Ich wohne in meiner eigenen Immobilie und zahle monatlich eine von mir festgelegte "Miete". Folgende Fragen tun sich nun auf:
Wird diese Miete im Rahmen von Bürgergeld übernommen? Muss ich einen Mietvertrag mit mir selbst machen? Es wird ja ein Mietvertrag verlangt.
Oder werden bei einer eigenen Immobilie lediglich die Nebenkosten übernommen?
Freue mich über Rückmeldung.
LG
Am 27.12. war deine eigene Immobilie noch fremdvermietet und du hast in Miete gewohnt.
Wenn du hier gezielte Hilfe möchtest, solltest du Sachverhlte auch korrekt und widerspruchslos beschreiben. Sonst erhältst du womöglich Antworten, die auf deinen Sachverhalt gar nicht zutreffen.
Zitat von: manuha71 am 02. Januar 2024, 12:15:56Ich wohne in meiner eigenen Immobilie und zahle monatlich eine von mir festgelegte "Miete".
an wen? wovon? und was machst Du dann mit dieser gezahlten "Miete"?
Zitat von: manuha71 am 02. Januar 2024, 12:15:56Folgende Fragen tun sich nun auf:
Wird diese Miete im Rahmen von Bürgergeld übernommen? Muss ich einen Mietvertrag mit mir selbst machen? Es wird ja ein Mietvertrag verlangt.
Du kannst einen Mietvertrag mit Dir selbst machen, dann für die Einnahmen auch Steuern zahlen und Dir selbst bei Bedarf eine Eigenbedarfskündigung senden. Du kannst Dich auch selbst abmahnen, wenn Du meinst, dass Du zu selten den Flur putzt oder zu laut Musik machst. Wird Dich niemand daran hindern.
Aber für das JC oder auch andere Stellen wäre das sinnfrei. Du benötigst natürlich keinen Mietvertrag, da Du nicht anmietest.
Zitat von: manuha71 am 02. Januar 2024, 12:15:56Oder werden bei einer eigenen Immobilie lediglich die Nebenkosten übernommen?
Es wird das übernommen, wozu Du zur Zahlung
verpflichtet bist. Juristisch, nicht als kleine Spielerei für den Alltag oder als indirektes Sparbuch.
Zitat von: manuha71 am 02. Januar 2024, 12:15:56Wird diese Miete im Rahmen von Bürgergeld übernommen? Muss ich einen Mietvertrag mit mir selbst machen?
Nein, diese "Miete" wird natürlich nicht berücksichtigt. Ein Vertrag mit sich selbst ist ein unzulässiges Insichgeschäft, § 181 BGB.
Zitat von: manuha71 am 02. Januar 2024, 12:15:56Es wird ja ein Mietvertrag verlangt.
Niemand "verlangt" das.
Zitat von: manuha71 am 02. Januar 2024, 12:15:56Oder werden bei einer eigenen Immobilie lediglich die Nebenkosten übernommen?
Korrekt. Und zwar immer zur jeweiligen Fälligkeit. Das bedeutet, dass es fast jeden Monat ein anderer Betrag für die Kosten der Unterkunft ist.
Zitat von: TripleH am 02. Januar 2024, 13:05:45Korrekt. Und zwar immer zur jeweiligen Fälligkeit. Das bedeutet, dass es fast jeden Monat ein anderer Betrag für die Kosten der Unterkunft ist.
:schock: :scratch:
Zitat von: TripleH am 02. Januar 2024, 13:05:45Zitat von: manuha71 am 02. Januar 2024, 12:15:56Oder werden bei einer eigenen Immobilie lediglich die Nebenkosten übernommen?
Korrekt. Und zwar immer zur jeweiligen Fälligkeit.
Und die Darlehenszinsen, aber nicht die Tilgung. Die "Nebenkosten" heißen (nicht nur bei Wohneigentum) übrigens Betriebskosten.
Zitat von: BigMama am 02. Januar 2024, 12:20:01Am 27.12. war deine eigene Immobilie noch fremdvermietet und du hast in Miete gewohnt.
Stimmt. Vor einer Woche war die vor 2 Jahren erworbene Immobilie vermietet, brachte 615 euro Miete ein und der TE meinte, er habe nichts von der Miete, weil die in die Abzahlung geht und fragte sich, was das für den baldigen Bezug bedeutet.
Die Frage nach ALG-I wurde nicht beantwortet.
Zitat von: BigMama am 02. Januar 2024, 12:20:01Wenn du hier gezielte Hilfe möchtest, solltest du Sachverhlte auch korrekt und widerspruchslos beschreiben. Sonst erhältst du womöglich Antworten, die auf deinen Sachverhalt gar nicht zutreffen.
Richtig. Man hat nichts davon Wunschantworten zu bekommen, nur weil man einen neuen Thread eröffnet hat und neue und sicher nicht stimmige Angaben macht.
Die "bisher an mich bezahlte Miete" ist demnach das Geld, das der Noch-Mieter zahlt. Sobald man dem fristgemäß gekündigt hat und der auszieht, hat man die Tilgung des Darlehens, Zinsen und die Betriebskosten. Und wie genannt, kann man keinen Mietvertrag mit sich selbst machen. Und fürs Überschreiben der Immobilie an jemand anders, damit der einem einen Mietvertrag gibt, ist es auch zu spät.
Wie im anderen Thread genannt, werden Betriebskosten und evtl. Zinsen übernommen, nicht die Tilgung. Auf Dauer ist die erst vor 2 Jahren erworbene und (verständlicherweise) noch nicht abgezahlte Immobilie unter dem Bezug von ALG-II nicht zu halten.