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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:36:19

Titel: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:36:19
Hallo zusammen,
uns hat das "nette" JC aufgefordert unsere Kinder 3 und 5 ins Kindergarten zu stecken, was wir unbedingt vermeiden möchten (persönliche Gründe). Meine Frau ist eigentlich noch lange in Elternzeit und ich bin Student in Erziehungsurlaub. Wir beide bekommen zwar Bürgergeld, aber der Zwang ist ein extemes Problem für uns. Kinder ab 3 Jahren müssen wohl in die Kita, sonst gibts kein Geld.
Gibt es da eine Lösung um es zu umgehen?

LG
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 28. Dezember 2023, 19:41:09
Hallo,
ihr müsst nur stehts bemüht sein, dass die Kinder einen Kingergarten Platz bekommen.
Habt ihr vom Jobcenter eine schriftliche Aufforderung mit RFB erhalten?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt um sich erstmalig um einen Kindergartenplatz zu kümmern. Die Wartelisten sind in den meisten Städten lang. Wenn ihr euch jetzt auf die Warteliste setzen lasst, dürfte das noch länger dauern.

Und wenn ihr eine Zusage vom Kindergarten bekommt, einfach um etwas Geduld bitten, da ihr erst die Kostenübernahme vom Amt schriftlich haben müsst, bis ihr zusagen könnt. Dann geht der Antrag ans JC und so schnell wie die dort arbeiten, wird der Kindergarten vielleicht nicht warten wollen. Aber ohne Kostenzusage kann man keine Verträge unterschreiben.....
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:57:40
Zitat von: lappa am 28. Dezember 2023, 19:41:09Hallo,
ihr müsst nur stehts bemüht sein, dass die Kinder einen Kingergarten Platz bekommen.
Habt ihr vom Jobcenter eine schriftliche Aufforderung mit RFB erhalten?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt um sich erstmalig um einen Kindergartenplatz zu kümmern. Die Wartelisten sind in den meisten Städten lang. Wenn ihr euch jetzt auf die Warteliste setzen lasst, dürfte das noch länger dauern.

Und wenn ihr eine Zusage vom Kindergarten bekommt, einfach um etwas Geduld bitten, da ihr erst die Kostenübernahme vom Amt schriftlich haben müsst, bis ihr zusagen könnt. Dann geht der Antrag ans JC und so schnell wie die dort arbeiten, wird der Kindergarten vielleicht nicht warten wollen. Aber ohne Kostenzusage kann man keine Verträge unterschreiben.....

Der ganze Witz ist das wir NICHT die Kinder in die Kita abgeben möchten. Wir wollen die Kinder bis zur Schule selbst erziehen. Sogar Uni Abbruch und Kündigung für meine Frau würde infrage kommen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: september23 am 28. Dezember 2023, 20:24:33
Ihr erzieht die Kinder doch trotzdem.
Abbruch des Studiums oder Aufgabe des Jobs?
Bloss nicht in die Kita, die ihr nach eurem Geschmack ja suchen dürft?

Das kann man nicht ernst nehmen, sorry.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Milla am 28. Dezember 2023, 20:55:31
Ich finde es wichtig das die Kinder frühzeitig soziale Kontakte zu anderen Kindern und Personen haben. Daher kann ich das Verhalten nicht nachvollziehen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 28. Dezember 2023, 21:04:55
Zitat von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:57:40Sogar Uni Abbruch und Kündigung für meine Frau würde infrage kommen.
Ganz ruhig bleiben. Da gibt es schlimmstenfalls mal ne Sanktion, wenn es ganz schlecht läuft.

Wenn ihr euch bei Kindergärten auf die Warteliste setzen lasst, kann das immer noch passieren, dass der Brief mit der Zusage nie ankommt oder man nach der telefonischen Zusage den Anruf wieder vergisst und nicht reagiert.
So lange ihr den Kindergärten nicht auf die Nase bindet, dass ihr JC Kunden seid, verläuft das dann einfach im Sande.

Zitat von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:36:19Kinder ab 3 Jahren müssen wohl in die Kita, sonst gibts kein Geld.
So hart ist das auch nicht. Das JC kann nur verlangen, dass ihr euch (vergeblich) darum bemüht einen Kindergartenplatz zu bekommen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Schnuffel01 am 29. Dezember 2023, 00:33:31
Ich kann den Wunsch ganz gut nachvollziehen. Die städtische KiTa von Sohnemann war auch nur eine Verwahranstalt.
Zum Glück bekamen wir erst einen Platz, als er 3 Jahre-8 Monate war. Das war ok. Und dann nur ein paar Stunden. Völlig ausreichend gewesen.

Die Kitas von freien Trägern waren qualitativ besser, leider klappte es dort nicht.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 00:45:04
Zitat von: lappa am 28. Dezember 2023, 21:04:55
Zitat von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:57:40Sogar Uni Abbruch und Kündigung für meine Frau würde infrage kommen.
Ganz ruhig bleiben. Da gibt es schlimmstenfalls mal ne Sanktion, wenn es ganz schlecht läuft.

Wenn ihr euch bei Kindergärten auf die Warteliste setzen lasst, kann das immer noch passieren, dass der Brief mit der Zusage nie ankommt oder man nach der telefonischen Zusage den Anruf wieder vergisst und nicht reagiert.
So lange ihr den Kindergärten nicht auf die Nase bindet, dass ihr JC Kunden seid, verläuft das dann einfach im Sande.

Zitat von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:36:19Kinder ab 3 Jahren müssen wohl in die Kita, sonst gibts kein Geld.
So hart ist das auch nicht. Das JC kann nur verlangen, dass ihr euch (vergeblich) darum bemüht einen Kindergartenplatz zu bekommen.

Erstmal Danke, definitiv ein guter Tipp!
Wie schaut die Sanktion aus? 10% oder dann bis 30% hoch und für beide?
Wir haben wohl recht viele Kita in unserem Kaff. Können wir beanstanden das beide in die selbe Kita sollen, wird für die sicher problemetischer.

Und wenn es dann trotzdem soweit ist das die ein Platz bekommen, können wir dann einfach selten die Kinder hinbringen oder bringt das auch Probleme?

Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 29. Dezember 2023, 01:05:25
Was genau hat euch das JC denn für eine Pflicht gegeben? Also was steht im Schreiben und in der RFB (falls ihr das nicht macht)?

Sofern es keine konkreten Vorgaben gibt, hat man alle Freiheiten, z.B. den "besten" Kindergarten raussuchen (teuerste/ längste Warteliste) und nur dort auf die Warteliste setzen lassen.


Einfach kreativ an Pflichten des JC rangehen: Immer stets bemüht sein, aber am Ende leider so ungeschickt anstellen, dass es schief geht.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Schnuffel01 am 29. Dezember 2023, 01:08:00
Zitat von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 00:45:04können wir dann einfach selten die Kinder hinbringen oder bringt das auch Probleme?

Kleine Kinder sind anfangs in der Kita häufiger krank. Da sind die Erzieher auch froh, keine kranken Kinder betreuen zu müssen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 01:25:40
Zitat von: lappa am 29. Dezember 2023, 01:05:25Was genau hat euch das JC denn für eine Pflicht gegeben? Also was steht im Schreiben und in der RFB (falls ihr das nicht macht)?

Sofern es keine konkreten Vorgaben gibt, hat man alle Freiheiten, z.B. den "besten" Kindergarten raussuchen (teuerste/ längste Warteliste) und nur dort auf die Warteliste setzen lassen.


Einfach kreativ an Pflichten des JC rangehen: Immer stets bemüht sein, aber am Ende leider so ungeschickt anstellen, dass es schief geht.

Ein Schreiben gab es noch nicht. Meine Frau war alleine da und wurde wohl sehr unter Druck gesetzt. Beim nächsten Termin soll sie eine Kita Anmeldung mitbringen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hary am 29. Dezember 2023, 02:12:12
Aus welchem Grund wollt ihr eure Kinder in keine Kita geben? Als Eltern habt ihr ja einen theoretischen Anspruch auf Kinderbetreuung und müsstet diesen eben auch nutzen. Wenn dies der Verringerung der Hilfsbedürftigkeit dient. Alternativ müsstet ihr gewichtige Gründe vortragen, die dagegen sprechen. Davon abgesehen ist es für Kinder sinnvoll unter anderen Kinder zu sein und im Kindergarten finden ja auch Vorbereitungen auf die Schule statt. So was ist bei einem fünfjährigen Kind ja durchaus relevant.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 29. Dezember 2023, 02:23:33
Ab sofort nicht mehr alleine hingehen. Du kannst deine Frau als Beistand begleiten.

Wenn das nur mündlich war, gibt es keinen Grund irgendwas zu machen. Einfach nichts machen und niemals zugeben, dass der SB das verlangt hat. Wenn der SB beim nächsten Termin fragt, dreist lügen; Selbstverständlich habe ich mich darum gekümmert.

Und dann einfach alle Nachfragen ignorieren mit dem Hinweis, dass man bereits alles erledigt hat und es keinen Grund gibt zu weiteren Diskussionen zum Thema.

Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 02:47:08
Zitat von: Hary am 29. Dezember 2023, 02:12:12Aus welchem Grund wollt ihr eure Kinder in keine Kita geben? Als Eltern habt ihr ja einen theoretischen Anspruch auf Kinderbetreuung und müsstet diesen eben auch nutzen. Wenn dies der Verringerung der Hilfsbedürftigkeit dient. Alternativ müsstet ihr gewichtige Gründe vortragen, die dagegen sprechen. Davon abgesehen ist es für Kinder sinnvoll unter anderen Kinder zu sein und im Kindergarten finden ja auch Vorbereitungen auf die Schule statt. So was ist bei einem fünfjährigen Kind ja durchaus relevant.

Kurzfassung: Wir haben keine Kinder gemacht um die von fremden Erziehen zu lassen. Unser ältester ist das beste Beispiel dafür das es eine gute Entscheidung war.
Am liebsten wäre mir sogar Homeschooling, aber das ist wohl in DE leider nicht möglich

Zitat von: lappa am 29. Dezember 2023, 02:23:33Ab sofort nicht mehr alleine hingehen. Du kannst deine Frau als Beistand begleiten.

Wenn das nur mündlich war, gibt es keinen Grund irgendwas zu machen. Einfach nichts machen und niemals zugeben, dass der SB das verlangt hat. Wenn der SB beim nächsten Termin fragt, dreist lügen; Selbstverständlich habe ich mich darum gekümmert.

Und dann einfach alle Nachfragen ignorieren mit dem Hinweis, dass man bereits alles erledigt hat und es keinen Grund gibt zu weiteren Diskussionen zum Thema.



Löst zwar alles das Problem nicht endgültig, aber es ist schonmal ein Anfang. Vielen Dank!
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Birgit63 am 29. Dezember 2023, 06:31:17
Dann hättet ihr eure Kinder bekommen sollen, wenn ihr nicht auf Sozialleistungen angewiesen wärt. Solch einen Luxus muss man sich leisten können. Ihr bekommt Geld vom Steuerzahler. Dieser gibt seine Kinder in die Kita, damit ihr eure Kinder zu Hause erziehen könnt. Das kann es auch nicht sein. Meine Tochter ist in die Kita gegangen und meine Enkelkinder haben auch beide eine Kita besucht. Es hat ihnen nicht geschadet. Das Verhältnis zu den Eltern ist weiterhin sehr eng.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: skeptiker12 am 29. Dezember 2023, 08:17:42
Kita ist nicht gleich Kita.
Wer nur von seinem eigenen begrenzten Blickwinkel urteilt, kennt das größere Bild nicht.

Ich kenne einige Leute, deren Kindern die Kita und der Kindergarten geschadet haben.
'Es gibt sehr wohl gut begründete Entscheidungen, diese Kinderverwahranstalten (was oft der Fall ist) zu meiden.

In der Grundschulklasse der Tochter eines Bekannten ist es unerträglich. Die lieben Mitschüler schreien im Unterricht, die Lehrer schreien gegen den Lärm an, schaffen es aber nicht, für Ruhe zu sorgen.
Diese Mitschüler waren alle in der Kita und im Kindergarten. War wohl doch nicht so positiv, oder ?

Diese Tochter des Bekannten wurde schon in der Kita gemobbt, von Gleichaltrigen und Älteren geschubst, auf dem Spielplatz von allen Geräten vertrieben und die Erzieherinnen taten nichts dagegen. Sie weinte die ganze Zeit. Das sind also die "enorm wichtigen sozialen Kontakte", welche schon kleine Kinder angeblich so dringend benötigen.
Prima Ansichten haben die konditionierten Menschen, aber da sie in der Mehrheit sind, ist es halt "normal".

In der Grundschule der Tochter des Bekannten hat es sich bitter gerächt, daß die Kitas und Kindergärten die Kinder nicht erziehen, sondern eher noch mehr verwahrlosen, denn viele Lehrer haben gekündigt. Sie hielten den Lärm und die Rüpeleien der Kinder nicht mehr aus.
Erst neulich kam ein junger Englisch-Lehrer, der sich sehr bemühte. Doch nach wenigen Wochen waren seine Nerven ruiniert und er verschwand.
Die Schulleiterin war völlig am Ende mit ihren Nerven. Sie musste aufgrund der politischen Verhältnisse in Berlin ständig betonen, daß ihre Schule "Integration" und "Toleranz" und so weiter praktiziert, während die Wirklichkeit ganz anders aussieht. Nun ist sie nach Monaten der Dauer-Krankschreibung ganz weg. Vermutlich Erwerbsunfähigkeit, soweit es bekannt ist. Sie darf und wird es nicht an die große Glocke hängen, weil ihr sonst der Entzug der Pension droht wegen "Delegitimierung des Staates".

Aufgrund des Lehrermangels fallen immer mehr Stunden aus und die 6.Klässler sind fast 2 Jahre mit dem Stoff hinterher.

Es gibt übrigens ein paar Lehrer und Schuldirektoren und auch Kita-Leiterinnen, welche all diese Mißstände öffentlich gemacht haben, doch die Massenmedien haben nichts davon gebracht, weil die Wahrheit nicht ans Licht kommen darf. Schließlich wollen die dafür verantwortlichen Parteien unbedingt wieder gewählt werden.

Es mag gute Kitas geben, aber es sind nicht alle Kitas gut.
Anstatt gleich alle zu verurteilen, welche gute Gründe haben, ihre Kinder nicht diesem kaputten System anzuvertrauen, wäre es sinnvoll, sich mit den Fakten zu beschäftigen. Dafür muss man allerdings alternative Medien suchen, wo man die Fakten findet.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Birgit63 am 29. Dezember 2023, 09:18:09
Ihr müsst eure Kinder ja auch nicht in die Kita geben. Es gibt auch Tagesmütter. Ihr müsst alles tun, um eure Hilfebedürftigkeit zu verringern. Dazu gehört eben auch, die Kinder ab dem 3. Lebensjahr in fremde Hände zu geben, um eine Arbeit aufzunehmen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 16:07:46
Das Thema ob und wieso wir unsere Kinder in die Kita geben oder nicht geben wollen spielt keine Rolle. Erspart uns bitte das Moral gelabber hier. Ist ja schlimmer wie ein Gespräch mit JC Mitarbeitern hier...
Es geht einzig und alleine hier wie man ZWANG vermeiden!


Wieder zum Thema:

Muss meine Frau jetzt eigentlich auch zwangsweise ihre Elternzeit, die eigentlich noch Jahre geht frühzeitig beenden? Wenn ja, gäbe es eine Sperre wenn sie direkt kündigt?

Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: AlterGaul am 29. Dezember 2023, 16:47:08
Zitat von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 16:07:46Das Thema ob und wieso wir unsere Kinder in die Kita geben oder nicht geben wollen spielt keine Rolle. Erspart uns bitte das Moral gelabber hier. Ist ja schlimmer wie ein Gespräch mit JC Mitarbeitern hier...
Es geht einzig und alleine hier wie man ZWANG vermeiden!
Melde dich von den Sozialleistungen ab und du hast überhaupt keinen "Zwang" mehr. Anstatt nur über deine Rechte nachzudenken hast du ebenso Pflichten und dabei spielt deine Lebenseinstellung keine Rolle.

Zitat von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 16:07:46Wieder zum Thema:

Muss meine Frau jetzt eigentlich auch zwangsweise ihre Elternzeit, die eigentlich noch Jahre geht frühzeitig beenden? Wenn ja, gäbe es eine Sperre wenn sie direkt kündigt?


Wo will sie die Elternzeit denn kündigen bzw. bei wem? Steht sie in einen Beschäftigungsverhältnis?
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 29. Dezember 2023, 17:13:40
Ganz entspannt bleiben. Wer Bürgergeld bezieht muss nur so tun, als ob er stehts bemüht ist die Hilfsbedürftigkeit zu beenden/reduzieren. Damit sind alle Pflichten erfüllt - so lange das JC nicht nachweisen kann, dass es nur simuliert ist.


Es gibt keinen Grund jetzt voreilig irgendwas zu machen. Wenn das JC möchte, dass deine Frau ihre Elternzeit beendet, dann muss es deiner Frau das schriftlich geben, inklusive RFB (Wenn sie das nicht machst, dann gibt es Sanktion X oder vorläufige Leistungseinstellung bis zum Nachholen der Mitwirkungspflicht. Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden. usw. usf).
Bis das schriftlich vorliegt, sind die Worte des SBs im JC nur unverbindlicher Schall und Rauch. Es ist nicht gesund zu viel am Rauch zu schnuppern.  :grins:
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 17:25:07
Wenigstens einer hier der keine Moralapostel ist  :grins:
Ich verstehe es ja mit dem hinauszögern, aber damit ist das Problem wie bei der Kita ja nicht endgültig gelöst. Früher oder später wird ihr nichts übrig bleiben wie vorzeitig die Elternzeit abzubrechen, da der Job aber wegen einem Umzug jetzt leider viel zu weit weg ist bleibt am Ende nur die Kündigung. Das gibt Max. 10% oder?
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: september23 am 29. Dezember 2023, 18:13:05
Zitat von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 16:07:46Es geht einzig und alleine hier wie man ZWANG vermeiden!
Es gibt keinen. Du musst nichts vermeiden.

Zitat von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 16:07:46Muss meine Frau jetzt eigentlich auch zwangsweise ihre Elternzeit, die eigentlich noch Jahre geht frühzeitig beenden? Wenn ja, gäbe es eine Sperre wenn sie direkt kündigt?
Nein, muss sie nicht, auch wenn unklar ist, was das für Jahre sein sollen.
Und Sperre gibt es nur bei Bezug von ALG-I.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 29. Dezember 2023, 18:43:24
Es gibt keine andere Lösung als das mit dem Kindergarten so lange wie möglich hinauszuzögern und zu tricksen. Es wird euch nicht gelingen offiziell die Kinder mit über 3 Jahren zu betreuen.

Auf keinen Fall die Elternzeit abbrechen. Nehmt das Geld mit und erst nachdem die Elternzeit vorbei ist, müsst ihr weiter schauen.

Ist die Fahrzeit unzumutbar? Sprich Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als 2,5h täglich? Ist das nur mit den Öffis so oder auch mit dem Auto? Falls ihr kein Auto habt, beim JC beantragen: Dann dürfen die entscheiden ob ihr ein Auto finanziert bekommt oder der Job gekündigt werden darf.

Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 19:23:04
Zitat von: lappa am 29. Dezember 2023, 18:43:24Auf keinen Fall die Elternzeit abbrechen. Nehmt das Geld mit und erst nachdem die Elternzeit vorbei ist, müsst ihr weiter schauen.

Uns wurde gesagt das meine Frau die Elternzeit abbrechen muss und die Arbeit wieder aufnehmen soll, sonst irgendwas mit Darlehen oder so
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 29. Dezember 2023, 23:21:03
Linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus - oder umgekehrt. So lange ihr nichts schriftliches bekommt, hat das Gelaber vom SB 0 Relevanz.
Und selbst wenn ihr etwas schriftlich bekommt: Immer prüfen, ob das so korrekt ist, wie das JC es schreibt.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 23:36:43
Zitat von: lappa am 29. Dezember 2023, 23:21:03Linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus - oder umgekehrt. So lange ihr nichts schriftliches bekommt, hat das Gelaber vom SB 0 Relevanz.
Und selbst wenn ihr etwas schriftlich bekommt: Immer prüfen, ob das so korrekt ist, wie das JC es schreibt.

Was meinst du mit Prüfen, bei wem, wie?
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 29. Dezember 2023, 23:41:33
Mindestens mal googlen. Bei größeren Angelegenheiten evtl. vom Anwalt beraten lassen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: september23 am 30. Dezember 2023, 10:02:01
Zitat von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 19:23:04Uns wurde gesagt das meine Frau die Elternzeit abbrechen muss und die Arbeit wieder aufnehmen soll, sonst irgendwas mit Darlehen oder so
Die Kinder sind 3 und 5. Um welche Elternzeit, die "noch Jahre geht", während das jüngste Kind bereits 3 Jahre alt ist, handelt es sich hierbei?

Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: AlterGaul am 30. Dezember 2023, 13:48:56
Zitat von: september23 am 30. Dezember 2023, 10:02:01
Zitat von: Hanswurst am 29. Dezember 2023, 19:23:04Uns wurde gesagt das meine Frau die Elternzeit abbrechen muss und die Arbeit wieder aufnehmen soll, sonst irgendwas mit Darlehen oder so
Die Kinder sind 3 und 5. Um welche Elternzeit, die "noch Jahre geht", während das jüngste Kind bereits 3 Jahre alt ist, handelt es sich hierbei?


Das hatte ich auch bereits versucht herauszufinden. Auf unliebsame Fragen wird seitens des TE nicht geantwortet, weil er wohl nur seine Sicht und Meinung respektiert. Offensichtlich pocht er nur auf seine Rechte und vergisst wohl seine Pflichten.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Sheherazade am 30. Dezember 2023, 15:21:11
Zitat von: AlterGaul am 30. Dezember 2023, 13:48:56Offensichtlich pocht er nur auf seine Rechte und vergisst wohl seine Pflichten.

Vielleicht kann er uns ja wenigstens mitteilen, wo das Recht verankert ist, dass beide Elternteile zwecks Kinderbetreuung zu Hause sein dürfen bzw. von der Pflicht befreit sind, ihre Hilfebedürftigkeit zu mindern oder abzustellen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 18:29:27
Zitat von: lappa am 29. Dezember 2023, 23:41:33Mindestens mal googlen. Bei größeren Angelegenheiten evtl. vom Anwalt beraten lassen.

Gibt's da nicht wo man kostenlos oder auf Staatskosten das Zeug vom JC prüfen kann? Als jemand der all die Tricks vom JC nicht kennt ist man echt aufgeschmissen. Hätte noch nie so extreme Abneigungen gespürt wie beim ersten JC Termin und ich hatte schon mit allen Behörden zu tun....


Im Internet steht irgendwie immer das selbe 0815 Zeug und selbst hier im Forum bist du der einzige der tatsächlich einem Tipps gibt. Der Rest spielt hier nur Moralapostel als wären sie Hobby JC Mitarbeiter...
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: september23 am 30. Dezember 2023, 19:18:05
Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 18:29:27Im Internet steht irgendwie immer das selbe 0815 Zeug und selbst hier im Forum bist du der einzige der tatsächlich einem Tipps gibt. Der Rest spielt hier nur Moralapostel als wären sie Hobby JC Mitarbeiter...
Die Frage war sachlich: Welche Elternzeit, die laut Deiner Aussage noch Jahre gehen soll, liegt bei euch vor, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Was ist daran Moralapostel? Wenn ich ehrlich bin, habe ich eher den Verdacht, dass Du uns hier einen Bären aufbindest, so von wegen "Kind ist 3 und Frau in Elternzeit" oder offen "kann ich nicht auf Staatskosten prüfen, wie ich der Rechtslage entgehen kann, da diese ein Trick ist".

Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 18:29:27Hätte noch nie so extreme Abneigungen gespürt wie beim ersten JC Termin und ich hatte schon mit allen Behörden zu tun...
.
Kann man sich vorstellen. Ist immer so, wenn man im Grund weiß, dass man im Unrecht ist.

   :bye:


Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 19:50:17
Zitat von: september23 am 30. Dezember 2023, 19:18:05Die Frage war sachlich: Welche Elternzeit, die laut Deiner Aussage noch Jahre gehen soll, liegt bei euch vor, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.
Zitat von: september23 am 30. Dezember 2023, 19:18:05Die Frage war sachlich: Welche Elternzeit, die laut Deiner Aussage noch Jahre gehen soll, liegt bei euch vor, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Pro Kind stehen Frauen 3 Jahre zu. Wir haben schneller Kinder bekommen wie alle 3 Jahre, also steht meiner Frau noch Elternzeit zu. Sie hat nach dem jüngsten direkt alle Jahre beantragt und es sind noch einige

Und soviel ich weiß ist Klagen und rechtliche Hilfe für Bürgergelder kostenlos, also auf Staatskosten. Was ist daran falsch?
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Tini911 am 30. Dezember 2023, 20:19:37
Ich finde es krass sich auf der Elternzeit auszuruhen und sich sein Leben von der sozialkasse zahlen zu lassen, jeder kann seine Kinder natürlich komplett alleine betreuen, aber dann bitte auch auf eigene Kosten inklusive Krankenversicherung und sonstigen
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 21:22:19
Zitat von: Tini911 am 30. Dezember 2023, 20:19:37Ich finde es krass sich auf der Elternzeit auszuruhen und sich sein Leben von der sozialkasse zahlen zu lassen, jeder kann seine Kinder natürlich komplett alleine betreuen, aber dann bitte auch auf eigene Kosten inklusive Krankenversicherung und sonstigen

Und wieder eine Moralapostel. Vielleicht solltest du dich mal erkundigen was DE mit den Steuergeldern sonst so anstellt. Bevor du einem wie mir eine Moralpredigen hälst.
Kann mich noch gut erinnern als ich wegen irgendwas erstes mal beim Amt war und ein Mitarbeiter mit einem stolzem Grinsen im Gesicht dem neuen nicht deutsch sprechenden Mitbürger erklärt hat wie er Geld von dem Automat bekommt und das er sich jetzt damit alles kaufen kann was er will. Wie glücklich der Beamte war....
Aber einem Familienvater der sich täglichen den Arsch aufgerissen hat hält man eine Moralpredigt.
Erspart mir das bitte. Wirkt schon lange nicht mehr
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Tini911 am 30. Dezember 2023, 21:35:47
Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 21:22:19
Zitat von: Tini911 am 30. Dezember 2023, 20:19:37Und wieder eine Moralapostel. Vielleicht solltest du dich mal erkundigen was DE mit den Steuergeldern sonst so anstellt. Bevor du einem wie mir eine Moralpredigen hälst.
Kann mich noch gut erinnern als ich wegen irgendwas erstes mal beim Amt war und ein Mitarbeiter mit einem stolzem Grinsen im Gesicht dem neuen nicht deutsch sprechenden Mitbürger erklärt hat wie er Geld von dem Automat bekommt und das er sich jetzt damit alles kaufen kann was er will. Wie glücklich der Beamte war....
Aber einem Familienvater der sich täglichen den Arsch aufgerissen hat hält man eine Moralpredigt.
Erspart mir das bitte. Wirkt schon lange nicht mehr

Das ist doch lächerlich!!!

Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Jimmy Neutron am 30. Dezember 2023, 22:35:48
Im Regelfall gibt es im Leistungsbezug keine dauerhafte Möglichkeit, die Betreuung durch den Kindergarten zu verhindern. Klar, es gibt aufgrund von Plätzen oder auch "verschwundene" Briefe die Möglichkeit, die Betreuung hinauszuzögern. Alles hat am Ende Auswirkungen auf die Leistungen. Gerade auch aufgrund der vorrangigen Behandlung durch die kommunalen Träger der Kindergärten.

Wie lange geht die Elternzeit der Mutter noch?

Zitat von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:36:19Student in Erziehungsurlaub
Bist du dir da sicher? Meine Kenntnis ist, dass der Erziehungsurlaub durch die Elternzeit bereits vor über 20 Jahren ersetzt wurde und dies auch für Studenten gilt.

Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Der Friese am 30. Dezember 2023, 23:08:54
Welcher im Video bist du denn? Geschichten aus dem Paulanergarten.  :sehrgut:

https://www.youtube.com/watch?v=c7V2tTVfsbw
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 02:13:16
Zitat von: Jimmy Neutron am 30. Dezember 2023, 22:35:48Im Regelfall gibt es im Leistungsbezug keine dauerhafte Möglichkeit, die Betreuung durch den Kindergarten zu verhindern. Klar, es gibt aufgrund von Plätzen oder auch "verschwundene" Briefe die Möglichkeit, die Betreuung hinauszuzögern. Alles hat am Ende Auswirkungen auf die Leistungen. Gerade auch aufgrund der vorrangigen Behandlung durch die kommunalen Träger der Kindergärten.

Wie lange geht die Elternzeit der Mutter noch?

Zitat von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:36:19Student in Erziehungsurlaub
Bist du dir da sicher? Meine Kenntnis ist, dass der Erziehungsurlaub durch die Elternzeit bereits vor über 20 Jahren ersetzt wurde und dies auch für Studenten gilt.



Erstmal danke für die normale Antwort, die man hier wohl recht selten bekommt.
Sie hat noch 2 Jahre Elternzeit und als Student kann man für Erziehung der Kinder Urlaubsemester bekommen und kann erst dann auch Bürgergeld bekommen. Die schicken dich halt lieber auf 76127 nutzlose bezahlte Weiterbildungen als dich dein Studium beenden zu lassen
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hary am 31. Dezember 2023, 02:58:49
Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 02:13:16Die schicken dich halt lieber auf 76127 nutzlose bezahlte Weiterbildungen als dich dein Studium beenden zu lassen
Es ist in der Praxis aber auch so, dass du mir jedem Monat ohne Arbeit schlechter Chancen hast wieder in Arbeit zu kommen. Wenn man erst einmal ein paar Jahre nicht gearbeitet hat, dann hat man selbst mit den besten Qualifikationen schlechte Karten. Natürlich ist es eure Entscheidung, aber Kinder und Arbeit funktioniert auch gleichzeitig. Ich habe selbst drei Töchter und einer von uns beiden war immer arbeiten, auch wenn es nur Teilzeit oder geringfügig war. Dann hat man später auch keine Probleme wieder einzusteigen. Bedenke auch die weiteren Konsequenzen wie Rente. Vom Bürgergeld steigt dein Rentenanspruch nicht.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 05:21:55
Hier tummeln sich wohl echt 90% JC Sachbearbeiter rum. Nochmal, erspart mir bitte die Moralpredigt bei der aktuellen Politik. Vor 20 Jahren hätte ich vielleicht noch die Scham. Heute ganz sicher nicht
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Sheherazade am 31. Dezember 2023, 09:59:54
Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 19:50:17Pro Kind stehen Frauen 3 Jahre zu. Wir haben schneller Kinder bekommen wie alle 3 Jahre, also steht meiner Frau noch Elternzeit zu. Sie hat nach dem jüngsten direkt alle Jahre beantragt und es sind noch einige


Erstmal vorweg: Elternzeit kann man nur in Anspruch nehmen, wenn man einen Arbeitgeber hat, dann auch irgendwie hintereinander. Hätte deine Frau einen Arbeitgeber, bei dem sie sich in Elternzeit befindet, würde man sie vom Jobcenter nicht auffordern, die Kinder in Betreuung zu geben. Als reiner ALGII- bzw. Bürgergeldbezieher kann man sich bestenfalls auf die Unzumutbarkeit in den ersten 3 Lebensjahren des jüngsten (!) Kindes berufen.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass du derjenige bist, der deine Frau gerade in Probleme bringt. Wieviele Urlaubssemester für die Kinderbetreuung hast du eigentlich schon weg? Ist ein Abschluß deines Studiums überhaupt noch angedacht, du scheinst ja auch schon einen Tacken älter zu sein? Oder ist das Studium nur ein Vorwand um nicht arbeiten zu müssen?

Und komm mir nicht mit der Sachbearbeiterschiene, ich habe selbst 4 Kinder während meiner Berufstätigkeit bekommen im Abstand von 9, 3 und 1,5 Jahren.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: september23 am 31. Dezember 2023, 10:51:02
Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 19:50:17Pro Kind stehen Frauen 3 Jahre zu. Wir haben schneller Kinder bekommen wie alle 3 Jahre, also steht meiner Frau noch Elternzeit zu. Sie hat nach dem jüngsten direkt alle Jahre beantragt und es sind noch einige
Danke, es war keine Frage der Mathematik. Wenn eure Kinder 5 und 3 sind, kann man das leicht ausrechnen, dass erste Kind erst 2 Jahre alt war, als das zweite kam. Also weitere 3 Jahre Elternhzeit, war auch nicht die Frage.
Nun ist aber das zweite Kind 3 Jahre alt. Ich sehe nicht die "Jahre", die Deiner Frau noch zur Verfügung stehen.

Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 19:50:17Und soviel ich weiß ist Klagen und rechtliche Hilfe für Bürgergelder kostenlos, also auf Staatskosten. Was ist daran falsch?
Dass Du hier mit Deiner Frage und Wortwahl offen den Sozialschma---er machst und damit provozierst.
Dir muss klar sein, dass selbst Leistungsempfänger Dir sagen werden, dass Sozialleistungen nicht dafür gemacht sind, dass man auf anderer Leute Kosten seinen Lebensstil pflegt.

Und was das angeht
Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 19:50:17Aber einem Familienvater der sich täglichen den Arsch aufgerissen hat hält man eine Moralpredigt.
Erspart mir das bitte. Wirkt schon lange nicht mehr
Deine Kinder sind 5 und 3. Seitdem bist Du Familienvater und seitdem offenbar im Bezug. Da es zudem "lange nicht mehr wirkt" ist schwer zu erkennen, wo Dein Allerwertester bislang beansprucht wurde.

Das Ärgerliche ist, dass Deine Haltung typische Vorteile nährt. Und Du jedem auch noch Moral vorwirfst.
Es war eher wohlwollend gemeint, dass dass nur Getrolle sein kann.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Jimmy Neutron am 31. Dezember 2023, 11:14:42
Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 02:13:16Sie hat noch 2 Jahre Elternzeit
Nach meinem Kenntnisstand verhält es sich so, dass die Elternzeit pro Kind 3 Jahre beträgt und diese Jahre bis zum 8. Lebensjahr frei gewählt werden können. Die Elternzeit kollidiert aber mit dem Leistungsbezug und dem § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Ohne den finanziellen Hintergrund ist dies nicht machbar.

In Deutschland besteht zwar immer noch Erziehungsfreiheit, die ist aber nicht grenzenlos und auf die kann man sich auch nicht berufen, um die Kinder nicht in den Kindergarten zu geben.
Die fachlichen Ergebnisse sprechen beim Kindergartenbesuch für einen überwiegend positiven Einfluss auf die kindliche Entwicklung. Im Gegenteil, es gibt auch Fachkräfte, die sogar von einer Kindeswohlgefährdung sprechen, sollte das Kind den Kindergarten nicht besuchen. Dazu kommt die Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler und was weiß ich nicht noch alles.

Isoliert von den ethischen und moralischen Gründen gesehen, gibt es keine rechtliche Möglichkeit, den "Zwang" zu umgehen. Ich würde mir Wege suchen, mit dieser Realität umzugehen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 31. Dezember 2023, 12:20:19
Das ist so typisch Deutsch hier: Nach unten treten und es ihm nicht gönnen, dass er sich für mehr Familie/Lebensqualität entscheidet, statt für ein paar Euro mehr arbeiten zu gehen.

So lange die Ampel die Gelder vorsätzlich am Fenster rauswirft, und Millionen unqualifizierte wirtschaftsflüchtlinge ins Land holt, ist es absurd auch nur eine Sekunde ein schlechtes Gewissen zu haben, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Wenn die Mutter Studentin ist, dann wird sie nach den Urlaubssemestern kein Bürgergeld mehr bekommen, außer sie studiert nur Teilzeit oder ist kurz vor dem Abschluss.
Vater und Kind wären natürlich weiterhin B8rgergeld berechtigt...
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Sheherazade am 31. Dezember 2023, 13:45:00
Zitat von: lappa am 31. Dezember 2023, 12:20:19Wenn die Mutter Studentin ist

Der Vater macht auf Student mit kA wievielen Urlaubssemestern, die Mutter beruft sich auf eine Elternzeit anscheinend ohne vorhandenes Arbeitsverhältnis, wo sie Elternzeit nehmen könnte. Es ist nicht neu, dass es Elternzeit im reinen Sozialleistungsbezug nicht gibt, bestenfalls die Unzumutbarkeit bei Kindern unter 3 Jahren. Und genau da ist der TE mit seiner Familienzeitplanung angekommen, das jüngste Kind ist 3 Jahre alt und die Schonzeit vorbei, einer von beiden wird jetzt mal was tun müssen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:07:18
Zitat von: Sheherazade am 31. Dezember 2023, 13:45:00
Zitat von: lappa am 31. Dezember 2023, 12:20:19Wenn die Mutter Studentin ist

Der Vater macht auf Student mit kA wievielen Urlaubssemestern, die Mutter beruft sich auf eine Elternzeit anscheinend ohne vorhandenes Arbeitsverhältnis, wo sie Elternzeit nehmen könnte. Es ist nicht neu, dass es Elternzeit im reinen Sozialleistungsbezug nicht gibt, bestenfalls die Unzumutbarkeit bei Kindern unter 3 Jahren. Und genau da ist der TE mit seiner Familienzeitplanung angekommen, das jüngste Kind ist 3 Jahre alt und die Schonzeit vorbei, einer von beiden wird jetzt mal was tun müssen.

Natürlich ist sie Vollzeitbeschäftig, sonst würde man nicht vom genehmigter Elternzeit reden. Deswegen war ja die Sorge das sie die Kinder anschieben wollen damit meine Frau die Elternzeit früher beendet und gezwungen wird wieder beim alten Arbeitgeber zu arbeiten, sonst laut JC Streichung oder Darlehen, genauen Wortlaut kann sie sich nicht mehr erinnern.

Für mich sieht alles im Endeffekt so aus, um weiter Bürgergeld zu bekommen:
1. Kinder anschieben
2. Elternzeit beenden/ kündigen
3. Nach Urlaubssemester exmatrikulieren

Zumal wir wohl beide als Fachkräfte uns mit 30+km Hilfsjobs Angeboten rumschlagen müssen, habe bereits 2 bekommen bevor der Bescheid für mich oder das Geld auf dem Konto ist...

Da ist das Leben unter Wohngeld und Kinderzuschlag um Welten einfacher, obwohl ich vom Staat dabei sogar fast noch mehr bekomme.
Verrückt wie die ganze Verarsche hier noch Menschen verteidigen bei dem was in DE sonst so mit dem Geld macht...
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: red1765 am 31. Dezember 2023, 14:27:52
Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:07:18Für mich sieht alles im Endeffekt so aus, um weiter Bürgergeld zu bekommen:
1. Kinder anschieben
2. Elternzeit beenden/ kündigen
3. Nach Urlaubssemester exmatrikulieren

Gibt auch noch eine zweite Möglichkeit: Verzicht auf das Bürgergeld.
Es gibt nun mal Regeln an die man sich halten muss.
Wenn man anderer Meinung ist gibt es noch rechtliche Mittel sich dagegen zu wehren.
Mann kann aber nicht erwarten dass der Staat für jeden Lebensentwurf aufkommt.
Einfach mal mit dem Studium in die Potte kommen und selber Geld verdienen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 31. Dezember 2023, 14:28:37
Da du scheinbar immer noch etwas am Rad drehst, nochmal ganz deutlich: Füße hochlegen und NICHTS machen! Abwarten! Es gibt keinen Grund irgendwie zu handeln oder gar das JC zu kontaktieren/nachzufragen. Bis ihr was schriftliches mit RFB vom JC bekommt, sind alle Worte vom SB nur belangloser Schall und Rauch.

Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:07:18Zumal wir wohl beide als Fachkräfte uns mit 30+km Hilfsjobs Angeboten rumschlagen müssen, habe bereits 2 bekommen bevor der Bescheid für mich oder das Geld auf dem Konto ist...
Du meinst, dass ihr Vermittlungsvorschläge mit RFB für Hilfsjobs bekommt? Dann besteht zwar Bewerbungspflicht, aber ihr könnt die Bewerbungen so gestalten, dass es sanktionsfrei scheitern wird: Bewerbung per Brief schicken (nur Standard Anschreiben und Lebenslauf, keine Anhänge, keine Mailadresse, keine Telefonnummer, kein Foto,....). Damit werdet ihr bei den meisten potentiellen Arbeitgebern schon aussortiert.
Und falls ihr doch mal eingeladen werdet, seid ihr natürlich stolze Eltern. Du kannst bei Vorstellungsgespräch sanktionsfrei lügen: Deine Frau studiert und du bist als stolzer Papa für die Kinder da (heißt übersetzt: Wenn die Kinder krank sind, bist du nicht bei der Arbeit).

Bei Vermittlungsvorschlägen ohne RFB gibt es keine Bewerbungspflicht, die könnt ihr einfach abheften und ignorieren. Und ansonsten gibt es weder einen Grund noch eine Pflicht sich überhaupt für Hilfsjobs zu bewerben. Wenn der SB euch erzählt, dass ihr das machen müsst: Ein Ohr rein, anderes Ohr raus. Fertig.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Sheherazade am 31. Dezember 2023, 14:44:57
Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:07:18Natürlich ist sie Vollzeitbeschäftig, sonst würde man nicht vom genehmigter Elternzeit reden. Deswegen war ja die Sorge das sie die Kinder anschieben wollen damit meine Frau die Elternzeit früher beendet und gezwungen wird wieder beim alten Arbeitgeber zu arbeiten, sonst laut JC Streichung oder Darlehen, genauen Wortlaut kann sie sich nicht mehr erinnern.

Tja nun, wenn sie sich vollquatschen lässt und nicht mit Fakten antwortet.........  :weisnich:  Einfach mal das schriftliche abwarten und dann die mit dem Arbeitgeber getroffene Elternzeitvereinbarung einreichen, sollte reichen. Zumindest für deine Frau. 
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:57:05
Zitat von: lappa am 31. Dezember 2023, 14:28:37Da du scheinbar immer noch etwas am Rad drehst, nochmal ganz deutlich: Füße hochlegen und NICHTS machen! Abwarten! Es gibt keinen Grund irgendwie zu handeln oder gar das JC zu kontaktieren/nachzufragen. Bis ihr was schriftliches mit RFB vom JC bekommt, sind alle Worte vom SB nur belangloser Schall und Rauch.

Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:07:18Zumal wir wohl beide als Fachkräfte uns mit 30+km Hilfsjobs Angeboten rumschlagen müssen, habe bereits 2 bekommen bevor der Bescheid für mich oder das Geld auf dem Konto ist...
Du meinst, dass ihr Vermittlungsvorschläge mit RFB für Hilfsjobs bekommt? Dann besteht zwar Bewerbungspflicht, aber ihr könnt die Bewerbungen so gestalten, dass es sanktionsfrei scheitern wird: Bewerbung per Brief schicken (nur Standard Anschreiben und Lebenslauf, keine Anhänge, keine Mailadresse, keine Telefonnummer, kein Foto,....). Damit werdet ihr bei den meisten potentiellen Arbeitgebern schon aussortiert.
Und falls ihr doch mal eingeladen werdet, seid ihr natürlich stolze Eltern. Du kannst bei Vorstellungsgespräch sanktionsfrei lügen: Deine Frau studiert und du bist als stolzer Papa für die Kinder da (heißt übersetzt: Wenn die Kinder krank sind, bist du nicht bei der Arbeit).

Bei Vermittlungsvorschlägen ohne RFB gibt es keine Bewerbungspflicht, die könnt ihr einfach abheften und ignorieren. Und ansonsten gibt es weder einen Grund noch eine Pflicht sich überhaupt für Hilfsjobs zu bewerben. Wenn der SB euch erzählt, dass ihr das machen müsst: Ein Ohr rein, anderes Ohr raus. Fertig.



Also eine RFB sehe ich da nicht, nur die letzte Seite wo ich wohl eintragen soll ob ich mich beworben habe und Gründe falls nicht. Kenn mich mit dem ganzen halt nicht so aus und Hilfe gibt's selbst auf dem Anti Hartz Forum nur von dir  :grins:

Aber sonst natürlich ein herzliches Dankeschön. Das sind wahre Tipps von denen man hier von mehreren hier lesen sollte, statt immer das selbe gelabber was ich auch vom SB mir anhören muss.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 31. Dezember 2023, 15:28:00
Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:57:05Also eine RFB sehe ich da nicht, nur die letzte Seite wo ich wohl eintragen soll ob ich mich beworben habe und Gründe falls nicht.
Und warum schickst du das ausgefüllt zurück? Es gilt immer der Grundsatz: Wenn ein Schreiben keine RFB hat, kann es keine negativen Folgen haben, wenn du die Wünsche/Aufforderungen/.... im Schreiben ignorierst.

Handhabe das ganz einfach: Je weniger Kontakt du mit dem JC hast und desto weniger Informationen du dem JC gibst, desto weniger kann gegen dich verwendet werden.  :smile:
Ab sofort nur noch auf Vermittlungsvorschläge bewerben, wenn du dir die Stellen auch freiwillig selbst gesucht hättest (oder eine RFB vorhanden ist). Ansonsten abheften, um zu beweisen dass keine RFB vorhanden war - falls das JC in den nächsten 6 Monaten das Gegenteil behauptet und versucht zu sanktionieren. Aus taktischen Gründen aber niemals dem SB verraten, dass du dich nur selektiv bewirbst, um zu verhindern, dass ab sofort alle VVs mit RFB kommen.

Bei Nachfragen einfach sagen: "Selbstverständlich bewerbe ich mich." und alle weiteren Nachfragen ignorieren, bzw. nochmal diese Aussage wiederholen. Es gibt keine Pflicht eine Liste der Bewerbungen vorzulegen, Auskünfte zu laufenden/abgeschlossenen Bewerbungen zu geben oder gar irgendwas davon nachzuweisen.
Mit dem Satz "Selbstverständlich bewerbe ich mich" hast du bereits eine vollumfängliche Auskunft gegeben.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 16:07:52
Zitat von: lappa am 31. Dezember 2023, 15:28:00
Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:57:05Also eine RFB sehe ich da nicht, nur die letzte Seite wo ich wohl eintragen soll ob ich mich beworben habe und Gründe falls nicht.
Und warum schickst du das ausgefüllt zurück? Es gilt immer der Grundsatz: Wenn ein Schreiben keine RFB hat, kann es keine negativen Folgen haben, wenn du die Wünsche/Aufforderungen/.... im Schreiben ignorierst.

Handhabe das ganz einfach: Je weniger Kontakt du mit dem JC hast und desto weniger Informationen du dem JC gibst, desto weniger kann gegen dich verwendet werden.  :smile:
Ab sofort nur noch auf Vermittlungsvorschläge bewerben, wenn du dir die Stellen auch freiwillig selbst gesucht hättest (oder eine RFB vorhanden ist). Ansonsten abheften, um zu beweisen dass keine RFB vorhanden war - falls das JC in den nächsten 6 Monaten das Gegenteil behauptet und versucht zu sanktionieren. Aus taktischen Gründen aber niemals dem SB verraten, dass du dich nur selektiv bewirbst, um zu verhindern, dass ab sofort alle VVs mit RFB kommen.

Bei Nachfragen einfach sagen: "Selbstverständlich bewerbe ich mich." und alle weiteren Nachfragen ignorieren, bzw. nochmal diese Aussage wiederholen. Es gibt keine Pflicht eine Liste der Bewerbungen vorzulegen, Auskünfte zu laufenden/abgeschlossenen Bewerbungen zu geben oder gar irgendwas davon nachzuweisen.
Mit dem Satz "Selbstverständlich bewerbe ich mich" hast du bereits eine vollumfängliche Auskunft gegeben.


Nene ohne Informationen was die da genau wollen und rechtliches mache ich tatsächlich nicht mehr mit denen. Nachdem ersten Besuch bei denen habe ich schon verstanden da ich da eher mit einem Staatsanwalt rede der mich am liebsten vernackt statt mit tatsächlich zu helfen.
Und nochmals danke, weil genau das die Tipps sind die jeder wirklich braucht!

Die Vermittlungsvorschläge bzw deren Jobbörse bei denen ist ja nicht so dolle. Reicht auch alle eigenverantwortlichen Bewertungen über andere Jobbörsen aufzuheben falls die mir irgendwann an den Kragen wollen ala ich mache ja nichts blabla
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Jimmy Neutron am 02. Januar 2024, 20:14:43
@Hanswurst
Ich habe mich noch mal eingelesen.
In eurem Fall ist es sogar so, dass die Mutter sofort eine Erwerbsfähigkeit aufnehmen müsste, da die Betreuung des Kindes durch dich sichergestellt ist.

Bedenke bei eurem Vorgehen bitte, dass deine Frau am Ende vor der SB sitzt und in Erklärungsnot gerät, warum sie das Kind bisher nicht angemeldet hat. Die Beantwortung der Frage kann dann auch kein Beistand übernehmen. Ich bin grundsätzlich dafür alles möglich zu versuchen. Nur in eurem Fall zögert ihr alles einfach etwas raus. Ich weiß nicht, ob es den ganzen Ärger wert ist. Eine Trotzreaktion kann heftig nach hinten losgehen.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 03. Januar 2024, 00:46:01
Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Januar 2024, 20:14:43@Hanswurst
Ich habe mich noch mal eingelesen.
In eurem Fall ist es sogar so, dass die Mutter sofort eine Erwerbsfähigkeit aufnehmen müsste, da die Betreuung des Kindes durch dich sichergestellt ist.

Bedenke bei eurem Vorgehen bitte, dass deine Frau am Ende vor der SB sitzt und in Erklärungsnot gerät, warum sie das Kind bisher nicht angemeldet hat. Die Beantwortung der Frage kann dann auch kein Beistand übernehmen. Ich bin grundsätzlich dafür alles möglich zu versuchen. Nur in eurem Fall zögert ihr alles einfach etwas raus. Ich weiß nicht, ob es den ganzen Ärger wert ist. Eine Trotzreaktion kann heftig nach hinten losgehen.

Deswegen auch meine Frage ob sich das ganze Problem bei ihr mit einer Kündigung, die sie sowieso früher oder später machen wollte erledigt hat. 2019 war das letzte Gehalt von ihr, würde also alg1 auchschließen, was sofort zu Bürgergeld kommt mit 10% Sanktionen oder?
Das mit den Kindern und der Kita kommen wohl nicht drum herum. Das ist halt so wie es ist.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: 180 am 03. Januar 2024, 01:39:45
Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Januar 2024, 20:14:43Bedenke bei eurem Vorgehen bitte, dass deine Frau am Ende vor der SB sitzt und in Erklärungsnot gerät, warum sie das Kind bisher nicht angemeldet hat.
Da sollte man hier keine unnötige Angst verbreiten:
1. Sie kann immer mit Beistand beim SB sitzen.
2. Der SB kann sie in keiner Weise "bestrafen", wenn es vorher keine Aufforderung mit RFB gab.
3. Sie muss nichts erklären. Wenn der SB laut wird, kann sie einfach ein mehrseitiges Handbuch "Grundlagen im Umgang mit Kunden" rausholen, den SB komplett ignorieren und ihm in aller Ruhe daraus vorlesen, wie er mit Kunden umzugehen hat. Entweder der SB beruhigt sich, oder explodiert vor Wut - das darf der frei entscheiden.

Zitat von: Hanswurst am 03. Januar 2024, 00:46:01Deswegen auch meine Frage ob sich das ganze Problem bei ihr mit einer Kündigung, die sie sowieso früher oder später machen wollte erledigt hat.
Nein, auch dann könnte das JC verlangen, dass sie die Kinder zur Betreuung schickt, damit sie besser vermittelbar ist.
Sie sollte auf keinen Fall irgendwas machen, bevor sie zur Handlung "gezwungen" ist durch ein Schreiben mit RFB.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: september23 am 03. Januar 2024, 09:54:08
Zitat von: Hanswurst am 03. Januar 2024, 00:46:01Deswegen auch meine Frage ob sich das ganze Problem bei ihr mit einer Kündigung, die sie sowieso früher oder später machen wollte erledigt hat.
will sie nie mehr an den Arbeitsplatz zurück? War das kein guter Job? wenn sie kündigt und als vermittelbar gilt, weil ihr euch nicht beide auf die Kinderbetreuung berufen könnt, wird sie sich doch bewerben müssen, wenn sie ihren alten Job nicht hat  :scratch:

Zitat von: Hanswurst am 03. Januar 2024, 00:46:012019 war das letzte Gehalt von ihr, würde also alg1 auchschließen,
Erziehungszeit könnte den Zeitraum unterbrechen und bedeuten, dass sie noch den kompletten Anspruch an ALG-I hat. Mit Sperre von 3 Monaten am Anfang, das ist korrekt.

Zitat von: lappa am 03. Januar 2024, 01:39:453. Sie muss nichts erklären. Wenn der SB laut wird, kann sie einfach ein mehrseitiges Handbuch "Grundlagen im Umgang mit Kunden" rausholen, den SB komplett ignorieren und ihm in aller Ruhe daraus vorlesen, wie er mit Kunden umzugehen hat. Entweder der SB beruhigt sich, oder explodiert vor Wut - das darf der frei entscheiden.
guter Tipp, Benimmregeln mit Einbahnstraße. Kommt mit Sicherheit gut an.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Jimmy Neutron am 03. Januar 2024, 10:51:22
Zitat von: Hanswurst am 03. Januar 2024, 00:46:01Deswegen auch meine Frage ob sich das ganze Problem bei ihr mit einer Kündigung, die sie sowieso früher oder später machen wollte erledigt hat. 2019 war das letzte Gehalt von ihr, würde also alg1 auchschließen, was sofort zu Bürgergeld kommt mit 10% Sanktionen oder?
Seit Einführung des Bürgergeldes blicke ich offen gesagt noch nicht durch, was jetzt und wann jetzt sanktioniert werden darf und was nicht. Bei einer solchen Kündigung könnten aber auch die Voraussetzungen nach § 34 (Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) SGB II erfüllt sein. Ändern an der eigentlichen Situation bzgl. der notwendigen Anmeldung im Kindergarten wird es aber nicht.

Gibt es denn einen konkreten Grund, warum deine Frau die Arbeitsstelle aufgeben möchte?

Zitat von: lappa am 03. Januar 2024, 01:39:45Da sollte man hier keine unnötige Angst verbreiten: 1. Sie kann immer mit Beistand beim SB sitzen. 2. Der SB kann sie in keiner Weise "bestrafen", wenn es vorher keine Aufforderung mit RFB gab. 3. Sie muss nichts erklären. Wenn der SB laut wird, kann sie einfach ein mehrseitiges Handbuch "Grundlagen im Umgang mit Kunden" rausholen, den SB komplett ignorieren und ihm in aller Ruhe daraus vorlesen, wie er mit Kunden umzugehen hat. Entweder der SB beruhigt sich, oder explodiert vor Wut - das darf der frei entscheiden.
Ich habe eine Situation beschrieben, in die die Mutter hier gesetzt wird. Für mich gibst du hier eine DIY-Anleitung, wie man es sich völlig grundlos und heftigst mit seiner Sachbearbeiterin/Vermittlerin verscherzt. Suggerierst dabei, dass sich die SB komplett falsch verhält und sogar vor Wut herumschreien könnte. Die Situation ist unangenehm genug, mit oder ohne Beistand.

In Kenntnis der eigenen Rechte kann jeder für sich abwiegen, inwieweit er diese auch einfordert. Die persönlichen Grenzen sind individuell. Der Datenschutz und die Forderung von Unterlagen und die Schwärzungen von Kontoauszügen sind da perfekte Beispiele. Die einen legen extrem Wert auf den Datenschutz und die anderen ist dies völlig egal. Als Einzelperson geht es um meine eigenen subjektiven Grenzen. In der Familie ist dies aber noch mal anders. Wenn die Familie von @Hanswurst da jetzt die eigenen Grenzen mit den evtl. Folgen abwiegt, dann ist das weder ein Zeichen von Schwäche oder Stärke. Dabei ist ebenso zu berücksichtigen, um welche Thematik es denn überhaupt geht. Die SB/Vermittlerin sitzt bei vielen Sachen am längeren Hebel und kann das Leben ganz ungemütlich machen und dies völlig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Sollte sich die Familie für sich entscheiden, dass sie den Weg der Konfrontation geht, dann wird sich @Hanswurst mit den Folgen hoffentlich auch hier melden und dann sieht man weiter.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 04. Januar 2024, 03:44:29
Zitat von: Jimmy Neutron am 03. Januar 2024, 10:51:22Gibt es denn einen konkreten Grund, warum deine Frau die Arbeitsstelle aufgeben möchte?
Ist nach dem Umzug für uns zu weit, fürs JC vermutlich nicht. Kündigung war eigentlich schon lange im Hinterkopf. Ich will eigentlich das sie nie wieder arbeiten muss, außer sie will. Im schlimmsten Fall übernehme ich alles
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: september23 am 04. Januar 2024, 10:34:19
Zitat von: Hanswurst am 04. Januar 2024, 03:44:29Ist nach dem Umzug für uns zu weit, fürs JC vermutlich nicht. Kündigung war eigentlich schon lange im Hinterkopf. Ich will eigentlich das sie nie wieder arbeiten muss, außer sie will. Im schlimmsten Fall übernehme ich alles
Das ist nicht der schlimmste, sondern der Normalfall. Wenn einer nicht mehr arbeiten soll, was man jederzeit entscheiden kann, dann übernimmt der Partner alles.
Dazu bietet es sich sehr an, sein Studium zu beenden, um einen Job annehmen zu können, der das schafft.
Also nur so als Info.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Jimmy Neutron am 04. Januar 2024, 15:06:20
Zitat von: Hanswurst am 04. Januar 2024, 03:44:29Ist nach dem Umzug für uns zu weit, fürs JC vermutlich nicht.
Wie lange bräuchte sie denn mit dem ÖPNV und wie lange mit dem Auto?
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Hanswurst am 05. Januar 2024, 19:00:43
Zitat von: Jimmy Neutron am 04. Januar 2024, 15:06:20
Zitat von: Hanswurst am 04. Januar 2024, 03:44:29Ist nach dem Umzug für uns zu weit, fürs JC vermutlich nicht.
Wie lange bräuchte sie denn mit dem ÖPNV und wie lange mit dem Auto?


Mit dem Auto etwas eine Stunde und mit den ÖPNV bestimmt über 2 Stunden. Also nur hin, zurück natürlich doppelt
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Jimmy Neutron am 06. Januar 2024, 00:37:37
Unter diesem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-10_ba015846.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-10_ba015846.pdf)
findest du die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum § 10 SGB II als PDF als Direktdownload. Schau dir dort mal den Punkt 3.3. an. Die Informationen liefern dir einen ersten Anhaltspunkt, inwieweit die Stelle aufgrund der Pendelzeiten zumutbar ist. Auch der Punkt 2.3. könnte für euch interessant sein.
Titel: Aw: Kindergarten Zwang umgehen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Januar 2024, 14:23:41
Zitat von: Hary am 06. Januar 2024, 08:11:57Bei diesen Vorgaben der Behörde wird leider nicht berücksichtigt, dass die Verkehrsmittel in der Regel nicht vor der Haustür beginnen und vor dem Betrieb enden. Die zusätzlichen Wege fallen bei Beurteilungen oft weg. Wenn der Zug von A nach B 30 Minuten braucht und man zum Erreichen von der Wohnung zum Zug eine Stunde braucht, dann werden nicht die realen 1 1/2 Stunden für eine Strecke gesehen.
Das ist falsch.
Es zählt von Haustür bis zum AG und zurück.
Was passieren kann das mehr zeitl. Aufwand verlangt werden kann wenn es bei vielen dort Beschäftigten ebenfalls so ist. Da gab es mal ein Urteil darüber habe es mir aber nicht abgespeichert.

MfG FN