
Ja suchen oder nich suchen - das ist immer die Frage !?

In dem Thema "Lebenspartnersuche" z. B. habe ich von besonders klugen Leuten mal gehört:
,,Man soll nicht suchen, sondern man muss finden !"
Naja, dieser Spruch kommt aus dieser Eso.- Selbstfindungs- und Optimierungsecke.

Ich habe dann den Spruch mal weiterentwickelt in ,,man soll nicht suchen, sondern man muss gefunden werden".
Und ich denke, dies gilt auch irgendwo letztlich für beruflichen Erfolg.

Und was diese Jobcenterterminologie da anbelangt (und auch in Bewerbungen) - spreche und schreibe ich immer nur von Erwerbslosigkeit. Denn nur das ist für diese Institution relevant - aus meiner Sicht jedenfalls !

Ja und schon drängt sich die Frage auf ,,WAS ist eigentlich überhaupt "Arbeit"... !?
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: turbulent am 02. Januar 2024, 10:15:05
Zitat von: Vollloser am 02. Januar 2024, 09:18:52Ich habe dann den Spruch mal weiterentwickelt in ,,man soll nicht suchen, sondern man muss gefunden werden".
Geil. Du rätst also, zu Hause zu sitzen und zu warten bis eine Arbeitgeberin klingelt und Dich fragt was Du so kannst?
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Quinky am 02. Januar 2024, 10:48:14
Wenn die Komplettsanktion (ohne Lebensmittelgutscheine) wird die Sippenhaft offiziell in Deutschland wieder eingeführt, unschuldige Kinder sollen durch die Sippenhaft hungern/verhungern bis hin zur Ermordung (je nach Länge der Sanktion.
Wie weit wollen die Parteien noch gehen?
Sollte das eingeführt werden, Strafanzeige wegen versuchten Massenmordes stellen.

Ernie

P.S.
Es werden mich wieder einige wegen meiner Meinung kritisieren, jedoch sollte man über die Konsequenzen einer Totalsanktion nachdenken, sofern unschuldige Kinder in der BG leben. Niemand glaubt doch wohl daran, das ein Komplettsanktionierter 2 Monate weder Essen noch Trinken wird, es wird der Regelsatz der Kinder teilweise benutzt!
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: turbulent am 02. Januar 2024, 11:04:20
Zitat von: Quinky am 02. Januar 2024, 10:48:14Es werden mich wieder einige wegen meiner Meinung kritisieren, jedoch sollte man über die Konsequenzen einer Totalsanktion nachdenken, sofern unschuldige Kinder in der BG leben. Niemand glaubt doch wohl daran, das ein Komplettsanktionierter 2 Monate weder Essen noch Trinken wird, es wird der Regelsatz der Kinder teilweise benutzt!
Was wäre also Dein Vorschlag? Alle Kinder von "TV" ins Heim? Das meinst Du doch nicht ernst, oder? Oder BGE für alle, die Kinder (im Haushalt) haben? Bzw. Du forderst ja viel mehr als ein BGE, Du willst ja tatsächliche KdU und Nachzahlung und neue Geräte und Bekleidung und Friseurbesuche und Fahrtkosten und so weiter...
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: september23 am 02. Januar 2024, 12:00:12
Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:36:50Arbeitslos= ohne entlohnte Beschäftigung
Arbeitssuchend= Hat (noch) eine entlohnte Beschäftigung, sucht aber eine neue/andere

Ok, will jetzt nicht darüber streiten, auch wenn es für mich wenig Sinn ergibt.
Du hast gefragt und ich habe Dir die Definition genannt. Darüber kann man nicht streiten.

Wenn das so definiert ist, was durchaus Sinn macht, dann ist das so. Man kann die Begriffe natürlich falsch anwenden, steht einem frei.

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:36:50Aber warum wird dann Arbeitslosen immer geraten in ihre Bewerbung arbeitssuchend statt arbeitslos zu schreiben? Das wäre dann nach deiner Definition gelogen.
Nein, wäre es nicht. Wenn man arbeitslos ist und sich bewirbt, ist man auch arbeitssuchend, hab ich doch erklärt. Und es macht halt einen besseren ersten Eindruck. Gelogen ist es nicht.

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:36:50Um das Übel arbeitslos zu sein etwas aufzuhübschen, sollte man dann nicht lieber ohne Beschäftigung schreiben? Das wäre dann gegenüber seinem potenziellen neuen Arbeitgeber auch nicht gelogen.
Du bist nicht verpflichtet arbeitssuchend zu schreiben. Du kannst selbst bei Deiner Wunschstelle, wo Du echt gern hin möchtest und auch gut verdienen würdest natürlich schreiben "suche seit 10 Jahren einen Job, bin sehr frustriert und gehe davon aus, dass Sie mich auch nicht einladen".
Das wäre vielleicht "ehrlich". Aber auch dumm.

Zu schreiben, z.B. man suche eine Arbeit oder man habe als Verkäufer bislang in der Bekleidung gearbeitet und suche neue Möglichkeiten, weswegen Autos einen sehr ansprechen ist keine Lüge (so es stimmt), auch wenn man nach Bekleidung im Text weglässt, dass dies eben 10 oder mehr Jahre her ist.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 02. Januar 2024, 12:16:59
Arbeitslos oder arbeitssuchend hat mit der aktuellen Verschärfung von Sanktionen mit 100 Prozents nichts zu tun.
Es sieht so aus, dass die Regierung das machen wird. Eine Entscheidung vom BVG Karlsruhe wird mind. 10 Jahre brauchen, für die Regierung sind auch 5 Jahre ein Gewinn.
CDU/CSU und AFD wollen das Geld für Totverweigerer ganz abschaffen, bis ...
Es KÖNNTE, wohl gemerkt, könnte neue Zeiten für Leistungsbeziehende aufbrechen.
Ulrich Schneider von Parit. Bund hat kein Recht, dass das Ganze ein bluff sei und nicht verfassungskonform sei.
Selbst wenn es gegen Verfassung ist, ist ein Urteil wie gesagt in Jahren zu erwarten.

Ottokar:
Gut geschrieben: https://hartz.info/index.php/topic,133145.0.html
Die Änderung des GG wäre auch mit Stimmen von AFD möglich oder?
Dann: Bei der Zumutbarkeit, spielen gesundheitliche Gründe eine Rolle, ob eine Arbeit zumutbar ist oder nicht? Das müssten wohl lang anhaltende chronische Erkrankungen sein oder? Und keine Krankheiten wie Erkältung, richtig?
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 02. Januar 2024, 16:23:46
DGB kritisiert "symbolische Debatte" um Bürgergeld
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht den Streit um Leistungskürzungen für arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger als "symbolische Debatte".
https://regionalheute.de/dgb-kritisiert-symbolische-debatte-um-buergergeld-1704198845/


Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: NRWMaster am 02. Januar 2024, 16:53:48
ZitatGemäß der sozialistischen Propaganda sind ausnahmslos alle Bezieher von Transferleistungen wegen Krankheit oder anderem so sehr eingeschränkt, dass sie unter keinen Umständen arbeitsfähig sind.
Wirklich niemand der Leistungsempfänger nutzt die Solidarität der Leistungsträger aus, um sich ein laues Leben auf Kosten anderer zu gönnen.
Die wenigen die arbeitsfähig sind bekommen einen Job angeboten und nehmen diesen auch dankend an.
Warum also die Panik, es betrifft doch niemanden. /Sarkasmus=off
Mal für juristische Laien mal die aufgerufenen Artikel des GG mal kurz zitiert.
GG Art 1 Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
GG Art 20 Abs 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Ich kann aus diesen beiden Artikeln - im Übrigen auch aus keinem anderen Artikel des GG - keine Pflicht des Staates, und somit des steuerzahlenden Bürgers, erkennen einem Teil der Bevölkerung eine leistungslose Vollversorgung zu finanzieren. Und erst recht kann ich keinen einzigen Artikel finden, der die Sanktionsfähigkeit des Staates in diesen Fällen auf Null setzt.
Der Kuchen reicht schon lange nicht mehr, um jeden der gerade Lust drauf hat ein dickes Stück davon abzuschneiden. Das Sozialbudget hat sich in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt - 2022 waren es fast 1.2 Billionen (!) EUR, und somit mehr als ein Drittel des BIP.
(siehe https://www.bmas.de/.../a230-23-sozialbudget-2022.html)
Wenn in Zukunft für diejenigen die wirklich Aufgrund von Krankheit o.ä. nicht arbeitsfähig sind ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen müssen jetzt wirklich zügig Maßnahmen ergriffen werden.
Die sogenannten "Integrationshilfen in den Arbeitsmarkt" müssen endlich an Ziele verknüpft werden. Wer es innerhalb eines vorher bestimmten Zeitraums es nicht geschafft hat sich für irgendeine Art von Tätigkeit zu qualifizieren, der ist halt raus aus der Integration.
In Zeiten des Facharbeitermangels kann es nicht sein, dass es noch Menschen gibt die jegliche Form vom Weiterbildung verweigern oder trotz Qualifikation geeignete Jobangebote grundlos ablehnen.
Solidarität ist keine Einbahnstraße!

Das habe ich gerade von jemanden bekommen. Macht wütend. Ex Afdler
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Susssanne am 02. Januar 2024, 17:28:01
Die AFD möchte das Bürgergeld am liebsten ganz abschaffen .
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Januar 2024, 17:31:16
Zitat von: NRWMaster am 02. Januar 2024, 16:53:48Macht wütend
Mich macht das wütend...

Ische nixe deutsche, isch nix kann dafür, nix verstehe arbeit was ist arbeit?

SB o.k verstehe ich, kannst gehen, hoffentlich ist der nächste ein Deutscher.
Der versteht dann, wenn ich ihn Sanktioniere.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Quinky am 02. Januar 2024, 18:02:45
Zitat von: turbulent am 02. Januar 2024, 11:04:20
Zitat von: Quinky am 02. Januar 2024, 10:48:14Es werden mich wieder einige wegen meiner Meinung kritisieren, jedoch sollte man über die Konsequenzen einer Totalsanktion nachdenken, sofern unschuldige Kinder in der BG leben. Niemand glaubt doch wohl daran, das ein Komplettsanktionierter 2 Monate weder Essen noch Trinken wird, es wird der Regelsatz der Kinder teilweise benutzt!
Was wäre also Dein Vorschlag? Alle Kinder von "TV" ins Heim? Das meinst Du doch nicht ernst, oder? Oder BGE für alle, die Kinder (im Haushalt) haben? Bzw. Du forderst ja viel mehr als ein BGE, Du willst ja tatsächliche KdU und Nachzahlung und neue Geräte und Bekleidung und Friseurbesuche und Fahrtkosten und so weiter...

Ich habe extra in Klammern gesetzt: ohne Lebensmittelgutscheine
das bedeutet, wenn zwar der Regelsatz zu 100% gekürzt wird, jedoch Lebensmittelgutscheine in Höhe des Anteils für Lebensmittel im Regelsatz ausgegeben werden, dann werden eben die anderen Mitglieder der BG NICHT durch die Sippenhaft benachteiligt. Diese Gutscheine sind eben nicht wie Bargeld, sie dürften dann NUR!! für Lebensmittel eingelöst werden (exclusive Zigaretten und Alkohol).
Zwar könnten dann kleinere Schwierigkeiten durch den Stromanteil entstehen, was jedoch für 2 Monate zu vernachlässigen wäre.
Ich verlange eben KEIN BGE, sondern lediglich das  unschuldige durch die Sanktion nur geringfügig belastet werden.

Ernie
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 02. Januar 2024, 18:12:39
Zitat von: turbulent am 02. Januar 2024, 10:15:05Geil. Du rätst also, zu Hause zu sitzen und zu warten bis eine Arbeitgeberin klingelt und Dich fragt was Du so kannst?

Zuhause sitzen, zu Hause sitzen !?
Naja warum nicht. Wenn Du z. B. nette Nachbarn hast, die von Deiner Erwerbslosigkeit wissen, und dass Du Arbeit suchst !?  Oder hast Familienangehörige, oder irgendwelche Freunde/gute Bekannte - die selber auch noch weitere Freunde u. gute Bekannte haben, oder Ex-Lehrlings- oder Seminarkollegen, oder alte Kommililitonen (oder so ähnlich), die wissen, was Du so kannst. Dann können sie Dich jemanden empfehlen, oder direkt mal vorstellen !
SO kommen meist die stabilsten Anstellungen und Beschäftigungsverhältnisse zustande - egal welcher Art - und sogar auch noch nach dem 40. Geburtstag z. B. !  :sehrgut:

Oder Du kannst natürlich auch mal rausgehen, und irgendwo Dich in ein Café setzen, oder einkaufen gehen, öffentliche Verkehrsmittel fahren, oder in ein Schwimmbad baden gehen ... und da dann irgendwie gefunden (oder meinetwegen "entdeckt") werden - vielleicht.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Bimimaus5421 am 02. Januar 2024, 19:54:48
Zitat von: Vollloser am 29. Dezember 2023, 20:38:13Der Herr Heil fällt damit übrigens dem Bundeskanzler Scholz jetzt in den Rücken - bzw. widerspricht ihm mit dieser drastischen Sanktionsansage !!  :teuflisch:

Der Bundeskanzler Herr Scholz hat auf seinem letzten Parteitag am 9.12.2023 jesacht ,,für ihn ist ganz klar, es wird in einer solchen Situation keinen Abbau des Sozialstaats in Deutschland geben" !
Siehe hier (bei Minute 27:52 / und auch ab Minute 28:25 sehr hörenswert !):

Dann lasst uns alle Aktiv werden und den Heil deswegen anschreiben . Danke fürs Video hier ich werde da den Heil anschreiben und das solltet ihr auch tun ,denn die Politiker wissen nicht wie die Verwaltung arbeitet ..und das mit diesem Gesetz nur der Vorwand angeblich würde es wenige Personen betreffen ? Denn wenn Jc Gott spielen wollen und die Sanktionen oder genauer den Todesparagragen 60/66 sgb 1 anweden wollen ,nutze sie alle Mitteln um dies zu tun .Es geht nur darum die Gelder einzusparen .
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: AlterGaul am 03. Januar 2024, 21:55:27
Zitat von: Ottokar am 01. Januar 2024, 22:54:14
Zitat von: AlterGaul am 01. Januar 2024, 21:28:38Magst du mal die juristische Quelle aufführen, die besagt das Art. 79 Abs. 3 GG geändert werden darf.
Das GG, da steht nicht drin, das Art. 79 nicht geändert werden darf.
Die herrschende Meinung besagt, dass Art. 79 Abs. 3 nicht geändert werden kann, obwohl es im Absatz 3 nicht explizit aufgeführt wird. Demnach ist deine Schlussfolgerung nicht zutreffend und folglich wird Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes nie geändert werden.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Jimmy Neutron am 03. Januar 2024, 23:11:29
Wer ist denn die herrschende Meinung?

Durch einen Gesetzgebungsprozess könnte eine Änderung an Artikel 79 vorgenommen werden, sofern das entsprechende Gesetz den Wortlaut des Artikels ausdrücklich ändert oder ergänzt.
Man mag jetzt denken, dass dies am Verfassungsgericht vorbei nicht möglich wäre.
Das ZDF Satire-Format "Die Anstalt" hat m.E. sehr gut aufgezeigt, dass selbst die Änderungen der Artikel 1 bis 20 theoretisch möglich ist.

Youtube: Wie die AfD das Bundesverfassungsgericht aushebeln kann | Die Anstalt (https://www.youtube.com/watch?v=ljjZ6AZsmGk)
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 03:42:24
Dazu ein Interessantes YouTube video
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Ottokar am 04. Januar 2024, 11:49:20
Die Frage einer Verfassungsänderung stellt sich imho nicht mehr:
https://hartz.info/index.php/topic,133179.0.html
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 12:25:23
Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 11:49:20Die Frage einer Verfassungsänderung stellt sich imho nicht mehr:
https://hartz.info/index.php/topic,133179.0.html


Mal schauen wie viele Leute am Ende überhaupt was mit den 100% zu tun haben werden.

Frag mich halt immer noch wie sie es genau umsetzten wollen, steht dann bei jedem Stellenangebot als Drohung die 100% drin, bei nicht Bewerben.

Allesdings selbst mit einer Bewerbung hat man ja die Stelle nicht zu 100% Sicher?

Also könnte doch die 100% erst kommen wenn der Arbeitgeber sagen würde, denn hätte ich zu 100% eingestellt, obwohl er den Bewerber nie gesehen hat, wenn sich einer nicht Beworben hätte, das macht doch kein normaler Arbeitgeber mit.

Leider kann man in den Referentenentwurf nicht sehen was mit der Krankenkasse ist bei der neuen Sanktion, ob die weiter läuft oder nicht, oder ob man die auch selber bezahlen muss für die dauer.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Ottokar am 04. Januar 2024, 12:36:30
Solange Leistung gezahlt wird, in dem Fall ja die KdUH, wird auch die KV gezahlt.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: september23 am 04. Januar 2024, 12:40:14
Zitat von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 12:25:23Mal schauen wie viele Leute am Ende überhaupt was mit den 100% zu tun haben werden.
mal sehen, ob es verfassungsgemäß stehen bleiben kann

aber
Zitat von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 12:25:23Allesdings selbst mit einer Bewerbung hat man ja die Stelle nicht zu 100% Sicher?
nein, aber wenn man sich nicht bewirbt, hat man zu 100% keine Zusage, nicht mal ein Vorstellungsgespräch

Zitat von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 12:25:23Also könnte doch die 100% erst kommen wenn der Arbeitgeber sagen würde, denn hätte ich zu 100% eingestellt, obwohl er den Bewerber nie gesehen hat, wenn sich einer nicht Beworben hätte, das macht doch kein normaler Arbeitgeber mit.
mit der Argumentation kommst Du nicht weit. So in der Art weis mir doch mal nach, dass ich die Stelle bekommen hätte, wenn ich mich überhaupt beworben hätte :lol:
Es reicht, dass erst durch die Bewerbung erst die Chance besteht, dass der AG einen einlädt, kennenlernt nd dann vielleicht auch einstellt.

Zitat von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 12:25:23Leider kann man in den Referentenentwurf nicht sehen was mit der Krankenkasse ist bei der neuen Sanktion, ob die weiter läuft oder nicht, oder ob man die auch selber bezahlen muss für die dauer.
ich geh davon aus, dass die dabei ist. So wie es bei allen Diskussionen um die Höhe der Leistungen ja auch immer nur um den Regelsatz geht und die Höhe der KDU und die zusätzliche KK außen vor bleibt
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 13:18:13
mit der Argumentation kommst Du nicht weit. So in der Art weis mir doch mal nach, dass ich die Stelle bekommen hätte, wenn ich mich überhaupt beworben hätte :lol:
Es reicht, dass erst durch die Bewerbung erst die Chance besteht, dass der AG einen einlädt, kennenlernt nd dann vielleicht auch einstellt.

Aber ist es nicht das was das BVG verlangt.

Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen.

Klar wenn man sich nicht Berwerben will sagt das BVG halt bis 30%.

Aber für die 100% muss der Arbeitgeber ja eigentlich zum JC sagen ich will den einstellen der will aber nicht.

Beispiel jetzt mal Berlin Firma X sucht 1 Arbeiter, das JC schickt 200 Leute vorbei, sagen wir mal 50 Bewerben sich nicht kann das JC denen aber nicht alle 100% geben, er hat ja nur für 1 was.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Ottokar am 04. Januar 2024, 13:19:11
Es soll ja Typen geben, die im Gespräch mit dem JC vor Zeugen erklären, dass sie einfach keine Lust zum Arbeiten haben. Offenbar will H.H. die aus dem Verkehr ziehen. Soll er.
Früher (BSHG) mussten die mit Warnweste, Eimer und Pieke das Straßenbegleitgrün sauber halten.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2024, 14:18:39
Ottokar

Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 13:19:11Früher (BSHG) mussten die mit Warnweste, Eimer und Pieke das Straßenbegleitgrün sauber halten.
so unglaublich es klinkt aber das ist bei unserer O.-Kommune immer noch ein 1 Euro Job.
Erst gestern habe ich wieder welche gesehen und wie früher auf dem Grund des Omnibusunternehmens und einmal bei einer Lebensmittelkette.
Habe früher schon mit solchen eLB geredet aber da ist es vergebene Liebesmühe gewesen.

MfG FN
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Eric am 04. Januar 2024, 17:42:17
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2024, 14:18:39Ottokar

Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 13:19:11Früher (BSHG) mussten die mit Warnweste, Eimer und Pieke das Straßenbegleitgrün sauber halten.
so unglaublich es klinkt aber das ist bei unserer O.-Kommune immer noch ein 1 Euro Job.
Erst gestern habe ich wieder welche gesehen und wie früher auf dem Grund des Omnibusunternehmens und einmal bei einer Lebensmittelkette.
Habe früher schon mit solchen eLB geredet aber da ist es vergebene Liebesmühe gewesen.

MfG FN

@Fettnäpfchen

Was bitte meinst Du mit eLB? Bzw. was bedeutet es?

Ich sehe solche Leute auch in meiner Gegend ab und an.
Sind diese sogenannten "1Euro-Jober" jene die, wie Ottokar schrieb, offen gegenüber dem JC zugeben keine Lust zum arbeiten haben?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen das einem diese 1 Euro Jobs auch einfach so vom Jobcenter aufgedrückt werden können...?!

Danke im voraus für eine Antwort!

MfG Eric
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 04. Januar 2024, 18:35:24
@Bimimaus5421

"Der wahre Bürgergeld-Skandal ! - Ep. 230
Von: Ole & Wolfgang"

Danke für das Video. Ja die beiden sind der Hamma !  :ok:
Die haben ja auch einen sehr hörenswerten Nachruf über Arno Dübel gemacht (Arno Dübel hatte recht ! - Ep. 200).
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2024, 11:33:52
Eric

Zitat von: Eric am 04. Januar 2024, 17:42:17Was bitte meinst Du mit eLB? Bzw. was bedeutet es?
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und die Bedeutung ist selbsterklärend  :zwinker:

Zitat von: Eric am 04. Januar 2024, 17:42:17Sind diese sogenannten "1Euro-Jober" jene die, wie Ottokar schrieb, offen gegenüber dem JC zugeben keine Lust zum arbeiten haben?
Das kann jeden erwischen der sich nicht dagegen zur Wehr setzt.
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatWoran erkenne ich, ob ein 1 Euro Job zulässig ist?
Eine Zuweisung zu einer AGH ist nur dann hinreichend bestimmt und damit zulässig, wenn sie enthält:
- die Art der Tätigkeit,
- den Arbeitsort,
- den zeitliche Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- die Höhe der Mehraufwandsentschädigung.
Außerdem muss der Betroffene erkennen können, ob diese Tätigkeit "zusätzlich" und damit rechtmäßig ist.
Im Streitfall muss die ARGE zudem den Sinn der Maßnahme nachweisen, also welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird. Ohne Eingliederungskonzept keine AGH.
Soweit die bundesweit einheitliche Rechtsprechung zu AGHs, welche auch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer "Arbeitshilfe AGH" (=> Downloads) als Mindestvoraussetzung vorschreibt.
ZitatMuss ich einen 1 Euro Job annehmen, wenn meine Aufwendungen dafür höher sind als die Aufwandsentschädigung?
Die Zumutbarkeitskriterien in § 10 SGB II gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, also AGH usw.
Ein "Sonstiger wichtiger Grund" nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II liegt u.a. vor, "wenn die Aufwendungen für die angebotene Arbeit höher sind als die Einnahmen aus der Arbeit" (Rz 10.26 der Durchführungshinweise zu § 10 SGB II). Das heißt im Klartext: wenn die Maßnahme des Amtes höhere Kosten verursacht als man dafür als Lohn oder Entschädigung erhält, kann die Maßnahme Folgenlos abgelehnt werden. Bei uneinsichtigen Sachbearbeitern muss man sich allerdings u.U. auf einen Rechtsstreit, d.h. Klage vor dem Sozialgericht, einstellen, um sein Recht auch zu bekommen.

Bei weiteren Fragen dazu mach Bitte ein eigenes Thema auf damit wir hier im (Fremd)thema nicht weiter shreddern.

MfG FN
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Andree am 07. Januar 2024, 18:27:31
Guten Abend,

Ja das Thema ist schon sehr komplex......

Habe jetzt gelesen es geht hauptsächlich um die Leute die eine zumutbare Arbeit verweigern, und die einen Mini Job oder Maßnahme machen nicht gleich alles gestrichen wird.

Liegt ja auch auf der Hand irgendwie, aber ohne Lebensmittel — Gutscheine ist die Schuldenfalle vorprogrammiert (Stromkosten).

Es soll ja jetzt schnell gehen.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Vollloser am 08. Januar 2024, 00:14:17
@Andree
Diese sog. "angebotene" "zumutbare Arbeit" muss auch in sich existenzsichernd sein !

Randnummer 209 des Sanktionsurteils des Bundesverfasssungsgerichts von 2019:
"Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen."

Also hier sind keine Minijobs und/oder irgendwelche "Maßnahmen" o. ä. gemeint !
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Turok am 09. Januar 2024, 08:13:41
Mal anders gefragt: Ist es dann nicht besser kommende Meldetermine zu Ignorieren und lieber dauerhaft 30% Sanktioniert zu werden? Oder können die dann trotzdem 2 Monate komplett Sanktionieren? Wenn man nicht zum Meldetermin erscheint, kann ja auch kein oder nur schwer zumutbarer Job vermittelt werden?

Also den Sachbearbeitern keine Chance zu geben 2 Monate Komplett zu Sanktionieren. Sondern aufgrund von Nichterscheinen dauerhaft 30 % zu erhalten. Würde das wohl funktionieren?

Würde gerne mal eure Meinung dazu hören.

Grüße
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Marco1982 am 09. Januar 2024, 11:16:12
Zitat von: Turok am 09. Januar 2024, 08:13:41Mal anders gefragt: Ist es dann nicht besser kommende Meldetermine zu Ignorieren und lieber dauerhaft 30% Sanktioniert zu werden? Oder können die dann trotzdem 2 Monate komplett Sanktionieren? Wenn man nicht zum Meldetermin erscheint, kann ja auch kein oder nur schwer zumutbarer Job vermittelt werden?

Also den Sachbearbeitern keine Chance zu geben 2 Monate Komplett zu Sanktionieren. Sondern aufgrund von Nichterscheinen dauerhaft 30 % zu erhalten. Würde das wohl funktionieren?

Würde gerne mal eure Meinung dazu hören.

Grüße


Nein Stellenangebote kommen bei mir per Post, bei Termine gehts eher um Maßnahmen.

Müsst ihr für jedes Stellenangebot persönlich zum Berater?
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: cherrylady18 am 09. Januar 2024, 11:35:01
Sparen kann die Regierung indem sie auf die Vergrößerung des Regierungsgebäudes und die geplante Wohnung für den Kanzler verzichtet. Wozu braucht Scholz eine 200 qm große Luxuswohnung? :wand: Außerdem Sollte der aufgeblähte Bundestag deutlich reduziert werden.
Auch die Millionen die wir nach Indien schicken damit dort Fahrradwege gebaut werden können.
Als nächstes die Bonuszahlungen für Beamte, dazu zählen natürlich auch die Politiker zurücknehmen.
Dann gibt es noch die Flüchtlingsunterkünfte die von unsere Kosten gereinigt werden müssen. Können die nicht selber putzen? :teuflisch: Natürlich müssen sie auch auf Staatskosten bekocht werden. Können die nicht kochen :teuflisch: Ich bin auch der Meinung das die Migranten so schnellstmöglich arbeiten dürfen. Aber nein da werden Migranten, die gut ausgebildet sind und einen guten Job machen zurückgeschickt :wand:
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Kubioz am 09. Januar 2024, 12:11:27
Mal dumm gefragt. Stellenangebote bzw Aufforderungen zur Bewerbung kommen ja wie Marco1982 schon geschrieben hat per Post. Wenn ich das richtig verstanden habe dann wird doch nur derjenige zu 100% sanktioniert der einen angebotenen Job ablehnt auf den er auch wirklich angestellt worden wäre - sprich beworben, vorgestellt hat. Ein Stellenangebot/Aufforderung zur Bewerbung ist doch keine Garantie das man dort auch angestellt werden würde. Das kann doch nur bedeuten, entweder wird jedes Stellenangebot/Aufforderung zur Bewerbung bei Nichtbewerbung schon mit 100% sanktioniert oder man bewirbt sich einfach nicht auf ungeeignete Stellen und kommt so gar nicht in die Gefahr überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und es bleibt bei den 30%. Was trifft nun zu?
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: cherrylady18 am 09. Januar 2024, 14:41:11
Bevor das JC mich zwangsweise in Rente geschickt hat, natürlich mit entsprechenden Abzügen, habe ich etliche Bewerbungen geschrieben. Aber nicht eine Firma hat auf meine Bewerbungen geantwortet. Halt, doch eine Zeitarbeitsfirma hat mich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ich wurde nicht eingestellt weil ich zu alt war. Das hätten sie aber aus der Bewerbung bzw. Lebenslauf sehen können. dumm gelaufen.
Auch mein Mann sollte sich bei einer Firma melden. Telefongespräch, sie würden sich wieder melden. Haben sie auch aber nur um abzusagen. Kurze Zeit später sollte meinem Mann der Regelsatz gekürzt werden, weil er sich lt. Aussage der Firma nicht gemeldet hat. Zum Glück hatten wir einen Telefonnachweis das er sich gemeldet hat und die Firma auch ihn angerufen hat.
Für meinen chronisch kranken Sohn (Epilepsie) war es noch schlimmer. Er wurde von einem Logistikunternehmen eingestellt. Musste um 7:00 Uhr morgens anfangen. War recht schwierig weil die öffentlichen Verkehrsmittel zu so früher Stunde noch nicht fuhren. Er musste die 1. U-Bahn nehmen Anschlussbus mit langer Wartezeit. Aber immerhin war er pünktlich zur Stelle. Zur Belohnung wurde er umgehend nach Hause geschickt. Aber an den Wochenenden , Heiligabend und Sylvester durfte er arbeiten. Weil andere keine Lust hatten. Zum Dank wurde er in der 1. Woche in neuen Jahr fristlos entlassen.
Was würde denn heute passieren??? Wird man dann auch schon sanktionier :schock:
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Turok am 09. Januar 2024, 19:16:37
Ich glaube wir warten bis man genau weiß welche Bedingungen erfüllt sein müssen um 100% Sanktion für 2 Monate zu bekommen.

Vielleicht weiß das schon jemand?

Und ich habe seid Jahren kein Stellenangebot per Post bekommen, ich werde hin und wieder mal eingeladen, darum die Frage von mir.

Aber eigentlich mache ich mir da keine Sorgen, mich kann man nicht vermitteln, Maßnahmen usw. alles zwecklos ich bin auch nicht behindert oder so, einfach immer nur gut vorbereitet ;-)
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Marco1982 am 09. Januar 2024, 19:43:52
Genau einfach mal abwarten, einige haben hier Panik als ob sie bis jetzt jede Woche Stellenangebote bekommen haben und sie jeder Arbeitgeber sofort einstellen will.

Alles andere bleibt doch wie bis jetzt auch, da wird nix höher Sanktioniert.





Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Ottokar am 10. Januar 2024, 12:46:34
Ich gehe davon aus, dass dazu dann auch eine Anweisung für die JC gE erlassen wird.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Januar 2024, 14:50:02
Kubioz

Zitat von: Kubioz am 09. Januar 2024, 12:11:27oder man bewirbt sich einfach nicht auf ungeeignete Stellen
auf ungeeignete Stellen muss man sich auch nicht bewerben.
Da soll der SB seine Hausaufgaben richtig machen weil egal was kommt hat er Pech.

Zitat von: Kubioz am 09. Januar 2024, 12:11:27und es bleibt bei den 30%. Was trifft nun zu?
s. oben (für ungeeignete Stellenangebote kann man nicht sanktioniert werden) deswegen dann auch keine 30 %.

Was beim ignorieren passieren kann wäre eine Leistungseinstellung weil Zweifel aufkommen könnten dass du woanders wohnst weil du nicht reagierst. In dem Fall natürlich erst wenn ein entsprechendes Anhörungsschreiben auch nicht beantwortet wird.

cherrylady18

Zitat von: cherrylady18 am 09. Januar 2024, 14:41:11Was würde denn heute passieren??? Wird man dann auch schon sanktionier :schock:
Nein er ist ja da gewesen.
und wenn er nicht angefangen hätte dann vllt. aus zeitlichen
Zitat von: cherrylady18 am 09. Januar 2024, 14:41:11Musste um 7:00 Uhr morgens anfangen. War recht schwierig weil die öffentlichen Verkehrsmittel zu so früher Stunde noch nicht fuhren. Er musste die 1. U-Bahn nehmen Anschlussbus mit langer Wartezeit.
Gründen. Oder anderen nach den Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)

Zitat von: Turok am 09. Januar 2024, 19:16:37Vielleicht weiß das schon jemand?
Ottokar hat da schon mal ein bißerl was dazu geschrieben aber noch ist ja nichts Gesetzliches also abwarten.
https://hartz.info/index.php/topic,133179.0.html

MfG FN
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Rotti am 10. Januar 2024, 15:55:31
Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 13:19:11Früher (BSHG) mussten die mit Warnweste, Eimer und Pieke das Straßenbegleitgrün sauber halten.
aber immer zu zweit.  :grins:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2024, 14:18:39so unglaublich es klinkt aber das ist bei unserer O.-Kommune immer noch ein 1 Euro Job.
und nicht nur da manche könnten ohne das ihren erhöhten Bedarf an Zigaretten und Schn... gar nicht anders finanzieren.
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: Miau am 10. Januar 2024, 19:06:56
Mir stehen die Haare zu Berge... Anstatt diesen ganzen aufgeblasenen Apparat von Jobcentern mal von Grund auf auf Effektivität zu trimmen, fällt denen nichts anderes ein als auf die Bürgergeldbezieher einzudreschen, um auf Biegen und Brechen Geld einzutreiben.

Bei meinem letzten Vorladung im JC: gähnende Leere auf Fluren und in den Wartebereichen. Zu hören waren beschäftigungslose SBler, die gelangweilt in einem Raum herumsaßen und sich quatschend und witzelnd ihre Arbeitszeit vertrieben...

Es gäbe unzählige Einsparungspotentiale in der Struktur, Organisation und Durchführung von JCs. Trotz aller (unsinnigen) Maßnahmen wird dort seit ewigen Zeiten die Arbeitslosigkeit fantasielos und notfalls mit der Knute lediglich verwaltet. Was anderes fällt denen nicht ein. Weder den jeweiligen Regierungen noch den jeweils zuständigen SBs. 

Glaube nicht, dass es lediglich um Totalsanktionen des Regelsatzes bei 150 0000 Bürgergeldbeziehern bleibt.

Schon dieser Begriff "Totalverweigerer" bedeutet eine Stigmatisierung und Beleidigung von Betroffenen. Was bedeutet denn genau eine"zumutbare" Arbeit, wie ist denn genau definiert, was als "willentlich" abgelehnt gelten soll, wann erfüllt man denn den "Tatbestand" von "mehrfach" abgelehnt (bereits dann schon, wenn man sich nur auf eine der drei gleichzeitig zugeschickten Stellenangeboten bewirbt?). Diese Formulierungen mit Interpretationsspielraum öffnen Tür und Tor für  willkürliche Unterstellungen von "Totalverweigerung" und willkürliche Veranlassungen von existenzbedrohenden Konsequenzen.
Immer in der Hoffnung, dass der Betroffene sich nicht wehrt oder nicht weiß wie er sich wehren kann.Vor allem hat der Betroffenen erst einmal ein dickes Problem...

Ich finde, es reicht. Worauf warten?

Wenn das Gesetz wie im Gesetzesentwurf unverändert den Bundestag und den Bundesrat passiert hat (offenbar findet er Rückhalt bei ALLEN Bundestags- und Bundesratsparteien), kommt es zur Anwendung und diese verleitet dazu, diese auch ungerechtfertigt anzuwenden. Davon bin ich überzeugt.

Die Bauern protestieren, Wir sollten es auch tun. Gerade, weil wir keine Lobby haben, die uns den Rücken stärkt. Ich persönlich kann kein gutes Gewissen haben, wenn dies angeblich nur 150 0000 betreffen sollte. Jeder von ihnen ist einer zu viel. Das muss man sich mal vorstellen. Max. 8 Monate kein Geld fürs Essen und Strom! Gehts noch? Nein!

Aber keine Steuererhöhungen und weiterhin keine Vermögenssteuer! Pfui!
Titel: Aw: 100% Sanktionen für 2 Monate???
Beitrag von: jens123 am 10. Januar 2024, 19:09:21
Diese neue 2-Monats-Sanktion ist (zumindest) noch nicht beschlossen. Wenn die Definition für das "Vergehen" so hart eingegrenzt bleibt, wird sich in der Praxis wahrscheinlich nicht viel ändern. Und Säcke voll Sanktionen gab es auch bisher schon.

Allein der angedachte, konkrete Wortlaut, dass die "Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden" muss, schränkt den Deliquentenkreis deutlich ein. Faktisch müsste hier ja ein fertiger Arbeitsvertrag auf dem Tisch liegen, der nicht unterschrieben wird. Soweit muss man erstmal kommen. Eine Rarität!

Die Angelegenheit ist sowieso in sich unlogisch, da die selbst sagen, dass einerseits und erfahrungsgemäß zahlenmäßig nur Wenige für diese Geldbeschaffung bei den Ärmsten in Frage kommen werden, aber andererseits durch den Unfug ein sagenhafter Einsparbetrag herbeiphantasiert wird.

Ich halte die Null-Nummer eher für einen taktischen Stinkefinger der SPD an die CDU, da letztere immer wieder weitere Verschärfungen beim Bürgergeld forderte und das Thema bei zukünftigen Wahlkämpfen ausrollen wird. Die SPD kann nun nach außen hin den harten Sanktions-Hund spielen und die CDU muss sich was Neues ausdenken...