Eine Frage die mich erreicht, wo ich noch keine positive Antwort gefunden habe. Wisst ihr genaueres? Wisst ihr wer dafür zuständig wäre? Gibt es sonst sowas wie EU-ALG2? =D
Und zwar studiere ich teilzeit und erhalte aufgrund von minijob den rest vom jobcenter aufgestockt. Jetzt geh ich dieses Jahr noch durch mein Studium ins Ausland, dh, ich studiere für
6 Monate in LAND an einer Partneruniversität. Da werde ich sowieso auch gefördert.
FRAGE:
Bin ich automatisch nicht mehr leistungsberechtigt, da mein Lebensmittelpunkt dann nicht mehr DE ist?
Antwort: Für die Dauer des Auslandssemesters besteht kein Anspruch auf ALG II.