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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: JS am 07. Januar 2024, 17:32:03

Titel: Ausgaben in der vorläufigen EKS gestrichen worden.
Beitrag von: JS am 07. Januar 2024, 17:32:03
Hallo,
ich habe vorläufige EKS abgegeben mit geplanten Ausgaben für Steuerberaterin.
Jetzt haben die mir in der vorläufigen EKS diese Ausgaben gestrichen, weil sie noch nicht nachgewiesen sind.  :wand:
Geht ja auch schlecht, wenn ich erst im Mai hin will. Jetzt fehlt natürlich das Geld, weil durch diese Streichung zu viel Einnahmen angerechnet wurden.
Darf man denn in einer vorläufigen EKS, wo nichts, auch nicht die Einnahmen, nachgewiesen sind, einfach geplante Ausgaben streichen?
Wäre für eine Antwort dankbar
Titel: Aw: Ausgaben in der vorläufigen EKS gestrichen worden.
Beitrag von: fizzy am 09. Januar 2024, 17:15:26
Lass die EKS immer komplett vom Steuerberater ausfüllen...egal wie genau die das machen, das JC fragt eh immer wieder wegen irgendwas nach. Die Ausgaben müssen ja auch wo geschätzt werden einfach...und die EKS immer niedrig ansetzen irgendwo bei Einnahmen wie Ausgaben...ist immer besser die zahlen dir nach, als dass du am Ende musst denen zurückzahlen.