Hallo, ich möchte Sachen verkaufen die ich in den letzten Jahrzehnten gesammelt habe. Muss ich die Einnahmen dem Jobcenter melden?
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-forschen-bei-privaten-ebay-verkaeufen-nach
da steht alles gut zusammengefasst drin
Weiß nicht obs bei euch so was wie Flohmarkt gibt, bei uns hier gibts jedes WE einen, da kannste auch Privat verkaufen und zwar alles in Bar, wenn du verstehst was ich meine.
Nö, das ist Vermögensumwandlung.
Nein. Trotzdem würde ich die Verkäufe, falls es nicht wenig und evtl. höherpreisig ist, für mich dokumentieren, falls sinnlose Nachfragen Monate später kommen (Kontobewegungen)... Wenn die Dinge bar bezahlt werden, ist es sowieso egal.
Solange du nichts mit Gewinn verkaufst ist es egal. Nie mit internem bezahlsystem wie sicher bezahlen verkaufen, am besten auch nicht über eBay direkt. Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert
Wie Vorredner bereits sagte, es ist nur eine Vermögensumwandlung. Das Jobcenter verlangt da keine gezahlten Leistungen zurück. Du musst deine Einnahmen (<100€) durch Verkauf von Eigentum auch nicht sofort dem Jobcenter melden. Spätestens aber zum Ende des Bewilligungszeitraums. Um auf Nummer sicher zu gehen ab welchem Betrag genau man es direkt melden soll, würde ich das Jobcenter fragen. Da passiert auch nichts. Es ist ja dein Eigentum.
Okay danke.
Am wenigsten Ärger verursachen würden Kleinanzeigen, wo der Käufer die Ware mitnimmt und die das Geld in die Hand drückt. Vermögenshandlung müsste im Zweifel ja belegt werden und dürfte beim Verkauf keinen höheren Wert haben als beim Kauf. Die Rechnungen für die acht Jahre alte Konsole hat man meist aber nicht mehr. Wenn du einen Gewinn machst würde es angerechnet werden (Freibetrag). Beispiel du hast auf dem Flohmarkt mal für zehn Euro eine Tasse gekauft und ein Sammler zahlt dir jetzt 30 Euro. Praktisch hättest du aber keinen Beleg vom Flohmarktkauf. Du siehst das Problem?
Zitat von: Bärchen71 am 08. Januar 2024, 16:11:07Hallo, ich möchte Sachen verkaufen die ich in den letzten Jahrzehnten gesammelt habe. Muss ich die Einnahmen dem Jobcenter melden?
nur dem Finanzamt das meldet sich bei dir bei Online Verkäufen, wenn mehr als 30 Sachen verkauft wurden und oder 2000 € zusammenkommen im Jahr.
Bitte bedenke die neue Regelung mit 30 Verkäufen pro Jahr oder 2000 Euro Umsatz. Ab dann Meldung an Finanzamt ggf bekommt man dann noch mit denen Stress... Private Verkäufe aus Bestand sind Vermögensumschichtung, immer zusehen, dass man unter dem EK Preis mit den Sachen liegt...bei neueren Sachen wie Handy,PC usw.. bei sonstigen Sachen die man seit Jahren im Besitz hat, ist ja kein EK Preis mehr nachweisbar.
auch gut zu wissen wenn neue Sachen wieder verkauft werden mit Gewinn 600-2000 €
ZitatSie verkaufen gebrauchte Kleidung Ihrer eigenen Kinder oder lösen beispielsweise aufgrund eines Erbfalls einen Haushalt auf und stellen die genutzte Innenausstattung auf einer Plattform zum Verkauf ein? Diese Vorgänge werden je nach Größenordnung dem Finanzamt gemeldet. Dabei handelt es sich jedoch grundsätzlich um nicht steuerpflichtige Umsätze.
Zudem sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt. Was länger gehalten wurde, kann steuerfrei veräußert werden.
Hier gilt der Grundsatz, dass private Veräußerungsgeschäfte von insgesamt unter 600 Euro jährlich in jedem Fall steuerfrei sind. Übersteigt der Gewinn diesen Betrag, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (Freigrenze).
Höhere Gewinne aus Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt allerdings nicht für die gelegentliche Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel:
getragene Kleidung
gebrauchte Bücher
genutzte Inneneinrichtung oder Ausstattung
Diese Verkäufe fallen nicht unter die Steuerpflicht.
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz
die Frage des TE wurde bereits in Beitrag Nr. 1 und 3 schlüssig beantwortet. Das Finanzamt hat mit dem Sachverhalt nu wirklich nix zu tun.
Taxima
Zitat von: Taxima am 08. Januar 2024, 20:22:16Du musst deine Einnahmen (<100€) durch Verkauf von Eigentum auch nicht sofort dem Jobcenter melden.
Die 100.- Grenze (Freibetrag) sind für Einkommen und nicht für eine Vermögensumwandlung.
Zitat von: Taxima am 08. Januar 2024, 20:22:16Spätestens aber zum Ende des Bewilligungszeitraums.
auch nicht weil nicht leistungsrelevant.
Zitat von: Taxima am 08. Januar 2024, 20:22:16Um auf Nummer sicher zu gehen ab welchem Betrag genau man es direkt melden soll, würde ich das Jobcenter fragen.
Auf keinen Fall würde ich den Fragen der mich uU angelogen hat oder anlügen wird.
Solltest du mal VOR der Situation stehen solltest du dem JC nichts glauben und dich anderweitig z.B.: hier schlau machen.
MfG FN
Zitat von: Taxima am 08. Januar 2024, 20:22:16Du musst deine Einnahmen (<100€) durch Verkauf von Eigentum auch nicht sofort dem Jobcenter melden.
was denn für Einnahmen wertvolle Antiquitäten die man nie angegeben hat im Bezug. :wand:
Zitat von: terrier am 10. Januar 2024, 13:35:03die Frage des TE wurde bereits in Beitrag Nr. 1 und 3 schlüssig beantwortet. Das Finanzamt hat mit dem Sachverhalt nu wirklich nix zu tun.
JEIN - da meines Wissens ein Datenabgleich zwischen Finanzamt und Jobcenter in regelmäßigen Abständen stattfindet.
Zitat von: ichbrauchgeld am 08. Januar 2024, 20:16:56Solange du nichts mit Gewinn verkaufst ist es egal. Nie mit internem bezahlsystem wie sicher bezahlen verkaufen, am besten auch nicht über eBay direkt. Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert
Das mit den Multi-Accounts ist SEHR bedenklich, da so etwas durch Datenabgleich leicht auffliegen kann.
Das Erstellen von "Fake-Accounts" unter falschen Namen und Adressen ist im Übrigen nicht zulässig - ganz dünnes Eis!
@Bärchen71: Wenn sich bargeldlose Zahlungen nicht vermeiden lassen, kannst du diese Kontobewegungen erklären (Vermögensumwandlung), wenn du diese beim JC vorlegen musst UND das JC DANACH FRAGT.
Allerdings: Wenn es sich um höhere Beträge handelt, musst du auf den Freibetrag achten, weil es sich sonst um "verwertbares Vermögen" handelt. Z.B. Einbauküche = kein "verwertbares Vermögen" sondern Hausrat, Verkauf für 8.000 Euro = Umwandlung in Geld => Geld ist verwertbar.
Natürlich kannst du versuchen, alles in bar am JC vorbei zu "schmuggeln", ABER: Es kommt halt einfach auf die Höhe der Beträge und die Anzahl der Verkäufe an: Wenn du eh so wenig verkaufst, dass die Verkaufsplattform (auch Kleinanzeigen, WhatsApp, Facebook und Co gehören da dazu, auch bei Barzahlung!) dich sowieso nicht an das Finanzamt meldet, hast du nichts zu befürchten und kannst deine Vermögensumwandlung auch ruhig dem JC offenlegen (falls es fragt).
Falls du aber sowieso an das Finanzamt gemeldet wirst, machst du dich strafbar, wenn du deine Verkäufe beim JC nicht angegeben hast. Das dauert zwar eine ganze Weile, bis es raus kommt, aber dürfte dann höchst unschön werden ("Sozialleistungsbetrug" oder so) ...
Also, so ganz "ohne" ist das mit den Online-Verkäufen und -Anzeigen nicht. Was du privat und ohne irgendwelche Online-Aktivität in bar bei dir oder sonstwem zuhause oder auf einem Flohmarkt abwickelst, kann kein Finanzamt und kein JC feststellen - da kann dich allerhöchstens irgendein "Neider" bei JC oder FA anschwärzen ...
Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 15:42:29Das mit den Multi-Accounts ist SEHR bedenklich, da so etwas durch Datenabgleich leicht auffliegen kann. Das Erstellen von "Fake-Accounts" unter falschen Namen und Adressen ist im Übrigen nicht zulässig - ganz dünnes Eis!
Ja, wäre ziemlich dämlich.
Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 15:42:29machst du dich strafbar, wenn du deine Verkäufe beim JC nicht angegeben hast
Nicht, wenn es um ganz normalen Haushaltskram geht, dann muss ich dem JC gar nichts Offen legen.
Auch nicht wenn ein SB, neugierig danach fragen sollte.
Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 15:42:29Falls du aber sowieso an das Finanzamt gemeldet wirst
Erst mal weiß ich am Anfang des Jahres gar nicht wie oft ich was Verkaufe und auch nicht, ob es gemeldet wird.
Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 15:42:29Natürlich kannst du versuchen, alles in bar am JC vorbei zu "schmuggeln"
Der einfachste Weg :grins:
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:22:37Erst mal weiß ich am Anfang des Jahres gar nicht wie oft ich was Verkaufe und auch nicht, ob es gemeldet wird.
Das stimmt nur bedingt: Ich weiß ja eigentlich, was ich so alles verkaufen möchte und zu welchem Preis, wenn ich schon "gesammelt" habe
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:22:37Der einfachste Weg
Das schon - aber: der einfachste Weg ist nicht immer auch der beste. Und, wie gesagt: Auch bar abgewickelte Transaktionen werden gemeldet, wenn der Gesamt-Umfang über dem Limit liegt, sofern da irgendwas irgendwie Online eingestellt wurde ... :weisnich:
Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 16:31:29Ich weiß ja eigentlich, was ich so alles verkaufen möchte
Ein Jahr im voraus, werden sicher die Wenigsten wissen was man mal Verkaufen will.
Ich jedenfalls nicht.
Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 16:31:29Auch bar abgewickelte Transaktionen werden gemeldet
Wie soll das gehen, wenn ich die bunten Zettel zu Hause entgegen nehme?
Keine Sau weiß ob der Verkauf zu Stande kam, oder auch nicht.
Man sollte die sich nur genauer Ansehen, um keinen Blütenstrauß zu bekommen.
Anzeige wird einfach gelöscht und fertig ist.
ich hatte letztes Jahr viel verkauft von meinen alten Sachen z.b. altes Handy, Schachcomputer und andere Sachen, die ich schon Jahre hatte da kommen, sehr schnell über das Jahr 30 Sachen und mehr zusammen da ich nur bei eBay verkaufe, sehe ich das natürlich wie viel über das Jahr verkaufe und die anderen Sachen stellt man dann eben nächstes Jahr ein.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:41:49Keine Sau weiß ob der Verkauf zu Stande kam, oder auch nicht.
wenn nicht deine 40 Zuchthühner sind dann alles ok.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:41:49Wie soll das gehen, wenn ich die bunten Zettel zu Hause entgegen nehme? Keine Sau weiß ob der Verkauf zu Stande kam, oder auch nicht.
Soweit ich das System verstanden habe, werden deine ANZEIGEN - z.B. auch über Facebook und andere Social Media Kanäle - gemeldet, wenn sie das Limit überschreiten. Wie da die Grenze von 2.000 Euro greifen soll, wenn du in der Anzeige z.B. nur VB ohne Betrag angegeben hast, ist mir schleierhaft - bei der Anzahl ist es allerdings einfach. Und tatsächlich musst du dann ggf. nachweisen, dass der Verkauf nicht zustande gekommen ist bzw. zu welchem Bar-Betrag. Das sollte in der Regel schwierig werden, d.h., wenn Finanzamt und/oder Jobcenter dann einfach Beträge SCHÄTZEN, hast du das Problem, diese Beträge zu widerlegen.
Wie gesagt: ALLES, was irgendwie über das Internet läuft, ist von daher nicht so ganz unproblematisch und ich wollte nur auf diese Risiken hinweisen, da ich mich wegen meiner eigenen Verkäufe ziemlich intensiv mit dem Thema beschäftigt habe.
Bei "gebrauchten" Artikeln wird - meines Wissens - auch überhaupt weniger geschaut. Aber auch da kommt es wohl auf das Volumen und die Art der Artikel an und ggf. wird überprüft, ob der "Gebraucht"-Zustand tatsächlich zutreffend ist etc.. (Was nach meinem Verständnis erst nach Meldung an das FA überhaupt möglich ist?)
Was jeder Einzelne tatsächlich tut, wie offen und ehrlich jemand mit seinen Verkäufen und daraus erzielten Einnahmen (gegenüber Finanzamt und Jobcenter) umgeht oder auch nicht, bleibt selbstverständlich jedem Einzelnen überlassen. Da kommt es natürlich auch auf die persönliche "Risikofreudigkeit" und das eigene "Gewissen" an (d.h., wie wohl fühlt man sich mit seinem eigenen Vorgehen), das muss halt jeder für sich selbst entscheiden... :zwinker:
Zitat von: ichbrauchgeld am 08. Januar 2024, 20:16:56Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert
ja, wenn man den Tatbestand des Betrugs erfüllen und sich strafbar machen möchte. Sonst eher nicht.
Zitat von: september23 am 14. Januar 2024, 14:01:03Zitat von: ichbrauchgeld am 08. Januar 2024, 20:16:56Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert
ja, wenn man den Tatbestand des Betrugs erfüllen und sich strafbar machen möchte. Sonst eher nicht.
Yes! :ok:
Zitat von: PetraL am 14. Januar 2024, 13:43:40tatsächlich musst du dann ggf. nachweisen, dass der Verkauf nicht zustande gekommen ist bzw. zu welchem Bar-Betrag.
Dass der Muss ich gar nicht, schon gar nicht wenn ich alten Krempel verkauft habe oder auch nicht.
Kleinanzeigen laufen meist so ab, da kommt jemand zu dir nach Hause (oder anderer Treffpunkt) gibt Geld gegen Ware und fertig.
Dazu muss ich mich auch nicht selbst Belasten, wäre ja schön Dämlich.
Ist natürlich was anderes, wenn du jeden Monat z.B. 40 Sachen verkaufst.
https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/
(Abschnitt was passiert bei Kleinanzeigen)
Im übrigen gibt es diese bescheuerte Minigrenze, nur in Deutschland.
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Januar 2024, 16:20:43Dass der Muss ich gar nicht, schon gar nicht wenn ich alten Krempel verkauft habe oder auch nicht.
Mag sein. Das hatte ich allerdings letztlich erst noch anders gelesen.
Man sollte ja auch unterscheiden zwischen steuerlichen Konsequenzen (durch das Finanzamt), sonstigen rechtlichen Konsequenzen (wegen gewerblichem Handel) und Problemen, die einem das Jobcenter bereiten kann (und vermutlich auch wird, wenn es kann).
Ich persönlich bin kein sehr risikofreudiger Mensch und würde es deshalb nicht darauf ankommen lassen wollen. Aber, wie ich schon sagte: das muss ja jeder für sich selbst entscheiden :zwinker:
Zitat von: september23 am 14. Januar 2024, 14:01:03Zitat von: ichbrauchgeld am 08. Januar 2024, 20:16:56Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert
ja, wenn man den Tatbestand des Betrugs erfüllen und sich strafbar machen möchte. Sonst eher nicht.
wo im Gesetz steht denn, dass man nicht mehrere Kleinanzeigen accounts haben darf? Wenn dann verstößt man nur gegen die Kleinanzeigen Richtlinien, dass man nicht mehrere Accounts haben darf. Bitte vorher informieren, bevor man Fakenews und Angst verbreitet.
Und wenn man sich schon dumm anstellt, dann lässt man halt der Mutter, Schwester, seinem Hamster einen account eröffnen. Es gibt keinen Identitätsnachweis auf den Portalen.
Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23wo im Gesetz steht denn, dass man nicht mehrere Kleinanzeigen accounts haben darf? Wenn dann verstößt man nur gegen die Kleinanzeigen Richtlinien, dass man nicht mehrere Accounts haben darf. Bitte vorher informieren, bevor man Fakenews und Angst verbreitet.
Du hast nicht nur von mehreren Accounts, sondern von mehreren
NAMEN und ADRESSEN geschrieben. Damit falsche Identität und Adresse im besten Fall von jemand anders.
Die mehrere Accounts verstoßen meist nur gegen die Regeln des Anbieters solcher Plattformen, aber die Adressen? wie soll man sich das vorstellen? wer bitte hat mehrere ladefähige Adressen, vor allem im Bezug?
Bitte erst nachdenken, was Du empfiehlst, ehe Du dann zurückrudern musst und anderen vorwirfst, Fakenews zu verbreiten und sich nicht informiert zu haben.
Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23Und wenn man sich schon dumm anstellt, dann lässt man halt der Mutter, Schwester, seinem Hamster einen account eröffnen. Es gibt keinen Identitätsnachweis auf den Portalen.
und genau das nennt sich dann u.U. Betrug. Halte Dich an Deinen eigenen Tipp und informiere Dich besser.
[/quote]
Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23Es gibt keinen Identitätsnachweis auf den Portalen.
Im Moment vielleicht noch nicht, ist aber nur eine Frage der Zeit: Bei Ebay z.B. muss man jetzt schon seine persönliche Steuer-ID angeben, wenn man ein neues Konto eröffnet.
Zitat von: september23 am 15. Januar 2024, 09:34:44Du hast nicht nur von mehreren Accounts, sondern von mehreren NAMEN und ADRESSEN geschrieben. Damit falsche Identität und Adresse im besten Fall von jemand anders.
Desweiteren werden auf Verkaufsportalen die Konto-Informationen gefordert. Diese werden auch überprüft. Spätestens an dieser Stelle gibt's Probleme mit Fake-Accounts.
Egal wie hoch die effektive Wahrscheinlichkeit ist, dass ein solcher Betrug auffliegt: Ich kann nur ganz entschieden davon abraten, sich solcher Betrugs-Maschen zu bedienen, das Echo kann
sehr sehr unangenehm werden.
Und ich denke, gerade als Bürgergeld-Bezieher hat man schon genug Probleme und Unannehmlichkeiten, als dass man sich zusätzlich auch noch mutwillig Betrugsverfahren aufhalsen muss!
Wer diesen "Nervenkitzel" mag oder vielleicht sogar braucht, kann das ja ruhig machen - bleibt jedem selbst überlassen, aber raten sollte man dazu nicht ... :weisnich:
Zitat von: september23 am 15. Januar 2024, 09:34:44Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23wo im Gesetz steht denn, dass man nicht mehrere Kleinanzeigen accounts haben darf? Wenn dann verstößt man nur gegen die Kleinanzeigen Richtlinien, dass man nicht mehrere Accounts haben darf. Bitte vorher informieren, bevor man Fakenews und Angst verbreitet.
Du hast nicht nur von mehreren Accounts, sondern von mehreren NAMEN und ADRESSEN geschrieben. Damit falsche Identität und Adresse im besten Fall von jemand anders.
Die mehrere Accounts verstoßen meist nur gegen die Regeln des Anbieters solcher Plattformen, aber die Adressen? wie soll man sich das vorstellen? wer bitte hat mehrere ladefähige Adressen, vor allem im Bezug?
Bitte erst nachdenken, was Du empfiehlst, ehe Du dann zurückrudern musst und anderen vorwirfst, Fakenews zu verbreiten und sich nicht informiert zu haben.
Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23Und wenn man sich schon dumm anstellt, dann lässt man halt der Mutter, Schwester, seinem Hamster einen account eröffnen. Es gibt keinen Identitätsnachweis auf den Portalen.
und genau das nennt sich dann u.U. Betrug. Halte Dich an Deinen eigenen Tipp und informiere Dich besser.
Du hast absolut keine Ahnung von was du redest, geschweige was ein Betrug ist. Daher lieber auf die ignoreliste, da hier jegliche Argumente ins leere laufen.
Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 19:48:37Du hast absolut keine Ahnung von was du redest, geschweige was ein Betrug ist.
Daher lieber auf die ignoreliste, da hier jegliche Argumente ins leere laufen.
So kann man mit berechtigter Kritik natürlich auch umgehen.
Und Dein "Tipp" lässt andere ins Messer laufen. Du müsstest das ja nicht ausbaden.
Und ob Du das liest oder nicht, ist egal, es ging darum darauf hinzuweisen, welche Konsequenz Deine Aussage zum Faken von Accounts hätte.
Danke, @september23
Ich halte solche "Empfehlungen" auch für etwas verantwortungslos.
@ichbrauchgeld:
Solche Hinweise sind kein Angriff auf jemanden als Person, auch keine Anklage, geschweige denn sollte jemand wegen seiner etwas "unbekümmerten Einstellung" dazu angeschwärzt werden. Es besteht also gar kein Grund, sich zu verteidigen oder gar andere anzugreifen.
Natürlich muss das letztendlich jeder für sich selber entscheiden, was er macht - aber dazu muss man halt auch ganz klar auf die entsprechenden Risiken hinweisen. Nur mit möglichst umfassenden (und korrekten) Informationen ist so eine Entscheidung ja überhaupt möglich. Betrug mit Fake-Accounts und Betrug durch Verschleiern von Einkünften ist halt nun einmal mit Risiken verbunden und sollte nicht verharmlost und auf die leichte Schulter genommen werden.
Das Problem ist doch: Sämtliche Kontrollen werden immer weiter verschärft, so dass auch das Risiko "erwischt" zu werden, immer weiter steigt. Und man sollte sich fragen, ob einem die Sache dieses Risiko tatsächlich wert ist. Dafür muss man das Risiko aber natürlich erst einmal kennen...
Ich gehe aber mal davon aus, dass @Bärchen71 gar nicht betrügen will, sondern ganz legal ihre/seine gebrauchten Sachen verkaufen möchte ohne beim JC in irgendein offenes Messer zu rennen.
Dazu sind auch keine Tricks, Schummeleien oder gar Betrug notwendig - einfache Ehrlichkeit reicht: Auf Nachfragen (Aufforderung zur Mitwirkung) antworten und Vermögensumwandlung angeben und fertig. Sollte eigentlich keine größere Schwierigkeit darstellen. Wer will, kann das sogar direkt machen, damit gar nicht erst irgendein Verdacht aufkommt beim JC. Tatsächlich angeben MUSS man aber nur Einkommen, und das ist eine Vermögensumwandlung nicht, wie schon ganz zu Anfang dargelegt. Ich selber habe immer nur meine Kontoauszüge vorgelegt und hatte bisher noch nie Nachfragen, waren allerdings auch immer nur Mini-Beträge.
Zitat von: PetraL am 16. Januar 2024, 11:08:08Danke, @september23
Ich halte solche "Empfehlungen" auch für etwas verantwortungslos.
@ichbrauchgeld:
Solche Hinweise sind kein Angriff auf jemanden als Person, auch keine Anklage, geschweige denn sollte jemand wegen seiner etwas "unbekümmerten Einstellung" dazu angeschwärzt werden. Es besteht also gar kein Grund, sich zu verteidigen oder gar andere anzugreifen.
Natürlich muss das letztendlich jeder für sich selber entscheiden, was er macht - aber dazu muss man halt auch ganz klar auf die entsprechenden Risiken hinweisen. Nur mit möglichst umfassenden (und korrekten) Informationen ist so eine Entscheidung ja überhaupt möglich. Betrug mit Fake-Accounts und Betrug durch Verschleiern von Einkünften ist halt nun einmal mit Risiken verbunden und sollte nicht verharmlost und auf die leichte Schulter genommen werden.
Das Problem ist doch: Sämtliche Kontrollen werden immer weiter verschärft, so dass auch das Risiko "erwischt" zu werden, immer weiter steigt. Und man sollte sich fragen, ob einem die Sache dieses Risiko tatsächlich wert ist. Dafür muss man das Risiko aber natürlich erst einmal kennen...
Ich gehe aber mal davon aus, dass @Bärchen71 gar nicht betrügen will, sondern ganz legal ihre/seine gebrauchten Sachen verkaufen möchte ohne beim JC in irgendein offenes Messer zu rennen.
Dazu sind auch keine Tricks, Schummeleien oder gar Betrug notwendig - einfache Ehrlichkeit reicht: Auf Nachfragen (Aufforderung zur Mitwirkung) antworten und Vermögensumwandlung angeben und fertig. Sollte eigentlich keine größere Schwierigkeit darstellen. Wer will, kann das sogar direkt machen, damit gar nicht erst irgendein Verdacht aufkommt beim JC. Tatsächlich angeben MUSS man aber nur Einkommen, und das ist eine Vermögensumwandlung nicht, wie schon ganz zu Anfang dargelegt. Ich selber habe immer nur meine Kontoauszüge vorgelegt und hatte bisher noch nie Nachfragen, waren allerdings auch immer nur Mini-Beträge.
Und der nächste auf die ignorelist, der absolut keine Ahnung davon hat, was Betrug ist und das fakeaccounts keinen Betrug darstellen. Jegliche Argumente sind hier sinnlos
wenn jemand eine große Familie hat kann man auch mehrere Accounts in einer Bg haben und ganz legal Verkaufen. Da fragt dann niemand warum die Tochter jetzt Papas Pantoffel verkauft hat.
Zitat von: Rotti am 16. Januar 2024, 23:07:31wenn jemand eine große Familie hat kann man auch mehrere Accounts in einer Bg haben und ganz legal Verkaufen. Da fragt dann niemand warum die Tochter jetzt Papas Pantoffel verkauft hat.
In dem fraglichen Beitrag war von
mehreren Namen und mehreren Adressen die Rede. Nicht davon, dass die Gegenstände auf die (eventuell vorhandene) BG verteilt wird.
Wenn die Tochter in der BG des Vaters ist, dürfte es auch schwierig werden mit den realen verschiedenen Adressen.
Es darf jeder selbst entscheiden, was er mit heißen Tipp von jemand macht, der es für ein "Argument" hält, das vorzuschlagen (um völlig unnötig Einnahmen zu verschleiern).
Sobald man darauf hinweist, dass das mit den Namen und Adressen meist gegen die Regeln der Verkaufsportale, unlauter und u.U. die Kriterien des Betrugs erfüllen könnte, wird der User auf die Ignoreliste gesetzt.
Da hat es uns einer aber gegeben :lol:
Zitat von: Rotti am 16. Januar 2024, 23:07:31wenn jemand eine große Familie hat kann man auch mehrere Accounts in einer Bg haben und ganz legal Verkaufen. Da fragt dann niemand warum die Tochter jetzt Papas Pantoffel verkauft hat.
Nochmal, da es keine Adressen und Namensverifizierung auf z.b. Kleinanzeigen oder Facebook gibt, kannst du jeden Namen angeben. Es ist kein Betrug nach dem STGB, dass man sich mit "falschen" Namen bei Kleinanzeigen oder Facebook anmeldet. Das würde jediglich gegen die sog. "grundsätze" der Seite verstoßen und dein Account würde gesperrt werden. Oder wenn du halt gestohlene Sachen verkaufst z.b. dann wird natürlich die IP gespeichert.
Mir ist kein Fall vor Gericht bekannt bis Heute, dass jemand aufgrund von mehreren Kleinanzeigenaccounts wegen Betrug vor einem deutschen Gericht verurteilt wurde. Es kann auch Freund 1 einen account eröffnen und dein Zeug verkaufen oder sonst was. Einfach nicht auf die Internetanfänger hören, die direkt typisch Deutsch Betrug rufen, obwohl sie keine Ahnung von nichts haben :D Die haben wahrscheinlich selbst noch nie auf diesen Portalen verkauft, sonst wüssten sie, dass man keine Adresse angeben muss und keine Verifizierung ansteht.. Aber naja, man kennts ja, hauptsache irgendwas gepostet, damit der Beiträgezähler nach oben geht und man ein "wertvolles" Mitglied der Community ist.
Zitat von: ichbrauchgeld am 17. Januar 2024, 16:13:08Nochmal, da es keine Adressen und Namensverifizierung auf z.b. Kleinanzeigen oder Facebook gibt, kannst du jeden Namen angeben. Es ist kein Betrug nach dem STGB, dass man sich mit "falschen" Namen bei Kleinanzeigen oder Facebook anmeldet. Das würde jediglich gegen die sog. "grundsätze" der Seite verstoßen und dein Account würde gesperrt werden. Oder wenn du halt gestohlene Sachen verkaufst z.b. dann wird natürlich die IP gespeichert.
Mir ist kein Fall vor Gericht bekannt bis Heute, dass jemand aufgrund von mehreren Kleinanzeigenaccounts wegen Betrug vor einem deutschen Gericht verurteilt wurde. Es kann auch Freund 1 einen account eröffnen und dein Zeug verkaufen oder sonst was. Einfach nicht auf die Internetanfänger hören, die direkt typisch Deutsch Betrug rufen, obwohl sie keine Ahnung von nichts haben :D Die haben wahrscheinlich selbst noch nie auf diesen Portalen verkauft, sonst wüssten sie, dass man keine Adresse angeben muss und keine Verifizierung ansteht.. Aber naja, man kennts ja, hauptsache irgendwas gepostet, damit der Beiträgezähler nach oben geht und man ein "wertvolles" Mitglied der Community ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 21.07.2020 – 5 StR 146/19) vertritt hierzu die Auffassung, dass es maßgeblich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Internetplattformen ankomme.
Soweit man bei der Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen unter falschen Personalien angemeldet hat, fällt zwar nicht schon die Einrichtung eines entsprechenden Nutzerkontos unter § 269 Abs. 1 StGB. Vielmehr kommt es maßgeblich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Bei eBay-Kleinanzeigen werden die persönlichen Daten zunächst nicht abgefragt, vielmehr genügen für die Registrierung die Eingabe einer E-Mail-Adresse sowie ein Passwort. Die Übermittlung der persönlichen Angaben erfolgt zwischen den Vertragspartnern selbst und in der Regel erst dann, wenn sich die Parteien über die Abwicklung des Geschäftes einig geworden sind. Laut BGH gilt dies derzeit ebenfalls für die Online-Plattform chrono24, bei der nach den aktuell geltenden Plattformbedingungen zur Anmeldung eine E-Mail-Adresse und ein Passwort ausreichen.
Anders zu bewerten ist die bei Anmeldung sowie Erstellung von Verkaufsangeboten bei der Auktionsplattform eBay.
Mit dem Einrichten des Mitgliedskontos bei eBay sowie durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden online-Formulars gibt der jeweilige Kunde die Gedankenerklärung ab, dass die angegebene Person mit den angegebenen Personalien einen Nutzungsvertrag mit eBay abschließen möchte, die AGB des Unternehmens anerkennt und beim Handel auf der Plattform unter dem gewählten Mitgliedsnamen auftritt (BGH, Besch. v. 21.07.2020 – 5 StR 146/19, Rn. 29; Singelnstein, JR 2011, 375)
Durch dieses Verhalten könnte sich bereits derjenige wegen Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar machen, der sich unter falschen Namen ein Mitgliedkonto einrichtet und mit eBay einen Nutzungsvertrag abschließt.
Dadurch erkennt er nämlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von eBay an und tritt bei Auktionen unter dem gewählten Namen auf.
Das wäre übrigens ein echtes Argument und kein unflätiges und unterstellendes Gepampe gewesen: Wenn man sagt, dass es nur unter bestimmten Bedingungen des AGB eine Fälschung sein
kann, aber eben nicht den Tatbestand des Betrugs oder Fälschung beweissichernder Daten erfüllt, so lange der Kauf soweit in Ordnung geht.
Genauso wenig hat "mir ist kein Urteil bekannt" eines Nicht-Juristen irgendeine Aussagekraft.
Also, da auch Anzeigen- und Verkaufsaktivitäten auf Kleinanzeigen, Facebook, WhatsApp und ich weiss nicht wo sonst noch gemeldet werden sollen (zumindest lt. Auskunft z.B. einer IT-RA-Kanzlei), denke ich mal schon, dass die da auch irgendwelche Verifizierungen durchführen - wie sollen die Verkäufe denn sonst einer realen Person zugeordnet und an das FA gemeldet werden können? :weisnich:
Ich hab zwar auch schon seit etlichen Jahren einen privaten Kleinanzeigen-Account (vorher eBay-Kleinanzeigen), da aber nur gekauft.
Auf eBay kaufe und verkaufe ich seit 2010 privat - ohne irgendein Bank- und/oder PayPal-Konto ging da aber nichts - und seit November letzten Jahres gewerblich (habe mein vormals privates in ein gewerbliches Konto umgewandelt).
Als ich jetzt (vor wenigen Wochen) für mich als Privat-Person ein neues privates Konto bei eBay angemeldet habe (um Geschäfts- und private Einnahmen und Ausgaben korrekt zu trennen), musste ich sogar meine persönliche Steuer-ID angeben, ein Bankkonto und Adresse sowieso (genauso wie schon vor 13,5 Jahren).
Für die Eröffnung von Bank- und PayPal-Konten muss man sich legitimieren, die in eBay hinterlegten Konten werden von eBay verifiziert - das ist auch schon länger so ... :weisnich:
Nun wundert es mich allerdings auch nicht mehr, dass die Bestimmungen und Kontrollen immer strenger werden...
P.S.: Chrono24 war mir bis gerade gar kein Begriff - aber da kann ich mir ganz besonders irgendeinen Kontroll- und Verifizierungsvorgang vorstellen, denn diese Plattform dürfte für die Steuerbehörden ja ganz besonders interessant sein.