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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: fizzy am 09. Januar 2024, 02:22:38

Titel: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: fizzy am 09. Januar 2024, 02:22:38
Hey jetzt muss ich mal fragen, ich bin selbstständig Aufstocker und wieviel Urlaubsanspruch habe ich pro Jahr? Mal lese ich als Vollzeitbeschäftigter gibts 30 Tage, dann wiederum lese ich die 21 Tage Regel gilt für Selbstständige nicht. Nunmehr wie ist es mit Urlaub nehmen, reicht es einfach dem Sachbearbeiter sagen bin von dann bis dann weg, oder muss ich diese OAE ausfüllen, zudem sind auf der Erklärung nur 21 Tage gelistet. Man liest ja immer, das Selbstständige rausfallen und z.b nicht zu den Erwerbsfähigen gehören, welche an Maßnahmen teilnehmen müssen, da sie ja ohnehin Arbeit haben. Es reicht halt manchmal nicht zum Leben. Auch die Einladungen welche ich bekomme, da steht immer, es ist freiwillig. Theoretisch müsste ich da nie hin richtig? An die Karre pissen könnten sie mir nicht?? Ebenso die Selbstständigkeit untersagen auf Dauer?? Denn ich denke, Selbstständige sind denen ein Graus, weil sie über diese Menschen keine Handhabe und Befehls-Gewalt haben.... :mocking:
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: Hary am 09. Januar 2024, 08:03:19
Selbständige haben keinen wirklichen Urlaubsanspruch, es gelten aber trotzdem die Regeln der Ortsabwesenheit. Geschäftsreisen müssten nicht gemeldet werden.

Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 02:22:38An die Karre pissen könnten sie mir nicht??
Naja, du könntest eben im Zweifel deinen Anspruch verlieren. Kommt dann eben darauf an wie sehr du es dir leisten kannst. Meist schauen die Jobcenter da auch ganz sinnvoll hin. Wenn jemand wenige Euro Aufstockt, dann wird er in Ruhe gelassen. Wenn jemand Selbständig arbeitet um Maßnahmen zu entgehen und weniger als den Freibetrag verdient, dann sieht es in der Regel anders aus.
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: september23 am 09. Januar 2024, 08:37:54
Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 02:22:38Hey jetzt muss ich mal fragen, ich bin selbstständig Aufstocker und wieviel Urlaubsanspruch habe ich pro Jahr?
So gesehen, von 0 bis zu 365 Tage im Jahr. Was man sich selbst als "Urlaubsgeld" auszahlen kann.

Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 02:22:38Denn ich denke, Selbstständige sind denen ein Graus, weil sie über diese Menschen keine Handhabe und Befehls-Gewalt haben.... :mocking:
vor allem die Selbstständigen, die mit ihrem Gewinn ihren kompletten Unterhalt tragen und gar nicht (mehr) im JC aufschlagen. Die sind denen bekanntlich der größte Dorn im Auge.
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: fizzy am 09. Januar 2024, 12:49:00
Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 02:22:38Hey jetzt muss ich mal fragen, ich bin selbstständig Aufstocker und wieviel Urlaubsanspruch habe ich pro Jahr? Mal lese ich als Vollzeitbeschäftigter gibts 30 Tage, dann wiederum lese ich die 21 Tage Regel gilt für Selbstständige nicht. Nunmehr wie ist es mit Urlaub nehmen, reicht es einfach dem Sachbearbeiter sagen bin von dann bis dann weg, oder muss ich diese OAE ausfüllen, zudem sind auf der Erklärung nur 21 Tage gelistet. Man liest ja immer, das Selbstständige rausfallen und z.b nicht zu den Erwerbsfähigen gehören, welche an Maßnahmen teilnehmen müssen, da sie ja ohnehin Arbeit haben. Es reicht halt manchmal nicht zum Leben. Auch die Einladungen welche ich bekomme, da steht immer, es ist freiwillig. Theoretisch müsste ich da nie hin richtig? An die Karre pissen könnten sie mir nicht?? Ebenso die Selbstständigkeit untersagen auf Dauer?? Denn ich denke, Selbstständige sind denen ein Graus, weil sie über diese Menschen keine Handhabe und Befehls-Gewalt haben.... :mocking:
Zitat von: Hary am 09. Januar 2024, 08:03:19Selbständige haben keinen wirklichen Urlaubsanspruch, es gelten aber trotzdem die Regeln der Ortsabwesenheit. Geschäftsreisen müssten nicht gemeldet werden.

Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 02:22:38An die Karre pissen könnten sie mir nicht??
Naja, du könntest eben im Zweifel deinen Anspruch verlieren. Kommt dann eben darauf an wie sehr du es dir leisten kannst. Meist schauen die Jobcenter da auch ganz sinnvoll hin. Wenn jemand wenige Euro Aufstockt, dann wird er in Ruhe gelassen. Wenn jemand Selbständig arbeitet um Maßnahmen zu entgehen und weniger als den Freibetrag verdient, dann sieht es in der Regel anders aus.

das stimmt doch gar nicht..Selbstständige fallen wie Vollzeitbeschäftigte unter das Bundesurlaubsgesetz...die 21 Tage Regel was ich lese gilt doch nur für die Erwerbsfähigen, aber ALG2 Bezieher...sprich, die gar nix machen... Es ist eher so, dass die Selbstständige da nen Freibrief haben, da sie arbeiten, aber es eben nicht reicht. Die Gründe können ja vielfältig sein.
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: TripleH am 09. Januar 2024, 13:18:44
Lies doch einfach § 7b SGB II. Nur, wenn du dich aufgrund der Ausübung deiner Tätigkeit außerhalb des ortsnahen Bereiches aufhältst, gilt die 21 Tage Regel nicht für dich. Wenn du jedoch Urlaub machen willst, dann musst du das genehmigen lassen und dann gelten diese 21 Tage auch für dich.

Weißt du eigentlich, wieso es selbständig heißt? Wegen "selbst" und "ständig". Das Bundesurlaubsgesetz gilt natürlich nicht für Selbständige. Das gilt nach § 2 Bundesurlaubsgesetz für:

ZitatArbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12.
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: fizzy am 09. Januar 2024, 13:30:51
Zitat von: TripleH am 09. Januar 2024, 13:18:44Lies doch einfach § 7b SGB II. Nur, wenn du dich aufgrund der Ausübung deiner Tätigkeit außerhalb des ortsnahen Bereiches aufhältst, gilt die 21 Tage Regel nicht für dich. Wenn du jedoch Urlaub machen willst, dann musst du das genehmigen lassen und dann gelten diese 21 Tage auch für dich.

Weißt du eigentlich, wieso es selbständig heißt? Wegen "selbst" und "ständig". Das Bundesurlaubsgesetz gilt natürlich nicht für Selbständige. Das gilt nach § 2 Bundesurlaubsgesetz für:

ZitatArbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12.
ja das stimmt sorry...aber lese mal hier...habe ich hier gefunden: Nach der Erreichbarkeitsverordnung können Leistungsberechtigte insgesamt 6 Wochen im Jahr in Urlaub gehen, wovon jedoch nur 3 Wochen (21 Tage inkl. Wochenenden und Feiertage) die Bürgergeldzahlung durch das Jobcenter fortgesetzt wird.

Die Ortsabwesenheitsregelungen gelten allerdings nur für nicht erwerbstätige Bürgergeldbezieher/innen. Aufstocker/innen haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Eine Genehmigung des Jobcenters ist nicht erforderlich. Sie müssen die Behörde aber zumindest über den bevorstehenden Urlaub informieren. Dazu mehr im Absatz "Verschärfte Regeln für Aufstocker". So als Selbstständiger bist du Aufstocker und erwerbstätig. Also würde diese Ortsabwesenheitsregel dafür nicht zutreffen. Somit dürften Sie einem diese nicht vorhalten. Einzige Änderung, bei Selbstständigen wurde es auf 21 Tage festgesetzt im Jahr. Hier auf der Seite gefunden... Wie siehst du das?
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: TripleH am 09. Januar 2024, 13:35:54
Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 13:30:51Nach der Erreichbarkeitsverordnung

Für Leistungsbezieher nach dem SGB II gilt § 7b SGB II und nichts anderes. Die Erreichbarkeitsanordnung ist passé.

Im Übrigen war das, was da steht in dieser Pauschalität ("Aufstocker") nicht korrekt.

Egal wie: es entspricht nicht mehr der aktuellen gesetzlichen Regelung, wie du unschwer im Gesetz nachlesen kannst .
 
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: fizzy am 09. Januar 2024, 13:56:27
Ja wie ist es nun genau??

Und was ist hiermit?

Nach der Erreichbarkeitsverordnung können Leistungsberechtigte insgesamt 6 Wochen im Jahr in Urlaub gehen, wovon jedoch nur 3 Wochen (21 Tage inkl. Wochenenden und Feiertage) die Bürgergeldzahlung durch das Jobcenter fortgesetzt wird.

Also auf deutsch, 6 Wochen Anspruch ohne dass sie was sagen können, aber 3 Wochen werden im Grunde nur durch das Jobcenter getragen finanziell richtig??

hab ich auch hier von der Seite. Aber es ist glaube ich nicht richtig geregelt bei Selbstständigen, das ist eine Grauzone wo die Rechtssprechung nicht eindeutig abgeklärt ist. Weder fallen diese unter Bundesurlaubsgesetz noch Sonstiges.

Ist das korrekt?
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Beitrag von: TripleH am 09. Januar 2024, 14:26:44
Willst du es nicht verstehen? Es gilt keine Erreichbarkeitsanordnung mehr. Das, was du ohne Quellenangabe hier zitierst, ist alles veraltet.

Was auch für dich gilt, habe ich bereits geschrieben:

Zitat von: TripleH am 09. Januar 2024, 13:18:44Nur, wenn du dich aufgrund der Ausübung deiner Tätigkeit außerhalb des ortsnahen Bereiches aufhältst, gilt die 21 Tage Regel nicht für dich. Wenn du jedoch Urlaub machen willst, dann musst du das genehmigen lassen und dann gelten diese 21 Tage auch für dich.
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: fizzy am 09. Januar 2024, 15:46:41
Aber diese 21 Tage sind nur die **vom Jobcenter bezahlten Tage der Leistung** richtig? Anspruch besteht 6 Wochen es werden aber nur 3 Wochen Leistungen bewilligt.. Ist das korrekt?
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Beitrag von: Hary am 09. Januar 2024, 16:55:20
Wie ist das in einem konkreten fiktiven Beispiel?:

Person wäre Aufstocker in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Person hat 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr und dieser Urlaub wird außerhalb des Ortsnahen Bereichs verbracht. Müsste das Jobcenter dort zustimmen oder nur informiert werden?
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: fizzy am 09. Januar 2024, 17:03:37
was ich in Google so lese überall nein...weil was die Person mit ihrem Arbeitgeber hat, geht den SB des Jobcenters nix an...Es kann halt nur sein, dass man 21 Tage Leistungen bezahlt bekommt und für die 9 Tage dann keine Leistungen erhält im Jahr...das wären dann ggf vielleicht umgerechnet paar Euro auf die man verzichten müsste...
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Beitrag von: Hary am 09. Januar 2024, 19:41:49
Wobei ich mich tatsächlich nicht dort melde. Zum einen weil sich das Jobcenter ohnehin nicht meldet und sie es nicht wissen. Zum anderen wäre es ja kaum möglich kurzfristig von heute auf morgen Mal Urlaub zu machen, weil es gerade betrieblich passt und innerhalb von wenigen Stunden die Erlaubnis zu bekommen.

Würde es tatsächlich Probleme geben, dann wäre ich sogar motiviert das einmal juristisch auf Zulässigkeit zu prüfen. Ich schätze diese Regeln schon als schwierig ein. Immerhin habe ich ja Anspruch auf Erholungsurlaub und bin in keiner Vermittlung. Somit kann ja kein Nachteil entstehen wenn ich Mal 30 Tage nicht da bin. Zumal es ja auch zulässig ist Monate auf Montage zu sein. Warum sollte man das dann dürfen, während Urlaub nicht geht? Selbst die Argumentation einer besser bezahlte Stelle annehmen zu können wäre ja aufgrund der Kündigungsfrist Quatsch. Wenn ich drei Monate Frist habe, dann kommt es auf eine oder zwei Wochen spätere Vorstellung ja auch nicht an...
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: september23 am 09. Januar 2024, 20:38:03
Zitat von: Hary am 09. Januar 2024, 19:41:49Selbst die Argumentation einer besser bezahlte Stelle annehmen zu können wäre ja aufgrund der Kündigungsfrist Quatsch. Wenn ich drei Monate Frist habe, dann kommt es auf eine oder zwei Wochen spätere Vorstellung ja auch nicht an...
Außer wenn eine Bewerbungsfrist abläuft oder die Vorstellungsgespräche in der Zeit stattfinden.
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: fizzy am 09. Januar 2024, 21:30:07
Also ich hier hätte ich mal was dazu:

Könnt ihr lesen. Ist von 2013 aber es ist genau erklärt...Die Argumentation da bei Selbstständigen ist logisch und plausibel:

gerne sagt was dazu:

https://www.gib.nrw.de/service/downloaddatenbank/die-ortsabwesenheit-bei-selbststaendigen-im-leistungsbezug-des-sgb-ii
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: Hary am 09. Januar 2024, 22:44:41
Zitat von: september23 am 09. Januar 2024, 20:38:03Außer wenn eine Bewerbungsfrist abläuft oder die Vorstellungsgespräche in der Zeit stattfinden.
Aber selbst mit Frist ist eben die Frage ob diese neben der regulären Arbeit auch einzuhalten wäre. Was natürlich auch eine spannende Frage wäre ist, ob man tatsächlich eine befristete Stelle annehmen müsste die etwas besser bezahlte wird, wenn man einen unbefristeten Vertrag hat. Wäre ja theoretisch beim auslaufen eine selbst herbeigeführte Hilfsbedürftigkeit.
Titel: Aw: Urlaub Selbstständige wieviel Tage? 21 Tage Regel?? Ortsabwesenheitserklärung
Beitrag von: september23 am 10. Januar 2024, 00:26:04
Zitat von: Hary am 09. Januar 2024, 22:44:41Aber selbst mit Frist ist eben die Frage ob diese neben der regulären Arbeit auch einzuhalten wäre.
Die Frist dauert nie nur einen Tag, sondern mehrere. Selbst bei 8 Stunden Vollzeit bleibt Zeit, eine Bewerbung zu schreiben. Wie will man bei Aufstockung und keine Möglichkeit mehr Stunden zu arbeiten, sonst an einen besser bezahlten Job kommen?

Zitat von: Hary am 09. Januar 2024, 22:44:41Was natürlich auch eine spannende Frage wäre ist, ob man tatsächlich eine befristete Stelle annehmen müsste die etwas besser bezahlte wird, wenn man einen unbefristeten Vertrag hat. Wäre ja theoretisch beim auslaufen eine selbst herbeigeführte Hilfsbedürftigkeit.
Wenn es eine befristete Stelle ist, gar nur einige Monate wird man das sicher nicht müssen oder sich dagegen erfolgreich wehren können.
Wenn die Befristung 1-2 Jahre geht und die Chance bietet, darüber einen besseren Job zu bekommen, wäre es im Eigeninteresse das zu wagen.

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