Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern. Es soll praktisch nur vor dem Verhungern bewahren. Aber wie sieht es mit der einfachen sozialen und soziokulturellen Teilhabe aus? Wer zum Beispiel an der Nordsee wohnt, kommt oft nicht an den Strand, ohne Eintritt zu zahlen. Davon berichtet eine Betroffene, die an der Nordsee wohnt.
https://www.gegen-hartz.de/news/kein-strandspaziergang-fuer-buergergeld-bezieher
Zitat von: selbiger am 02. Januar 2024, 06:21:40Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern. Es soll praktisch nur vor dem Verhungern bewahren.
und weitere Ausgaben im Alltag finanzieren, sichert ein ein Dach über den Kopf sowie die Krankenkasse und damit die ärztliche Behandlung.
Zitat von: selbiger am 02. Januar 2024, 06:21:40Aber wie sieht es mit der einfachen sozialen und soziokulturellen Teilhabe aus? Wer zum Beispiel an der Nordsee wohnt, kommt oft nicht an den Strand, ohne Eintritt zu zahlen. Davon berichtet eine Betroffene, die an der Nordsee wohnt.
Zum einen hat es juristisch gesehen nichts mit dem Bürgergeldempfänger zu tun, sondern damit, dass man zahlen muss, zum anderen steht doch da, dass selbst das BVG das als rechtswidrig benannt hat.
Zitat von: september23 am 02. Januar 2024, 12:22:28selbst das BVG das als rechtswidrig benannt hat.
Sollte es auch, als Anwohner hat man das Recht an den Strand zu gehen, ohne Gebühren zu zahlen.
Sollten alle Anwohner Automatisch bekommen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article173201979/Kurtaxe-Badeorte-erheben-trotz-Urteil-weiterhin-Gebuehren.html
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Januar 2024, 17:05:08Sollte es auch, als Anwohner hat man das Recht an den Strand zu gehen, ohne Gebühren zu zahlen.
Sollten alle Anwohner Automatisch bekommen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article173201979/Kurtaxe-Badeorte-erheben-trotz-Urteil-weiterhin-Gebuehren.html
so ist es. Das rechtswidrige Erheben dieser Gebühr betrifft aber alle Anwohner und schließt nicht nur Leistungsempfänger aus, wie die reißerische Überschrift nahelegt.