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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: U25u25 am 06. Januar 2024, 23:41:02

Titel: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: U25u25 am 06. Januar 2024, 23:41:02
Guten Abend,

Ich habe eine Frage bezüglich eines Bildungsgutscheins beziehungsweise einer Maßnahme.

Angenommen man bekommt vom Jobcenter einen Bildungsgutschein und eine Maßnahme diemann unterschreibt und alles per Vertrag festhält.

Und sie nach circa 2 Wochen wieder abbricht kann die Kosten der Maßnahme beziehungsweise des Bildungsgutscheins? Mit den laufenden Leistungen aufgerechnet werden? Ich dachte mal gehört zu haben dass man sowas mit 30% bis zu 3 Jahre aufrechnen kann?

Ich hoffe ihr könnt mich ja mit der Thematik weiterhelfen?


Habe das im netzt gefunden:

Bereits erhaltene Bürgergeld-Leistungen dürfen nur in bestimmten Fällen vom laufenden Leistungsanspruch durch das Jobcenter einbehalten werden. Beim Bürgergeld (ehemals Hartz-IV oder Arbeitslosengeld II) gibt es einige Anlässe, bei denen das Jobcenter "Geld zurückfordern" kann: Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
Darlehen zurückgezahlt werden müssen,
eine Bildungsmaßnahme schuldhaft abgebrochen wird,
die Hilfebedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wurde,
die Leistungsempfangenden unangemeldet in den Urlaub gefahren sind,
die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen,
eine sonstige Pflichtverletzung vorliegt.

Da steht das ja auch mit der Bildungsmaßnahme Abbruch Geld einbezahlten?



Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: Jimmy Neutron am 07. Januar 2024, 01:44:32
Zitat von: U25u25 am 06. Januar 2024, 23:41:02Und sie nach circa 2 Wochen wieder abbricht kann die Kosten der Maßnahme beziehungsweise des Bildungsgutscheins?
Es kommt darauf an. Was war denn der Grund für den Abbruch?
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: U25u25 am 07. Januar 2024, 09:18:26
Es gab keinen Grund für den Abbruch
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: turbulent am 07. Januar 2024, 09:24:45
Zitat von: U25u25 am 07. Januar 2024, 09:18:26Es gab keinen Grund für den Abbruch
Quatsch. Selbst wenn "man" einfach nur mal Bock hatte, auf einen Zettel zu kritzeln "Ich breche ab.", ist dies ein (der) Grund.

Wenn Du aus dem netzt zitierst, solltest Du die Quelle mit angeben, damit ggf. nachvollzogen werden kann, worum es geht. (Ins netzt können übrigens alle schreiben, auch Lügnerinnen und Könige. Es gibt dort keine Verpflichtung zur Aufrichtigkeit, auch keine Kontrollen.)
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: U25u25 am 07. Januar 2024, 10:04:02
Die Quelle: https://www.gegen-hartz.de/buergergeld-rueckforderungen-aufrechnungen-des-jobcenters



Also es wurde von der Maßnahme quasi wegen Fehlzeiten abgebrochen weil einfach nicht hingegangen wurde
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: Sheherazade am 07. Januar 2024, 10:30:09
Eigentlich sollten deine Fragen in dem Vertrag beantwortet werden, den du unterschrieben hast.
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: U25u25 am 07. Januar 2024, 10:36:11
Da steht nur das es zurückgezahlt werden muss wenn's abgebrochen wird.. aber nicht ob's mit dem laufendes Leistungen aufgerechnet werden kann?
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: turbulent am 07. Januar 2024, 11:18:44
Das kann der MT auch nicht festlegen. Außerdem wärst Du mit dieser Klausel auch rückzahlungspflichtig, wenn Du nicht (mehr) im Bezug wärst.
Wem muss zurückgezahlt werden? Wieviel? Wenn dem MT, dann lässt er sich möglicherweise auf Ratenzahlung ein?
Verträge, die Du abschließt, sind (i.d.R.) bürgergeld-unabhängig.
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: U25u25 am 07. Januar 2024, 11:33:56
Es geht mir ja erstmal in erster Linie darum ob das Jobcenter es mit den laufendes Leistung aufrechnet also diese 30%

Und das Jobcenter möchte das Geld von der Maßnahme wenn ich's richtig verstehe
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: Sheherazade am 07. Januar 2024, 12:53:21
Irgendwer wird dir eine Kostenberechnung schicken, entweder das Jobcenter oder der Maßnahmeträger. Dann erst können wir alle was verstehen.
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: U25u25 am 07. Januar 2024, 13:07:07
Es geht mir ja darum ob das ganze nach § 43 SGB II Aufgerechnet werden kann also mit den laufenden Zahlung was mir monatlich überwiesen wird 
Also das mir dann 30% einbehalten werden bis es abezhalr ist?

Oder ob das rechtlich garnicht möglich ist
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: Sheherazade am 07. Januar 2024, 13:13:01
Zitat von: U25u25 am 07. Januar 2024, 13:07:07Es geht mir ja darum ob das ganze nach § 43 SGB II Aufgerechnet werden kann

Möglich, wenn einer der Punkte passt
Zitat(1) Die Jobcenter können gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit

1.
    Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches,
2.
    Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a,
3.
    Erstattungsansprüchen nach § 34b oder
4.
    Erstattungsansprüchen nach § 41a Absatz 6 Satz 3.

§43 SGB2 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__43.html)
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: U25u25 am 07. Januar 2024, 13:22:06
Okay also ist es doch so wie ich dachte
Also bekomme ich dann eine Sanktion von 10% ind dann wird quasi das Geld was beim JC aufgrund der Maßnahmen Abbruch offen ist mit 30%oder mit 10% aufgerechnet?
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: Sheherazade am 07. Januar 2024, 13:26:15
Hier hast niemand eine Glaskugel, bis jetzt hat ja offenbar weder das Jobcenter noch der Maßnahmeträger eine Forderung an dich gestellt.
Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: U25u25 am 07. Januar 2024, 16:41:59
Nee schriftliches gibt es nicht

Aber es geht mir ja wie gesagt darum ob das überhaupt rechtlich möglich ist mit der Aufrechnung mit der laufenden Bürgergeld Zahlung


Weil ich finde dazu nichts im Internet von niemanden  ob das über § 43 SGB II geht

Da steht immer nur was wegen Rückforderungen wegen Überzahlung usw usw



Titel: Aw: Bildungsgutschein abrechnen Aufrechung mit 30% bis 3 Jahre!
Beitrag von: Sheherazade am 07. Januar 2024, 17:21:42
Zitat von: U25u25 am 07. Januar 2024, 16:41:59Nee schriftliches gibt es nicht

Dann warten wir das Schriftliche mal ab, du meldest dich dann wieder hier und wir sehen weiter.