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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 06. Januar 2024, 16:36:01

Titel: Kein Leistungsbescheid Sgb12
Beitrag von: Bimimaus5421 am 06. Januar 2024, 16:36:01
Hallo ,meine Mutter hat bis heute keinen Änderungsbescheid über die aufstockende Grundsicherungsleistungen erhalten, obwohl im vorherigen Bescheid mit dem alten Regelsatz mitgeteilt wurde , das ein neuer Bescheid erstellt wird ,wenn der Gesetzgeber über den neuen Regelsatz entschieden hat .
Wird nun der alte Bewilligungsbescheid rechtskräftig?
Titel: Aw: Kein Leistungsbescheid Sgb12
Beitrag von: TripleH am 06. Januar 2024, 18:16:22
Von wann ist der alte Bescheid? Älter als einen Monat? Dann ist er bereits bestandskräftig. Das wichtigste ist doch die Zahlung. Kam denn jetzt Ende Dezember mehr Geld als sonst?
Titel: Aw: Kein Leistungsbescheid Sgb12
Beitrag von: Bimimaus5421 am 06. Januar 2024, 20:45:45
Zitat von: TripleH am 06. Januar 2024, 18:16:22Von wann ist der alte Bescheid? Nov 2023 Älter als einen Monat? Dann ist er bereits bestandskräftig. Das wichtigste ist doch die Zahlung. Kam denn jetzt Ende Dezember mehr Geld als sonst? Ja ,die Berechnung stimmt .
Also den neuen Änderungsbescheid dann anfordern
Ich frage mich was dieser Mist soll.
Die wissen doch das wir dann zum Gericht gehen ...
Titel: Aw: Kein Leistungsbescheid Sgb12
Beitrag von: TripleH am 06. Januar 2024, 21:55:26
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Januar 2024, 20:45:45Ich frage mich was dieser Mist soll. Die wissen doch das wir dann zum Gericht gehen ...

Wenn es mehr Geld war, ist es doch gut. Der Bescheid wird schon noch kommen. Übertreibst du es nicht etwas?


 
Titel: Aw: Kein Leistungsbescheid Sgb12
Beitrag von: Bimimaus5421 am 06. Januar 2024, 23:11:32
Zitat von: TripleH am 06. Januar 2024, 21:55:26
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Januar 2024, 20:45:45Ich frage mich was dieser Mist soll. Die wissen doch das wir dann zum Gericht gehen ...

Wenn es mehr Geld war, ist es doch gut. Der Bescheid wird schon noch kommen. Übertreibst du es nicht etwas?


 
Nein , weil immer die Jahre vorher der Bescheid zum 27.12 oder 29.12 kam .Nie im neuen Jahr .Ist doch verständlich sogar der Bescheid für die Pflege meiner Mutter war falsch und mussten aufmerksam machen das daß Pflegegeld erhöht wurde .
Wurde der Widerspruch ans Rechtsamt gegebenen und 2 Tage später kam neuer Bescheid mit der neuen Berechnung.
Sie machen alles falsch was Sie falsch machen können .
Das Sozialgericht hatte Sie vor Jahren verdonnert die Betriebskosten auszahlen , sie hatten zu unseren Gunsten einen Fehler gemacht .
Das Sozialamt war so dreist und schrieb einfach Sozialgericht hat nicht im Beschluss geschrieben das dass Geld ausbezahlt wird und da musste man weiter das Sozialgericht bedienen.
Die Richterin war da so angekackt das Sie sich an den Geschäftsführer wandte und innerhalb eines Tages war das Geld zu unseren Gunsten da 😄