Ich bin aktuell in einer BBU (betreute betriebliche Umschulung), diese geht noch gut ein Jahr.
Die Karenzzeit endet zum 31.12. und mein Vermögen ist über 15.000 Euro.
Heißt das, ich bin dann Privatier mit 40-Stunden-Woche? :wand:
Ich hatte gehofft in Ruhe die Umschulung machen zu können. :schock:
Ich verstehe die Frage gerade nicht. Guck doch mal auf deinen Bescheid, auf welcher Grundlage du da Leistungen während der Umschulung erhältst.
Ea42
Zitat von: Ea42 am 30. Dezember 2023, 15:08:19Ich bin aktuell in einer BBU (betreute betriebliche Umschulung), diese geht noch gut ein Jahr.
BBU kenne ich nicht, wie ist dein Verhältnis zum JC? Sprich wie schaut es Leistungstechnisch aus.
wird das BBU vom JC finanziert?
Bist du Single? hast du ein Kfz.? Wie weit übersteigt dein VM die 15 000.-?
Wieso fragst du erst jetzt nach wobei :scratch: die Frage ist zu diesem Zeitpunkt eh nur noch rhetorisch.
MfG FN
Die BBU wird vom JC bezahlt.
Es läuft dort anscheinend einiges schief, mir wurde vor kurzem ein Schreiben zugeschickt, Aufforderung zur Mitwirkung, als kennt das JC meinen Umschulungsvertrag nicht und wüsste nicht, wer mein Arbeitgeber ist. Es hat sich herausgestellt, es ist ,,eine extern eingekaufte Dienstleistung, die falsch ist und gegen die man nichts machen kann". Einen Vermittlungsvorschlag habe ich auch schon erhalten.
Ich bin in einer Reha Umschulung, betreut durch das bfz.
Es ist seit einem Jahr sehr stressig für mich, deshalb bin ich erst jetzt darauf gekommen was Karenzzeit bedeutet.
Ich benötige meine Ersparnisse für meine gesundheitliche Rehabilitation.
Danke für eure Hilfe, ich hätte nicht gedacht hier so schnell Antworten zu erhalten
Zitat von: Ea42 am 30. Dezember 2023, 15:40:01Die BBU wird vom JC bezahlt.
Ich mag das, wenn man Fragenden die Würmer aus der Nase ziehen muss. :wand:
Bekommst du jetzt die Umschulung nach §xy SGB blabla bezahlt oder einfach nur Bürgergeld? Guck mal in deinen Bescheid rein.
Zitat von: Sheherazade am 30. Dezember 2023, 15:52:05Ich mag das, wenn man Fragenden die Würmer aus der Nase ziehen muss. :wand:
Jeep und das am vorletzten Tag WENN es blöd läuft.
Ea42
andere Frage um es so kurz wie du zu halten:
Seit wann bist du im BG Bezug?
Wenn vor dem 01.01.23 und du nicht umschichten kannst weil du single bist dann gilt das mit den 15 000.-
MfG FN
Das Jobcenter ist kein Rehabilitationsträger, es ist also unmöglich, dass das JC die Maßnahme finanziert, wenn es sich tatsächlich um eine (berufliche oder medizinische) Reha-Maßnahme handelt.
Reha Träger wären das Arbeitsamt, die Rentenversicherung, oder bei Berufsunfällen auch die Berufsgenossenschaft. Für die Dauer der Umschulung gäbe es dann Übergangsgeld.
Sollte die betriebliche Umschulung tatsächlich vom Jobcenter finanziert werden, hast du dazu mit dem Jobcenter einen Vertrag geschlossen, oder entsprechende Verwaltungsakte erhalten.
Was passiert, wenn du während der Umschulung deinen Anspruch auf Bürgergeld verlierst, ist in diesem Vertrag bzw. Verwaltungsakt geregelt. Dort sollte im Idealfall drin stehen, dass die Umschulung bis zum Ende weiter finanziert wird.
Also lies dir mal diesen Vertrag genau durch.
Denke ich habe jetzt die Lösung gefunden.
Ich habe mittlerweile Anspruch auf Alg I erworben und bin damit berechtigt für Übergangsgeld.
https://www.123recht.de/ratgeber/arbeitsrecht/Umschueler-Versicherung-und-Arbeitslosengeld-I-__a16191.html