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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PetraL am 09. Januar 2024, 13:43:46

Titel: Wie lange braucht ein schriftliches Urteil?
Beitrag von: PetraL am 09. Januar 2024, 13:43:46
Guten Tag und Frohes Neues Jahr euch allen!
Kurze Frage: Wie lange dauert es eigentlich erfahrungsgemäß, bis man ein mündlich verkündetes Urteil endlich schriftlich bekommt? Wie sind da eure Erfahrungen?
Meine letzte Verhandlung - und Urteilsverkündung - war am 24.10.23, ein schriftliches Urteil habe ich immer noch nicht ...  :weisnich:
Titel: Aw: Wie lange braucht ein schriftliches Urteil?
Beitrag von: Sophiagirl am 09. Januar 2024, 15:17:36
Moin,

Das ist aber sehr lange.

Bei mir am 30.11 und am 04.12 ca war es da.

Da würde ich unbedingt nach fragen.  :weisnich:

LG
Titel: Aw: Wie lange braucht ein schriftliches Urteil?
Beitrag von: Ottokar am 09. Januar 2024, 15:23:03
Ruf mal bei der Geschäftsstelle an und frag nach.
Titel: Aw: Wie lange braucht ein schriftliches Urteil?
Beitrag von: PetraL am 09. Januar 2024, 21:11:24
 :danke: Mache ich gleich morgen.  :ok:
Titel: Aw: Wie lange braucht ein schriftliches Urteil?
Beitrag von: PetraL am 10. Januar 2024, 10:24:02
Habe beim Gericht angerufen, das Urteil ging am 27.12.23 raus - an meinen Herrn Rechtsverdreher ...
Da habe ich jetzt auch angerufen und das Teil angefordert. Hoffe, ich bekomme es dann heute im Laufe des Tages oder morgen per Email, damit ich meinen neuesten Widerspruch fertig machen kann (das JC zahlt meine Heizkosten nämlich trotz Urteil immer noch nicht voll :kotz: )
Danke euch und schönen Tag euch allen  :ok:
Titel: Aw: Wie lange braucht ein schriftliches Urteil?
Beitrag von: PetraL am 10. Januar 2024, 15:47:28
Hab das Ding !!  :yiepieh:  :danke:  :sehrgut:
Titel: Aw: Wie lange braucht ein schriftliches Urteil?
Beitrag von: Ottokar am 11. Januar 2024, 10:52:59
Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 10:24:02das JC zahlt meine Heizkosten nämlich trotz Urteil immer noch nicht voll
Urteil oder Beschluss?
Wenn das JC das igoriert, wäre der nächste Schritt eine Zwangsvollstreckung gegen das JC.
Ein Beschluss kann direkt vollstreckt werden, beim Urteil muss man eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen.
Titel: Aw: Wie lange braucht ein schriftliches Urteil?
Beitrag von: TripleH am 11. Januar 2024, 14:07:13
Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 10:24:02(das JC zahlt meine Heizkosten nämlich trotz Urteil immer noch nicht voll )

Meinst du die Nachzahlung der erstrittenen Heizkosten aus 2019 oder 2020?es geht doch hierum oder:

https://hartz.info/index.php/topic,129165.0.html#msg1544714

Oder meinst du jetzt die in 2024 fälligen? Wenn ja: das Urteil hat nur Wirkung für den Zeitraum, für den es erstritten wurde.

Hat das Gericht Rechtsmittel zugelassen?
 
Titel: Aw: Wie lange braucht ein schriftliches Urteil?
Beitrag von: PetraL am 14. Januar 2024, 14:03:33
Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2024, 10:52:59Urteil oder Beschluss?
Urteil
Dagegen können aber noch 1 Monat nach "Bekanntgabe" Rechtsmittel eingelegt werden - d.h., bis ca. 27.01.24, wenn man die schriftliche Zustellung nimmt. "Verkündet" wurde das Urteil ja am 24.10.23 ...  :weisnich:

Zitat von: TripleH am 11. Januar 2024, 14:07:13Oder meinst du jetzt die in 2024 fälligen? Wenn ja: das Urteil hat nur Wirkung für den Zeitraum, für den es erstritten wurde.
JEIN.
Es ging um die grundsätzliche Frage, ob das JC überhaupt die Heizkosten deckeln darf oder nicht, d.h., ob überhaupt ein "verschwenderisches Heizverhalten" vorliegt oder nicht. Und diese Frage wurde eindeutig verneint.
Auch das JC selbst bezieht sich in allen Folge-Ablehnungen immer wieder auf dieses Urteil und dass es von Amts wegen verpflichtet sei, ggf. dieses auch für die Folge-Zeiträume (also nach 2022) umzusetzen.
Grundsätzlich liegt der Heizenergie-Verbrauch aber tatsächlich weit unterhalb der sog. "abstrakten Nichtprüfungs-Grenze" - d.h., eine Deckelung wegen "Unangemessenheit" dürfte gar nicht erfolgen.
Eine Deckelung (Kappung) der Heizkosten wäre nur dann rechtmäßig, wenn der Heizenergie-Verbrauch ÜBER der Nichtprüfungsgrenze liegen UND ein unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegen würde, welches das Jobcenter im Einzelfall prüfen und auch NACHWEISEN müsste  ...  :weisnich: